Warum ist beim Neubau immer ein Bedarfsausweis Pflicht?
Beim Neubau gibt es keine Option zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt in § 79 Abs. 1 vor, dass für neu errichtete Gebäude ausschließlich ein Bedarfsausweis ausgestellt werden darf. Der Grund: Für einen Neubau liegen noch keine Verbrauchsdaten vor — der Ausweis muss daher auf Basis der geplanten und realisierten Gebäudesubstanz erstellt werden.
Außerdem muss der Energieausweis beim Neubau bestätigen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des GEG (insbesondere den Jahres-Primärenergiebedarf und den baulichen Wärmeschutz) erfüllt. Der Ausweis ist also auch ein Nachweis der GEG-Konformität gegenüber der Baubehörde.
Der Bedarfsausweis beim Neubau ist nicht nur für den späteren Verkauf oder die Vermietung gedacht — er dient auch als offizieller Nachweis, dass das Gebäude die gesetzlichen Energieeffizienzanforderungen einhält. Ohne Energieausweis kann die Bauabnahme oder -genehmigung gefährdet sein.
Welcher Ausweistyp — und was wird berechnet?
Der Bedarfsausweis für Neubauten basiert auf einer detaillierten Energieberechnung nach DIN 18599 (für Wohn- und Nichtwohngebäude) oder DIN 4108 / DIN EN ISO 13790 (für Wohngebäude). Dabei werden berechnet:
- Wärmeschutz der Gebäudehülle (U-Werte von Außenwand, Dach, Fenster, Boden)
- Heizwärmebedarf und Warmwasserbedarf
- Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, ggf. Kühlung, Beleuchtung)
- Primärenergiebedarf und CO₂-Emissionen
- Effizienzklasse (A+ bis H)
Wann muss der Energieausweis beim Neubau vorliegen?
Der Energieausweis für einen Neubau muss nach Fertigstellung des Gebäudes ausgestellt werden — nicht bereits vor dem Bau. Er kann aber erst dann ausgestellt werden, wenn die Gebäudedaten final feststehen (also nach Abschluss der Bauarbeiten). Der Ausweis muss spätestens vorliegen, wenn das Gebäude:
- erstmals vermietet oder verkauft wird,
- in der Immobilienanzeige inseriert wird,
- oder der Baubehörde auf Anfrage vorzulegen ist.
Der Eigentümer oder Bauherr darf den Energieausweis nicht selbst ausstellen — auch dann nicht, wenn er Architekt oder Ingenieur ist und das Gebäude selbst geplant hat. Der Ausweis muss von einem unabhängigen Dritten erstellt werden, der die Anforderungen des § 88 GEG erfüllt.
Welche Unterlagen brauche ich für den Neubau-Energieausweis?
Für die Ausstellung des Bedarfsausweises beim Neubau werden folgende Unterlagen benötigt:
- Baupläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) mit Raummaßen
- Bauteilaufbau (Schichtaufbau von Außenwand, Dach, Boden) oder U-Wert-Nachweise
- Fensterprotokolle (U-Wert Rahmen und Glas, g-Wert)
- Angaben zur Heizungsanlage (Typ, Effizienz, Energieträger)
- Lüftungsanlage (falls vorhanden)
- Photovoltaikanlage oder andere regenerative Energiesysteme (falls vorhanden)
Was kostet der Bedarfsausweis beim Neubau?
| Gebäudetyp | Preis (online) |
|---|---|
| Einfamilienhaus Neubau | ab 249 € |
| Zweifamilienhaus Neubau | ab 299 € |
| Mehrfamilienhaus Neubau (6–10 WE) | ab 399 € |
Fazit
Für Neubauten gilt: immer Bedarfsausweis, immer von einem unabhängigen Dritten, immer nach GEG. Der Ausweis ist Pflicht und Qualitätsnachweis zugleich. Stellen Sie ihn rechtzeitig nach Fertigstellung aus — damit beim Erstverkauf oder der Erstvermietung alles reibungslos läuft.
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