Hausverwalter rücken stärker in die Energie-Pflicht — was das GModG plant

Wer als Verwalter beide Themen versteht und proaktiv kommuniziert, vermeidet Haftungsrisiken und positioniert sich als Energie-Experte gegenüber den Eigentümern.

Energieausweis bei Mietverlängerung — die geplante neue Pflicht (GModG-Entwurf)

Bisher war die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises auf folgende Situationen begrenzt:

Der GModG-Entwurf sieht zusätzlich vor (noch nicht in Kraft; Deutschland hat die EPBD-Umsetzungsfrist Ende Mai 2026 verpasst, das Gesetz ist im parlamentarischen Verfahren, Inkrafttreten wird für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet):

So können sich Hausverwalter vorbereiten

Sobald das GModG in Kraft tritt, gilt vor jeder Mietverlängerung:

  1. Aktueller Energieausweis liegt vor (max. 10 Jahre alt)
  2. Mieter wird unaufgefordert über Effizienzklasse, Endenergiebedarf, Heizungsart informiert
  3. Kopie wird übergeben oder nachweisbar zugänglich gemacht
  4. Dokumentation für die eigene Akte
Was schon heute gilt

Bei den bestehenden Pflichtanlässen (Verkauf, Neuvermietung, Inserate) drohen bereits jetzt Bußgelder bis 10.000 € nach § 108 GEG. Mehr Details zu Bußgeld-Risiken: Energieausweis-Pflichten und Bußgelder für Makler.

Praxis-Tipp: Mietverlängerungs-Check schon jetzt als festen Schritt im internen Workflow verankern — dann ist die Verwaltung vorbereitet, sobald die Pflicht kommt. Aktuelle Energieausweis-Lage vor Verlängerungsverhandlungen prüfen.

Der Renovierungspass — was ist das?

Mit der EPBD-Novelle führt die EU einen Renovierungspass ein — ein freiwilliges Tool, das ähnlich dem deutschen iSFP funktioniert, aber EU-weit standardisiert ist.

EigenschaftRenovierungspassiSFP (Deutschland)
FormatEU-standardisiertnationaler Standard
Verbindlich?freiwilligfreiwillig
BAFA-Bonus + 5 %?(national zu klären)✅ ja
VerwendungEU-Förderung + BankkrediteBEG-Förderung
Einführungab Ende 2025 / 2026bestehend
Verwalter-Empfehlung

Vorerst beim iSFP bleiben, weil dieser direkt mit BAFA-Förderung verknüpft ist (5 % Bonus). Renovierungspass als zusätzliches Tool bei größeren WEG-Sanierungen prüfen — vor allem wenn EU-Mittel oder Auslandsfinanzierung im Spiel sind.

Was bedeutet das für die ordnungsgemäße Verwaltung?

Gemäß § 27 WEG hat der Verwalter folgende Pflichten:

  1. Aufklärung über Pflichten — Eigentümer über GEG-Pflichten und Bußgeldrisiko informieren
  2. Aktive Empfehlung von iSFP / Renovierungspass — vor Sanierungsmaßnahmen
  3. Energieausweis-Aktualität prüfen — bei jedem Mietvertrag, jeder Verlängerung
  4. Beschlussvorbereitung — Daten für Eigentümerversammlung aufbereiten

Was passiert, wenn der Verwalter passiv bleibt?

7-Punkte-Checkliste für Hausverwaltungen

Vor Mai 2026 sollten Sie folgendes umgesetzt haben:

  1. Bestandsaufnahme aller Energieausweise in Ihrem Verwaltungsbestand
  2. Liste der Mietverträge mit Verlängerungsoption ab Mai 2026 erstellen
  3. Standard-Mietverlängerungs-Workflow mit Energieausweis-Check ergänzen
  4. Eigentümer-Information per Rundschreiben zur Mai-2026-Pflicht
  5. Energieberater-Partner identifizieren — schnelle Bearbeitung, Rahmenvertrag, BAFA-EE-Listung
  6. iSFP-Erstellung für sanierungsbedürftige WEGs anstoßen
  7. Versammlungs-Agenda 2026 um „GEG-Update" und „Heizungs-Strategie" ergänzen (siehe WEG + KfW 458)

Wo Hausverwalter Geld lassen — wenn sie passiv bleiben

VersäumnisRisiko / Verlust
Keine aktive Aufklärung über KfW 458WEG verzichtet unwissentlich auf bis zu 21.000 € / WE
Kein Energieausweis bei MietverlängerungBußgeld 10.000 € + Verwalterhaftung
Kein iSFP vor SanierungEigentümer verliert 5 % BAFA-Bonus
Falsche Effizienzklassen-Angaben in InseratenBußgeld + Reputationsschaden
Kein Rahmenvertrag-PartnerAufwendige Einzelausschreibungen, höhere Kosten

→ Eine durchschnittliche Hausverwaltung mit 25 WEGs verliert ohne aktive Beratung jährlich 5-stellige Summen — durch versäumte Förderungen, ineffiziente Beauftragungen und Bußgeldrisiken.

FAQ

Gilt die Pflicht bei Mietverlängerung schon heute?

Nein. Sie ist bisher nur im GModG-Entwurf vorgesehen und gilt erst, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Der Entwurf macht keine Ausnahme für kurze oder mündliche Verlängerungen — Verwalter sollten sich daher auf alle Verlängerungsformen einstellen.

Was, wenn der Eigentümer keinen Energieausweis hat?

Verwalter informiert schriftlich, beschafft auf Auftrag des Eigentümers.

Renovierungspass oder iSFP — welches lohnt sich mehr?

2026: iSFP wegen 5 % BAFA-Bonus. Renovierungspass nur bei EU-Förderprogrammen.

Wie schnell bekomme ich einen Energieausweis?

Bei Standardunterlagen 3 Werktage. Bei kompletten WEG-Beständen 2–4 Wochen, je nach Größe.

Fazit für Hausverwalter

Mai 2026 ist der Startschuss für eine neue Pflichten-Welt für Hausverwaltungen. Mit klarer Kommunikation, einem zuverlässigen Energieberater-Partner und einem strukturierten Mietverlängerungs-Workflow vermeiden Sie Risiken — und werden zum unverzichtbaren Berater Ihrer Eigentümer.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information (Stand Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Konkrete Pflichten ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in der jeweils geltenden Fassung. Die EPBD-Novelle (Richtlinie EU 2024/1275) muss bis 29. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.