Gilt die Energieausweis-Pflicht auch für Gewerbe?

Ja. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt für alle Gebäudetypen — Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen. § 80 GEG schreibt vor, dass bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden muss. Das betrifft:

Ausnahmen für Nichtwohngebäude

Nicht beheizbare Gebäude (z.B. offene Lagerhallen), Gebäude unter 50 m² Nutzfläche sowie provisorische Bauten mit geplanter Nutzungsdauer unter 2 Jahren sind von der Pflicht ausgenommen (§ 1 Abs. 2 GEG).

Was kostet ein Energieausweis für Gewerbeimmobilien?

Die Kosten liegen deutlich über denen für Wohngebäude, da die Berechnungsmethode aufwändiger ist und die Gebäudetechnik in Nichtwohngebäuden komplexer ist (Klimaanlage, Lüftung, Beleuchtung).

AusweistypPreisbereichBerechnungsgrundlage
Verbrauchsausweis Nichtwohngebäudeab 499 € zzgl. MwSt.Verbrauchsdaten 3 Jahre
Bedarfsausweis Nichtwohngebäudeab 899 € zzgl. MwSt.DIN V 18599 Vollberechnung
Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Begehungauf AnfrageIndividuelle Aufnahme

Der höhere Preis gegenüber Wohngebäuden ergibt sich vor allem durch die DIN V 18599, die für Nichtwohngebäude angewandt wird. Diese Norm berücksichtigt neben Hülle und Heizung auch Kühlung, Beleuchtung, Lüftung und sonstige Gebäudetechnik.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis für Gewerbe?

Grundsätzlich gelten dieselben Regeln wie beim Wohngebäude:

Anders als bei Wohngebäuden gibt es bei Nichtwohngebäuden keine starren Baujahr-Grenzen für die Pflicht zum Bedarfsausweis. Entscheidend ist die Verfügbarkeit von Verbrauchsdaten.

Besonderheit: Gemischt genutzte Gebäude

Wenn ein Gebäude sowohl Wohn- als auch Gewerbeeinheiten enthält (z.B. Erdgeschoss Laden, Obergeschoss Wohnungen), ist zu prüfen, welcher Gebäudeteil überwiegt. In vielen Fällen wird für den Wohnanteil und den Gewerbeteil je ein eigener Energieausweis ausgestellt. Unsere Energieberater klären im Erstgespräch, welche Konstellation für Ihr Gebäude gilt.

Beheizte Nutzfläche über 500 m² — öffentliche Aushangpflicht

Für beheizte Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 500 m², die von Behörden oder öffentlich zugänglichen Einrichtungen genutzt werden, gilt eine zusätzliche Pflicht: Der Energieausweis muss gut sichtbar ausgehängt werden (§ 80 Abs. 6 GEG). Ab dem Jahr 2027 sinkt die Schwelle auf 250 m².

Wichtig für Makler und Eigentümer

Auch bei gewerblichen Immobilienanzeigen müssen die Pflichtangaben aus dem Energieausweis (Energieeffizienzklasse, Endenergieverbrauch, Energieträger, Baujahr) angegeben werden. Fehlende Angaben können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 108 GEG).

Kostenlose Anfrage für Ihren Gewerbeausweis

Dr. Energieberater GmbH erstellt Energieausweise für Nichtwohngebäude bundesweit — vollständig digital, DIBT-registriert. Bei Gewerbeimmobilien mit unklarer Datenlage beraten wir individuell. Zahlung erst nach Zustellung.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Anforderungen an Energieausweise für Nichtwohngebäude können je nach Nutzungsart, Bundesland und Gebäudetyp variieren. Maßgeblich ist das GEG in seiner aktuellen Fassung. Stand: April 2026.