Was sich ab Mai 2026 ändert
Bisher war die Vorlagepflicht beschränkt auf:
- Verkauf eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes
- Neuvermietung
Ab Mai 2026 gilt zusätzlich:
| Situation | Pflicht zur Vorlage? |
|---|---|
| Verkauf | ✅ wie bisher |
| Neuvermietung | ✅ wie bisher |
| Mietverlängerung | 🆕 NEU — Pflicht |
| Größere Renovierungen (> 25 % Sanierungskosten) | 🆕 NEU — Pflicht |
| Erbschaft / Schenkung | bei späterem Verkauf gilt Pflicht |
| Ferienvermietung (> 4 Monate / Jahr) | ✅ Pflicht |
Konsequenz für Makler: Sie haften bei jedem Vermarktungsschritt — nicht nur beim Verkauf.
Wer haftet — Eigentümer oder Makler?
Sowohl. Das GEG sieht in § 80 ausdrücklich vor:
- Eigentümer haftet primär, wenn er den Ausweis nicht beschafft.
- Makler haftet sekundär, wenn Inserate ohne Energieausweis-Daten veröffentlicht werden oder bei Besichtigung kein Ausweis vorliegt.
- Beide können bußgeldlich belangt werden — auch nebeneinander.
Konkrete Bußgeldhöhen:
- Fehlende Vorlage bei Verkauf: bis 10.000 €
- Falsche oder fehlende Angaben in Inseraten (z. B. fehlende Effizienzklasse): bis 10.000 €
- Vorsätzliche Falschangaben: noch höher (Strafrecht möglich)
Was Makler ab Mai 2026 sicherstellen müssen
Im Inserat (ImmoScout24, Immowelt & Co.)
- Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Endenergiebedarf bzw. -verbrauch in kWh/(m²·a)
- Wesentliche Energieträger der Heizung
- Baujahr (sofern relevant)
- Effizienzklasse — ab Juli 2026 nach neuer Skala A–G (Details zur neuen Skala)
Bei Besichtigung
- Energieausweis liegt physisch oder digital vor
- Wird unaufgefordert dem Interessenten gezeigt
- Bei Vertragsabschluss als Kopie übergeben
Bei Mietverlängerung (NEU ab Mai 2026)
- Energieausweis wird dem Mieter vor Unterschrift zur Verfügung gestellt
- Pflicht greift auch bei mündlicher Verlängerung
5 Praxis-Tipps gegen das Bußgeld-Risiko
- Energieausweis-Check beim Listing — vor Inseraterstellung prüfen, ob aktueller Ausweis vorliegt.
- Standard-E-Mail-Vorlage an Eigentümer — bei Auftragsannahme Ausweis-Status klären.
- 3-Tage-Service-Partner — wenn Ausweis fehlt, schnellstmöglich nachholen.
- Inserate-Audit alle 6 Monate — bestehende Inserate auf Aktualität prüfen.
- Mietverlängerungs-Check ab Mai 2026 — bestehender Mietvertrag verlängert? Energieausweis prüfen.
Was kostet die Beschaffung — und was die Strafe?
| Position | Kosten |
|---|---|
| Verbrauchsausweis Wohngebäude | 149 € |
| Bedarfsausweis Wohngebäude | 249 € |
| Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude | 499 € |
| Bedarfsausweis Nichtwohngebäude | 899 € |
| Bußgeld bei fehlender Vorlage | bis 10.000 € |
Eine Energieausweis-Beschaffung ist günstiger als das Bußgeldrisiko bei einem einzigen Verstoß. Die Investition rechnet sich wirtschaftlich praktisch immer.
FAQ
Gilt das Bußgeld auch für ältere Mietverträge?
Nein, nur bei neuen Mietverlängerungen ab Mai 2026.
Was bei Mehrfamilienhäusern — pro Wohnung ein Ausweis?
Nein. Ein Energieausweis pro Gebäude (oder Gebäudeteil bei gemischter Nutzung).
Was, wenn der Eigentümer sich weigert?
Schriftlich dokumentieren, dass der Eigentümer informiert wurde. Im Zweifel Auftrag ablehnen.
Wie lange dauert die Beschaffung?
Bei Standardunterlagen (Baujahr, Wohnfläche, Heizung) 3 Werktage Standard. Bei komplexen Bedarfsausweisen ggf. länger.
Fazit für Makler
Die erweiterte Vorlagepflicht ab Mai 2026 ist die wahrscheinlich wichtigste Compliance-Änderung des Jahres für Maklerbüros. Mit einem zuverlässigen Energieausweis-Partner und einem schlanken Internprozess vermeiden Sie Bußgelder und gewinnen Vertrauen bei Eigentümern und Käufern.
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