Antwort: Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet vor Förderung in der Regel zwischen 1.000 und 2.000 € für ein Einfamilienhaus, bei größeren Objekten entsprechend mehr. Die BAFA-Energieberatung für Wohngebäude (BAFA-EBN) fördert bis zu 80 % der anrechenbaren Beratungskosten — sodass der Eigenanteil oft zwischen 200 und 400 € liegt. Voraussetzung: Der Energieberater muss auf der BAFA-Beraterliste stehen. Informationen und aktueller Fördersatz: bafa.de.

Die Kurzantwort in einem Satz

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet vor Förderung zwischen 1.000 und 2.000 € für ein Einfamilienhaus — nach BAFA-EBN-Förderung von in der Regel bis zu 80 % bleibt ein Eigenanteil von oft deutlich unter 500 €, abhängig von Gebäudegröße und aktuellem Fördersatz.

Überblick: iSFP, BAFA-EBN, Förderung — auf einen Blick

Sanierungsfahrplan = individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), Teil der Energieberatung für Wohngebäude (BAFA-EBN). Förderung: BAFA bezuschusst die Energieberatungskosten; Sätze und Obergrenzen auf bafa.de. Wichtig: Energieberater muss auf der BAFA-Beraterliste stehen und nach § 88 GEG qualifiziert sein. Anforderung an den iSFP-Bonus: Bei Umsetzung von Einzelmaßnahmen nach iSFP-Plan gibt es einen zusätzlichen 5-%-Bonus auf BEG-Zuschüsse.

Was ist ein Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Instrument, das im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude (BAFA-EBN) erstellt wird. Er zeigt dem Eigentümer, in welcher Reihenfolge und mit welchen Maßnahmen ein Gebäude schrittweise auf einen energieeffizienten Standard gebracht werden kann — bis hin zum KfW-Effizienzhaus-Niveau.

Der iSFP ist kein verbindliches Pflichtdokument — er ist ein Planungswerkzeug. Seine Stärke liegt darin, dass er:

Was kostet der iSFP — und was kostet die Energieberatung generell?

Die Kosten für einen iSFP sind Teil der Gesamtkosten der Energieberatung für Wohngebäude (BAFA-EBN). Sie hängen von der Größe und Komplexität des Gebäudes ab. Als Orientierung — ohne Anspruch auf Vollständigkeit, da Honorare individuell kalkuliert werden:

Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus

Für ein typisches Einfamilienhaus liegen die Honorarkosten für eine vollständige BAFA-EBN-Energieberatung inkl. iSFP in der Regel zwischen 1.000 und 2.000 €. Kleinere, einfach strukturierte Gebäude bewegen sich am unteren Ende, Häuser mit komplexen Grundrissen, Anbauten oder besonderen Dachformen eher am oberen Ende.

Mehrfamilienhaus

Bei Mehrfamilienhäusern mit 3 bis 10 Wohneinheiten sind Honorare von in der Regel 1.500 bis 3.500 € üblich — je nach Anzahl der Wohneinheiten, Baujahr und Zustand des Gebäudes. Die BAFA fördert auch Mehrfamilienhäuser über das BAFA-EBN-Programm, wenn der Energieberater auf der Beraterliste geführt wird.

Was die BAFA-Förderung abdeckt

Das BAFA-Programm „Energieberatung für Wohngebäude" (BAFA-EBN) bezuschusst die Beratungskosten. Die genauen Fördersätze und Obergrenzen sind auf bafa.de veröffentlicht und werden gelegentlich angepasst. Als Richtwert gilt, dass die Förderung in der Regel bis zu 80 % der anrechenbaren Beratungskosten abdeckt — mit einer festgelegten Honorarobergrenze für die Berechnung. Aktuelle Konditionen: bafa.de/energieberatung-wohngebaeude.

Wichtig: Erst beraten lassen, dann Förderantrag stellen

Die BAFA-EBN-Förderung muss vor Beginn der Energieberatung beantragt werden — oder zumindest vor dem ersten kostenpflichtigen Beratungsgespräch. Wer erst die Beratung abschließt und dann den Antrag stellt, riskiert, keine Förderung zu erhalten. Der Energieberater erklärt den genauen Ablauf bei der ersten Kontaktaufnahme.

Der iSFP-Bonus auf BEG-Einzelmaßnahmen

Wer einen iSFP erstellen lässt und seine Sanierungsmaßnahmen entsprechend dem Fahrplan umsetzt, erhält auf viele BEG-Einzelmaßnahmenförderungen einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten. Das bedeutet: Wer ohne iSFP z. B. 20 % Zuschuss auf eine Dämmmaßnahme erhalten würde, bekommt mit iSFP-Bonus 25 % — vorausgesetzt, die Maßnahme ist im iSFP-Plan enthalten und die Anforderungen des BEG werden erfüllt.

Der Bonus gilt für Einzelmaßnahmen nach der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) — also für:

Für den Heizungstausch (KfW-458) gilt der iSFP-Bonus nicht — dort gelten eigene Förderbedingungen.

EPBD-Recast und der Renovierungspass: Was kommt auf Deutschland zu?

Die EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast) aus dem April 2024 enthält das Konzept eines Renovierungspasses (auch „Renovation Passport" genannt). Die Idee ähnelt dem iSFP: ein schrittweiser, langfristiger Sanierungsfahrplan für das einzelne Gebäude.

Was der EPBD-Recast vorschreibt:

Wer heute einen iSFP erstellen lässt, ist gut auf eine mögliche spätere Umsetzung des Renovierungspasses vorbereitet — das Dokument enthält bereits die wesentlichen Inhalte, die der EPBD-Recast für einen solchen Pass vorschreibt.

iSFP als Vorbereitung auf den EPBD-Renovierungspass

Die genauen nationalen Anforderungen an den EPBD-Renovierungspass in Deutschland stehen noch nicht fest — die nationale Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275) ist noch nicht abgeschlossen. Wer heute einen BAFA-geförderten iSFP hat, ist inhaltlich bereits gut aufgestellt. Voraussichtlich wird die nationale Umsetzung bestehende Beratungsinstrumente wie den iSFP berücksichtigen.

Wann lohnt sich der Sanierungsfahrplan?

Ein iSFP lohnt sich insbesondere in diesen Situationen:

Wann der iSFP weniger sinnvoll ist

Wer nur eine einzige, klar definierte Maßnahme plant (z. B. nur den Heizungstausch oder nur die Fenstersanierung), ohne weitere Sanierungsschritte in den nächsten 5–10 Jahren zu planen, profitiert weniger vom iSFP — der Aufwand kann über dem Nutzen liegen. In diesem Fall kann eine einfachere Energieberatung ausreichen.

Ablauf: So erhalten Sie Ihren Sanierungsfahrplan

  1. Energieberater auf BAFA-Beraterliste suchen: Nur BAFA-gelistete und § 88 GEG-qualifizierte Energieberater können förderfähige Energieberatungen durchführen. Suche auf bafa.de.
  2. Erstgespräch und Angebot: Der Energieberater besichtigt das Gebäude (oder wertet Unterlagen aus) und erstellt ein Honorarangebot.
  3. BAFA-Förderantrag stellen: Vor Beginn der Beratung (oder zumindest vor dem ersten kostenpflichtigen Schritt) muss der Antrag auf Förderung über das BAFA-Antragssystem gestellt werden. Der Berater hilft dabei in der Regel.
  4. Energieberatung und iSFP-Erstellung: Der Berater analysiert das Gebäude, errechnet die Ist-Situation (Energiebilanz) und erarbeitet den Sanierungsfahrplan mit mehreren Maßnahmenpaketen.
  5. Übergabe und Beratungsgespräch: Der iSFP wird in einem persönlichen Gespräch erläutert — Fragen, Prioritäten und nächste Schritte werden besprochen.
  6. Förderauszahlung: Nach Abschluss der Beratung kann die Förderung beim BAFA abgerufen werden. Der Berater erklärt den genauen Ablauf.

Sanierungsfahrplan und Energieausweis: Was ist der Unterschied?

Energieausweis und iSFP werden oft verwechselt — sie sind aber grundverschieden:

Wer verkauft oder vermietet, braucht zwingend den Energieausweis. Wer sanieren will, profitiert vom iSFP. Beides kann kombiniert werden: Ein Bedarfsausweis enthält bereits Modernisierungsempfehlungen — der iSFP baut darauf auf und vertieft die Planung erheblich.

Heizlastberechnung als nächster Schritt

Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.

Energieausweis und Sanierungsberatung — von einem Anbieter

Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €. DIBt-registriert, BAFA-zugelassen. Fragen zum Sanierungsfahrplan oder zur Energieberatung? Unverbindlich anfragen — Rückmeldung in 24 Stunden.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Grundlagen: § 71, § 72, § 80, § 88 und § 108 GEG in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2024 sowie der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast). Stand: Mai 2026 — gesetzliche Anpassungen können zwischenzeitlich erfolgen, die individuelle Beratung mit qualifiziertem Energieberater nach § 88 GEG ersetzt dieser Beitrag nicht.