Was ist ein Mehrfamilienhaus im Sinne des GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet nicht explizit nach "Mehrfamilienhaus", sondern nach der Anzahl der Wohneinheiten. Entscheidend für die Energieausweispflicht und den Ausweistyp ist die Grenze von 5 Wohneinheiten:

Das bedeutet: Ein Zweifamilienhaus mit Bauantrag 1965 und ohne vollständige Sanierung braucht zwingend einen Bedarfsausweis — auch wenn es technisch ein "kleines Mehrfamilienhaus" ist.

Ab wann brauche ich als Eigentümer einen Energieausweis?

Die Ausweispflicht wird ausgelöst durch:

Wichtig: Ein Ausweis pro Gebäude, nicht pro Wohnung

Beim Mehrfamilienhaus bezieht sich der Energieausweis immer auf das gesamte Gebäude. Wenn Sie einzelne Wohnungen vermieten oder verkaufen, benötigen Sie dennoch nur einen Energieausweis für das Gebäude — nicht einen pro Wohnung.

Welcher Ausweistyp ist beim Mehrfamilienhaus richtig?

Die Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis hängt von drei Faktoren ab: Wohneinheitenzahl, Baujahr und Sanierungsstatus.

KonstellationZulässiger Ausweistyp
≥ 5 WE, beliebiges Baujahr, Verbrauchsdaten 3 Jahre vorhandenVerbrauchsausweis möglich
Beliebige WE-Zahl, Baujahr nach 1977 (oder vollständig saniert)Verbrauchsausweis möglich
< 5 WE, Baujahr vor 1977, nicht vollständig saniertBedarfsausweis Pflicht
Neubau (beliebige WE-Zahl)Bedarfsausweis immer Pflicht
Keine Verbrauchsdaten? Bedarfsausweis!

Wenn für das Mehrfamilienhaus keine vollständigen Heizkostenabrechnungen für mindestens 3 Kalenderjahre vorliegen (z.B. wegen Leerstand, Eigentümerwechsel oder fehlender Abrechnungen), ist der Verbrauchsausweis nicht möglich — dann muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.

Kosten nach Anzahl der Wohneinheiten

Die Kosten für einen Energieausweis steigen mit der Anzahl der Wohneinheiten, da mehr Gebäudedaten verarbeitet werden müssen. Ein Richtwert:

WohneinheitenVerbrauchsausweisBedarfsausweis
2–4 WEab 69 €ab 249 €
5–10 WEab 189 €ab 299 €
11–20 WEab 249 €ab 399 €
Über 20 WEauf Anfrageauf Anfrage

Energieausweis und Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

In einer WEG ist die Situation besonders komplex: Der Energieausweis bezieht sich auf das gesamte Gebäude — aber jeder Wohnungseigentümer kann seine Einheit einzeln verkaufen und benötigt dann den Ausweis für sein Kaufangebot.

Ablauf: Wie bestelle ich den Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus?

  1. Unterlagen zusammenstellen: Für den Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Kalenderjahre. Für den Bedarfsausweis: Baupläne oder Angaben zu Bauteilaufbau (Außenwand, Dach, Fenster), Heizanlage (Typ, Baujahr), beheizte Wohnfläche.
  2. Ausweistyp klären: Prüfen Sie, ob ein Verbrauchsausweis ausreicht oder ein Bedarfsausweis Pflicht ist.
  3. Online beauftragen: Füllen Sie das Formular aus und laden Sie die Unterlagen hoch. Ein DIBT-registrierter Energieberater erstellt den Ausweis ohne Vor-Ort-Termin.
  4. PDF erhalten und zahlen: Kein Vorschuss — Sie zahlen nach Zustellung.

FAQ

Brauche ich für jede Wohnung im MFH einen eigenen Ausweis?

Nein. Ein Energieausweis gilt für das gesamte Gebäude. Bei einem MFH mit 10 Wohnungen benötigen Sie nur einen Ausweis — nicht zehn.

Ich habe einen Altbau mit 6 Wohneinheiten. Verbrauchsausweis möglich?

Ja, wenn Sie vollständige Heizkostenabrechnungen für die letzten 3 Kalenderjahre vorlegen können. Die 5-WE-Schwelle gilt auch für Altbauten, unabhängig vom Baujahr.

Wer zahlt den Energieausweis in einer WEG?

Üblicherweise die WEG-Gemeinschaft oder der Verkäufer der einzelnen Wohnung. Es gibt keine gesetzliche Regelung, wer zahlt — das hängt von der WEG-Vereinbarung ab.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information. Gesetzliche Grundlage: GEG, Stand April 2026. Preise sind Richtwerte.