Antwort: Für Altbauten mit Bauantrag vor dem 1. November 1977, maximal vier Wohneinheiten und ohne nachträgliche Sanierung auf Wärmeschutz-Standard ist der Bedarfsausweis Pflicht (§ 80 Abs. 4 GEG) — ab 129 €. Für alle anderen Altbauten (mehr Wohneinheiten, Bauantrag ab 1977 oder nachträglich gedämmt) reicht der günstigere Verbrauchsausweis ab 69 €. Die Pflicht gilt immer dann, wenn das Gebäude verkauft, vermietet oder neu verpachtet wird.
Die Kurzantwort in einem Satz
Der Energieausweis ist für Altbauten beim Verkauf oder jeder Neuvermietung Pflicht — welcher Typ (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) vorgeschrieben ist, hängt von Baujahr, Wohneinheiten und Sanierungsstand ab, geregelt in § 80 GEG.
Bedarfsausweis Pflicht (ab 129 €) wenn: Bauantrag VOR November 1977 + ≤4 Wohneinheiten + nicht auf Wärmeschutz-Standard saniert. Verbrauchsausweis möglich (ab 69 €) wenn: Bauantrag ab November 1977, ODER ≥5 Wohneinheiten, ODER nachträglich auf Wärmeschutz-Standard 1977 saniert. Im Zweifel: Anbieter fragen — seriöse Anbieter prüfen die Zulässigkeit vor der Bestellung.
Was ist ein Altbau im rechtlichen Sinne?
Der Begriff „Altbau" ist im GEG nicht legal definiert — entscheidend ist allein das Datum des Bauantrags. Der wichtigste Stichtag ist der 1. November 1977: Mit diesem Datum trat die erste Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV 1977) in Kraft, die erstmals Mindestanforderungen an Wärmedämmung und Fenster festlegte.
Für den Energieausweis und die Frage Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ist dieser Stichtag zentral:
- Bauantrag vor dem 1. November 1977: gilt als energetisch unkontrolliert gebaut — Bedarfsausweis ist bei ≤4 Wohneinheiten und fehlender Sanierung Pflicht.
- Bauantrag ab dem 1. November 1977: der erste Wärmeschutzstandard galt bereits — Verbrauchsausweis ist zulässig.
In der Praxis gehören zur Altbau-Kategorie oft Häuser der 1950er, 1960er und frühen 1970er Jahre. Diese Gebäude haben häufig eine ungedämmte Außenwand, Einfachverglasung oder alte Holzkastenfenster, eine veraltete Ölheizung und eine Bausubstanz, die den heutigen GEG-Anforderungen nicht entspricht.
Wann ist der Energieausweis für Altbauten Pflicht?
Die Ausweispflicht knüpft an konkrete Anlässe an — sie gilt nicht dauerhaft für alle Eigentümer, sondern entsteht bei:
- Verkauf des Gebäudes oder einer Wohneinheit — der Energieausweis muss dem Käufer unaufgefordert spätestens bei der Besichtigung vorgezeigt und bei Vertragsabschluss übergeben werden.
- Neuvermietung einer Wohnung oder des Hauses — bei jedem neuen Mietvertrag muss dem Mieter der Ausweis gezeigt und auf Verlangen eine Kopie ausgehändigt werden.
- Verpachtung von Nicht-Wohngebäuden (z. B. Gewerberäume in einem alten Stadthaus).
- Inserate bei Verkauf oder Vermietung — Energieeffizienzklasse, Energieverbrauchskennwert und Baujahr müssen bereits im Inserat (online, Zeitung) angegeben sein.
Nicht ausgelöst wird die Pflicht bei: fortlaufendem Mietvertrag ohne Mieterwechsel (der Bestandsmieter kann einen Ausweis verlangen, aber die gesetzliche Vorlage-Pflicht entsteht erst beim neuen Vertragsabschluss), Eigennutzung ohne Verkaufsabsicht, Erbschaft mit anschließender Eigennutzung.
Welcher Ausweistyp gilt für Altbauten? — § 80 GEG im Detail
§ 80 GEG regelt, welcher Ausweistyp zulässig ist. Für Altbauten kommt die entscheidende Einschränkung in Abs. 4:
Bedarfsausweis Pflicht, wenn gleichzeitig alle drei Bedingungen erfüllt sind:
- Bauantrag vor dem 1. November 1977
- Höchstens vier Wohneinheiten im Gebäude
- Nicht nachträglich auf den Wärmeschutz-Standard von 1977 saniert (d. h. keine ausreichende Fassadendämmung UND keine zeitgemäßen Fenster mit Wärmeschutz-Verglasung)
Trifft auch nur ein Kriterium nicht zu, ist der Verbrauchsausweis zulässig:
- Altbau von 1968 mit sechs Wohneinheiten → Verbrauchsausweis erlaubt (mehr als vier WE)
- Altbau von 1962 mit drei Wohneinheiten, in den 1990ern vollständig gedämmt und mit Neufenstern versehen → Verbrauchsausweis erlaubt (saniert)
- Altbau von 1955 mit zwei Wohneinheiten, unsaniert → Bedarfsausweis Pflicht
Woran erkennt man die ausreichende Sanierung?
Das GEG definiert nicht punktgenau, ab wann eine Sanierung als „auf Wärmeschutz-Standard 1977" gilt. Als Orientierung gilt: Wenn die Außenwände nachträglich mit mindestens 6–8 cm Dämmung versehen wurden (z. B. WDVS oder Innendämmung) UND die Fenster auf Isolierverglasung (mindestens 2-Scheiben) getauscht wurden, kann in der Regel der Verbrauchsausweis verwendet werden. Wenn Sie unsicher sind: Fragen Sie den Energieberater vor der Bestellung — er kann die Zulässigkeit prüfen.
Wer für einen Altbau, der den Bedarfsausweis erfordert, einen Verbrauchsausweis ausstellt oder verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 108 GEG). Das gilt sowohl für den Eigentümer als auch für den Makler. Die Behörden (in der Regel die Landesbehörden oder Kommunen) können Bußgelder bis 15.000 € verhängen. Gleiches gilt für die Nicht-Vorlage oder fehlende Angaben im Inserat.
Besonderheiten bei denkmalgeschützten Altbauten
Denkmalgeschützte Gebäude unterliegen nach GEG teilweise erleichterten Anforderungen. Das betrifft vor allem die energetischen Sanierungspflichten — nicht aber die Energieausweis-Pflicht. Für denkmalgeschützte Wohn- und Nichtwohngebäude gilt grundsätzlich:
- Die Ausweispflicht bei Verkauf und Neuvermietung besteht gleichwohl.
- Welcher Ausweistyp zulässig ist, richtet sich weiterhin nach § 80 GEG (Baujahr, Wohneinheiten, Sanierungsstand).
- Der Bedarfsausweis für ein denkmalgeschütztes, unsaniertes Altbau-Einfamilienhaus vor 1977 ist Pflicht — auch wenn Sanierungen nur eingeschränkt möglich sind.
- Die Energieeffizienzklasse eines denkmalgeschützten Hauses ist oft sehr niedrig (F, G oder H) — das ist rechtlich akzeptabel und hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Ausweises.
Eigentümer denkmalgeschützter Häuser sollten beachten: Der Energieausweis dokumentiert den Ist-Zustand, nicht einen Sollzustand. Eine schlechte Energieklasse ist keine Sanierungsaufforderung, sondern eine transparente Information für Käufer oder Mieter.
WPG 2024 und EPBD: Was ändert sich für Altbau-Eigentümer?
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG), in Kraft seit 1. Januar 2024, hat primär kommunale Wärmeplanung geregelt — für Altbau-Eigentümer ändert sich durch das WPG selbst wenig an der Ausweispflicht. Relevant sind jedoch die mittelfristigen Folgen:
- Kommunen mit über 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen, kleinere Kommunen bis 30. Juni 2028. Diese Pläne zeigen, welche Quartiere künftig mit Fernwärme oder anderen erneuerbaren Quellen versorgt werden — relevant für Heizungsentscheidungen.
- Die EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast) sieht vor, dass Mitgliedstaaten Mindestanforderungen an die Energieeffizienz für Bestandsgebäude einführen. Die genaue nationale Umsetzung ist noch nicht final — voraussichtlich werden die schlechtesten Energieklassen (G und F) schrittweise betroffen sein. Für Verkauf und Vermietung gelten zusätzliche Transparenzpflichten, die in Deutschland noch in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Was jetzt gilt: Altbau-Eigentümer sollten den Energieausweis bei Bedarf ausstellen lassen und dabei prüfen, in welcher Energieklasse das Gebäude liegt — dieser Wert wird bei künftigen Regelungen zur Mindestenergieklasse zentral sein.
Energieausweis für den Altbau online beantragen — so geht es
Wer die Zulässigkeitsprüfung bestanden hat, kann den Energieausweis bequem online beantragen:
- Ausweistyp bestätigen: Verbrauchsausweis (ab 69 €) oder Bedarfsausweis (ab 129 €) — je nach Gebäude. Beim Bedarfsausweis brauchen Sie Bauteilangaben (Außenwand, Dach, Fenster, Keller, Heizung).
- Qualifizierten Anbieter wählen: DIBt-Registrierung und § 88 GEG-Qualifikation sind Pflicht. Zahlung erst nach Zustellung ist ein Qualitätsmerkmal.
- Daten übermitteln: Online-Formular ausfüllen. Beim Verbrauchsausweis: 3 Jahre Heizkostenabrechnungen. Beim Bedarfsausweis: Bauteilangaben nach bestem Wissen.
- PDF erhalten: Seriöse Anbieter liefern in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Prüfen Sie DIBt-Nummer, Adresse und Energieklasse.
Tipp für Altbauten ohne vollständige Unterlagen: Wenn Ihnen exakte Bauteilangaben fehlen (z. B. Dämmstärken aus den 1960ern), können erfahrene Energieberater mit typischen Standardwerten für das Baujahr arbeiten. Fragen Sie den Anbieter aktiv danach.
Was kostet der Energieausweis für einen Altbau?
Die Kosten hängen stark vom Ausweistyp ab:
- Verbrauchsausweis (wenn zulässig): ab 69 € bei Online-Anbietern, bis ca. 200 € bei lokalen Energieberatern.
- Bedarfsausweis (Pflicht für viele Altbauten): ab 129 € online, in der Regel zwischen 200 € und 500 € bei Vor-Ort-Begehung — je nach Gebäudekomplexität und Region.
Wichtig: Auch für Altbauten gilt, dass ein rechtsgültiger Ausweis nicht unter 69 € zu haben ist. Günstigere Angebote stammen häufig von nicht qualifizierten Ausstellern.
Häufige Fehler bei Altbauten
- Verbrauchsausweis für Pflicht-Bedarfsausweis-Gebäude: Der häufigste Fehler. Bei Altbauten vor 1977, ≤4 WE, unsaniert ist der Verbrauchsausweis ungültig.
- Sanierungsstand falsch eingeschätzt: Teilweise Sanierung (z. B. nur neue Fenster, aber keine Fassadendämmung) reicht nicht für den Wechsel zum Verbrauchsausweis.
- Kein Ausweis im Inserat: Makler und Eigentümer sind verpflichtet, Energieeffizienzklasse und Kennwert bereits im Inserat zu nennen — nicht erst bei der Besichtigung.
- Veralteten Ausweis verwendet: Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Ein abgelaufener Ausweis erfüllt die Vorlagepflicht nicht.
Heizlastberechnung als nächster Schritt
Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.
Altbau-Energieausweis online bestellen
Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €. DIBt-registriert, § 88 GEG-qualifiziert. Wir prüfen vorab welcher Typ für Ihr Gebäude gilt. Rückmeldung in 24 Stunden — kein Vorschuss.
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