Antwort: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein von einem BAFA-zugelassenen Energieberater erstellter, maßgeschneiderter Stufenplan zur energetischen Sanierung eines Wohngebäudes. Er unterscheidet sich vom Energieausweis dadurch, dass er nicht den Ist-Zustand bescheinigt, sondern einen konkreten Sanierungsweg zur Verbesserung aufzeigt. Wer einen iSFP hat und damit eine BEG-Fördermaßnahme (z. B. Dämmung, Wärmepumpe, Fenster) umsetzt, erhält in der Regel einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf den Fördersatz. Die Kosten eines iSFP werden über die BAFA-EBN-Förderung zu einem großen Teil bezuschusst.
Die Kurzantwort in einem Satz
Der iSFP ist kein Energieausweis, sondern ein Sanierungsplan für die Zukunft — er zeigt Eigentümern Schritt für Schritt, wie ihr Gebäude zur Klimaneutralität gebracht werden kann, und sichert dabei einen BEG-Bonus von in der Regel 5 Prozentpunkten bei jeder umgesetzten Maßnahme.
Der Energieausweis (Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €) bescheinigt den aktuellen energetischen Zustand Ihres Gebäudes — er ist Pflicht bei Verkauf und Neuvermietung nach § 80 GEG und gilt 10 Jahre. Der iSFP hingegen ist ein zukunftsorientiertes Beratungsdokument: Er analysiert Sanierungspotenziale und empfiehlt eine sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen — kein Pflichtdokument, aber finanziell attraktiv.
Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der individuelle Sanierungsfahrplan — kurz iSFP — ist ein standardisiertes Beratungsformat, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entwickelt wurde. Er wird von einem BAFA-zugelassenen Energieberater erstellt und enthält für jedes Gebäude:
- Eine Bestandsanalyse des aktuellen energetischen Zustands (Ist-Zustand)
- Einen langfristigen Sanierungsweg in mehreren Schritten bis hin zum Zielstandard (häufig Effizienzhaus 55 oder besser)
- Maßnahmenempfehlungen für Dämmung, Fenster, Heizungsanlage, Lüftung in einer sinnvollen Reihenfolge
- Eine Abschätzung der Investitionskosten und Energieeinsparungen je Maßnahme
- Hinweise auf passende Förderprogramme (BEG, KfW, BAFA)
Der iSFP wird dem Eigentümer in digitaler und gedruckter Form übergeben. Er ist kein rechtlich bindendes Dokument — der Eigentümer ist nicht verpflichtet, die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen. Der iSFP ist aber die Voraussetzung für den iSFP-Bonus bei BEG-Fördermaßnahmen.
Unterschied Energieausweis vs. iSFP — wann brauche ich was?
Die häufigste Verwechslung: Manche Eigentümer glauben, ein iSFP ersetze den Energieausweis. Das stimmt nicht. Beide Dokumente haben völlig verschiedene Zwecke:
Energieausweis — Ist-Zustand, Rechtspflicht
Der Energieausweis ist nach § 80 GEG Pflicht bei Verkauf, Neuvermietung und Verpachtung. Er zeigt, wie viel Energie das Gebäude im aktuellen Zustand verbraucht oder benötigt — ausgedrückt in der Energieeffizienzklasse A+ bis H. Der Ausweis muss bei der Besichtigung vorgelegt werden. Ohne gültigen Energieausweis droht ein Bußgeld bis 15.000 € (§ 108 GEG). Er ist kein Sanierungsplan, sondern eine Bescheinigung.
iSFP — Sanierungsplanung, freiwillig, förderfähig
Der iSFP ist freiwillig — kein Gesetz verpflichtet Eigentümer, einen iSFP zu erstellen. Er ist jedoch finanziell attraktiv: Wer einen iSFP hat und innerhalb des geplanten Sanierungswegs eine BEG-Fördermaßnahme (z. B. Dachdämmung, neue Fenster, Wärmepumpe) umsetzt, erhält in der Regel einen iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf den regulären BEG-Fördersatz. Über mehrere Sanierungsschritte summiert sich das zu einer erheblichen Zusatzförderung.
Wann lohnt sich ein iSFP?
Ein iSFP lohnt sich besonders, wenn Sie:
- Mehrere energetische Maßnahmen planen — z. B. Dämmung und Heizungstausch in den nächsten Jahren
- BEG-Fördermittel beantragen möchten und den iSFP-Bonus mitnehmen wollen
- Wissen möchten, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge technisch sinnvoll sind (z. B. erst dämmen, dann Wärmepumpe dimensionieren)
- Ein Altbau-Gebäude besitzen, das noch erhebliches Sanierungspotenzial hat
- Ihr Gebäude mittelfristig verkaufen oder vermieten wollen und den Marktwert durch Sanierung steigern möchten
Für Eigentümer, die keine konkreten Sanierungsmaßnahmen planen und nur den Energieausweis für Verkauf oder Vermietung benötigen, ist der iSFP nicht notwendig. In diesem Fall reicht der Energieausweis (Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €) vollständig aus.
BEG-Bonus: 5 % mehr Förderung mit iSFP
Der sogenannte iSFP-Bonus erhöht den Fördersatz bei Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) um in der Regel 5 Prozentpunkte, wenn:
- Ein gültiger iSFP für das Gebäude vorliegt und
- Die beantragte Maßnahme im iSFP als Sanierungsschritt vorgesehen ist
Beispiel: Wird eine neue Wärmepumpe gefördert, beträgt der Grundfördersatz in der Regel 30 % der förderfähigen Kosten. Mit iSFP-Bonus erhöht sich dieser auf 35 %. Bei einem Investitionsvolumen von 20.000 € macht das einen Unterschied von rund 1.000 € zusätzlicher Förderung aus. Über mehrere Sanierungsschritte (Heizung, Dach, Fenster) summiert sich der Bonus erheblich.
Wichtig: Förderkonditionen können sich ändern. Aktuelle Informationen und exakte Förderhöhen finden Sie stets auf bafa.de und kfw.de. Beantragen Sie die Förderung immer vor dem Beginn der Maßnahme — eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich.
Der iSFP-Bonus kann nur gewährt werden, wenn der iSFP vor dem Förderantrag erstellt und übergeben wurde. Beauftragen Sie den iSFP daher frühzeitig — mindestens bevor Sie den Antrag für die geförderte Maßnahme stellen. Ein nachträglicher iSFP sichert keinen Bonus mehr für bereits beantragte oder abgeschlossene Maßnahmen.
Was enthält ein vollständiger iSFP?
Ein iSFP nach dem offiziellen BMWK-Muster umfasst in der Regel folgende Abschnitte:
- Gebäude-Steckbrief: Baujahr, Gebäudetyp, beheizte Wohnfläche, Anzahl Wohneinheiten, Heizungsanlage, Energieträger
- Energetische Ist-Analyse: Aktuelle Primärenergiebedarf oder -verbrauch, Energieeffizienzklasse, CO₂-Emissionen
- Sanierungspfad: Empfohlene Maßnahmen in Sanierungsschritten (z. B. Schritt 1: Dachdämmung, Schritt 2: Fenstererneuerung, Schritt 3: Wärmepumpe)
- Maßnahmenblätter: Pro Sanierungsmaßnahme: Beschreibung, geschätzte Kosten, Energieeinsparung, Amortisationszeit, Fördermöglichkeiten
- Zielzustand: Energetischer Zielstandard nach vollständiger Sanierung (z. B. Effizienzhaus 55 oder 40)
- Nächste Schritte: Handlungsempfehlungen und Kontaktdaten des Energieberaters
Wer darf einen iSFP erstellen?
Nur BAFA-zugelassene Energieberater dürfen einen iSFP erstellen, der für den iSFP-Bonus anerkannt wird. Diese Energieberater sind in der Expertenliste des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) geführt — abrufbar unter bafa.de. Die Qualifikationsanforderungen entsprechen denen des § 88 GEG: abgeschlossenes Studium in einem bautechnischen Fachgebiet oder einer Ingenieursdisziplin plus nachgewiesene Weiterbildung in Energieeffizienz.
Wichtig: Der iSFP darf nicht vom ausführenden Handwerksbetrieb erstellt werden. Er muss von einem unabhängigen Energieberater stammen, der keine wirtschaftlichen Interessen an der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen hat.
Kosten eines iSFP und BAFA-EBN-Förderung
Die Erstellung eines iSFP kostet je nach Gebäudegröße und Anbieter in der Regel zwischen 1.000 und 2.500 €. Diese Kosten werden über die BAFA-EBN-Förderung (Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude) erheblich bezuschusst: Ein-/Zweifamilienhäuser erhalten in der Regel einen Zuschuss von bis zu 80 %, Mehrfamilienhäuser etwas weniger — die genauen Fördersätze gelten je nach aktuellem BAFA-Merkblatt (bafa.de). Die Nettobelastung für den Eigentümer ist damit oft gering.
EPBD-Recast und der europäische Renovierungspass
Die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD-Recast, Richtlinie (EU) 2024/1275, in Kraft seit April 2024) enthält das Konzept eines Renovierungspasses (englisch: Renovation Passport). Dieser Renovierungspass ist dem deutschen iSFP sehr ähnlich: Er soll ebenfalls einen langfristigen, stufenweisen Sanierungsfahrplan für Einzelgebäude darstellen.
Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Renovierungspass als Option für Gebäudeeigentümer einzuführen. In Deutschland ist der Renovierungspass noch nicht als eigenständiges, verbindliches Instrument in nationales Recht umgesetzt — der bestehende iSFP gilt jedoch als inhaltlich vergleichbares Instrument, das diese Funktion bereits erfüllt.
Was das für Sie bedeutet: Wenn Sie heute einen iSFP erstellen lassen, erfüllen Sie damit bereits heute die konzeptionellen Anforderungen, die der EPBD-Recast für den Renovierungspass formuliert. Eine nationale Umsetzung in Deutschland könnte den iSFP als anerkanntes Instrument übernehmen — oder ihn anpassen. Konkrete neue Pflichten entstehen erst mit der nationalen Gesetzgebung.
iSFP und Energieausweis — sinnvolle Kombination
In der Praxis ergänzen iSFP und Energieausweis einander ideal:
- Der Energieausweis erfüllt die Rechtspflicht nach § 80 GEG und ist bei Verkauf oder Neuvermietung unbedingt erforderlich.
- Der iSFP gibt Eigentümern einen konkreten Sanierungsfahrplan und sichert den BEG-Bonus bei jeder umgesetzten Maßnahme.
- Wer einen Bedarfsausweis erstellen lässt, hat ohnehin die Bauteilangaben seines Gebäudes ermittelt — diese Daten bilden eine gute Ausgangsbasis für den iSFP und können die Beratungszeit reduzieren.
- Nach einer abgeschlossenen Sanierung lohnt es sich, einen neuen Energieausweis ausstellen zu lassen — er spiegelt die verbesserte Energieeffizienz wider und ist für den Verkauf oder die Neuvermietung relevant.
Heizlastberechnung als nächster Schritt
Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.
Energieausweis und Beratung — aus einer Hand
Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €. DIBT-registriert, BAFA-zugelassen, Rückmeldung innerhalb 24 Stunden. Fragen zum iSFP? Wir beraten Sie kostenlos.
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