Antwort: Um einen Verbrauchsausweis erstellen zu lassen, brauchen Sie die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Kalenderjahre, die Wohnfläche, das Baujahr und die Adresse Ihres Gebäudes. Sie beauftragen einen DIBt-registrierten Online-Anbieter, füllen einen Fragebogen aus, und erhalten das fertige Dokument innerhalb von 24 Stunden per E-Mail als PDF. Die Kosten beginnen ab 69 €. Wichtig: Der Verbrauchsausweis ist nur dann zulässig, wenn Ihr Gebäude die Voraussetzungen nach § 80 Abs. 4 GEG erfüllt — Altbauten mit bis zu 4 Wohneinheiten vor 1977 benötigen zwingend einen Bedarfsausweis.

Die Kurzantwort in einem Satz

Den Verbrauchsausweis erstellen lassen Sie bei einem DIBt-registrierten Anbieter online in unter 15 Minuten — Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre plus Gebäudedaten reichen aus, der fertige Ausweis kommt per E-Mail, die Kosten starten ab 69 €.

Voraussetzung: Darf ich überhaupt einen Verbrauchsausweis erstellen lassen?

Der Verbrauchsausweis ist zulässig für: Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten, Wohngebäude mit Bauantrag ab 1. November 1977, und ältere Wohngebäude, die nachweislich auf den Wärmeschutz-Standard 1977 saniert wurden. Für Wohngebäude mit 1–4 Wohneinheiten, Bauantrag vor 1977 und ohne entsprechende Sanierung ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben (§ 80 Abs. 4 GEG).

Schritt 1: Voraussetzungen prüfen — ist der Verbrauchsausweis zulässig?

Bevor Sie einen Verbrauchsausweis bestellen, klären Sie, ob er für Ihr Gebäude rechtlich zulässig ist. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet zwei Ausweistypen, und für bestimmte Gebäudetypen ist der Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben.

Wann ist der Verbrauchsausweis erlaubt?

Wann ist der Verbrauchsausweis nicht zulässig?

Wenn Ihr Gebäude alle drei folgenden Kriterien erfüllt, müssen Sie einen Bedarfsausweis erstellen lassen:

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Gebäude die Sanierungsvoraussetzung erfüllt, klären Sie das mit dem Online-Anbieter vor der Bestellung — seriöse Anbieter fragen diese Details im Fragebogen ab.

Schritt 2: Unterlagen für den Verbrauchsausweis zusammenstellen

Der Verbrauchsausweis basiert auf echten Verbrauchsdaten — nicht auf einer Bauteilanalyse. Das macht ihn günstiger und schneller, erfordert aber vollständige Heizkostenabrechnungen. Hier ist alles, was Sie bereithalten müssen:

Pflicht-Unterlagen

Optionale, aber hilfreiche Angaben

Vorsicht: Keine Schätzwerte bei der Wohnfläche

Die Wohnfläche ist die entscheidende Bezugsgröße für den Energiekennwert (kWh/m²/Jahr). Ein Fehler von 20 m² bei einem 200-m²-Haus verändert die Energieklasse um eine halbe bis eine volle Stufe. Messen Sie nach oder lesen Sie den Wert aus dem Mietvertrag, der Hausverwaltung oder dem Grundbuchauszug ab.

Schritt 3: DIBt-registrierten Anbieter wählen

Nach § 88 GEG darf nicht jeder einen Energieausweis ausstellen. Der Aussteller muss eine anerkannte Berufsausbildung (Architektur, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Maschinenbau oder verwandte Fachrichtung) und eine nachgewiesene Qualifikation im Bereich Energieeffizienz von Gebäuden vorweisen. Er wird im Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert — jeder rechtsgültige Energieausweis trägt diese Registriernummer.

Was Sie beim Anbieter prüfen sollten:

Schritt 4: Online-Fragebogen ausfüllen

Wenn Sie sich für einen Anbieter entschieden und Ihre Unterlagen beisammen haben, füllen Sie den Online-Fragebogen aus. Bei einem gut gestalteten Formular dauert das unter 15 Minuten. Worauf Sie beim Ausfüllen achten sollten:

Schritt 5: Verbrauchsausweis erhalten und prüfen

Nach Einreichung Ihrer Daten wird der Verbrauchsausweis vom Energieberater berechnet und als rechtsgültiges PDF per E-Mail zugestellt — bei Online-Spezialisten in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Was Sie nach Erhalt prüfen sollten:

Bei Fehlern in Adresse oder Gebäudedaten: Sofort beim Anbieter melden. Korrekturen innerhalb der ersten Tage nach Ausstellung sind bei seriösen Anbietern in der Regel kostenlos.

Was kostet ein Verbrauchsausweis?

Die Kosten für einen Verbrauchsausweis hängen vom Anbieter und vom Aufwand ab. Realistische Preisspannen:

Ein höherer Preis ist kein Garant für bessere Qualität. Die Rechtsgültigkeit hängt allein von der § 88 GEG-Qualifikation des Ausstellers und der DIBt-Registriernummer ab.

Was tun, wenn keine 3-jährigen Heizkostenabrechnungen vorliegen?

Es gibt mehrere Gründe, warum Abrechnungen fehlen können — und für jeden gibt es eine Lösung:

Abrechnungen beim Versorger anfordern

Energieversorger sind verpflichtet, vergangene Abrechnungen rückwirkend auszustellen. In der Regel können Sie Abrechnungen für die letzten 3 bis 5 Jahre schriftlich anfordern — kostenlos oder gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr.

Abrechnungen über die Hausverwaltung beschaffen

Bei Mietshäusern erstellt die Hausverwaltung eine jährliche Heizkostenabrechnung für alle Mieter. Eigentümer haben das Recht, diese Abrechnungen als Grundlage für den Energieausweis zu verwenden.

Kein Weg zum Verbrauchsausweis — Bedarfsausweis als Alternative

Wenn trotz aller Bemühungen keine vollständigen 3-jährigen Abrechnungen beschafft werden können, bleibt nur der Wechsel zum Bedarfsausweis. Dieser analysiert die Bausubstanz statt des Verbrauchs und erfordert keine Heizkostenabrechnungen — dafür aber Bauteilangaben (Dämmung, Fenster, Heizungsanlage). Der Bedarfsausweis kostet ab 129 €.

Verbrauchsausweis und CO₂-Abgabe: Was Vermieter wissen müssen

Seit 2023 gilt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es regelt, wie die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt wird — nach einem 10-Stufen-Modell, das von der Energieeffizienz des Gebäudes abhängt. Je schlechter die Energieeffizienz, desto mehr trägt der Vermieter.

Basis für die Berechnung ist der CO₂-Ausstoß des Gebäudes in kg/m²/Jahr — eine Kennzahl, die im Energieausweis enthalten ist. Ein aktueller, korrekter Verbrauchsausweis schützt Sie als Vermieter davor, eine ungünstigere Stufe anzuwenden als tatsächlich notwendig. Wenn sich Ihr Energieverbrauch durch Sanierungsmaßnahmen verbessert hat, sollten Sie den Verbrauchsausweis aktualisieren — das kann die CO₂-Stufenzuordnung verbessern und damit Ihre Kostenlast senken.

Heizlastberechnung als nächster Schritt

Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.

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DIBt-registriert, BAFA-zugelassen, Rückmeldung in 24 Stunden. Sie zahlen erst nach Erhalt — kein Vorschuss, keine versteckten Kosten. Deutschlandweit gültig.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Grundlagen: § 71, § 72, § 80, § 88 und § 108 GEG in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2024 sowie der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast). Stand: Mai 2026 — gesetzliche Anpassungen können zwischenzeitlich erfolgen, die individuelle Beratung mit qualifiziertem Energieberater nach § 88 GEG ersetzt dieser Beitrag nicht.