Ratgeber & Sonderfälle

Energieausweis für ausländische Eigentümer — so funktioniert es aus dem Ausland

10. Mai 2026 ca. 8 Minuten Lesezeit Dr. Serdar Özbahar
Schnellantwort — Energieausweis für ausländische Eigentümer

Muss ich als ausländischer Eigentümer einen Energieausweis für meine deutsche Immobilie haben?

Ja — das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt für alle Gebäude auf deutschem Boden, unabhängig von der Nationalität oder dem Wohnsitz des Eigentümers. Beim Verkauf, der Vermietung oder Inserierung muss nach § 80 GEG ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Der gesamte Prozess lässt sich vollständig online und aus dem Ausland abwickeln — kein Besuch in Deutschland erforderlich.

  • Verbrauchsausweis: ab 69 € — Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre genügen als Grundlage
  • Bedarfsausweis: ab 129 € — auf Basis von Grundrissen, Baujahr und Heizungsangaben
  • Sprache: Unser Team kommuniziert auf Deutsch und Englisch
  • Qualifikation: Ausgestellt von einem nach § 88 GEG qualifizierten Energieberater
  • Lieferung: PDF per E-Mail — optional Postversand ins Ausland möglich

Immer mehr ausländische Staatsangehörige besitzen Immobilien in Deutschland — als Kapitalanlage, Feriendomizil oder geerbt von deutschen Verwandten. Wenn diese Immobilien verkauft, vermietet oder inseriert werden sollen, stellt sich schnell die Frage: Muss ich trotz Wohnsitz im Ausland einen deutschen Energieausweis besorgen? Die Antwort ist eindeutig: Ja. Dieser Artikel erklärt, wie es funktioniert.

1. Warum gilt deutsches Recht — unabhängig vom Wohnsitz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist deutsches Bundesrecht und gilt für alle Gebäude auf deutschem Staatsgebiet — unabhängig davon, wer der Eigentümer ist oder wo er wohnt. Das Territorialprinzip des deutschen Privatrechts besagt: Für Immobilien in Deutschland gilt deutsches Recht. Daran ändert weder die Staatsangehörigkeit des Eigentümers noch sein ausländischer Wohnsitz etwas.

Das bedeutet konkret: Als britischer, amerikanischer, türkischer oder österreichischer Eigentümer einer Berliner oder Münchner Wohnung sind Sie denselben Pflichten unterworfen wie ein in Deutschland lebender Eigentümer — einschließlich der Energieausweis-Pflicht nach § 80 GEG beim Verkauf oder bei der Vermietung.

Fehlender Energieausweis: Bußgeld bis 15.000 €

Auch ausländische Eigentümer unterliegen dem deutschen Bußgeldrecht. Wer beim Verkauf, der Vermietung oder in Immobilienanzeigen keinen gültigen Energieausweis vorlegt, riskiert nach § 108 GEG ein Bußgeld von bis zu 15.000 €. Eine Ausnahme für nicht in Deutschland ansässige Eigentümer existiert nicht.

2. Vollständig online: Kein Besuch in Deutschland erforderlich

Der Energieausweis kann vollständig aus dem Ausland beantragt werden — kein Vor-Ort-Termin, kein physischer Behördengang, kein Notar in Deutschland notwendig. Der Prozess läuft vollständig digital:

  1. 1
    Unterlagen digital einreichen
    Heizkostenabrechnungen, Grundrisse oder Heizungsunterlagen per E-Mail oder Datei-Upload übermitteln. Scans oder Fotos sind ausreichend — Originaldokumente müssen nicht eingeschickt werden.
  2. 2
    Beratung per E-Mail oder Telefon
    Unser Team klärt Rückfragen auf Deutsch oder Englisch. Fehlende Angaben werden gezielt und verständlich nachgefragt — auch internationale Telefonnummern sind kein Problem.
  3. 3
    Ausweis per E-Mail erhalten
    Der fertige Energieausweis wird als rechtsgültiges PDF zugestellt. Er enthält eine Registrierungsnummer im DIBt-Ausweis-Register und ist 10 Jahre bundesweit gültig. Auf Wunsch erfolgt Postversand ins Ausland.
Ausweis-PDF ist weltweit verwendbar

Der digitale Energieausweis als PDF ist rechtlich vollwertig. Er kann deutschen Kaufinteressenten, Maklern oder Mietern per E-Mail zugesandt werden — physische Übergabe ist beim Käufer/Mieter erst bei Vertragsabschluss (in Deutschland) erforderlich, was häufig durch einen Makler oder Notar erledigt wird.

3. Bevollmächtigung: Wann brauche ich einen deutschen Ansprechpartner?

Für die Beantragung des Energieausweises selbst ist keine Vollmacht und kein Bevollmächtigter in Deutschland notwendig. Sie können den Ausweis direkt und persönlich online bestellen.

Wenn Sie Ihre Immobilie über einen deutschen Makler verkaufen oder vermieten, übernimmt dieser in der Regel die Koordination und Vorlage des Energieausweises bei Interessenten. Der Ausweis selbst kann dennoch direkt von Ihnen als Eigentümer bestellt werden.

Eine Vollmacht (Generalvollmacht oder notarielle Vollmacht) wird nur dann benötigt, wenn Sie bei Vertragsabschluss (Kaufvertrag beim Notar) nicht persönlich anwesend sein können und die Unterzeichnung durch eine bevollmächtigte Person vor Ort erfolgen soll. Das ist jedoch eine separate Frage, unabhängig vom Energieausweis.

4. Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis — welcher Typ gilt?

Auch ausländische Eigentümer müssen den jeweils nach GEG gültigen Ausweis-Typ verwenden. Entscheidend sind Baujahr und Größe der deutschen Immobilie:

GebäudekategoriePflichtiger Ausweis-TypKosten
Wohngebäude ≥ 5 WE, beliebiges BaujahrVerbrauchsausweis wählbarab 69 €
Wohngebäude < 5 WE, Baujahr ab 1978 (mit Wärmeschutznachweis)Verbrauchsausweis wählbarab 69 €
Wohngebäude < 5 WE, Baujahr vor 1978 (ohne Wärmeschutznachweis)Bedarfsausweis Pflicht (§ 80 Abs. 3 GEG)ab 129 €
Gewerbeimmobilien / Nicht-WohngebäudeBedarfsausweis empfohlenauf Anfrage

Wenn Sie sich unsicher sind, welcher Typ für Ihre Immobilie gilt, nennen Sie uns einfach Baujahr, Wohnfläche und Anzahl der Wohneinheiten — wir ermitteln dies kostenlos für Sie.

5. Benötigte Unterlagen aus dem Ausland

Die benötigten Unterlagen sind dieselben wie bei einem in Deutschland ansässigen Eigentümer. Scans und Digitalfotos sind ausreichend — Originalurkunden müssen nicht eingeschickt werden.

  • Für den Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen oder Verbrauchsdaten (Gas, Öl, Fernwärme, Strom) der letzten 3 Heizperioden — oft bei der Hausverwaltung oder dem deutschen Versorger erhältlich
  • Für den Bedarfsausweis: Grundrisse (Foto oder Scan genügt), Baujahr, Heizsystem inkl. Baujahr, Art der Dämmung falls bekannt — auch Schätzwerte auf Basis von Fotos möglich
  • Verbrauchsdaten nicht verfügbar? Wenn das Objekt leersteht oder Verbrauchsdaten nicht zugänglich sind, erstellen wir automatisch einen Bedarfsausweis — das ist GEG-konform
  • Bei einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft): Die Verbrauchsdaten werden häufig vom WEG-Verwalter bereitgestellt — wir unterstützen bei der Kommunikation
  • Kein Grundriss vorhanden? Kein Problem — wir arbeiten mit Aufmaßangaben (Raumflächen, Außenwandstärken) nach GEG-konformen Näherungsverfahren

Energieausweis online bestellen — aus jedem Land der Welt

Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 € — Beratung auf Deutsch und Englisch, Lieferung als PDF, ausgestellt von § 88 GEG-qualifizierten Energieberatern.

6. Zahlung aus dem Ausland

Die Bezahlung unserer Dienstleistungen ist aus dem Ausland problemlos möglich:

  • SEPA-Überweisung: Für EU-/EWR-Kunden mit IBAN — kostengünstigste Option
  • Internationale Banküberweisung (SWIFT/BIC): Für Kunden außerhalb der EU
  • Online-Zahlung: Kreditkarte oder PayPal auf Anfrage

Eine deutsche Bankverbindung wird für die Bestellung nicht vorausgesetzt. Die Rechnung wird nach Fertigstellung des Ausweises ausgestellt — keine Vorauskasse.

7. Wärmeplanungsgesetz und EPBD-Recast: Was müssen ausländische Eigentümer wissen?

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet deutsche Kommunen, bis Ende 2026 Wärmepläne vorzulegen. Diese sind für ausländische Eigentümer besonders dann relevant, wenn in absehbarer Zeit die Heizungsanlage der deutschen Immobilie erneuert werden muss: Gemäß § 71 GEG muss die neue Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die kommunale Wärmeplanung bestimmt, welche Heizlösung im jeweiligen Gebiet zulässig und förderfähig ist.

Neue EU-Energieausweis-Skala 2026 (EPBD-Recast 2024/1275)

Die EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast) führt eine neue europaweit einheitliche Energieausweis-Skala (Klassen A–G) ein. Für ausländische Eigentümer gilt: Bestehende Ausweise bleiben gültig bis zum Ablauf ihrer 10-jährigen Laufzeit (§ 79 GEG). Nur bei Neuausstellung nach Ablauf wird die neue Skala verwendet.

Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
Planen Sie als ausländischer Eigentümer eine Heizungssanierung in Ihrer deutschen Immobilie? Für die KfW-BEG-Förderung ist eine Heizlastberechnung Pflicht. Wir erstellen sie zusammen mit dem Energieausweis — vollständig online, auch mit englischsprachiger Beratung.
Mehr zur Heizlastberechnung

8. Häufige Fragen ausländischer Eigentümer

Muss der Energieausweis auf Deutsch ausgestellt sein?

Ja — der Energieausweis ist ein amtliches deutsches Dokument und wird ausschließlich auf Deutsch ausgestellt. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe nach GEG. Wir können Ihnen auf Wunsch eine informelle englische Zusammenfassung des Inhalts zukommen lassen.

Kann ich den Ausweis auch dann bestellen, wenn die Immobilie verwaltet wird?

Ja. Wenn Ihre Immobilie durch einen deutschen Hausverwalter oder WEG-Verwalter betreut wird, kann dieser die notwendigen Verbrauchsdaten und Unterlagen bereitstellen. Wir können direkt mit dem Verwalter kommunizieren, wenn Sie uns eine entsprechende Einverständniserklärung per E-Mail zukommen lassen.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Der Energieausweis ist nach § 79 GEG genau 10 Jahre gültig, gerechnet vom Ausstellungsdatum. Er gilt für das gesamte Gebäude und berechtigt zu sämtlichen Verkaufs-, Vermietungs- und Inserierungsvorgängen in diesem Zeitraum.

Dr. Serdar Özbahar
Diplom-Ingenieur · Geschäftsführer Dr. Energieberater GmbH
Energieberater nach § 88 GEG · über 12 Jahre Praxiserfahrung
§ 88 GEG qualifiziert
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsgrundlagen: § 79, § 80, § 87, § 88, § 71 und § 108 GEG in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2024 sowie der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast). Stand: Mai 2026. Änderungen durch nachfolgende Gesetzgebung vorbehalten.
Jetzt Energieausweis bestellen