Die WEG-Reform — einfache Mehrheit reicht für Heizungstausch
Seit der WEG-Reform 2020 (§ 20 WEG) gilt:
- Bauliche Veränderungen zur energetischen Sanierung benötigen nur noch einfache Mehrheit (statt vorher allstimmig oder qualifiziert).
- Dies umfasst Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Solaranlage.
- Beschluss bindet alle Eigentümer — auch die, die dagegen gestimmt haben (mit fairer Kostenverteilung gemäß § 21 WEG).
Sie sind verpflichtet (ordnungsgemäße Verwaltung gemäß § 27 WEG), die Eigentümer aktiv über Sanierungsoptionen und Förderungen zu informieren. Wer das nicht tut, riskiert Verwalterhaftung.
KfW 458 — die wichtigste Heizungs-Förderung 2026
Was wird gefördert? Heizungstausch von Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher → auf:
- Wärmepumpe (Erdwärme, Luft, Wasser)
- Solarthermie
- Biomasse (Holzpellets)
- Hybridheizung mit erneuerbaren Komponenten
- Anschluss an Wärmenetz
Förderhöhe (Stand 2026)
| Bonusart | Förderquote |
|---|---|
| Grundförderung | 30 % |
| Klimageschwindigkeits-Bonus (alte Heizung > 20 Jahre raus) | + 20 % |
| Effizienzbonus (z. B. Erdwärmepumpe) | + 5 % |
| iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan vorab) | + 5 % |
| Einkommensbonus (selbst-nutzend, < 40.000 € Haushaltseinkommen) | + 30 % |
| Maximum (kombiniert) | 70 % |
| Maximalbetrag pro Wohneinheit | 21.000 € |
→ Eine WEG mit 8 Wohnungen kann bis zu 168.000 € Zuschuss erhalten.
Beispielrechnung — WEG mit 8 Wohneinheiten
Ausgangslage:
- 8-Parteien-Haus, Baujahr 1985
- Alte Gas-Etagenheizung (24 Jahre alt) → Austausch gegen zentrale Luft-Wärmepumpe
- Investition: 65.000 € (Heizung + Verteilung + Speicher)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Grundförderung 30 % | −19.500 € |
| Klimabonus 20 % (alte Heizung) | −13.000 € |
| iSFP-Bonus 5 % | −3.250 € |
| KfW-Förderung gesamt (55 %) | −35.750 € |
| iSFP-Erstellung | +2.000 € |
| Davon iSFP-Förderung 60 % | −1.200 € |
| Endbetrag für die WEG | 30.050 € |
→ Pro Wohneinheit: 3.756 € statt 8.125 € — und fast 35.000 € Zuschuss für die Gemeinschaft.
Heizungspläne der Gemeinden — entscheidend für Förderung
Bis 30. Juni 2026 müssen Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Kleinere Gemeinden bis 30. Juni 2028.
Auswirkung auf WEG-Beschlüsse:
- Wenn Ihre Gemeinde Fernwärmeanschluss plant → Heizungstausch vor Anschluss-Pflicht prüfen.
- Bei geplantem H₂-Wasserstoffnetz: andere Heizungstechnik prüfen.
- Pläne sind öffentlich einsehbar — Verwalter sollten das aktiv kommunizieren.
Was der Verwalter konkret tun sollte (Checkliste)
- Heizungs-Bestand pro WEG erfassen — Alter, Typ, Verbrauch.
- iSFP für jede WEG anregen (kostet 600–800 € nach Förderung; Voraussetzung für 5 % Bonus).
- Eigentümerversammlung mit Sanierungs-TOP — auf 2026er Agenda.
- Wärmeplan der Gemeinde abrufen und in Beschluss-Vorbereitung einarbeiten.
- Energieberater-Partner einbinden — BzA, BnD und iSFP nur durch BAFA-gelistete Experten.
- Kostenverteilung gemäß § 21 WEG transparent darstellen.
FAQ
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Beauftragung des Heizungsbauers. Erst Antrag bewilligt, dann Auftrag. Sonst keine Förderung.
Kann die WEG den Heizungsbauer frei wählen?
Ja. Die Förderung ist nicht an einen Heizungsbauer gebunden — wohl aber an einen gelisteten Energieberater (für BzA + BnD).
Was kostet die iSFP-Erstellung für eine WEG?
Brutto ca. 1.700–2.500 €. BAFA übernimmt 60 %, max. 1.300 €. Effektiv 600–1.000 €.
Wann läuft die Förderung aus?
KfW 458 ist budgetiert — bei Verbrauch gibt es Wartelisten oder Programmstopps. Antragstellung jetzt ist sicherer als später.
Fazit für Hausverwalter
Heizungstausch in der WEG ist 2026 das größte Sanierungs-Thema überhaupt. Mit der KfW-458-Förderung und vereinfachter Beschlussfassung haben Eigentümer beste Bedingungen. Verwalter, die das aktiv anstoßen, sind wertvolle Partner — und sichern sich langfristige Zusammenarbeit.
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