Die gesetzliche Grundlage: § 79 GEG

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt in § 79, wann ein Verbrauchsausweis zulässig ist — und wann ein Bedarfsausweis Pflicht ist. Die entscheidende Weichenstellung:

Das entscheidende Datum: 1. November 1977

Die Wärmeschutzverordnung 1977 trat am 1. November 1977 in Kraft. Für Gebäude, deren Bauantrag vor diesem Datum gestellt wurde, und die seither nicht vollständig energetisch saniert wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht — sofern das Gebäude weniger als 5 Wohneinheiten hat.

Übersichtstabelle: Verbrauchs- vs. Bedarfsausweis

Baujahr / SituationWohneinheitenZulässiger Ausweistyp
Vor 01.11.1977 (nicht saniert)< 5 WEBedarfsausweis Pflicht
Vor 01.11.1977 (nicht saniert)≥ 5 WEVerbrauchsausweis möglich
Vor 01.11.1977, vollständig saniert nach WSchV 1977beliebigVerbrauchsausweis möglich
Ab 01.11.1977beliebigVerbrauchsausweis möglich
Neubau (beliebiges Baujahr)beliebigBedarfsausweis immer Pflicht

Was bedeutet "vollständig saniert nach WSchV 1977"?

Eine vollständige energetische Sanierung nach WSchV 1977 bedeutet, dass das Gebäude nach dem 1. November 1977 so umfassend saniert wurde, dass es die damaligen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz erfüllt. Das erfordert in der Praxis:

Wichtig: Eine Teilsanierung (z.B. nur neue Fenster oder nur Dachdämmung) gilt nicht als vollständige Sanierung im Sinne der WSchV 1977. Für eine rechtssichere Einstufung sollten Sie einen Energieberater hinzuziehen.

Die 5-Wohneinheiten-Regel im Detail

Wie oben beschrieben, entfällt die Bedarfsausweispflicht bei 5 oder mehr Wohneinheiten — unabhängig vom Baujahr. Das bedeutet:

Genau zählen: Was ist eine "Wohneinheit"?

Als Wohneinheit zählt jede in sich geschlossene Wohnung mit eigenem Zugang, eigener Küche oder Kochgelegenheit und eigenem Bad. Eine Einliegerwohnung mit eigenem Zugang und eigener Küchenzeile zählt als eigene Wohneinheit. Eine reine Schlafmöglichkeit ohne separate Küche zählt nicht.

Besonderheiten bei Neubauten

Für Neubauten gilt: Der Bedarfsausweis ist immer Pflicht — unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten. Dies ergibt sich aus § 79 Abs. 1 GEG. Der Bedarfsausweis beim Neubau dient gleichzeitig als Nachweis der GEG-Konformität.

FAQ

Mein Haus wurde 1965 gebaut und hat 3 Wohneinheiten. Brauche ich einen Bedarfsausweis?

Ja — vorausgesetzt, das Gebäude wurde nicht nach dem 1. November 1977 vollständig nach WSchV 1977 saniert. Ohne vollständige Sanierung ist der Bedarfsausweis bei weniger als 5 WE und Baujahr vor 1977 gesetzlich vorgeschrieben.

Mein Haus wurde 1972 gebaut und hat 8 Wohneinheiten. Kann ich den Verbrauchsausweis nehmen?

Ja — bei 8 Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis zulässig, unabhängig vom Baujahr. Voraussetzung: Sie haben Heizkostenabrechnungen für mindestens 3 vollständige Kalenderjahre.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information. Gesetzliche Grundlage: GEG, Stand April 2026.