Antwort: Die CO₂-Abgabe nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) betrifft nur Gebäude, die mit fossilen Brennstoffen (Erdgas oder Heizöl) beheizt werden. Wärmepumpengebäude, die ausschließlich mit Strom betrieben werden, zahlen keine CO₂-Abgabe im Sinne des CO2KostAufG — weil der Strom selbst nicht direkt mit einer CO₂-Abgabe im Brennstoffbereich belastet wird. Wer auf eine Wärmepumpe umstellt, entlastet sich also vollständig vom CO2KostAufG-Stufenmodell. Der Energieausweis bleibt aber auch für Wärmepumpengebäude Pflicht bei Verkauf und Neuvermietung.

Die Kurzantwort in einem Satz

Wärmepumpengebäude, die ausschließlich mit Strom betrieben werden, sind nicht vom CO2KostAufG-Stufenmodell für fossile Brennstoffe betroffen — der Energieausweis bleibt jedoch bei Verkauf oder Neuvermietung nach § 80 GEG unverändert Pflicht.

Das Wichtigste auf einen Blick (Stand Mai 2026)

CO2KostAufG gilt nur für Erdgas und Heizöl (fossile Brennstoffe). Wärmepumpe läuft auf Strom — kein CO2KostAufG-Stufenmodell. Energieausweis-Pflicht bei Verkauf/Neuvermietung (§ 80 GEG) gilt weiterhin unabhängig vom Heizungstyp. KfW-458 fördert den Heizungstausch zur Wärmepumpe — Details auf kfw.de.

Was das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) regelt

Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Es regelt, wie die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe — konkret Erdgas und Heizöl — zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt wird. Hintergrund: Die CO₂-Abgabe auf Brennstoffe wird an die Endverbraucher weitergegeben. Für Mietverhältnisse im Wohnbereich entstand die politische Entscheidung, diese Kosten nicht allein dem Mieter aufzubürden — schließlich hat der Mieter in der Regel keinen Einfluss auf die Energieeffizienz des Gebäudes und den Heizungstyp.

Das CO2KostAufG etabliert ein 10-Stufenmodell, das von der spezifischen CO₂-Emission des Gebäudes abhängt (gemessen in kg CO₂ pro m² Wohnfläche und Jahr). Je ineffizienter das Gebäude, desto mehr trägt der Vermieter. Bei sehr effizienten Gebäuden (unter 12 kg CO₂/m²·a) trägt der Mieter den vollen Kostenanteil, bei sehr ineffizienten (über 52 kg CO₂/m²·a) trägt der Vermieter 95 % der CO₂-Kosten.

Welche Energieträger fallen unter das CO2KostAufG?

Das CO2KostAufG erfasst ausschließlich fossile Brennstoffe, für die eine CO₂-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhoben wird. Das sind im Wesentlichen:

Nicht erfasst vom CO2KostAufG-Stufenmodell für fossile Brennstoffe sind:

Wärmepumpe: Warum keine CO₂-Abgabe nach CO2KostAufG?

Eine Wärmepumpe erzeugt Wärme, indem sie Umgebungswärme (aus Luft, Boden oder Grundwasser) auf ein höheres Temperaturniveau „pumpt" — angetrieben durch elektrische Energie. Der Energieträger ist also Strom, kein fossiler Brennstoff.

Das CO2KostAufG setzt beim Brennstoffeinsatz an: Es verteilt die CO₂-Abgabe, die auf den gekauften Brennstoff (Gas, Öl) erhoben wird. Bei einer Wärmepumpe gibt es keinen direkt verbrannten Brennstoff — also keine CO₂-Abgabe nach CO2KostAufG. Das Stufenmodell greift nicht.

Das bedeutet konkret für Vermieter:

Achtung: Hybride Heizungssysteme können anteilig dem CO2KostAufG unterliegen

Wer eine Hybridheizung betreibt — also eine Wärmepumpe in Kombination mit einem Gasbrennwertkessel — muss beachten: Der Gasanteil unterliegt dem CO2KostAufG-Stufenmodell. Nur der reine Wärmepumpen-Stromanteil ist ausgenommen. Bei solchen Mischsystemen sollte die genaue Aufschlüsselung mit einem Energieberater nach § 88 GEG besprochen werden.

Der Energieausweis bei Wärmepumpengebäuden — was gilt?

Auch für Gebäude mit Wärmepumpenheizung gilt unverändert: Wer verkauft oder neu vermietet, muss einen gültigen Energieausweis vorlegen (§ 80 GEG). Die Energieausweis-Pflicht ist unabhängig vom Heizungstyp.

Welcher Ausweistyp bei Wärmepumpengebäuden?

Die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis richtet sich weiterhin nach Baujahr und Gebäudegröße (§ 80 Abs. 4 GEG), nicht nach dem Heizungstyp:

Wie wirkt die Wärmepumpe auf den Energieausweis?

Die Wärmepumpe verbessert die Energiebilanz des Gebäudes erheblich — aber der Effekt auf die Energieklasse hängt von mehreren Faktoren ab:

Wenn Sie eine Wärmepumpe eingebaut haben und einen neuen Energieausweis ausstellen lassen, wird die verbesserte Energiebilanz sichtbar — was bei Vermietung und Verkauf einen Vorteil darstellt.

CO₂-Abgabe und Fernwärme — ein Sonderfall

Bei Fernwärme ist die Situation differenzierter: Der Fernwärmeversorger kann CO₂-Kosten, die er selbst durch das EU-Emissionshandelssystem (ETS) trägt, an die Kunden weitergeben. Ob und wie diese Kosten auf Vermieter und Mieter aufgeteilt werden, hängt vom konkreten Versorgungsvertrag und den AGB des Fernwärmeversorgers ab — und ist nicht automatisch durch das CO2KostAufG-Stufenmodell geregelt.

Vermieter mit Fernwärmeversorgung sollten die Kostenpositionen in der Fernwärmeabrechnung sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten rechtliche Beratung einholen.

Förderung beim Umstieg auf die Wärmepumpe — was existiert wirklich?

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe ist eine der strategisch wichtigsten Maßnahmen zur langfristigen Kostensenkung für Vermieter — wegen des entfallenden CO2KostAufG-Anteils, der besseren Energieklasse im Ausweis und der Zukunftssicherheit gegenüber fossilen Energiepreisen. Folgende Förderprogramme existieren tatsächlich (Stand Mai 2026):

Wichtiger Hinweis: In Suchanfragen werden häufig Begriffe wie „Wärmepumpen-Bonus", „Heizungsbonus 2026" oder ähnliche Bezeichnungen verwendet. Diese sind keine eigenständigen offiziellen Förderprogramme — die realen Programme heißen KfW-458 und BEG. Informieren Sie sich ausschließlich auf den offiziellen Seiten kfw.de und bafa.de.

Energieausweis nach Heizungstausch: Wann lohnt sich ein neuer?

Nach dem Einbau einer Wärmepumpe ist es in vielen Fällen sinnvoll, den Energieausweis zu aktualisieren. Denn der alte Energieausweis basiert noch auf der fossilen Heizungsanlage und zeigt die höhere CO₂-Bilanz und möglicherweise eine schlechtere Effizienzklasse, als das Gebäude jetzt tatsächlich hat.

Ein neuer Energieausweis lohnt sich besonders dann, wenn:

Ein aktualisierter Energieausweis mit der verbesserten Effizienzklasse signalisiert Käufern und Mietern geringere Betriebskosten — und damit einen höheren Immobilienwert.

Heizlastberechnung als nächster Schritt

Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.

Energieausweis nach Wärmepumpeneinbau — bei Dr. Energieberater

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Grundlagen: § 71, § 72, § 80, § 88 und § 108 GEG in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2024 sowie der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast); CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in der geltenden Fassung. Stand: Mai 2026 — gesetzliche Anpassungen können zwischenzeitlich erfolgen, die individuelle Beratung mit qualifiziertem Energieberater nach § 88 GEG ersetzt dieser Beitrag nicht.