Mai 2026 — Hausverwalter rücken stärker in die Energie-Pflicht
Wer als Verwalter beide Themen versteht und proaktiv kommuniziert, vermeidet Haftungsrisiken und positioniert sich als Energie-Experte gegenüber den Eigentümern.
Energieausweis bei Mietverlängerung — die neue Pflicht
Bisher war die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises auf folgende Situationen begrenzt:
- Verkauf
- Neuvermietung
Ab Mai 2026 gilt zusätzlich:
- Mietverlängerung (auch bei mündlicher Verlängerung von befristeten Mietverträgen)
- Größere Renovierungen (Sanierungskosten > 25 % der Bausubstanz)
Konkrete Pflichten für Hausverwalter
Vor jeder Mietverlängerung:
- Aktueller Energieausweis liegt vor (max. 10 Jahre alt)
- Mieter wird unaufgefordert über Effizienzklasse, Endenergiebedarf, Heizungsart informiert
- Kopie wird übergeben oder nachweisbar zugänglich gemacht
- Dokumentation für die eigene Akte
Bußgeld bis 10.000 € gegen den Eigentümer. Bei nachweislicher Verwalter-Unterlassung: Verwalter-Haftung gemäß WEG-Recht. Mehr Details zu Bußgeld-Risiken: Pflichten und Bußgelder ab Mai 2026.
Praxis-Tipp: Mietverlängerungs-Check als festen Schritt im internen Workflow verankern. Aktuelle Energieausweis-Lage vor Verlängerungsverhandlungen prüfen.
Der Renovierungspass — was ist das?
Mit der EPBD-Novelle führt die EU einen Renovierungspass ein — ein freiwilliges Tool, das ähnlich dem deutschen iSFP funktioniert, aber EU-weit standardisiert ist.
| Eigenschaft | Renovierungspass | iSFP (Deutschland) |
|---|---|---|
| Format | EU-standardisiert | nationaler Standard |
| Verbindlich? | freiwillig | freiwillig |
| BAFA-Bonus + 5 %? | (national zu klären) | ✅ ja |
| Verwendung | EU-Förderung + Bankkredite | BEG-Förderung |
| Einführung | ab Ende 2025 / 2026 | bestehend |
Vorerst beim iSFP bleiben, weil dieser direkt mit BAFA-Förderung verknüpft ist (5 % Bonus). Renovierungspass als zusätzliches Tool bei größeren WEG-Sanierungen prüfen — vor allem wenn EU-Mittel oder Auslandsfinanzierung im Spiel sind.
Was bedeutet das für die ordnungsgemäße Verwaltung?
Gemäß § 27 WEG hat der Verwalter folgende Pflichten:
- Aufklärung über Pflichten — Eigentümer über GEG-Pflichten und Bußgeldrisiko informieren
- Aktive Empfehlung von iSFP / Renovierungspass — vor Sanierungsmaßnahmen
- Energieausweis-Aktualität prüfen — bei jedem Mietvertrag, jeder Verlängerung
- Beschlussvorbereitung — Daten für Eigentümerversammlung aufbereiten
Was passiert, wenn der Verwalter passiv bleibt?
- Eigentümer können Verwalter abberufen (einfache Mehrheit)
- Bei nachgewiesener Pflichtverletzung: Schadensersatzhaftung
- Verlust von WEG-Mandaten an aktivere Konkurrenz
7-Punkte-Checkliste für Hausverwaltungen
Vor Mai 2026 sollten Sie folgendes umgesetzt haben:
- ✅ Bestandsaufnahme aller Energieausweise in Ihrem Verwaltungsbestand
- ✅ Liste der Mietverträge mit Verlängerungsoption ab Mai 2026 erstellen
- ✅ Standard-Mietverlängerungs-Workflow mit Energieausweis-Check ergänzen
- ✅ Eigentümer-Information per Rundschreiben zur Mai-2026-Pflicht
- ✅ Energieberater-Partner identifizieren — schnelle Bearbeitung, Rahmenvertrag, BAFA-EE-Listung
- ✅ iSFP-Erstellung für sanierungsbedürftige WEGs anstoßen
- ✅ Versammlungs-Agenda 2026 um „GEG-Update" und „Heizungs-Strategie" ergänzen (siehe WEG + KfW 458)
Wo Hausverwalter Geld lassen — wenn sie passiv bleiben
| Versäumnis | Risiko / Verlust |
|---|---|
| Keine aktive Aufklärung über KfW 458 | WEG verzichtet unwissentlich auf bis zu 21.000 € / WE |
| Kein Energieausweis bei Mietverlängerung | Bußgeld 10.000 € + Verwalterhaftung |
| Kein iSFP vor Sanierung | Eigentümer verliert 5 % BAFA-Bonus |
| Falsche Effizienzklassen-Angaben in Inseraten | Bußgeld + Reputationsschaden |
| Kein Rahmenvertrag-Partner | Aufwendige Einzelausschreibungen, höhere Kosten |
→ Eine durchschnittliche Hausverwaltung mit 25 WEGs verliert ohne aktive Beratung jährlich 5-stellige Summen — durch versäumte Förderungen, ineffiziente Beauftragungen und Bußgeldrisiken.
FAQ
Gilt die Mai-2026-Pflicht auch für sehr kurze Mietverlängerungen?
Ja, jede schriftliche oder mündliche Verlängerung. Auch befristet auf 6 Monate.
Was, wenn der Eigentümer keinen Energieausweis hat?
Verwalter informiert schriftlich, beschafft auf Auftrag des Eigentümers.
Renovierungspass oder iSFP — welches lohnt sich mehr?
2026: iSFP wegen 5 % BAFA-Bonus. Renovierungspass nur bei EU-Förderprogrammen.
Wie schnell bekomme ich einen Energieausweis?
Bei Standardunterlagen 3 Werktage. Bei kompletten WEG-Beständen 2–4 Wochen, je nach Größe.
Fazit für Hausverwalter
Mai 2026 ist der Startschuss für eine neue Pflichten-Welt für Hausverwaltungen. Mit klarer Kommunikation, einem zuverlässigen Energieberater-Partner und einem strukturierten Mietverlängerungs-Workflow vermeiden Sie Risiken — und werden zum unverzichtbaren Berater Ihrer Eigentümer.
Energieausweis-Beschaffung für Ihren Verwaltungsbestand
Mit Rahmenvertrag — feste Preise, 20 % Provision für Sie, 3-Tage-Bearbeitung. Plus iSFP-Erstellung mit 60 % BAFA-Förderung. Direkter Ansprechpartner per WhatsApp.