Die aktuelle Skala: A+ bis H

Die Energieeffizienzklasse zeigt auf einen Blick, wie viel Energie ein Gebäude pro Quadratmeter und Jahr verbraucht oder benötigt. Grundlage ist der Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·a).

A+Nahezu Nullenergiegebäude< 30 kWh/(m²·a)
ASehr energieeffizient30–50 kWh/(m²·a)
BEnergieeffizient50–75 kWh/(m²·a)
CGut75–100 kWh/(m²·a)
DDurchschnittlich100–130 kWh/(m²·a)
EUnterdurchschnittlich130–160 kWh/(m²·a)
FSchlecht160–200 kWh/(m²·a)
GSehr schlecht200–250 kWh/(m²·a)
HEnergieschleuderer> 250 kWh/(m²·a)

Die meisten deutschen Bestandsgebäude liegen in den Klassen D bis F. Neubauten nach aktualisierten GEG-Standards erreichen in der Regel Klasse B oder besser.

Was ist der Unterschied zwischen Endenergie und Primärenergie?

Auf dem Energieausweis finden sich zwei Energiekennwerte:

Wie beeinflusst die Klasse den Immobilienwert?

Studien zeigen: Jede Effizienzklasse beeinflusst den Marktpreis einer Immobilie — sowohl beim Verkauf als auch bei der Vermietung. Gebäude in schlechten Klassen (F–H) sind schwerer zu verkaufen, erzielen geringere Quadratmeterpreise und stehen vor wachsenden Sanierungsrisiken.

Achtung: Neue EU-Sanierungspflichten ab 2030

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) verlangt für Wohngebäude einen Zielpfad: Der durchschnittliche Energieverbrauch des Bestands soll bis 2030 um 16 % sinken — feste Klassen-Stichtage für einzelne Wohngebäude enthält die finale Richtlinie nicht. Die nationale Umsetzung durch Deutschland (GModG) läuft noch — Eigentümer von F- bis H-Gebäuden sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen.

Was ändert sich 2026 mit der neuen EU-Skala?

In Deutschland gilt die Skala A+ bis H. Die EU-Gebäuderichtlinie sieht langfristig eine harmonisierte Skala von A bis G vor — der aktuelle deutsche Umsetzungsentwurf (GModG, Stand Juli 2026) behält für Wohngebäude jedoch A+ bis H bei; nur Nichtwohngebäude sollen erstmals A–G erhalten.

Wichtig: Bereits ausgestellte Energieausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum (10 Jahre) gültig. Es besteht keine Pflicht, bestehende Ausweise sofort zu ersetzen. Neue Ausweise werden aber ab einem bestimmten Stichtag in der neuen Skala ausgestellt.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Ihr aktueller Energieausweis noch mehrere Jahre gültig ist, müssen Sie nichts unternehmen. Wenn Sie in den nächsten Monaten einen neuen Energieausweis benötigen, informieren wir Sie transparent, in welchem Format er ausgestellt wird.

Wie kann ich die Effizienzklasse verbessern?

Die wirkungsvollsten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienzklasse sind:

  1. Heizungsanlage erneuern (z.B. Gas-Brennwert durch Wärmepumpe ersetzen) — oft größter Einzelhebel
  2. Dachdämmung — hohes Einsparpotenzial, vergleichsweise geringe Kosten
  3. Fassadendämmung (WDVS) — aufwändiger, aber sehr effektiv
  4. Neue Fenster (Dreifachverglasung) — vor allem bei Altbau mit Einfachverglasung sinnvoll
  5. Kellerdeckendämmung — günstig und wirksam

Nach einer Sanierung empfiehlt sich ein neuer Energieausweis, um die verbesserte Klasse zu dokumentieren — z.B. für Vermietung, Verkauf oder die Beantragung von KfW-Förderungen.

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Rechtlicher Hinweis: Die Effizienzklassen-Grenzwerte beziehen sich auf den Endenergiebedarf bei Bedarfsausweisen bzw. den Endenergieverbrauch bei Verbrauchsausweisen. Grenzwerte können sich durch Gesetzesänderungen (GEG, EPBD-Umsetzung) verschieben. Stand: April 2026.