Antwort: Für einen Energieausweis in Bochum müssen Eigentümer von Altbauten (Bauantrag vor 01.11.1977, ≤4 Wohneinheiten, unsaniert) zwingend einen Bedarfsausweis (ab 129 €) ausstellen lassen — § 80 Abs. 4 GEG. Das betrifft besonders viele Bochumer Zechensiedlungen und Gründerzeitgebäude. Für größere oder sanierte Gebäude reicht der Verbrauchsausweis ab 69 €. Bochum muss als Großstadt mit über 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2026 einen kommunalen Wärmeplan nach WPG vorlegen. Online-Ausstellung durch DIBt-registrierte Energieberater in 24 Stunden.
Warum der Energieausweis in Bochum 2026 besondere Bedeutung hat
Bochum ist mit rund 370.000 Einwohnern eine der bevölkerungsreichsten Städte des Ruhrgebiets — eingebettet zwischen Dortmund im Osten und Essen im Westen. Geprägt durch Jahrhunderte des Bergbaus und der Stahlindustrie, trägt Bochum einen Gebäudebestand, der die Industrie- und Sozialgeschichte der Region wie in kaum einer anderen Stadt widerspiegelt.
Das Herz Bochums schlägt bis heute in den historischen Zechen-Siedlungen: Arbeiterhäuser und Doppelwohnhäuser, die von Bergbaugesellschaften für ihre Beschäftigten gebaut wurden — kompakt, massiv, und größtenteils vor 1945 errichtet. Hinzu kommen die charakteristischen Nachkriegssiedlungen der 1950er und 1960er Jahre, in denen Tausende Bochumer nach dem Zweiten Weltkrieg neu siedelten. Viele dieser Gebäude stehen heute unter einem veränderten Regime: Ihre Eigentümer — häufig Erbengemeinschaften oder Kleineigentümer mit einzelnen Mieteinheiten — sind mit dem modernen GEG und seinen Anforderungen konfrontiert.
Die Ruhr-Universität Bochum mit rund 43.000 Studierenden und die Hochschule Bochum erzeugen eine konstante Mietwohnungsnachfrage im Stadtgebiet. Vermieter, die Studentenwohnungen oder kleine Mietshäuser in Querenburg, Laer oder Wiemelhausen betreiben, sind besonders häufig von Energieausweis-Pflichten bei Neuvermietung betroffen.
Einwohner: ca. 370.000 · Bundesland: Nordrhein-Westfalen · WPG-Pflicht: Wärmeplan bis 30.06.2026 · Charakteristische Gebäudetypen: Zechensiedlung, Arbeiterdoppelhaus, Nachkriegs-Mehrfamilienhaus, Werkssiedlung · Ruhr-Universität Bochum (~43.000 Studierende) · Zentrum des Ruhrgebiets · Hoher Anteil Altbestand vor 1977
Welcher Energieausweis gilt in Bochum? § 80 GEG im Detail
Das Gebäudeenergiegesetz unterscheidet zwischen dem Verbrauchsausweis (auf Basis gemessener Verbrauchsdaten) und dem Bedarfsausweis (auf Basis einer bauphysikalischen Analyse der Gebäudehülle). Die Wahl zwischen beiden Typen ist für viele Bochumer Eigentümer gesetzlich vorgeschrieben — nicht frei wählbar.
Bedarfsausweis-Pflicht für Bochumer Altbauten (§ 80 Abs. 4 GEG)
Der Bedarfsausweis ist in Bochum zwingend, wenn alle drei dieser Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:
- Bauantrag vor dem 1. November 1977 — das Gebäude wurde vor der ersten deutschen Wärmeschutzverordnung errichtet
- Höchstens 4 Wohneinheiten im Gebäude — Ein-, Zwei-, Drei- oder Vierfamilienhaus
- Nicht nachträglich auf den Wärmeschutz-Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert — Fassade, Dach, Fenster und Keller/Bodenplatte wurden nicht vollständig auf damaliges Niveau gedämmt
In Bochum trifft dies auf eine Vielzahl von Gebäuden zu: Die Doppelwohnhäuser der früheren Bergbaugesellschaft Mark AG in Werne und Riemke, die Arbeiterhäuser in Harpen und Gerthe, die gründerzeitlichen Mietshäuser rund um den Husemann-Platz — allesamt Gebäude aus einer Zeit, in der Energiesparen keine Konstruktionsanforderung war. Für diese Gebäude ist der Bedarfsausweis nicht optional, sondern Pflicht.
Ein Verbrauchsausweis für ein Gebäude, für das nach § 80 Abs. 4 GEG der Bedarfsausweis vorgeschrieben ist, ist rechtlich ungültig. Wer mit einem solchen ungültigen Ausweis vermietet oder verkauft, riskiert nach § 108 GEG ein Bußgeld bis zu 15.000 €. Darüber hinaus muss der korrekte Ausweis nachträglich auf eigene Kosten ausgestellt werden.
Wann der Verbrauchsausweis in Bochum zulässig ist
Der Verbrauchsausweis (ab 69 €) ist in Bochum rechtlich zugelassen, wenn mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:
- 5 oder mehr Wohneinheiten — Größere Mehrfamilienhäuser ab 5 Parteien, unabhängig vom Baujahr
- Bauantrag ab 1. November 1977 — Gebäude aus den 1980ern, 1990ern und neuer
- Vollständige energetische Sanierung auf Wärmeschutz-Standard 1977 — nachgewiesene Dämmung der kompletten Gebäudehülle inklusive Dach, Außenwände und Fenster
In Bochumer Stadtteilen wie Querenburg (Universitätsviertel), Wiemelhausen und in den Neubaugebieten in Linden und Weitmar-Mark wurden viele Gebäude nach 1977 errichtet. Diese und alle größeren Mehrfamilienhäuser unabhängig vom Baujahr können mit dem wirtschaftlicheren Verbrauchsausweis dokumentiert werden.
WPG Wärmeplan Bochum — was die Deadline 30.06.2026 für Eigentümer bedeutet
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG), in Kraft seit dem 1. Januar 2024, verpflichtet alle deutschen Kommunen zur strategischen Wärmeplanung. Für Großstädte gilt:
- Kommunen über 100.000 Einwohner: Wärmeplan bis 30. Juni 2026 (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 WPG)
- Kommunen 10.000–100.000 EW: Wärmeplan bis 30. Juni 2028
- Kleinere Kommunen: bis 2028 je nach Bundesland
Bochum mit rund 370.000 Einwohnern muss bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen, der kartiert, welche Stadtgebiete durch Fernwärme versorgt werden können, wo erneuerbare Wärmenetze entstehen und wo dezentrale Lösungen nötig sind. Die Stadtwerke Bochum (SW Bochum) betreiben bereits ein Fernwärmenetz; der Wärmeplan wird dessen geplante Ausdehnung konkretisieren.
Viele Bochumer Zechensiedlungen befinden sich in kompakten Stadtgebieten, die für eine Fernwärmeversorgung grundsätzlich gut geeignet sind. Eigentümer, die heute eine Heizungsentscheidung treffen müssen, sollten den noch ausstehenden Wärmeplan im Blick behalten: Wer in einem potenziellen Fernwärmegebiet liegt, kann nach § 71 Abs. 9 GEG eine Übergangsfrist von bis zu 10 Jahren für den Heizungstausch in Anspruch nehmen — wenn ein Fernwärmeanschluss nachweislich absehbar ist.
Bis zur Veröffentlichung des Wärmeplans profitieren Bochumer Eigentümer von den Übergangsregelungen des § 72 GEG. Wer seine Heizung jetzt erneuern muss, kann noch unter erleichterten Bedingungen handeln — das Zeitfenster schließt sich mit Inkrafttreten des Wärmeplans.
§ 71 GEG: Die 65-%-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch in Bochum
Seit dem 1. Januar 2024 gilt bundesweit die Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizungsanlage mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden muss (§ 71 Abs. 1 GEG). Dies gilt auch beim Austausch der Heizung in Bochumer Bestandsgebäuden.
Für die typischen Bochumer Zechensiedlungs-Häuser — kompakte Doppelwohnhäuser mit massiven Ziegelmauern, niedrigen Raumhöhen und oft alten Heizkörpern — bedeutet das: Eine direkte Umrüstung auf Wärmepumpe ist technisch möglich, aber erfordert oft eine Vorab-Heizlastberechnung und ggf. den Austausch von Heizkörpern oder die Installation einer Fußbodenheizung. Eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist in diesen Fällen unerlässlich.
Rechtskonforme Heizungsoptionen für Bochumer Gebäude nach § 71 GEG:
- Wärmepumpe (Luft-Wasser oder Sole-Wasser) — setzt niedrige Vorlauftemperaturen voraus oder erfordert Heizkörper-Upgrade
- Fernwärme aus dem SW-Bochum-Netz (sofern Anschluss möglich und ≥ 65 % EE-Anteil)
- Pelletheizung oder Biomasseheizung — gut geeignet für Gebäude außerhalb des Fernwärmegebiets
- Hybridheizung: Gas + Solarthermie oder Wärmepumpe kombiniert, wenn zusammen 65 % EE
- Wasserstoff-ready Gasheizung mit Solarthermie als zeitlich begrenzte Übergangslösung
Ausnahmen nach § 72 GEG
§ 72 GEG sieht praxisrelevante Ausnahmen für Bochumer Eigentümer vor:
- Havariefall: Bei plötzlichem Heizungsausfall darf eine Übergangslösung für bis zu 3 Jahre eingebaut werden, die die 65-%-Anforderung nicht erfüllt
- Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: Wenn die Kosten unverhältnismäßig sind — besonders relevant für Kleineigentümer mit einer Wohneinheit
- Denkmalschutz: Für denkmalgeschützte Zechensiedlungen (z. B. die Siedlung Dahlhauser Heide in Hordel, die unter Ensembleschutz steht) gelten vereinfachte Anforderungen
CO2-Kostenaufteilung: Was Bochumer Vermieter seit 2023 beachten müssen
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft seit 1. Januar 2023 regelt, in welchem Verhältnis die jährlich steigenden CO2-Abgaben auf fossile Brennstoffe zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Die Aufteilungsquote richtet sich nach der Energieklasse laut Energieausweis (§ 5 CO2KostAufG i.V.m. Anlage 1):
| Energieklasse | CO2-Kosten-Anteil Vermieter | CO2-Kosten-Anteil Mieter |
|---|---|---|
| A+, A | 0 % | 100 % |
| B | 0 % | 100 % |
| C | 0 % | 100 % |
| D | 25 % | 75 % |
| E | 50 % | 50 % |
| F | 65 % | 35 % |
| G | 80 % | 20 % |
| H | 95 % | 5 % |
Bochumer Zechensiedlungs-Häuser und gründerzeitliche Mietshäuser ohne energetische Sanierung fallen typischerweise in die Energieklassen F, G oder H. Bei einem Gasverbrauch von 18.000 kWh/Jahr (typisch für ein Arbeitsdoppelhaus mit 2 × 90 m²) und einem CO2-Preis von 55 €/t entstehen rund 120 € CO2-Kosten pro Jahr. Bei Klasse G trägt der Vermieter davon 96 € — und mit dem für 2026 geplanten Anstieg auf 65 €/t steigt dieser Betrag auf rund 114 € pro Einheit und Jahr. Bei mehreren Einheiten summiert sich das erheblich.
Der Bedarfsausweis ist für Bochumer Vermieter damit mehr als nur ein Pflichtdokument: Er liefert eine fundierte Analyse, welche Sanierungsmaßnahmen die Energieklasse verbessern — und damit die CO2-Kostenlast des Vermieters senken.
EU-EPBD 2024 — Mindeststandards für Bochumer Gebäude ab 2030
Die Richtlinie (EU) 2024/1275 (EU-EPBD, April 2024) setzt verbindliche Mindeststandards für alle europäischen Wohngebäude. Bis Mai 2026 muss Deutschland diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Die zentralen Anforderungen:
- Ab 2030: Alle Wohngebäude müssen mindestens Energieklasse F erreichen
- Ab 2033: Mindeststandard steigt auf Energieklasse E
- Worst Performing Buildings (WPB): Die 15 % schlechtesten Gebäude eines Landes müssen vorrangig saniert werden
- Renovierungspässe: Ab 2026 müssen Renovierungspässe mit 15–20-Jahres-Sanierungsfahrplan angeboten werden
Im Kontext Bochums bedeutet das: Viele unsanierte Zechensiedlungs-Häuser und Gründerzeit-Mietshäuser, die heute Klasse G oder H aufweisen, müssen bis 2030 auf Klasse F angehoben werden — und bis 2033 weiter auf Klasse E. Wer jetzt mit einem Bedarfsausweis seinen Sanierungsbedarf quantifiziert, kann rechtzeitig und wirtschaftlich planen, statt unter Zeitdruck und erhöhten Handwerkerpreisen handeln zu müssen.
Was kostet ein Energieausweis in Bochum 2026?
Für Energieausweise gibt es keine gesetzlichen Höchstpreise. Die Kosten variieren je nach Ausweistyp und Anbieter:
| Ausweistyp | Online-Anbieter (DIBt-registriert) | Lokaler Energieberater (Vor-Ort) |
|---|---|---|
| Verbrauchsausweis | ab 69 € | 120–200 € |
| Bedarfsausweis | ab 129 € | 250–500 € |
| Gewerbe-/Nichtwohngebäude | ab 499 € | 600–1.500 € |
Online-Anbieter sind günstiger, weil der Prozess vollständig digital abläuft und keine Anfahrtskosten entstehen. Entscheidend für die Rechtsgültigkeit ist nicht der Preis, sondern die DIBt-Registriernummer auf dem Ausweis und die nachgewiesene Qualifikation des Ausstellers nach § 88 GEG. Seriöse Anbieter zahlen Sie erst nach Erhalt des fertigen Ausweises — ohne Vorauskasse.
Energieausweise unter 50 € ohne angegebene DIBt-Registriernummer sind fast immer von nicht qualifizierten Ausstellern — und damit rechtlich ungültig. Sie riskieren ein Bußgeld nach § 108 GEG und müssen den Ausweis erneut auf eigene Kosten ausstellen lassen. Prüfen Sie immer, ob die DIBt-Registriernummer auf dem Ausweis sichtbar ist.
Wer darf in Bochum einen Energieausweis ausstellen? § 88 GEG
§ 88 GEG regelt bundesweit, wer Energieausweise ausstellen darf. Die Qualifikationsanforderungen sind nicht ortsgebunden — ein in Hamburg registrierter Energieberater darf rechtsgültig Ausweise für Bochumer Gebäude ausstellen. Zugelassen sind Personen mit:
- Abgeschlossenem Hochschulstudium in Architektur, Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik
- BAFA-Listung als staatlich anerkannter Energieberater
- Handwerksmeister-Qualifikation in einschlägigen Gewerken mit Energieberatungs-Zusatzqualifikation
- Eintragung im DIBt-Ausweisregister
Jeder rechtsgültige Energieausweis erhält beim DIBt eine eindeutige Registriernummer. Beim Verkauf oder bei der Neuvermietung können Behörden, Notare und Käufer diese Nummer zur Verifikation abfragen.
Energieausweis in Bochum online bestellen — Schritt für Schritt
Ein rechtsgültiger Energieausweis für Ihr Bochumer Gebäude kann vollständig online und ohne Vor-Ort-Termin beantragt werden:
-
Ausweistyp bestimmenPrüfen Sie Baujahr (vor oder ab 01.11.1977), Anzahl der Wohneinheiten (≤ 4 oder ≥ 5) und ob eine vollständige Sanierung auf Wärmeschutz-Standard 1977 vorliegt. Unser Schnell-Check auf der Startseite gibt in 2 Minuten eine klare Empfehlung.
-
Unterlagen zusammenstellenVerbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Heizperioden (kWh-Angaben), Wohnfläche, Adresse, Baujahr. Bedarfsausweis: zusätzlich Bauteilbeschreibung (Wandaufbau, Dach, Fenstertyp, Kellersituation), Heizungstyp und -baujahr.
-
Online-Fragebogen ausfüllenDer strukturierte Fragebogen führt in ca. 10–15 Minuten durch alle erforderlichen Angaben. Tooltips erläutern Fachbegriffe; bei Unklarheiten zu Bauteilangaben steht ein Berater-Chat zur Verfügung.
-
Prüfung durch DIBT-registrierten EnergieberaterDr. Serdar Özbahar (DIBT-registriert, BAFA-zertifiziert) prüft alle Angaben, berechnet den Energiekennwert und erstellt den rechtsgültigen Energieausweis mit offizieller DIBt-Registriernummer für Ihr Bochumer Gebäude.
-
Ausweis erhalten — Zahlung erst nach LieferungInnerhalb von 24 Stunden erhalten Sie den fertigen Energieausweis als PDF. Zahlung erfolgt erst nach Erhalt. Kein Vorschuss, keine Anfahrtskosten, keine versteckten Gebühren. Gültig 10 Jahre, bundesweit.
Energieausweis bei Vermietung in Bochum — gesetzliche Pflichten
Bochum hat einen hohen Anteil an Mietwohnungen — viele Kleineigentümer vermieten ein bis vier Einheiten in Zechensiedlungs-Häusern oder Nachkriegsgebäuden. Für jeden dieser Vermieter gelten dieselben gesetzlichen Pflichten:
- Vorlage bei Besichtigung (§ 80 Abs. 2 GEG): Der Energieausweis muss dem Mietinteressenten bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden — nicht erst beim Vertragsabschluss
- Übergabe bei Mietbeginn: Dem neuen Mieter muss eine Kopie des Energieausweises ausgehändigt werden
- Inserat-Pflicht: Alle Wohnungsinserate müssen Energieeffizienzklasse, Endenergiebedarf/-verbrauch, Energieträger und Baujahr aus dem Ausweis enthalten
- Verkauf: Spätestens bei der notariellen Beurkundung muss ein gültiger Energieausweis dem Käufer übergeben worden sein
- Bußgeld: Verstöße sind nach § 108 GEG mit Bußgeldern bis 15.000 € belegt. Zuständige Behörde in Bochum ist das Bauordnungsamt der Stadt Bochum
In historischen Zechensiedlungen Bochumssteht oft ein Gebäude, das formal als Doppelhaus oder kleines Mehrfamilienhaus konzipiert wurde, aber durch Umbauten über Jahrzehnte mehrere faktische Wohneinheiten gewonnen hat. Für die Bestimmung des korrekten Ausweistyps zählen die aktuell rechtlich genehmigten Wohneinheiten — nicht die tatsächliche Nutzung. Ein erfahrener Energieberater klärt Grenzfälle verbindlich.
Denkmalschutz in Bochum — Zechensiedlungen und GEG
Bochum ist reich an denkmalgeschützten Arbeitersiedlungen. Die Siedlung Dahlhauser Heide in Hordel, die Gartenstadt Welper und Teile der früheren Zechensiedlung Mark-West stehen als Gesamtensemble unter Denkmalschutz. Ebenso viele einzelne Gebäude in der Bochumer Innenstadt und in historischen Arbeiterstadtteilen.
Für denkmalgeschützte Gebäude gilt nach § 105 GEG: Wenn die Erfüllung energetischer Anforderungen des GEG (z. B. Fassadendämmung, Fenstererneuerung) das äußere Erscheinungsbild oder die bauhistorische Substanz des Denkmals beeinträchtigen würde, kann die zuständige Denkmalbehörde Ausnahmen genehmigen. Die Pflicht zum Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung bleibt jedoch unverändert bestehen. Der Ausweis dokumentiert den energetischen Ist-Zustand inklusive der denkmalschutzrechtlichen Einschränkungen.
Wer in Bochum eine denkmalgeschützte Zechensiedlungs-Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, benötigt also zwingend einen Energieausweis — auch wenn die Sanierungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Die Art der Einschränkungen und ihre energetische Auswirkung werden im Bedarfsausweis dokumentiert.
Heizlastberechnung für Bochumer Gebäude — Pflicht bei Wärmepumpe
Wenn Sie Ihr Bochumer Zechensiedlungs-Haus oder Nachkriegsgebäude auf eine Wärmepumpe umrüsten möchten, ist die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 gesetzlich vorgeschrieben. Gerade bei massiven, ungedämmten Gebäuden aus den 1920er bis 1960er Jahren mit alten Heizkörpern ist die korrekte Auslegung entscheidend für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage. Dr. Energieberater erstellt die vollständige Heizlastberechnung — online, deutschlandweit, ohne Vor-Ort-Termin.
Heizlastberechnung anfragen →Energieausweis Bochum — online in 24 Stunden
Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €. DIBT-registriert, BAFA-zugelassen. 10 Jahre gültig — bundesweit, auch für Ihr Bochumer Gebäude. Zahlung erst nach Erhalt.
Häufige Fragen zum Energieausweis in Bochum
Brauche ich für mein Bochumer Zechensiedlungs-Haus einen Bedarfsausweis?
In der Regel ja — wenn das Haus vor dem 1. November 1977 gebaut wurde, maximal 4 Wohneinheiten hat und nicht vollständig auf den Wärmeschutz-Standard von 1977 saniert wurde. Diese Kriterien treffen auf die meisten historischen Arbeiter-Doppelhäuser in Bochum zu. Unser Schnell-Check ermittelt den richtigen Ausweistyp automatisch anhand Ihrer Gebäudedaten.
Kann ich einen Energieausweis für mein Bochumer Gebäude online bestellen?
Ja — für beide Ausweistypen ist in der Regel kein Vor-Ort-Termin nötig. Beim Verbrauchsausweis reichen die Verbrauchsdaten der letzten 3 Heizperioden. Beim Bedarfsausweis werden Bauteilangaben per Fragebogen und ggf. Fotos digital übermittelt. Der Energieberater kann auch aus alten Bauplänen oder Baubeschreibungen arbeiten, sofern diese vorhanden sind.
Was passiert, wenn ich keinen gültigen Energieausweis vorlege?
Fehlende oder falsche Ausweisvorlage bei Vermietung oder Verkauf ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 108 GEG und kann mit bis zu 15.000 € Bußgeld geahndet werden. Die Stadt Bochum verfolgt Verstöße insbesondere dann, wenn Mieter oder Käufer Beschwerde einlegen oder wenn Immobilieninserate Pflichtangaben zu Energieeffizienzklasse und Energieträger fehlen.
Gilt der Energieausweis meines Bochumer Hauses auch für andere Städte?
Ja — ein nach GEG ausgestellter Energieausweis ist bundesweit gültig. Es gibt keine regionalen oder NRW-spezifischen Varianten. Der Ausweis für Ihr Bochumer Gebäude ist identisch mit dem für ein Haus in München oder Berlin. Entscheidend ist allein, ob er von einem nach § 88 GEG qualifizierten Aussteller mit gültiger DIBt-Registriernummer ausgestellt wurde.
Wie lange ist ein Energieausweis für mein Bochumer Gebäude gültig?
Exakt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Das gilt unabhängig davon, ob das Gebäude zwischenzeitlich verkauft oder umgebaut wurde. Nur bei umfassenden energetischen Sanierungen kann es sinnvoll sein, vorab einen neuen Ausweis auszustellen, um die verbesserte Energieklasse darzustellen — dies ist jedoch keine gesetzliche Pflicht vor Ablauf der 10 Jahre.
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