Antwort: Ein Energieausweis enthält auf mehreren Seiten: das Deckblatt mit DIBt-Registriernummer und Gebäudedaten, die farbige Energieeffizienzskala von A+ bis H mit dem eingetragenen Kennwert des Gebäudes, den Primärenergiebedarf oder -verbrauch (kWh/m²·a), den Endenergiebedarf oder -verbrauch, den genutzten Energieträger (Gas, Öl, Fernwärme etc.) sowie bei Bedarfsausweisen Pflicht-Modernisierungsempfehlungen. Diese Angaben bestimmen, in welche Energieklasse das Gebäude eingestuft wird — und welche CO₂-Kosten auf Vermieter und Mieter zukommen.
Die Kurzantwort in einem Satz
Der Energieausweis besteht aus mehreren Seiten mit Gebäudedaten, der farbigen Effizienzklasse A+ bis H, den Kennwerten für Primär- und Endenergie in kWh/m²·a, dem Energieträger und — beim Bedarfsausweis — Modernisierungsempfehlungen, die alle gemeinsam das energetische Profil Ihres Gebäudes beschreiben.
DIBt-Registriernummer (macht den Ausweis rechtsgültig) · Energieeffizienzklasse A+ bis H · Primärenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/m²·a · Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/m²·a · Energieträger (Gas, Öl, Wärmepumpe, Fernwärme …) · Gültigkeitsdatum (10 Jahre) · Modernisierungsempfehlungen (beim Bedarfsausweis Pflicht)
Seite 1: Das Deckblatt — Gebäudedaten und DIBt-Registriernummer
Das Deckblatt des Energieausweises enthält die formalen Angaben, die den Ausweis als Dokument rechtlich definieren. Hier finden Sie:
- Vollständige Gebäudeadresse: Straße, Hausnummer, PLZ und Ort. Prüfen Sie, ob die Adresse mit Ihrem Gebäude übereinstimmt — Fehler machen den Ausweis im schlimmsten Fall anfechtbar.
- Baujahr des Gebäudes: Relevant für die Ausweiswahl (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis nach § 80 GEG) und für die Einordnung der Dämmstandards.
- Anzahl der Wohnungen: Gibt Auskunft darüber, ob das Gebäude als Ein- oder Mehrfamilienhaus eingestuft wird.
- Wohnfläche in m²: Alle Energiekennwerte werden auf die Wohnfläche bezogen — ein Fehler hier verzerrt alle Energiekennzahlen.
- Ausweistyp: Hier steht, ob es sich um einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis handelt.
- Ausstellungsdatum und Gültigkeit: Energieausweise sind ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig. Nach Ablauf muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden.
- DIBt-Registriernummer: Diese Nummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) ist das wichtigste Merkmal der Rechtsgültigkeit. Ohne Registriernummer ist der Energieausweis wertlos — der Aussteller wäre nicht nach § 88 GEG qualifiziert.
Praxis-Tipp: Überprüfen Sie bei jedem erhaltenen Energieausweis als erstes die DIBt-Registriernummer und die Adresse. Stimmt beides nicht, sofort beim Aussteller melden.
Seite 2: Die Energieeffizienzklasse — was bedeutet die bunte Skala?
Die farbige Energieeffizienzskala ist das visuell auffälligste Element des Energieausweises und das Erste, worauf Kaufinteressenten und Mieter schauen. Sie reicht von A+ (dunkelgrün) bis H (rot) und stellt dar, wo das konkrete Gebäude auf dieser Skala eingeordnet ist — markiert durch einen Pfeil oder eine Markierung.
Die acht Effizienzklassen im Überblick
- A+: Unter 30 kWh/m²·a — Passivhäuser, KfW-Effizienzhäuser 40
- A: 30–50 kWh/m²·a — moderne Neubauten nach aktuellem GEG-Standard
- B: 51–75 kWh/m²·a — gut sanierte Häuser, Niedrigenergiestandard
- C: 76–100 kWh/m²·a — durchschnittlicher Neubau der 1990er bis 2000er Jahre
- D: 101–130 kWh/m²·a — sanierungsbedürftige Bestandsgebäude (typische 1970er–1980er Jahre)
- E: 131–160 kWh/m²·a — ältere Gebäude mit wenig oder keiner Dämmung
- F: 161–200 kWh/m²·a — energetisch schlechter Zustand, hohe Heizkosten
- G: 201–250 kWh/m²·a — sehr schlechter Zustand, hohe CO₂-Kosten für Vermieter
- H: Über 250 kWh/m²·a — schlechteste Klasse, typisch für unsanierte Altbauten
Die Klassen basieren auf dem Endenergiebedarf oder -verbrauch — je nach Ausweistyp. Im Inserat muss die Effizienzklasse des Gebäudes angegeben werden (§ 80 GEG). Bei Klasse F, G oder H sind die CO₂-Kosten nach CO2KostAufG für Vermieter besonders hoch.
Wenn Sie für dasselbe Gebäude einen Verbrauchsausweis und einen Bedarfsausweis erstellen lassen, können die Effizienzklassen voneinander abweichen — manchmal um eine ganze Klasse. Das ist systembedingt: Der Verbrauchsausweis spiegelt das tatsächliche Heizverhalten der Bewohner wider, der Bedarfsausweis bewertet die Bausubstanz unabhängig davon. Beide sind rechtsgültig, sofern der richtige Typ für das Gebäude verwendet wurde.
Primärenergiebedarf vs. Endenergiebedarf — der entscheidende Unterschied
Viele Eigentümer und Käufer stolpern über die beiden Energiekennwerte, die im Energieausweis nebeneinander stehen. Beide werden in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²·a) angegeben, messen aber unterschiedliche Dinge:
Endenergiebedarf oder -verbrauch
Der Endenergiebedarf (beim Bedarfsausweis) oder Endenergieverbrauch (beim Verbrauchsausweis) ist die Energiemenge, die am Gebäude tatsächlich verbraucht wird — also das, was Ihre Heizanlage an Heizöl, Gas oder Strom „verbrennt" oder verbraucht, um das Gebäude zu beheizen und Warmwasser bereitzustellen. Dieser Wert ist am direktesten mit Ihrer Heizkostenabrechnung verbunden.
Primärenergiebedarf
Der Primärenergiebedarf geht einen Schritt weiter und berücksichtigt zusätzlich die Energieverluste bei der Erzeugung, Umwandlung und dem Transport des Energieträgers. Für Strom (Haushaltsstrom aus dem Netz) ist der Primärenergiefaktor historisch hoch, weil bei der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen viel Energie verloren geht. Für Fernwärme oder Holzpellets ist er niedriger. Der Primärenergiebedarf ist die Basis für die Einstufung in die GEG-Anforderungen für Neubauten.
Für die Effizienzklasse A+ bis H wird in der Regel der Endenergiebedarf oder -verbrauch herangezogen. Für die Erfüllung der GEG-Anforderungen bei Neubauten ist der Primärenergiebedarf maßgeblich.
Der Energieträger — warum er für CO₂-Kosten entscheidend ist
Der Energieausweis nennt den oder die genutzten Energieträger — also womit das Gebäude geheizt wird. Typische Angaben sind:
- Erdgas — am häufigsten in Deutschland, CO₂-Abgabe fällt an
- Heizöl (EL) — hohe CO₂-Abgabe, § 72 GEG regelt Betriebsverbot für ältere Ölkessel
- Fernwärme — je nach Primärenergiefaktor des Netzbetreibers unterschiedlich effizient
- Wärmepumpe (Strom) — emissionsarm im Betrieb, CO₂-Abgabe nur auf Netzstrom
- Holzpellets / Biomasse — CO₂-neutral im Verbrennungsprozess, hoher Primärenergiefaktor je nach Quelle
- Solarthermie — ergänzende Quelle, kein fossiler CO₂-Ausstoß
Der Energieträger ist für die CO₂-Kostenaufteilung nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) unmittelbar relevant: Nur Gebäude mit fossilen Brennstoffen (Gas und Öl) unterliegen dem 10-Stufenmodell. Die Effizienzklasse des Gebäudes bestimmt dabei, welcher Anteil vom Vermieter und welcher vom Mieter zu tragen ist — schlechtere Klassen bedeuten höhere Vermieteranteile.
Modernisierungsempfehlungen — was im Bedarfsausweis steht
Im Bedarfsausweis ist die Seite mit den Modernisierungsempfehlungen Pflicht, beim Verbrauchsausweis optional. Diese Seite liefert konkrete Hinweise, mit welchen Sanierungsmaßnahmen der Energiebedarf gesenkt werden könnte — priorisiert in zwei Kategorien:
Kostengünstige Maßnahmen
Das sind Maßnahmen mit geringem Investitionsaufwand, die aber einen spürbaren Effekt auf den Energiebedarf haben können: hydraulischer Abgleich der Heizung, Dämmung von Heizungsleitungen im unbeheizten Keller, Optimierung der Heizkurve, Tausch von Thermostatventilen oder Abdichten von Zugerscheinungen an Türen und Fenstern.
Weitergehende Maßnahmen
Das sind strukturelle Eingriffe mit höherem Investitionsaufwand, aber erheblichem Einsparpotenzial: Außenwanddämmung (Vollwärmeschutz oder Kerndämmung), Dach- und Obergeschossdeckendämmung, Kellerdeckendämmung, Tausch alter Fenster gegen moderne Wärmeschutzfenster, Austausch der Heizungsanlage gegen eine Wärmepumpe oder Pelletsheizung sowie den Einsatz von Solarthermie oder Photovoltaik.
Die Modernisierungsempfehlungen sind nicht rechtlich bindend — sie sind eine fachkundige Einschätzung des Energieberaters, keine Sanierungspflicht. Sie geben aber eine gute Orientierung, wenn Sie Ihr Gebäude für den Immobilienmarkt aufwerten oder langfristig Heizkosten senken wollen. Für eine verbindliche Sanierungsplanung empfehlen sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder eine geförderte Energieberatung nach BAFA-EBN.
Die im Bedarfsausweis genannten Maßnahmen sind häufig förderfähig: Außenwanddämmung, Fenstertausch und Heizungstausch können über die BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude) gefördert werden — als Einzelmaßnahmen über BAFA oder als Gesamtsanierung über KfW-261. Für den Heizungstausch steht zusätzlich KfW-458 zur Verfügung. Aktuelle Konditionen auf kfw.de und bafa.de.
Was im Verbrauchsausweis NICHT steht — und warum das wichtig ist
Der Verbrauchsausweis enthält bewusst keine detaillierte Bauteilanalyse. Er enthält keine Bewertung der Außenwände, des Daches oder der Fenster — und auch keine individualisierten Sanierungsempfehlungen (diese sind optional). Das ist kein Mangel, sondern systembedingt: Der Verbrauchsausweis basiert auf gemessenen Verbrauchsdaten, nicht auf einer Analyse der Bausubstanz.
Das hat eine praktische Konsequenz: Der Verbrauchsausweis ist stark vom Nutzerverhalten abhängig. Ein sparsamer Mieter in einem schlecht gedämmten Haus produziert niedrige Verbrauchswerte — und damit eine bessere Effizienzklasse, als die Bausubstanz verdienen würde. Ein verschwenderischer Mieter in einem gut gedämmten Haus erzeugt das Gegenteil. Käufer sollten deshalb beim Erwerb von Altbauten mit ≤ 4 Wohnungen prüfen, ob ein Bedarfsausweis vorliegt oder verlangt werden kann — dieser zeigt die tatsächliche Gebäudequalität unabhängig vom Bewohnerverhalten.
Was bei Inserat und Übergabe angegeben werden muss (§ 80 GEG)
§ 80 GEG verpflichtet Verkäufer und Vermieter zu konkreten Angaben aus dem Energieausweis. Im Inserat — egal ob Print oder online — müssen folgende Kennwerte genannt werden:
- Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
- Energiekennwert (kWh/m²·a) für Primärenergie oder Endenergie
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H) — sofern ausgewiesen
- Wesentliche Energieträger der Heizungsanlage
- Baujahr des Gebäudes
Wer diese Angaben im Inserat weglässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 108 GEG — Bußgeld bis zu 15.000 €. Bei der Übergabe (Besichtigung oder spätestens Vertragsschluss) muss der Energieausweis selbst vorgelegt werden.
Was ist kein Pflichtinhalt — aber empfehlenswert?
Einige Informationen finden sich im Energieausweis zwar nicht als Pflichtinhalt, aber als nützliche Zusatzinformation in vielen professionell ausgestellten Ausweisen:
- Angaben zur Beleuchtung (bei Nicht-Wohngebäuden Pflicht, bei Wohngebäuden optional)
- Hinweise auf erneuerbare Energien (Solarthermie, PV) — gut für die Vermarktung
- Angaben zur Lüftungsanlage (mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung verbessert die Energiebilanz)
- Hinweis auf den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) — gibt Käufern und Mietern eine klare Roadmap
Heizlastberechnung als nächster Schritt
Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.
Energieausweis online — rechtssicher von Dr. Energieberater
Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €. DIBt-registriert, BAFA-zugelassen, Rückmeldung in 24 Stunden. Sie zahlen erst nach Erhalt — kein Vorschuss, keine versteckten Kosten.
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