Welche Pflichten hat ein Vermieter beim Energieausweis?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für Vermieter drei zentrale Pflichten vor:

  1. Pflichtangaben in kommerziellen Immobilienanzeigen (§ 80 Abs. 1 GEG)
  2. Vorlage des Energieausweises bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 2 GEG)
  3. Übergabe einer Kopie bei Vertragsschluss (§ 80 Abs. 3 GEG)

Diese Pflichten gelten für jede Neuvermietung — also wenn eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet wird. Für laufende Mietverträge besteht keine Pflicht zur Vorlage.

Achtung: Anzeigenpflicht gilt auch für Privatvermieter

Viele Privatvermieter glauben, die Anzeigenpflicht gelte nur für gewerbliche Makler. Das ist falsch. Die Pflicht zur Angabe der Energiekennwerte in Immobilienanzeigen gilt für alle Vermieter — auch für Privatpersonen, die ihre Wohnung auf ImmobilienScout, eBay Kleinanzeigen oder anderen Portalen inserieren.

Was muss in der Immobilienanzeige stehen?

In jeder Immobilienanzeige für eine Neuvermietung müssen mindestens folgende Angaben stehen:

Tipp: Informationen aus dem Energieausweis entnehmen

Alle Pflichtangaben finden sich direkt auf dem Energieausweis. Wenn Sie Ihren Ausweis vorliegen haben, können Sie die Angaben einfach aus dem Dokument übernehmen und in die Anzeige eintragen.

Was gilt bei der Wohnungsbesichtigung?

Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie den Energieausweis dem Mietinteressenten unaufgefordert vorlegen. Das bedeutet: Sie müssen nicht erst gefragt werden. Das Vorlegen erfolgt durch Zeigen oder Aushändigen des Originals oder einer lesbaren Kopie.

Wenn der Interessent keine Besichtigung wünscht, muss der Energieausweis spätestens unverzüglich nach Abschluss des Mietvertrags übergeben werden (als Kopie oder Original).

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Verstöße gegen die Energieausweispflicht sind Ordnungswidrigkeiten nach § 108 GEG und können mit Bußgeldern von bis zu 15.000 € geahndet werden. Die häufigsten Verstöße:

Welcher Energieausweis gilt für Vermieter?

Die Ausweispflicht und der korrekte Ausweistyp richten sich nach dem Gebäude, nicht nach dem Anlass:

FAQ für Vermieter

Ich vermiete eine Einliegerwohnung im eigenen Haus — gilt die Ausweispflicht auch für mich?

Ja. Die Ausweispflicht gilt ohne Ausnahme, auch für Einliegerwohnungen. Der Energieausweis muss für das gesamte Gebäude ausgestellt sein, nicht nur für die vermietete Wohnung.

Ich habe meinem Mieter den Ausweis nicht bei der Besichtigung gezeigt — was passiert?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 15.000 € Bußgeld geahndet werden kann. Der Mieter kann dies anzeigen. Holen Sie die Vorlage unverzüglich nach — am besten bevor die Beziehung eskaliert.

Mein Ausweis läuft in 6 Monaten ab — muss ich ihn jetzt erneuern?

Nicht sofort. Solange der Ausweis noch gültig ist, können Sie ihn verwenden. Planen Sie die Erneuerung aber rechtzeitig, damit bei der nächsten Neuvermietung ein gültiger Ausweis vorliegt.

Jetzt Energieausweis beauftragen — kein Vorschuss

Rechtssicherer Energieausweis bundesweit, vollständig digital, DIBT-registriert. Lieferung in 1–3 Werktagen. Sie zahlen erst nach Zustellung.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Grundlage: Gebäudeenergiegesetz (GEG), Stand April 2026.