Antwort: Für den Verbrauchsausweis (ab 69 €) benötigen Sie: die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre (Jahresverbrauch in kWh, Energieträger), die Wohnfläche des Gebäudes in m², das Baujahr, die Anzahl der Wohneinheiten und die vollständige Adresse. Das ist alles — ein Vor-Ort-Termin ist nicht notwendig. Bei Mietshäusern liefert die Betriebskostenabrechnung des Verwalters die Verbrauchsdaten.

Die Kurzantwort in einem Satz

Für den Verbrauchsausweis brauchen Sie Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre, Wohnfläche, Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten — kein Vor-Ort-Termin, kein Architekt, kein Aufmaß.

Schnell-Check: Darf ich überhaupt einen Verbrauchsausweis nehmen?

Der Verbrauchsausweis (ab 69 €) ist nur zulässig für: Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten ODER Bauantrag ab dem 1. November 1977 ODER ältere Gebäude, die nachträglich auf den Wärmeschutz-Standard 1977 saniert wurden. Bei einem Altbau mit bis zu 4 Wohneinheiten (unsaniert, vor 1977) ist der Bedarfsausweis (ab 129 €) gesetzlich vorgeschrieben — § 80 Abs. 4 GEG.

Die vollständige Unterlagen-Checkliste für den Verbrauchsausweis

Stellen Sie die folgenden Unterlagen zusammen, bevor Sie den Online-Fragebogen starten. Mit allem auf einmal geht die Bestellung in unter 15 Minuten.

1. Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre (Pflicht)

Das ist das Kernstück des Verbrauchsausweises. Sie brauchen die Jahresabrechnungen der letzten drei Abrechnungsperioden für die Hauptheizung des Gebäudes. Was Sie konkret benötigen:

Bei Gasheizung: Die Jahresrechnung des Versorgers (z.B. Stadtwerke, E.ON, EnBW, Vattenfall) enthält in der Regel alle benötigten Angaben — Verbrauch in kWh und Abrechnungszeitraum.

Bei Ölheizung: Tankbefüllungsrechnungen der letzten drei Jahre reichen. Aus den gelieferten Liter-Mengen errechnet der Energieberater den Jahresverbrauch — bei Vorlage des Tankfüllstands zu Jahresbeginn und Jahresende ist die Berechnung exakter.

Bei Fernwärme: Die Jahresabrechnung des Fernwärmeversorgers enthält den Wärmeverbrauch in kWh direkt.

2. Warmwasserverbrauchsdaten — falls nicht getrennt erfasst

Falls die Heizung auch die Warmwasserbereitung übernimmt (zentrales Gas-Heizsystem), wird der Warmwasseranteil im Verbrauchsausweis berücksichtigt. Ist er nicht separat gemessen, kann ein standardisierter Abzugswert verwendet werden — das ist gängige Praxis bei der Ausstellung von Verbrauchsausweisen. Liegt eine separate Warmwasserzählung vor (z.B. durch Wärmemengenzähler), ist diese für eine genauere Bewertung vorzulegen.

3. Wohnfläche des Gebäudes in m²

Die Wohnfläche ist die beheizte Nettofläche des Gebäudes — also die Summe aller Wohnflächen aller Wohneinheiten. Nicht enthalten: Keller (sofern unbeheizt), Tiefgarage, nicht ausgebautes Dachgeschoss. Bei Eigentumswohnungen: nur die eigene Wohnfläche, wenn Sie nur für Ihre Einheit einen Ausweis benötigen (bei Wohnungen in WEG brauchen Sie in der Regel den Gebäudeausweis des gesamten Hauses).

Wo finden Sie die Wohnfläche?

Wichtig: Auch ein leichter Fehler bei der Wohnfläche beeinflusst die Energiekennzahlen merklich — alle Energiekennwerte werden auf m² bezogen berechnet. Nutzen Sie möglichst den exakten Wert aus offiziellen Dokumenten.

4. Baujahr des Gebäudes

Das Baujahr ist entscheidend für die Prüfung, ob der Verbrauchsausweis überhaupt zulässig ist (§ 80 Abs. 4 GEG). Es findet sich in:

5. Anzahl der Wohneinheiten

Die Anzahl der Wohneinheiten bestimmt, welcher Ausweistyp zulässig ist. Zählen Sie: jede abgeschlossene Wohnung im Gebäude = eine Wohneinheit. Eine Einliegerwohnung zählt ebenfalls als separate Wohneinheit. Beim Einfamilienhaus ist es 1 Wohneinheit.

6. Vollständige Adresse des Gebäudes

Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort — wichtig damit der DIBt-registrierte Aussteller das Gebäude korrekt in den Energieausweis eintragen kann. Bei mehreren Gebäuden auf einem Grundstück: jedes Gebäude braucht einen eigenen Energieausweis.

7. Klimabereinigung — keine eigene Unterlagen, aber wissen was gemeint ist

Der Energieberater führt eine Klimabereinigung durch, um die Verbrauchsdaten verschiedener Jahre vergleichbar zu machen — ein ungewöhnlich kalter Winter verfälscht den Verbrauch nach oben, ein warmer nach unten. Das erledigt der Aussteller mit standardisierten Klimafaktoren (DWD-Daten), Sie brauchen dafür keine eigenen Unterlagen.

Achtung: 3 vollständige Abrechnungsjahre sind Pflicht

Der Verbrauchsausweis erfordert Verbrauchsdaten aus drei aufeinanderfolgenden Heizperioden. Ein einzelnes Jahr oder nur zwei Jahre reichen nicht aus — der Ausweis wäre dann nicht gesetzeskonform. Falls Sie jünger in das Gebäude eingezogen sind und keine drei Jahre vorliegen: Fordern Sie Daten beim vorherigen Mieter über den Vermieter oder beim Versorger rückwirkend an.

Unterlagen für den Verbrauchsausweis bei Mietshäusern mit Hausverwaltung

Bei Mehrfamilienhäusern mit professioneller Hausverwaltung läuft die Unterlagenbeschaffung anders als beim selbst genutzten Einfamilienhaus. Die Verwaltung ist in der Regel die zentrale Anlaufstelle:

Wenn Sie selbst Eigentümer und Vermieter sind: Beauftragen Sie die Hausverwaltung, Ihnen die relevanten Daten für drei zurückliegende Abrechnungsjahre zur Verfügung zu stellen. Nach §§ 535 ff. BGB hat der Eigentümer grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in die Abrechnungen seiner Mietobjekte.

Was tun, wenn Heizkostenabrechnungen fehlen?

Manchmal fehlen Abrechnungen — zum Beispiel weil Sie das Gebäude erst vor Kurzem gekauft haben und der Vorbesitzer keine vollständigen Daten übergeben hat. Es gibt mehrere Wege, die Daten dennoch zu beschaffen:

Option 1: Rückforderung beim Versorger

Gas- und Stromversorger sind gesetzlich verpflichtet, Verbrauchsdaten rückwirkend bereitzustellen. Wenden Sie sich an den Kundenservice Ihres Versorgers und fordern Sie die Jahresabrechnungen für die letzten drei Abrechnungsjahre an. Das klappt in der Regel unkompliziert und kostenlos oder gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr.

Option 2: Beim Vorbesitzer anfragen

Bei einem kürzlichen Hauskauf haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Übergabe von Verbrauchsdaten — das sollte im Kaufvertrag geregelt sein. Sprechen Sie direkt mit dem Vorverkäufer oder über den Notar.

Option 3: Ausweichen auf den Bedarfsausweis

Wenn Heizkostenabrechnungen dauerhaft fehlen oder das Gebäude ohnehin einen Bedarfsausweis erfordert (vor 1977, bis 4 WE, unsaniert), ist der Bedarfsausweis (ab 129 €) die korrekte Alternative. Dieser basiert nicht auf Verbrauchsdaten, sondern auf der Bausubstanz — und ist daher unabhängig von vorhandenen Abrechnungen erstellbar.

Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis: Das richtige Instrument wählen

Wenn Ihnen Heizkostenabrechnungen fehlen und das Gebäude die Voraussetzungen für einen Bedarfsausweis erfüllt, ist der Bedarfsausweis (ab 129 €) die sicherere und aussagekräftigere Wahl. Er bewertet die Bausubstanz unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner — und ist daher bei Verkauf oder Vermietung in der Regel auch für Käufer und Mieter informativer.

Sonderfall: Gebäude mit mehreren Heizungssystemen

Manche Gebäude haben mehr als einen Energieträger — zum Beispiel eine zentrale Gasheizung ergänzt durch eine Solaranlage für Warmwasser oder eine Pelletanlage als Ergänzung. In solchen Fällen müssen die Verbrauchsdaten aller Heizsysteme zusammengeführt werden:

Ein seriöser Anbieter führt Sie durch diese Angaben im Online-Fragebogen mit klaren Tooltips und Erklärungen.

Wie lange dauert die Ausstellung — und was passiert nach der Datenübermittlung?

Wenn Sie alle Unterlagen beisammen haben, ist der Online-Fragebogen in unter 15 Minuten ausgefüllt. Nach der Übermittlung prüft ein DIBt-registrierter Energieberater nach § 88 GEG die Daten und erstellt den Verbrauchsausweis. Bei vollständigen Angaben erhalten Sie den fertigen Ausweis als rechtsgültiges PDF per E-Mail in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Der fertige Energieausweis enthält auf der ersten Seite die DIBt-Registriernummer des Ausstellers — die macht ihn rechtsgültig. Diese Nummer ist das einzige verlässliche Merkmal, das einen rechtsgültigen von einem ungültigen Ausweis unterscheidet.

Heizlastberechnung als nächster Schritt

Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.

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DIBt-registriert, BAFA-zugelassen, Rückmeldung in 24 Stunden. Unterlagen einscannen oder fotografieren, Fragebogen ausfüllen, fertig. Sie zahlen erst nach Erhalt des Ausweises.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Grundlagen: § 71, § 72, § 80, § 88 und § 108 GEG in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2024 sowie der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast). Stand: Mai 2026 — gesetzliche Anpassungen können zwischenzeitlich erfolgen, die individuelle Beratung mit qualifiziertem Energieberater nach § 88 GEG ersetzt dieser Beitrag nicht.