Kurzantwort: Die CO₂-Abgabe für ein Einfamilienhaus berechnen Sie in 6 Schritten: Endenergieverbrauch aus dem Energieausweis ablesen × Wohnfläche = Jahresverbrauch in kWh → × Emissionsfaktor (Erdgas: 0,202 kg CO₂/kWh nach BEHG) = kg CO₂/Jahr → ÷ 1.000 = Tonnen CO₂ → × CO₂-Preis nach BEHG = jährliche CO₂-Kosten. Für Vermieter gilt zusätzlich: Die Energieklasse des Hauses bestimmt per CO2KostAufG-Stufenmodell (Anlage 1), welchen Anteil der Vermieter an diesen Kosten trägt. Je schlechter die Energieklasse, desto höher der Vermieteranteil.
Wie die 6-Schritte-Berechnung der CO₂-Abgabe für Einfamilienhäuser funktioniert — mit Emissionsfaktoren nach BEHG Anlage 2, konkretem Rechenbeispiel für Erdgas-Heizung (130 m²) und Erklärung des CO2KostAufG-Stufenmodells für Vermieter. Außerdem: Was Eigennutzer wissen müssen und warum der Energieausweis dabei das entscheidende Dokument ist.
Hintergrund: Woher kommt die CO₂-Abgabe?
Die CO₂-Abgabe auf Heizstoffe basiert auf dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Es verpflichtet Energieversorger, für jede Tonne CO₂, die beim Verbrennen von Heizöl, Erdgas oder anderen fossilen Brennstoffen entsteht, einen festgelegten Preis zu entrichten. Diese Kosten werden über den Brennstoffpreis an Endverbraucher weitergegeben — der CO₂-Anteil erscheint in der Heizkostenabrechnung, oft als Posten „CO₂-Abgabe" oder „Emissionshandel".
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) regelt seit 2023, wie diese CO₂-Kosten zwischen Vermietern und Mietern aufzuteilen sind. Die Grundidee: Da Vermieter durch energetische Maßnahmen (bessere Dämmung, modernere Heizung) die CO₂-Kosten ihrer Mieter senken können, müssen sie bei schlecht gedämmten Gebäuden einen steigenden Anteil der CO₂-Kosten selbst tragen — ein direkter finanzieller Anreiz zur Sanierung.
Schritt 1: Energieverbrauch aus dem Energieausweis ablesen
Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf?
Je nach Ausweistyp finden Sie auf dem Energieausweis unterschiedliche Kennwerte:
- Verbrauchsausweis: Der Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a) basiert auf den tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Dieser Wert ist direkt für die CO₂-Berechnung geeignet.
- Bedarfsausweis: Der Endenergiebedarf in kWh/(m²·a) ist ein berechneter Wert auf Basis der Bausubstanz, unabhängig vom individuellen Heizverhalten. Er ist normiert und theoretisch — für die CO₂-Kostenermittlung aus dem tatsächlichen Verbrauch verwenden Sie dennoch die Verbrauchsdaten aus der Heizkostenabrechnung.
Formel: Endenergieverbrauch [kWh/(m²·a)] × Wohnfläche [m²] = Jahresverbrauch [kWh/a]
Schritt 2: Energieträger identifizieren
Welcher Brennstoff heizt Ihr Haus?
Der Emissionsfaktor hängt vom Energieträger ab. Den genutzten Energieträger finden Sie auf dem Energieausweis unter „Wesentliche Energieträger für Heizung" oder in Ihren Heizkostenabrechnungen. Die häufigsten Energieträger im Einfamilienhaus:
| Energieträger | Emissionsfaktor (BEHG Anlage 2) | Verbreitung EFH |
|---|---|---|
| Erdgas H | 0,202 kg CO₂/kWh | Sehr häufig |
| Heizöl EL | 0,268 kg CO₂/kWh | Häufig (Altbau) |
| Flüssiggas (LPG) | 0,234 kg CO₂/kWh | Ländliche Lagen |
| Fernwärme | Standortabhängig | Städtisch |
| Wärmepumpe (Strom) | Netzstrommix | Zunehmend |
Emissionsfaktoren nach BEHG Anlage 2 (Stand 2024). Für Fernwärme und Strom: Werte des jeweiligen Versorgers anfragen oder Bundesnetzagentur-Veröffentlichungen prüfen.
Schritt 3: CO₂-Emissionen berechnen
Von kWh zu Tonnen CO₂
Multiplizieren Sie den Jahresverbrauch in kWh mit dem Emissionsfaktor des Energieträgers. Das Ergebnis erhalten Sie in Kilogramm CO₂. Durch Division durch 1.000 erhalten Sie die Tonnen CO₂, die für die Kostenberechnung benötigt werden.
Formel: Jahresverbrauch [kWh] × Emissionsfaktor [kg CO₂/kWh] ÷ 1.000 = Tonnen CO₂ [t CO₂/a]
Schritt 4: Jährliche CO₂-Kosten ermitteln
CO₂-Preis nach BEHG
Der CO₂-Preis pro Tonne ist im BEHG gesetzlich festgelegt und steigt planmäßig jährlich. Diese Kosten sind bereits im Erdgas- oder Heizölpreis enthalten — sie erscheinen auf der Abrechnung Ihres Energieversorgers als ausgewiesener CO₂-Kostenbetrag.
| Jahr | CO₂-Preis (BEHG) | Hinweis |
|---|---|---|
| 2024 | 45 €/t CO₂ | Gesetzlich festgelegt |
| 2025 | 55 €/t CO₂ | Gesetzlich festgelegt |
| 2026 | 65 €/t CO₂ | Planmäßig nach BEHG |
Aktuelle Preise immer unter umweltbundesamt.de und bmwk.de verifizieren — gesetzliche Anpassungen sind möglich.
Formel: Tonnen CO₂ [t/a] × CO₂-Preis [€/t] = jährliche CO₂-Kosten [€/a]
Schritt 5: Energieklasse aus dem Energieausweis ablesen
Die Energieklasse entscheidet über den Vermieteranteil
Auf jedem Energieausweis ist die Energieklasse (A+ bis H) deutlich ausgewiesen. Diese Klasse bestimmt nach Anlage 1 des CO2KostAufG, welchen Anteil der Vermieter an den CO₂-Gesamtkosten zu erstatten hat. Das Prinzip des Stufenmodells:
- Sehr gute Energieklasse (A+, A, B): Der Vermieter hat das Gebäude bereits gut gedämmt und modernisiert — der Mieter trägt den größten Teil der CO₂-Kosten, da seine Nutzung die Hauptursache ist.
- Mittlere Energieklasse (C, D, E): Eine geteilte Verantwortung — Vermieter und Mieter tragen jeweils einen Anteil. Der Vermieteranteil steigt mit schlechterer Klasse.
- Schlechte Energieklasse (F, G, H): Die mangelhafte Gebäudesubstanz ist ursächlich für den hohen Energieverbrauch — der Vermieter trägt den überwiegenden Anteil der CO₂-Kosten.
Die genauen Prozentsätze je Energieklasse sind in Anlage 1 CO2KostAufG tabellarisch aufgeführt. Die Tabelle finden Sie auf gesetze-im-internet.de unter „CO2KostAufG".
Schritt 6: Vermieteranteil ermitteln und erstatten
Berechnung des Erstattungsbetrags
Sobald Sie den Vermieteranteil in Prozent aus der Tabelle (Anlage 1 CO2KostAufG) für Ihre Energieklasse kennen, berechnen Sie den jährlichen Erstattungsbetrag:
Formel: CO₂-Gesamtkosten [€/a] × Vermieterquote [%] = Erstattungsbetrag [€/a]
Diesen Betrag müssen Sie dem Mieter einmal jährlich gutschreiben — entweder über die Betriebskostenabrechnung (wenn Sie als Vermieter die Heizkosten abrechnen) oder durch direkte Rückzahlung (wenn der Mieter seinen Heizungsvertrag selbst führt). Frist: Wie die Betriebskostenabrechnung, spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.
Vollständiges Rechenbeispiel: Erdgas-EFH, 130 m², Energieklasse E
Zur Veranschaulichung ein konkretes Beispiel für ein vermietetes Einfamilienhaus mit Gasheizung:
Rechenbeispiel — EFH mit Erdgas-Heizung, 130 m², Energieklasse E
Die im Beispiel genannte Spanne (80–135 €/a) ist eine Orientierung. Den rechtssicheren Vermieteranteil in Prozent entnehmen Sie ausschließlich der Anlage 1 des CO2KostAufG, abrufbar auf gesetze-im-internet.de. Nur dieser tabellarische Wert ist maßgeblich für die jährliche Abrechnung gegenüber Ihrem Mieter.
Eigennutzer: Keine Aufteilung erforderlich
Wenn Sie Ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen (kein Mietverhältnis), greift das CO2KostAufG-Stufenmodell nicht. Als Eigennutzer tragen Sie die gesamten CO₂-Kosten bereits über den Brennstoffpreis — eine zusätzliche Abrechnungspflicht gegenüber Dritten entsteht nicht. Die obige Berechnung hilft Ihnen aber dennoch, Ihre tatsächlichen CO₂-Kosten zu kennen und den Einfluss einer Sanierung (z. B. Heizungsmodernisierung) zu quantifizieren.
Warum der Energieausweis das Schlüsseldokument ist
Der Energieausweis ist aus zwei Gründen zentral für die CO₂-Kostenberechnung:
- Energieklasse bestimmt Vermieteranteil: Ohne gültigen Energieausweis mit ausgewiesener Energieklasse können Sie den Vermieteranteil nach CO2KostAufG Anlage 1 nicht rechtssicher ermitteln. Bei fehlendem Energieausweis gilt nach CO2KostAufG die ungünstigste Einstufung — der Vermieter trägt dann den maximalen Anteil.
- Grundlage für Sanierungsentscheidungen: Ein aktueller Bedarfsausweis (ab 129 €) zeigt nicht nur die Energieklasse, sondern enthält auch Modernisierungsempfehlungen. Er ist die Basis für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der zur BAFA-EBN-Förderung berechtigt.
Wichtig: Wenn Sie nach einer Sanierung (Heizungstausch, Dämmung) eine bessere Energieklasse erreichen, können Sie einen neuen Energieausweis ausstellen lassen. Dieser weist dann die verbesserte Klasse aus — und senkt Ihren Vermieteranteil an den CO₂-Kosten ab dem nächsten Abrechnungszeitraum.
Ein neuer Bedarfsausweis (ab 129 €) nach der Modernisierung dokumentiert die verbesserte Energieklasse und senkt damit den Vermieteranteil an den CO₂-Kosten. Bei einem vermieteten Einfamilienhaus amortisiert sich die Ausweisgebühr oft bereits im ersten Jahr durch die reduzierten CO₂-Erstattungspflichten.
CO₂-Kosten senken: Förderprogramme für Vermieter
Wer die CO₂-Belastung dauerhaft reduzieren möchte, kommt an energetischer Sanierung nicht vorbei. Die wichtigsten Förderprogramme für Eigentümer und Vermieter von Einfamilienhäusern:
- BEG — Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA/KfW): Bezuschusst Einzelmaßnahmen (Wärmedämmung, Fenster, Lüftung) und Heizungsmodernisierungen. Voraussetzung: Energieeffizienzexpertenberatung nach § 88 GEG.
- KfW-458 (Heizungsförderung): Fördert den Austausch fossiler Heizungen gegen erneuerbare Systeme (Wärmepumpe, Pellets, Solarthermie). Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus möglich.
- KfW-261 (Effizienzhaus): Kredit und Tilgungszuschuss für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard (EH85, EH70, EH55 oder EH40) mit oder ohne Erneuerbare-Energien-Klasse.
- BAFA-EBN (Energieberatung): Bezuschusst die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durch einen zugelassenen Energieberater nach § 88 GEG. Der iSFP erhöht außerdem den BEG-Fördersatz um 5 Prozentpunkte (iSFP-Bonus).
Alle Förderprogramme erfordern einen qualifizierten Energieberater (§ 88 GEG, BAFA-Liste). Konkrete Fördersätze und Einkommensgrenzen variieren — aktuelle Konditionen immer auf kfw.de und bafa.de prüfen, da Förderprogramme regelmäßig angepasst werden.
CO₂-Kosten im Überblick: Verschiedene Gebäudeszenarien
Zur Orientierung zeigt die folgende Tabelle die ungefähren jährlichen CO₂-Kosten je nach Gebäudeeffizienz und Beheizung (Annahme: 130 m² EFH, Erdgas, CO₂-Preis 65 €/t nach BEHG 2026):
| Energieklasse | Verbrauch (typisch) | Jahresverbrauch (130 m²) | CO₂-Kosten (ca.) |
|---|---|---|---|
| A / B | 30–75 kWh/(m²·a) | 3.900–9.750 kWh/a | ca. 51–128 €/a |
| C / D | 75–130 kWh/(m²·a) | 9.750–16.900 kWh/a | ca. 128–222 €/a |
| E | 130–160 kWh/(m²·a) | 16.900–20.800 kWh/a | ca. 222–273 €/a |
| F | 160–200 kWh/(m²·a) | 20.800–26.000 kWh/a | ca. 273–342 €/a |
| G / H | > 200 kWh/(m²·a) | > 26.000 kWh/a | ca. > 342 €/a |
Richtwerte auf Basis des Emissionsfaktors für Erdgas (0,202 kg CO₂/kWh nach BEHG Anlage 2) und des planmäßigen CO₂-Preises 2026 (65 €/t nach BEHG). Individuelle Werte hängen vom tatsächlichen Verbrauch und Energieträger ab.
Heizlastberechnung: Voraussetzung für die richtige Wärmepumpe
Wer die CO₂-Kosten dauerhaft senken will, wechselt zur Wärmepumpe. Aber: Eine Wärmepumpe muss zur tatsächlichen Heizlast des Gebäudes passen — eine falsch dimensionierte Anlage ist ineffizient und teuer. Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist außerdem Voraussetzung für die KfW-458-Förderung.
Energieausweis für Ihr Einfamilienhaus
Kennen Sie die Energieklasse Ihres Hauses noch nicht? Ein aktueller Energieausweis ist die Grundlage für die rechtssichere CO₂-Kostenberechnung und für alle Förderprogramme. Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 € — DIBT-registriert, BAFA-zugelassen.
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