Antwort: Eine Solarthermie-Anlage verbessert den Energieausweis direkt: Sie reduziert den Heizwärme- und Warmwasserbedarf, der im Bedarfsausweis berechnet wird, und kann die Energieklasse um eine oder mehrere Stufen verbessern. Eine Photovoltaik-Anlage hingegen hat auf den Verbrauchsausweis kaum Einfluss (Stromproduktion senkt den Heizölverbrauch nicht) und im Bedarfsausweis nur eine indirekte Wirkung über den Primärenergiefaktor. Wer nach dem Einbau einer Solaranlage verkaufen oder vermieten will, sollte einen neuen Bedarfsausweis (ab 129 €) ausstellen lassen, um die verbesserte Energieeffizienz korrekt zu dokumentieren.
Die Kurzantwort in einem Satz
Solarthermie verbessert den Bedarfsausweis direkt und messbar — Photovoltaik hat auf den Bedarfsausweis nur eine begrenzte Wirkung und auf den Verbrauchsausweis praktisch keine, weil der produzierte Strom den gemessenen Wärmeverbrauch nicht reduziert.
Solarthermie (Warmwasserkollektoren, thermische Solaranlage): erzeugt Wärme für Heizung und/oder Warmwasserbereitung — wird direkt im Bedarfsausweis als Wärmeertrag erfasst. Photovoltaik (PV): erzeugt Strom — kommt primär als erneuerbarer Energieträger und über den Primärenergiefaktor im Bedarfsausweis zum Tragen, aber nicht als direkter Wärmeertrag.
Wie der Energieausweis Energie berechnet
Um zu verstehen, warum Solarthermie und Photovoltaik den Energieausweis unterschiedlich stark beeinflussen, hilft ein kurzer Blick auf die Berechnungsmethodik des Bedarfsausweises.
Der Bedarfsausweis nach GEG berechnet den Primärenergiebedarf — also die Menge an Energie, die aus Primärquellen (Rohstoffe wie Gas, Öl, Holz, Sonne, Wind) benötigt wird, um das Gebäude zu beheizen, Warmwasser bereitzustellen und den Hilfsenergiebedarf zu decken. Die Berechnung folgt der DIN V 18599.
Der Primärenergiebedarf ergibt sich vereinfacht aus:
- Endenergiebedarf (Heizwärme + Warmwasser + Hilfsstrom, abzüglich solar erzeugter Wärme)
- × Primärenergiefaktor (ein Umrechnungsfaktor je nach Energieträger — Gas: ~1,1; Strom: derzeit ~1,8; Holzpellets: ~0,2; Fernwärme: variiert)
Das Ergebnis ist der Primärenergiebedarf in kWh/(m²·a) — der Hauptkennwert des Bedarfsausweises und die Grundlage für die Energieklasse (A+ bis H).
Solarthermie im Bedarfsausweis: Direkte Wirkung auf den Wärmebedarf
Eine thermische Solaranlage (Solarthermie) produziert Wärme aus Sonnenstrahlung und speist diese in das Heizungssystem oder die Warmwasserbereitung ein. Im Bedarfsausweis wird dieser solare Ertrag als Gutschrift beim Wärmebedarf berücksichtigt.
Wie die Solarthermie-Anlage berechnet wird
Bei der Bedarfsausweis-Berechnung nach DIN V 18599 wird der solare Ertrag einer Solarthermie-Anlage anhand folgender Parameter ermittelt:
- Kollektorfläche in m²: Größere Fläche = mehr Ertrag
- Kollektortyp: Flachkollektor oder Vakuumröhrenkollektor (höhere Effizienz)
- Ausrichtung und Neigung: Südausrichtung, ca. 30–45° Neigung = optimaler Ertrag
- Speichervolumen: Pufferspeicher, der überschüssige Solarwärme speichert
- Anwendung: Nur Warmwasser, Warmwasser + Heizungsunterstützung, oder Alleinheizung
Das Ergebnis: Bei einer typischen Solarthermie-Anlage für Warmwasser und Heizungsunterstützung in einem Einfamilienhaus kann der solare Deckungsanteil am Wärmebedarf 20 bis 40 % betragen — was den Endenergiebedarf und damit den Primärenergiebedarf entsprechend reduziert. Eine Verbesserung um eine Energieklasse ist häufig erreichbar, bei gut sanierten Gebäuden auch mehr.
Solarthermie und der Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlich gemessenen Verbrauchswerten aus Heizkostenabrechnungen. Wenn Ihre Solarthermie-Anlage den Heizölverbrauch oder Gasverbrauch reduziert hat, spiegelt sich das direkt in den Abrechnungen wider — und damit im Verbrauchsausweis. Allerdings: Da der Verbrauchsausweis Durchschnittswerte der letzten 3 Jahre verwendet, dauert es entsprechend, bis eine neue Solaranlage vollständig im Ausweis abgebildet ist.
Photovoltaik im Bedarfsausweis: Begrenzte direkte Wirkung
Eine Photovoltaik-Anlage erzeugt Strom — keine Wärme. Damit greift sie in die Heizenergiebilanz des Gebäudes nicht direkt ein. Das ist der entscheidende Unterschied zur Solarthermie.
Wo PV im Bedarfsausweis auftaucht
Im Bedarfsausweis wird eine PV-Anlage an zwei Stellen berücksichtigt:
- Stromeigenverbrauch des Gebäudes: Wenn die PV-Anlage Hilfsenergie (Pumpen, Lüftungssysteme) des Gebäudes versorgt, reduziert das den Hilfsenergieanteil im Primärenergiebedarf. Der Effekt ist in der Regel gering.
- Gutschrift für ins Netz eingespeisten Strom: Frühere Berechnungsnormen sahen eine Gutschrift für PV-Überschussstrom vor. In der aktuellen DIN V 18599 und der GEG-Methodik ist diese Behandlung komplex und abhängig vom Rechenmodell — lassen Sie sich von Ihrem Energieberater erklären, wie das konkret in Ihrer Berechnung abgebildet wird.
PV kombiniert mit Wärmepumpe: Die stärkste Synergie
Die wirksamste Kombination für den Energieausweis ist PV-Anlage + Wärmepumpe. Dabei versorgt die PV-Anlage die Wärmepumpe mit Strom, was den Betrieb der Wärmepumpe kostengünstig und CO₂-arm macht. Da die Wärmepumpe als Heizungsanlage mit erneuerbarer Energiequelle gilt und einen niedrigen Primärenergiefaktor hat, kann diese Kombination die Energieklasse erheblich verbessern — bis in den A-Bereich, bei gut sanierten Gebäuden auch A+.
Warum PV den Verbrauchsausweis kaum beeinflusst
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkostenabrechnungen — also auf dem tatsächlich verbrauchten Heizöl, Gas oder der Fernwärme. Eine PV-Anlage, die Strom erzeugt, senkt diese Verbrauchswerte nicht (es sei denn, Sie nutzen eine PV-gestützte Wärmepumpe als alleinige Heizung). Für den Verbrauchsausweis ist eine PV-Anlage daher in der Regel irrelevant.
Wenn Sie nach Einbau einer Solaranlage den alten Energieausweis beim Verkauf verwenden, zeigt dieser die verbesserte Energieeffizienz nicht. Käufer sehen eine schlechtere Energieklasse als tatsächlich vorhanden — was den Verkaufspreis drücken kann. Ein neuer Bedarfsausweis (ab 129 €) dokumentiert die tatsächliche Situation korrekt und kann messbar zur Wertsteigerung beitragen.
Wann sollten Sie nach einer Solaranlage einen neuen Energieausweis ausstellen lassen?
Eine gesetzliche Pflicht, nach dem Einbau einer Solaranlage einen neuen Energieausweis ausstellen zu lassen, gibt es nicht. Die Pflicht entsteht erst, wenn Sie vermieten oder verkaufen und der vorhandene Ausweis abgelaufen oder schlicht veraltet ist. Dennoch empfehlen wir einen neuen Ausweis in diesen Fällen:
- Sie planen Verkauf oder Neuvermietung: Ein aktueller Ausweis mit der verbesserten Energieklasse ist für Inserate und Notartermin erforderlich und schützt vor dem Bußgeldrisiko nach § 108 GEG.
- Der vorhandene Ausweis ist älter als 5–7 Jahre: Auch wenn er formal noch gültig ist, spiegelt ein älterer Ausweis Sanierungsmaßnahmen oder neue Anlagen nicht wider.
- Sie möchten die verbesserte Energieklasse für die CO₂-Kostenteilung nutzen: Vermieter, die nach dem CO2KostAufG eine niedrigere Kostenbeteiligung anstreben, brauchen einen aktuellen Energieausweis, der die verbesserte Effizienz dokumentiert.
- Sie beantragen BEG-Förderung (KfW-261, KfW-458): Für viele Förderprogramme ist ein aktueller Energieausweis Teil der Nachweisdokumentation.
Solarthermie oder PV: Was verbessert die Energieklasse mehr?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten — es kommt auf das Gebäude an. Als Orientierung:
- Gebäude mit Gas- oder Ölheizung ohne Wärmepumpe: Solarthermie kann die Energieklasse direkt und messbar verbessern, weil sie den Heizenergiebedarf reduziert. PV-Anlage allein verändert hier wenig.
- Gebäude mit Wärmepumpe: PV + Wärmepumpe ist eine sehr effektive Kombination. Die PV-Anlage senkt den Strombezug, was über den Primärenergiefaktor des Stroms die Energiebilanz verbessert.
- Neubau oder gut saniertes Gebäude: Hier haben beide Technologien eine spürbare Wirkung, weil die Gebäudehülle bereits gut isoliert ist und der Restbedarf durch erneuerbare Energien leicht gedeckt werden kann.
- Altbau mit schlechter Dämmung: Solaranlagen allein können den energetischen Mangel der Hülle nicht kompensieren — zuerst sollte gedämmt werden, dann rentiert sich eine Solaranlage für den Energieausweis mehr.
GEG und erneuerbare Energien: Was das Gesetz von Solaranlagen fordert
Das GEG (in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes 2024) schreibt für Neubauten und in bestimmten Modernisierungsszenarien vor, dass neue Heizungsanlagen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden müssen (§ 71 GEG). Solarthermie und PV-gestützte Wärmepumpen können diese Anforderung erfüllen.
Für Bestandsgebäude ohne Heizungstausch besteht derzeit keine Pflicht zum Einbau einer Solaranlage. Die EPBD-Recast (EU) 2024/1275 enthält langfristige Ziele für den Gebäudebestand, die nationale Umsetzung ist noch nicht abgeschlossen — konkrete Pflichten für Bestandsgebäude entstehen erst mit dem nationalen Umsetzungsgesetz.
Wer eine alte Ölheizung ersetzen und dabei die 65-%-Erneuerbare-Energien-Anforderung des § 71 GEG erfüllen will, kann eine Solarthermie-Anlage in Kombination mit einer konventionellen Heizung als Hybridlösung einsetzen — sofern die solar gedeckte Wärme ausreicht. Details sollte ein Energieberater nach § 88 GEG prüfen.
Energieklassen A+ bis H: Wo landet Ihr Gebäude nach Solaranlage?
Die Energieklassen des deutschen Energieausweises orientieren sich am Primärenergiebedarf in kWh/(m²·a). Zur groben Orientierung (Angaben nach GEG, ohne Garantie auf Einzelfall):
- A+: unter 30 kWh/(m²·a) — typisch für Passivhäuser, Nullenergiehäuser
- A: 30–50 kWh/(m²·a) — Neubaustandard KfW-40, sehr gute Sanierung mit Wärmepumpe
- B: 50–75 kWh/(m²·a) — guter KfW-Effizienzhaus-Standard
- C: 75–100 kWh/(m²·a) — sanierter Altbau mit moderner Heizung
- D: 100–130 kWh/(m²·a) — teilsanierter Bestand
- E: 130–160 kWh/(m²·a) — älterer unsanierter Bestand
- F: 160–200 kWh/(m²·a) — Altbau, kaum Sanierung
- G: 200–250 kWh/(m²·a) — schlechter Altbau
- H: über 250 kWh/(m²·a) — sehr schlechter Altbau ohne jede Sanierung
Eine Solarthermie-Anlage kann den Wert typischerweise um 10 bis 40 kWh/(m²·a) senken — was je nach Ausgangsniveau eine Verbesserung um eine oder zwei Klassen bedeuten kann. Bei einem Gebäude von 120 kWh/(m²·a) (Klasse D) könnte eine Solarthermie mit Heizungsunterstützung den Wert auf 85–95 kWh/(m²·a) (Klasse C) drücken.
Was kostet ein neuer Bedarfsausweis nach Solaranlage?
Ein neuer Bedarfsausweis, der Ihre Solaranlage korrekt berücksichtigt, kostet bei Dr. Energieberater ab 129 €. Sie brauchen dafür die technischen Daten Ihrer Solaranlage (Kollektorfläche, Kollektortyp, Speichervolumen, Einbaudatum) sowie die üblichen Bauteilangaben für den Bedarfsausweis.
Wenn Sie unsicher sind, welche Daten Sie haben und welcher Ausweis für Ihr Gebäude der richtige ist, können Sie uns unverbindlich anfragen — wir prüfen und empfehlen die wirtschaftlichste Lösung.
Heizlastberechnung als nächster Schritt
Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.
Neuer Energieausweis nach Ihrer Solaranlage
Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €. DIBt-registriert, BAFA-zugelassen, Rückmeldung in 24 Stunden. Keine Vorkasse, keine versteckten Kosten. Solaranlage wird korrekt berücksichtigt.
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