Was ist ein Energieausweis — die Kurzantwort

Ein Energieausweis (auch: Energiepass) ist ein amtliches Dokument nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet und vergleichbar macht. Er zeigt, wie viel Energie das Gebäude pro Quadratmeter und Jahr benötigt — unabhängig davon, wer darin wohnt.

Das Dokument ist vergleichbar mit dem Energielabel eines Haushaltsgeräts: Es gibt eine Effizienzklasse von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) an. Eigentümer müssen den Ausweis bei Verkauf, Neuvermietung und Neubau vorlegen — eine Pflicht, die in § 80 GEG geregelt ist.

Definition: Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist ein nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgestelltes amtliches Dokument, das den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes in kWh/(m²·a) ausweist und einer Effizienzklasse (A+ bis H) zuordnet. Er ist 10 Jahre gültig und muss von einem nach § 88 GEG qualifizierten Energieberater ausgestellt werden.

Welche Informationen enthält ein Energieausweis?

Ein rechtsgültiger Energieausweis enthält nach § 85 GEG mindestens folgende Angaben:

Die zwei Typen: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Es gibt in Deutschland zwei grundlegend verschiedene Arten von Energieausweisen. Welcher ausgestellt werden darf oder muss, hängt vom Gebäude ab.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Kalenderjahre. Er spiegelt das reale Energieverhalten der Bewohner wider — und kann daher durch sparsames oder verschwenderisches Heizverhalten beeinflusst werden.

Zulässig, wenn: Das Gebäude mindestens 5 Wohneinheiten hat oder Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde (bzw. vollständige energetische Sanierung nach Wärmeschutzverordnung 1977 erfolgte).

Preis: Ab 149 € bei einem Online-Anbieter.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude anhand seiner physikalischen Eigenschaften: Dämmung der Außenwände, Qualität der Fenster, Heizsystem, Lüftungsanlage. Er ist aufwändiger und teurer, liefert aber ein objektives Bild unabhängig vom Nutzerverhalten.

Gesetzlich vorgeschrieben, wenn: Das Gebäude weniger als 5 Wohneinheiten hat und der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde — sofern keine vollständige Sanierung nach damaliger Wärmeschutzverordnung erfolgte. Auch bei Neubauten immer Pflicht.

Preis: Ab 249 € bei einem Online-Anbieter.

Die Effizienzklassen A+ bis H erklärt

Seit der GEG-Novelle 2020 werden Energieausweise mit Effizienzklassen gekennzeichnet — analog zur Kennzeichnung von Haushaltsgeräten:

KlasseEndenergiebedarf/-verbrauchEinschätzung
A+unter 30 kWh/(m²·a)Nahezu null Energie — Passivhaus, KfW 40
A30–50 kWh/(m²·a)Sehr energieeffizient — KfW 55, moderner Neubau
B50–75 kWh/(m²·a)Gut gedämmtes Gebäude, modernes Heizsystem
C75–100 kWh/(m²·a)Durchschnittlicher Neubau der 2000er-Jahre
D100–130 kWh/(m²·a)Älterer sanierter Bestand
E130–160 kWh/(m²·a)Wenig sanierter Altbau
F160–200 kWh/(m²·a)Sanierungsbedürftig
G200–250 kWh/(m²·a)Sehr hoher Energieverbrauch
Hüber 250 kWh/(m²·a)Unsanierter Altbau, dringender Handlungsbedarf

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Der Energieausweis ist nach §§ 80–82 GEG in folgenden Situationen gesetzlich vorgeschrieben:

Bußgeld bis zu 15.000 €

Wer keinen gültigen Energieausweis vorlegt oder die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen weglässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 108 GEG. Das Bußgeld beträgt bis zu 15.000 €.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Nicht jeder darf einen Energieausweis ausstellen. § 88 GEG legt fest, dass der Aussteller eine der folgenden Qualifikationen nachweisen muss:

Zusätzlich muss der Aussteller beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) registriert sein. Jeder ausgestellte Energieausweis erhält eine eindeutige DIBT-Registriernummer, die auf dem Dokument aufgedruckt ist.

Eigentümer dürfen keinen Energieausweis für das eigene Gebäude ausstellen — er muss von einem unabhängigen Dritten erstellt werden.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist nach § 79 Abs. 5 GEG 10 Jahre gültig. Nach Ablauf muss er erneuert werden, wenn das Gebäude erneut verkauft oder vermietet wird. Eine freiwillige Erneuerung vor Ablauf ist jederzeit möglich — etwa wenn umfangreiche energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten hängen vom Ausweistyp und Anbieter ab:

Ein Vor-Ort-Termin ist in den meisten Fällen nicht erforderlich. Bei vollständig digital arbeitenden Anbietern wie Dr. Energieberater GmbH können beide Ausweistypen ausschließlich auf Basis hochgeladener Dokumente erstellt werden.

Energieausweis jetzt online bestellen — ohne Vorschuss

Dr. Energieberater GmbH erstellt rechtssichere Energieausweise bundesweit, vollständig digital. Sie zahlen erst nach Zustellung des fertigen Dokuments.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich nicht verkaufen oder vermieten will?

Nein. Eigentümer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen und weder verkaufen noch vermieten wollen, sind nicht verpflichtet, einen Energieausweis zu besitzen. Die Pflicht entsteht erst beim Verkauf, bei der Neuvermietung oder beim Neubau.

Gilt der Energieausweis für das gesamte Gebäude oder jede Wohnung einzeln?

Ein Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt — nicht für einzelne Wohneinheiten. In einem Mehrfamilienhaus braucht der Eigentümer also einen Ausweis, der alle Wohnungen abdeckt.

Was ist der Unterschied zwischen Endenergie und Primärenergie?

Der Endenergiebedarf ist die Energie, die tatsächlich ins Gebäude fließt (z.B. aus der Steckdose oder dem Gasnetz). Der Primärenergiebedarf berücksichtigt zusätzlich die Energie, die für die Gewinnung und den Transport des Energieträgers aufgewendet wurde — er ist daher immer höher und gibt ein umfassenderes Bild der Klimaauswirkung.

Kann ich einen alten Energieausweis weiterverwenden?

Ja, solange er nicht älter als 10 Jahre ist und keine wesentlichen Änderungen am Gebäude vorgenommen wurden. Energieausweise, die vor dem 1. Oktober 2007 ausgestellt wurden, sind nicht mehr gültig.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Grundlage: Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2024. Stand: April 2026.