Antwort: Um einen Verbrauchsausweis erstellen zu lassen, brauchen Sie die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Kalenderjahre, die Wohnfläche, das Baujahr und die Adresse Ihres Gebäudes. Sie beauftragen einen DIBt-registrierten Online-Anbieter, füllen einen Fragebogen aus, und erhalten das fertige Dokument innerhalb von 24 Stunden per E-Mail als PDF. Die Kosten beginnen ab 69 €. Wichtig: Der Verbrauchsausweis ist nur dann zulässig, wenn Ihr Gebäude die Voraussetzungen nach § 80 Abs. 4 GEG erfüllt — Altbauten mit bis zu 4 Wohneinheiten vor 1977 benötigen zwingend einen Bedarfsausweis.
Die Kurzantwort in einem Satz
Den Verbrauchsausweis erstellen lassen Sie bei einem DIBt-registrierten Anbieter online in unter 15 Minuten — Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre plus Gebäudedaten reichen aus, der fertige Ausweis kommt per E-Mail, die Kosten starten ab 69 €.
Der Verbrauchsausweis ist zulässig für: Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten, Wohngebäude mit Bauantrag ab 1. November 1977, und ältere Wohngebäude, die nachweislich auf den Wärmeschutz-Standard 1977 saniert wurden. Für Wohngebäude mit 1–4 Wohneinheiten, Bauantrag vor 1977 und ohne entsprechende Sanierung ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben (§ 80 Abs. 4 GEG).
Schritt 1: Voraussetzungen prüfen — ist der Verbrauchsausweis zulässig?
Bevor Sie einen Verbrauchsausweis bestellen, klären Sie, ob er für Ihr Gebäude rechtlich zulässig ist. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet zwei Ausweistypen, und für bestimmte Gebäudetypen ist der Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben.
Wann ist der Verbrauchsausweis erlaubt?
- Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten — unabhängig vom Baujahr. Ein Mehrfamilienhaus mit 5, 10 oder 20 Wohnungen darf immer mit einem Verbrauchsausweis dokumentiert werden.
- Wohngebäude mit Bauantrag ab dem 1. November 1977 — unabhängig von der Wohneinheitenanzahl. Ab diesem Stichtag galten erstmals bundeseinheitliche Wärmeschutzanforderungen (Wärmeschutzverordnung 1977), weshalb diese Gebäude als ausreichend gedämmt gelten, um Verbrauchswerte als repräsentative Kennzahl zu akzeptieren.
- Ältere Wohngebäude, die nachträglich saniert wurden und dabei nachweislich den Wärmeschutz-Standard von 1977 erreicht haben (neue Fassadendämmung, neue Fenster etc.).
Wann ist der Verbrauchsausweis nicht zulässig?
Wenn Ihr Gebäude alle drei folgenden Kriterien erfüllt, müssen Sie einen Bedarfsausweis erstellen lassen:
- Wohngebäude mit 1 bis 4 Wohneinheiten
- Bauantrag vor dem 1. November 1977
- Nicht nachträglich auf den Wärmeschutz-Standard 1977 saniert
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Gebäude die Sanierungsvoraussetzung erfüllt, klären Sie das mit dem Online-Anbieter vor der Bestellung — seriöse Anbieter fragen diese Details im Fragebogen ab.
Schritt 2: Unterlagen für den Verbrauchsausweis zusammenstellen
Der Verbrauchsausweis basiert auf echten Verbrauchsdaten — nicht auf einer Bauteilanalyse. Das macht ihn günstiger und schneller, erfordert aber vollständige Heizkostenabrechnungen. Hier ist alles, was Sie bereithalten müssen:
Pflicht-Unterlagen
- Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Kalenderjahre — Gemeint sind 3 vollständige Abrechnungsperioden, die aufeinanderfolgend sind (z. B. 2022, 2023, 2024). Die Abrechnung muss enthalten: Energieträger (Gas, Öl, Fernwärme, Strom, Pellets), jährlicher Verbrauch in kWh (oder Liter, m³ — umrechenbar) und die abgerechneten Zeiträume.
- Wohnfläche des Gebäudes in m² (Nettowohnfläche, nicht Bruttogrundfläche). Bei Mietshäusern: Summe der Nettowohnflächen aller Wohneinheiten plus beheizte Gemeinschaftsflächen.
- Baujahr des Gebäudes (Bauantragsjahr, nicht das Einzugsjahr).
- Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude.
- Vollständige Adresse — Straße, Hausnummer, PLZ, Ort. Diese erscheint auf dem Energieausweis und muss korrekt sein.
Optionale, aber hilfreiche Angaben
- Energieträger für Warmwasser (falls separat berechnet, z. B. durch einen eigenen Boiler)
- Leerstand-Angaben — Wenn Teile des Gebäudes in den Abrechnungsjahren leer standen, kann das die Verbrauchskennzahl verzerren. Ein seriöser Anbieter berücksichtigt das.
- Klimakorrekturfaktoren — In der Regel übernimmt das der Energieberater automatisch anhand des Standortes und der DIN-Referenzklimadaten.
Die Wohnfläche ist die entscheidende Bezugsgröße für den Energiekennwert (kWh/m²/Jahr). Ein Fehler von 20 m² bei einem 200-m²-Haus verändert die Energieklasse um eine halbe bis eine volle Stufe. Messen Sie nach oder lesen Sie den Wert aus dem Mietvertrag, der Hausverwaltung oder dem Grundbuchauszug ab.
Schritt 3: DIBt-registrierten Anbieter wählen
Nach § 88 GEG darf nicht jeder einen Energieausweis ausstellen. Der Aussteller muss eine anerkannte Berufsausbildung (Architektur, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Maschinenbau oder verwandte Fachrichtung) und eine nachgewiesene Qualifikation im Bereich Energieeffizienz von Gebäuden vorweisen. Er wird im Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert — jeder rechtsgültige Energieausweis trägt diese Registriernummer.
Was Sie beim Anbieter prüfen sollten:
- Vollständiges Impressum — Firmenname, Adresse, Handelsregisternummer, Geschäftsführer. Fehlt das, ist Vorsicht geboten.
- Zahlung nach Zustellung — Seriöse Anbieter kassieren erst, wenn Sie den fertigen Energieausweis per E-Mail erhalten haben. Vorkasse-Pflicht ist ein Warnsignal.
- DIBt-Registriernummer auf Mustern — Fragen Sie beim Anbieter nach einem Muster-Energieausweis. Die DIBt-Nummer sollte deutlich auf der ersten Seite erscheinen.
- BAFA-Listung — Zusätzliche Qualitätssicherung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle führt eine Liste zugelassener Energieberater (BEW-Liste). Eine BAFA-Listung ist kein Muss für den Verbrauchsausweis, aber ein positives Qualitätsmerkmal.
Schritt 4: Online-Fragebogen ausfüllen
Wenn Sie sich für einen Anbieter entschieden und Ihre Unterlagen beisammen haben, füllen Sie den Online-Fragebogen aus. Bei einem gut gestalteten Formular dauert das unter 15 Minuten. Worauf Sie beim Ausfüllen achten sollten:
- Energieträger korrekt angeben — Gas, Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Fernwärme, Strom, Holzpellets, Holz oder Biomasse haben unterschiedliche Umrechnungsfaktoren für den Primärenergiebedarf. Lesen Sie den Energieträger aus der Abrechnung ab — nicht schätzen.
- Verbrauchswerte in kWh eintragen — Wenn Ihre Abrechnung in m³ (Gas) oder Litern (Öl) ausweist, rechnet das der Anbieter um. Geben Sie trotzdem die Originalwerte an, um Übertragungsfehler zu vermeiden.
- Keine Lücken im 3-Jahres-Zeitraum — Wenn Ihnen für ein Jahr keine Abrechnung vorliegt, fragen Sie beim Versorger nach. Rückwirkende Anfragen sind in der Regel möglich.
- Warmwasser-Anteil — Falls Warmwasser über die Heizungsanlage erzeugt wird, muss der Warmwasser-Anteil aus dem Gesamtverbrauch herausgerechnet werden. Der Fragebogen führt Sie dabei.
Schritt 5: Verbrauchsausweis erhalten und prüfen
Nach Einreichung Ihrer Daten wird der Verbrauchsausweis vom Energieberater berechnet und als rechtsgültiges PDF per E-Mail zugestellt — bei Online-Spezialisten in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Was Sie nach Erhalt prüfen sollten:
- DIBt-Registriernummer auf Seite 1 — Diese Nummer macht den Ausweis rechtsgültig. Ohne sie ist der Ausweis wertlos.
- Adresse — Straße, Hausnummer, PLZ und Ort müssen exakt mit Ihrer Immobilie übereinstimmen.
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H) — Diese Klasse müssen Sie in kommerziellen Inseraten (Immobilienportale, Zeitungsanzeigen) nennen.
- Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer — Der Verbrauchsausweis ist ab Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig.
- Aussteller-Daten — Name, Anschrift, Qualifikation des Ausstellers erscheinen auf dem Ausweis und müssen zum beauftragten Anbieter passen.
Bei Fehlern in Adresse oder Gebäudedaten: Sofort beim Anbieter melden. Korrekturen innerhalb der ersten Tage nach Ausstellung sind bei seriösen Anbietern in der Regel kostenlos.
Was kostet ein Verbrauchsausweis?
Die Kosten für einen Verbrauchsausweis hängen vom Anbieter und vom Aufwand ab. Realistische Preisspannen:
- Online-Spezialist (bundesweit): In der Regel ab 69 € — günstigste und schnellste Option mit vollständiger Rechtsgültigkeit.
- Lokaler Energieberater (Vor-Ort): Häufig 120 € bis 300 €, Lieferzeit 1–3 Wochen. Sinnvoll, wenn Sie gleichzeitig eine Energieberatung wünschen.
- Architekturbüros und Ingenieurbüros: 150 € bis 500 €, oft als Nebenleistung mit langen Lieferzeiten.
- Gewerbe-/Nichtwohngebäude: Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude ist aufwändiger — Kosten in der Regel ab 250 €.
Ein höherer Preis ist kein Garant für bessere Qualität. Die Rechtsgültigkeit hängt allein von der § 88 GEG-Qualifikation des Ausstellers und der DIBt-Registriernummer ab.
Was tun, wenn keine 3-jährigen Heizkostenabrechnungen vorliegen?
Es gibt mehrere Gründe, warum Abrechnungen fehlen können — und für jeden gibt es eine Lösung:
Abrechnungen beim Versorger anfordern
Energieversorger sind verpflichtet, vergangene Abrechnungen rückwirkend auszustellen. In der Regel können Sie Abrechnungen für die letzten 3 bis 5 Jahre schriftlich anfordern — kostenlos oder gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr.
Abrechnungen über die Hausverwaltung beschaffen
Bei Mietshäusern erstellt die Hausverwaltung eine jährliche Heizkostenabrechnung für alle Mieter. Eigentümer haben das Recht, diese Abrechnungen als Grundlage für den Energieausweis zu verwenden.
Kein Weg zum Verbrauchsausweis — Bedarfsausweis als Alternative
Wenn trotz aller Bemühungen keine vollständigen 3-jährigen Abrechnungen beschafft werden können, bleibt nur der Wechsel zum Bedarfsausweis. Dieser analysiert die Bausubstanz statt des Verbrauchs und erfordert keine Heizkostenabrechnungen — dafür aber Bauteilangaben (Dämmung, Fenster, Heizungsanlage). Der Bedarfsausweis kostet ab 129 €.
Verbrauchsausweis und CO₂-Abgabe: Was Vermieter wissen müssen
Seit 2023 gilt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es regelt, wie die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt wird — nach einem 10-Stufen-Modell, das von der Energieeffizienz des Gebäudes abhängt. Je schlechter die Energieeffizienz, desto mehr trägt der Vermieter.
Basis für die Berechnung ist der CO₂-Ausstoß des Gebäudes in kg/m²/Jahr — eine Kennzahl, die im Energieausweis enthalten ist. Ein aktueller, korrekter Verbrauchsausweis schützt Sie als Vermieter davor, eine ungünstigere Stufe anzuwenden als tatsächlich notwendig. Wenn sich Ihr Energieverbrauch durch Sanierungsmaßnahmen verbessert hat, sollten Sie den Verbrauchsausweis aktualisieren — das kann die CO₂-Stufenzuordnung verbessern und damit Ihre Kostenlast senken.
Heizlastberechnung als nächster Schritt
Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.
Verbrauchsausweis jetzt erstellen lassen — ab 69 €
DIBt-registriert, BAFA-zugelassen, Rückmeldung in 24 Stunden. Sie zahlen erst nach Erhalt — kein Vorschuss, keine versteckten Kosten. Deutschlandweit gültig.
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