Antwort: Holzpellets aus nachhaltiger Forstwirtschaft gelten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) als biogene feste Biomasse mit einem CO₂-Emissionsfaktor von 0 — es fällt daher in der Regel keine CO₂-Abgabe auf Holzpellets an. Da das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) nur greift, wenn tatsächlich eine CO₂-Abgabe anfällt, gibt es auch kein Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter. Im Energieausweis profitieren Pelletsgebäude von einem niedrigen Primärenergiefaktor (0,2 für Holz nach GEG Anlage 4), was bessere Energieklassen ermöglicht.
Die Kurzantwort in einem Satz
Holzpellets aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern unterliegen nach dem BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) keiner CO₂-Bepreisung, weil für biogene feste Biomasse ein Emissionsfaktor von 0 gilt — und damit entsteht auch keine CO₂-Kostenumlage nach dem CO2KostAufG zwischen Vermieter und Mieter.
Erdgas: CO₂-Abgabe nach BEHG, CO2KostAufG-Stufenmodell gilt · Heizöl: CO₂-Abgabe nach BEHG, CO2KostAufG-Stufenmodell gilt · Holzpellets (biogene feste Biomasse, nachhaltig): Emissionsfaktor 0, keine CO₂-Abgabe nach BEHG, CO2KostAufG nicht anwendbar · Wärmepumpe (Strom): Keine direkte CO₂-Abgabe auf Brennstoff (Strom), CO2KostAufG nicht anwendbar · Fernwärme: Je nach Erzeugerstruktur, Abrechnung über Fernwärmeversorger.
Was ist das BEHG — und warum betrifft es Holzpellets (meistens) nicht?
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist das zentrale Gesetz, das die nationale CO₂-Bepreisung für Brennstoffe regelt. Es erfasst fossile Brennstoffe, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden:
- Erdgas (Methan)
- Heizöl (leichtes Heizöl EL, schweres Heizöl)
- Kohle (Steinkohle, Braunkohle, Koks)
- Flüssiggas (LPG, Propan, Butan)
- Benzin und Diesel (im Verkehrssektor)
Holzpellets gehören zu den biogenen festen Brennstoffen. Das BEHG legt für biogene Brennstoffe, die die Nachhaltigkeitskriterien der EU erfüllen, einen CO₂-Emissionsfaktor von 0 fest. Die Begründung: Das Kohlendioxid, das beim Verbrennen von Holz freigesetzt wird, wurde zuvor von den Bäumen aus der Atmosphäre gebunden — bei nachhaltiger Bewirtschaftung (Nachwachsen des Waldes) ist dieser Kreislauf CO₂-neutral.
Praktisch bedeutet das: Wer Holzpellets kauft, zahlt keinen CO₂-Aufschlag in der Abrechnung, wie er bei Erdgas oder Heizöl auf jede Kilowattstunde anfällt. Die Heizkostenrechnung für Pelletsheizungen enthält keine CO₂-Abgaben-Zeile.
Wichtige Einschränkung: Nachhaltigkeitskriterien
Die Ausnahme vom CO₂-Preis gilt nur für Biomasse, die die Nachhaltigkeitskriterien nach der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II / RED III) erfüllt. Für den Endverbraucher bedeutet das in der Praxis: Handelsübliche ENplus-zertifizierte Holzpellets aus Deutschland und dem EU-Raum erfüllen diese Anforderungen in der Regel. ENplus ist das führende Zertifizierungssystem für Holzpellets nach DIN EN ISO 17225-2, das auch Nachhaltigkeits- und Herkunftsnachweise einschließt.
Für Biomasse ohne gültigen Nachhaltigkeitsnachweis können die BEHG-Ausnahmeregeln nicht gelten. Achten Sie beim Pelletsankauf auf ENplus-Zertifizierung oder entsprechende Nachhaltigkeitsnachweise. Nicht-zertifizierte Biomasse aus zweifelhafter Herkunft kann unter Umständen als nicht-nachhaltig eingestuft werden — mit Folgen für die steuerliche und regulatorische Behandlung.
CO2KostAufG und Pelletsheizung: Kein Stufenmodell erforderlich
Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) regelt seit Januar 2023, wie die CO₂-Kosten auf Brennstoffe zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Es setzt dabei ein 10-Stufen-Modell ein, das auf dem spezifischen CO₂-Ausstoß des Gebäudes basiert (gemessen in kg CO₂ pro m² Wohnfläche pro Jahr):
- Gebäude mit geringem CO₂-Ausstoß (gute Dämmung): Vermieter trägt geringen Anteil
- Gebäude mit hohem CO₂-Ausstoß (schlechte Dämmung, Energieklasse F/G): Vermieter trägt hohen Anteil — bis zu 95 %
Dieses Stufenmodell kann aber nur dann angewandt werden, wenn überhaupt eine CO₂-Abgabe auf den verwendeten Brennstoff anfällt. Bei Holzpellets, die nach BEHG keiner CO₂-Bepreisung unterliegen, gibt es keine CO₂-Abgabe zu verteilen. Das CO2KostAufG ist damit bei reiner Pelletsheizung in der Heizkostenabrechnung nicht relevant — weder für Vermieter noch für Mieter.
Was bedeutet das für Vermieter mit Pelletsheizung?
Vermieter, deren Mietobjekte ausschließlich mit Holzpellets beheizt werden, müssen:
- Keine CO₂-Kostenteilung nach CO2KostAufG vornehmen — es gibt keine CO₂-Abgabe in der Heizkostenabrechnung
- Keine Stufenberechnung durchführen — das 10-Stufen-Modell ist nicht anwendbar
- Den Energieausweis dennoch aktuell halten — die Energieausweis-Pflicht nach § 80 GEG gilt unabhängig vom Heizungstyp
- Die Energieklasse im Inserat angeben — auch bei Pelletsgebäuden ist dies nach § 80 GEG Pflicht
Pelletsheizung im Energieausweis: Primärenergiefaktor und Energieklasse
Im Energieausweis eines Gebäudes spielen zwei Kennwerte die zentrale Rolle: der Primärenergiebedarf (oder -verbrauch) und der Endenergiebedarf (oder -verbrauch). Der Zusammenhang:
Primärenergie = Endenergie × Primärenergiefaktor fP
Der Primärenergiefaktor berücksichtigt die Energieverluste bei Erzeugung, Transport und Verteilung des Energieträgers. Für Holzpellets gilt nach GEG Anlage 4 ein Primärenergiefaktor von fP = 0,2 — also deutlich niedriger als für Erdgas (1,1) oder Heizöl (1,1). Das bedeutet: Bei gleicher Heizenergie wird der Primärenergiebedarf bei Pelletsgebäuden auf 0,2 × Endenergie reduziert, was in der Energieausweis-Bewertung zu deutlich besseren Werten führt.
Typische Energieklassen bei Pelletsgebäuden
Durch den niedrigen Primärenergiefaktor können Pelletsgebäude je nach Gebäudehülle und -alter folgende Energieklassen erreichen:
- Sanierter Altbau (1970er-Jahre) mit Pelletskesseltausch: Oft Energieklasse C oder D — statt F oder G bei gleicher Hülle mit Gasheizung
- Teilsanierter Altbau (Dach, Fenster gedämmt) mit Pelletskessel: Häufig Energieklasse B oder C
- Neubau nach GEG mit Pelletskessel: In der Regel Energieklasse A oder A+
Das zeigt: Ein Wechsel von einer fossil betriebenen Heizung auf eine Pelletsheizung kann die Energieklasse im Energieausweis erheblich verbessern — auch ohne bauliche Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle. Ein aktualisierter Energieausweis nach dem Heizungstausch spiegelt diese Verbesserung wider.
KfW-458 und Pelletsheizung: Was die Förderbank bietet
Die KfW-458-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude — Heizungsförderung für Privatpersonen) bezieht Biomasse-Heizungsanlagen explizit ein. Förderfähig nach KfW-458 sind unter anderem:
- Pelletkessel als Einzelanlage oder in Kombination mit einem Solarthermie-Kollektor
- Pelletsanlagen mit Pufferspeicher
- Kombination mit Solarthermie (bivalenter Betrieb)
Für den KfW-458-Antrag ist eine Fachunternehmerbestätigung und bei bestimmten Antragstellern ein Energieeffizienz-Experte nach § 88 GEG erforderlich. Details und aktuelle Förderbedingungen finden Sie direkt auf kfw.de — die Förderhöhen und Konditionen können sich ändern.
Damit eine Pelletsheizung KfW-458-förderfähig ist, muss sie in der Regel die Emissionsgrenzwerte der 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) einhalten und über eine automatische Beschickung (Schneckenförderer, Sauganlage) verfügen. Manuelle Beschickungsanlagen (Scheitholz, Briketts) fallen in der Regel nicht unter die Förderung. Prüfen Sie die technischen Anforderungen auf kfw.de vor dem Kauf.
Hybridheizung Pellets + Gas: Was gilt dann für CO₂-Abgabe?
Manche Gebäude haben eine Hybridheizungsanlage, die sowohl einen Pelletskessel als auch eine Gasheizung als Spitzenlastkessel oder Redundanzheizung betreibt. In diesem Fall:
- Für den Gasanteil der Wärmelieferung gilt die CO₂-Abgabe nach BEHG und das CO2KostAufG-Stufenmodell — anteilig für die durch Gas gelieferte Wärme.
- Für den Pelletsanteil gilt weiterhin kein CO₂-Preis.
- In der Heizkostenabrechnung müssen die beiden Brennstoff-Anteile getrennt ausgewiesen werden.
Bei Hybridanlagen ist eine sorgfältige Heizkostenabrechnung besonders wichtig, um die CO₂-Kostenteilung nach CO2KostAufG nur auf den fossilen Brennstoffanteil anzuwenden. Im Zweifel sollte ein Energieberater nach § 88 GEG hinzugezogen werden.
Pelletsheizung und Mieterhöhung nach BGB
Wird eine fossil betriebene Heizung gegen eine Pelletsheizung getauscht, gilt § 559 BGB (Modernisierungsumlage): Der Vermieter kann die Kosten der Heizungsmodernisierung anteilig auf die Miete umlegen — in der Regel bis zu 8 % der aufgewendeten Kosten pro Jahr. Diese Umlage ist auf die Kaltmiete aufzuschlagen und muss ordnungsgemäß angekündigt werden (§ 555c BGB).
Gleichzeitig entfällt für den Mieter nach dem Heizungstausch die CO₂-Abgabenkomponente aus der Heizkostenabrechnung (soweit vorher Gas oder Öl verwendet wurde). Das kann — abhängig von der Energieeffizienz des Gebäudes und der vorherigen CO₂-Kostenbeteiligung — die Warmmiete per Saldo trotz Modernisierungsumlage stabil halten oder sogar senken.
Heizlastberechnung als nächster Schritt
Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.
Energieausweis nach Pelletsheizungs-Einbau — online, ab 69 €
Nach dem Heizungstausch auf Pellets lohnt ein aktualisierter Energieausweis — bessere Energieklasse, höherer Immobilienwert. Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €. DIBt-registriert, BAFA-zugelassen.
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