Antwort: Eine Solarthermie-Anlage verbessert den Energieausweis, weil der solare Anteil am Wärme- und Warmwasserbedarf mit dem Primärenergiefaktor 0 gerechnet wird — die Solarenergie ist kostenlos und emissionsfrei. Im Bedarfsausweis sinkt dadurch der Primärenergiebedarf (kWh/m²a), was die Energieklasse verbessern kann. Wie viel Verbesserung möglich ist, hängt von Kollektorfläche, Speichervolumen, Ausrichtung und dem Gesamtwärmebedarf des Gebäudes ab. Nach einer Solarthermie-Installation ist kein neuer Energieausweis gesetzlich sofort Pflicht, aber bei bevorstehendem Verkauf oder Neuvermietung empfiehlt sich ein aktualisierter Bedarfsausweis (ab 129 €), der die verbesserten Werte ausweist.
Die Kurzantwort in einem Satz
Solarthermie verbessert den Primärenergiebedarf im Energieausweis, weil der solare Anteil mit Primärenergiefaktor 0 gerechnet wird — der Effekt auf die Energieklasse hängt von Anlagengröße, Gebäudebedarf und Kombination mit der Heizanlage ab.
Solarthermie (Wärme aus Solar) reduziert den Heizenergie- und Warmwasserbedarf direkt — sie senkt den Endenergiebedarf. Photovoltaik (Strom aus Solar) kann im Bedarfsausweis als Anrechnung auf den Strombedarf berücksichtigt werden, wirkt aber auf einen anderen Bilanzposten. Beide verbessern den Primärenergiebedarf, greifen aber an unterschiedlichen Stellen in die GEG-Bilanz ein.
Was ist Solarthermie und wie funktioniert sie technisch?
Solarthermie bezeichnet die Umwandlung von Sonnenlicht in Wärme mithilfe von Solarkollektoren. Diese Kollektoren — in der Regel Flachkollektoren oder Vakuumröhrenkollektoren — werden auf dem Dach installiert und heizen eine Wärmeträgerflüssigkeit (Wasser-Glykol-Gemisch) auf. Die gespeicherte Wärme wird im Pufferspeicher (Kombispeicher oder separater Brauchwasserspeicher) zwischengespeichert und für zwei Verwendungszwecke eingesetzt:
- Warmwasserbereitung (TWW): Solarthermie kann in gut ausgelegten Systemen 50–70 % des jährlichen Warmwasserbedarfs decken, im Sommer teils bis zu 100 %.
- Heizungsunterstützung: Größere Anlagen (Kombianlagen) können ergänzend zur Heizung beitragen — besonders in der Übergangsjahreszeit (Frühjahr, Herbst). Im Winter reicht die Solarstrahlung in Deutschland in der Regel nicht aus, um den Heizwärmebedarf allein zu decken.
Das Zusammenspiel von Kollektor, Speicher, Heizanlage und Regelung bestimmt, wie viel Solarthermie-Energie tatsächlich nutzbar ist. Ein überdimensionierter Kollektor ohne ausreichenden Speicher produziert im Sommer Überhitzung, ohne mehr Ertrag zu liefern.
Wie fließt Solarthermie in die Energieausweis-Berechnung ein?
Im Bedarfsausweis wird die Energiebilanz eines Gebäudes nach einem genormten Verfahren berechnet (in Deutschland nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude und nach DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10 für Wohngebäude bzw. nach dem vereinfachten Verfahren). Solarthermie wird in diesem Rechenverfahren wie folgt berücksichtigt:
Schritt 1: Berechnung des solaren Ertrags
Aus Kollektorfläche, Kollektortyp (Flachkollektor oder Vakuumröhrenkollektor), Ausrichtung (Azimut — abweichend von Süden), Neigungswinkel (optimal 30–45°), Standort (Globalstrahlung am Standort in kWh/m²a) und Speichervolumen wird der jährliche solare Ertrag in kWh berechnet. Dieser Ertrag wird dem Heizwärme- und Warmwasserbedarf gegenübergestellt.
Schritt 2: Anrechnung auf Endenergiebedarf
Der solare Ertrag wird vom Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser abgezogen. Das bedeutet: Das Gas- oder Öl-Kessel muss entsprechend weniger Energie bereitstellen. Der Endenergiebedarf des Gebäudes sinkt um den nutzbaren Solarertrag.
Schritt 3: Primärenergiefaktor 0 für Solarenergie
Der entscheidende Hebel im Energieausweis ist der Primärenergiefaktor. Für Solarenergie (thermisch) gilt ein Primärenergiefaktor von 0 — die Energie kommt direkt von der Sonne, es gibt keine Vorkette aus Förderung, Transport oder Umwandlung fossiler Brennstoffe. Der Anteil des Wärmebedarfs, der durch Solarthermie gedeckt wird, trägt damit null zum Primärenergiebedarf bei. Das senkt den ausgewiesenen Primärenergiebedarf (kWh/m²a) direkt.
Schritt 4: Verbesserung der Energieklasse
Die Energieklasse (A+ bis H) im Energieausweis basiert auf dem Endenergiebedarf oder -verbrauch. Eine Senkung des Endenergiebedarfs durch Solarthermie kann die Energieklasse verbessern — zum Beispiel von G (200–250 kWh/m²a) auf F (160–200 kWh/m²a) oder bei günstigem Gebäude und gut ausgelegter Anlage auch um zwei Klassen. Der tatsächliche Effekt hängt von Ausgangssituation und Anlagengröße ab.
Solarthermie ist eine ergänzende Maßnahme. Bei einem unsanierten Altbau mit sehr hohem Heizwärmebedarf (Klasse H, über 250 kWh/m²a) kann Solarthermie die Klasse um eine Stufe verbessern, aber nicht auf Klasse B oder besser bringen. Dafür braucht es zusätzlich Dämmmaßnahmen (Wand, Dach, Fenster) und idealerweise eine effiziente Wärmepumpe. Der Energieausweis bildet alle Maßnahmen gemeinsam ab.
Wann brauche ich nach einer Solarthermie-Installation einen neuen Energieausweis?
Das GEG schreibt nicht vor, dass nach jeder Sanierungsmaßnahme sofort ein neuer Energieausweis ausgestellt werden muss. Der bestehende, noch gültige Ausweis (10 Jahre Gültigkeit) bleibt formal wirksam. In folgenden Situationen ist jedoch ein aktualisierter Energieausweis sinnvoll oder notwendig:
- Geplanter Verkauf des Gebäudes: Beim Verkauf muss der Energieausweis vorgelegt werden (§ 80 GEG). Ein Ausweis, der die neue Solarthermie noch nicht enthält, zeigt eine schlechtere Energieklasse als tatsächlich gegeben — das kann den Verkaufspreis drücken oder Käufer abschrecken.
- Neuvermietung nach abgelaufenem Ausweis: Wenn der Ausweis älter als 10 Jahre ist und ohnehin neu ausgestellt werden muss, sollte die Solarthermie-Anlage selbstverständlich einbezogen werden.
- Antrag auf KfW-261 (Effizienzhaus-Kredit): Wer eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus plant und Solarthermie als Teil davon einbaut, benötigt einen Energiebedarfsausweis, der alle Maßnahmen inklusive Solarthermie abbildet.
- Korrekte CO₂-Kostenteilung nach CO2KostAufG: Bei vermieteten Gebäuden beeinflusst die Energiebilanz die CO₂-Kostenaufteilung. Ein aktueller Ausweis mit der Solarthermie zeigt die tatsächlich verbesserte Energiebilanz.
Solarthermie-Kombination mit Wärmepumpe — der Doppeleffekt im Energieausweis
Besonders wirkungsvoll im Energieausweis ist die Kombination aus Solarthermie und einer effizienten Wärmepumpe:
- Die Wärmepumpe nutzt Umgebungswärme und Strom — ihr Primärenergiefaktor für Strom liegt nach GEG bei 1,8, aber die erzielte Wärmemenge ist drei- bis viermal höher als der eingesetzte Strom (Jahresarbeitszahl 3–4).
- Die Solarthermie deckt einen Teil des Warmwasserbedarfs mit Primärenergiefaktor 0 ab — was die Wärmepumpe für diesen Anteil entlastet.
- Im Bedarfsausweis ergibt sich eine stark reduzierte Endenergie- und Primärenergiezahl, die je nach Ausgangszustand und Anlagengröße zu Energieklasse A oder B führen kann.
Diese Kombination ist auch für die KfW-458-Förderung relevant: Solarthermie kann in einem hybriden System kombiniert werden, und die Wärmepumpe als Hauptheizungsanlage löst die Förderung aus. Aktuelle Details auf kfw.de, da Förderbedingungen regelmäßig aktualisiert werden.
CO₂-Abgabe und Solarthermie — Auswirkung für Vermieter
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) verteilt die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe (Gas, Öl) nach einem 10-Stufen-Modell, das von der spezifischen CO₂-Emission des Gebäudes in kg/m²/Jahr abhängt. Solarthermie senkt den Verbrauch fossiler Brennstoffe — und damit direkt die CO₂-Emissionen.
Konkret bedeutet das: Wer als Vermieter Solarthermie für die Warmwasserbereitung einbaut, reduziert den Gasverbrauch der Anlage messbar. Das senkt die jährliche CO₂-Abgabe insgesamt — und kann in der Jahresabrechnung die Stufenzuordnung im Kostenaufteilungsmodell verbessern, sodass der Vermieteranteil sinkt. Ein aktualisierter Energieausweis mit der Solarthermie-Anlage belegt diese verbesserte Energiebilanz.
Förderprogramme für Solarthermie — was wirklich existiert
Für die Installation von Solarthermie-Anlagen stehen in Deutschland folgende Förderprogramme zur Verfügung:
BEG — Bundesförderung effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen)
Solarthermie ist als Einzelmaßnahme im Rahmen der BEG förderfähig. Gefördert werden Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und zur kombinierten Warmwasser- und Heizungsunterstützung. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der über das BAFA beantragt wird. Aktuelle Fördersätze und Anforderungen an die Anlage auf bafa.de — die Konditionen werden regelmäßig angepasst.
KfW-458 (Heizungsförderung)
Solarthermie als alleinige Maßnahme löst die KfW-458-Förderung nicht aus — diese ist auf die Heizungsanlage selbst (Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärmeanschluss) ausgerichtet. Wird Solarthermie jedoch in Kombination mit einer förderfähigen Wärmepumpe oder Biomasse-Heizung eingebaut, kann die Kombination gefördert werden. Bitte auf kfw.de aktuelle Bedingungen prüfen.
BAFA-EBN — Energieberatung für Wohngebäude
Wer eine individuelle Energieberatung (iSFP — individueller Sanierungsfahrplan) durch einen BAFA-zugelassenen Energieberater in Anspruch nimmt, erhält einen auf das Gebäude zugeschnittenen Maßnahmenplan, in dem Solarthermie als sinnvolle Einzelmaßnahme aufgeführt werden kann. Der iSFP erhöht die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte. Details auf bafa.de.
Solarthermie im Verbrauchsausweis — warum er hier nicht zählt
Wer nur einen Verbrauchsausweis hat (basiert auf 3 Jahre Heizkostenabrechnungen), profitiert von Solarthermie indirekt: Der gemessene Verbrauch sinkt, weil weniger fossiler Brennstoff gekauft wird. Im nächsten Verbrauchsausweis (der nach 10 Jahren ohnehin neu ausgestellt wird) erscheint der reduzierte Verbrauch automatisch.
Im Unterschied zum Bedarfsausweis können im Verbrauchsausweis jedoch keine Einzelmaßnahmen explizit ausgewiesen werden — er bildet nur den Gesamtverbrauch ab. Wer den Effekt der Solarthermie transparent und nachvollziehbar im Ausweis sehen möchte, braucht einen Bedarfsausweis.
Ein Wechsel ist freiwillig, solange keine Pflicht zum Bedarfsausweis besteht (§ 80 Abs. 4 GEG). Sinnvoll ist er, wenn der Bedarfsausweis die tatsächliche Gebäudequalität nach Sanierung vorteilhafter abbildet als der Verbrauchsausweis — zum Beispiel wenn witterungsbereinigt sanierte Gebäude einen höheren Verbrauch zeigen als berechnet. Ein Energieberater nach § 88 GEG kann beide Varianten vergleichen.
Heizlastberechnung als nächster Schritt
Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.
Neuer Bedarfsausweis nach Solarthermie-Installation
Bedarfsausweis ab 129 €. DIBt-registriert, BAFA-zugelassen, Rückmeldung in 24 Stunden. Ihre Solarthermie wird korrekt angerechnet — Sie zahlen erst nach Erhalt.
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