Antwort: Für Altbauten mit Bauantrag vor dem 1. November 1977, maximal vier Wohneinheiten und ohne nachträgliche Sanierung auf Wärmeschutz-Standard ist der Bedarfsausweis Pflicht (§ 80 Abs. 4 GEG) — ab 129 €. Für alle anderen Altbauten (mehr Wohneinheiten, Bauantrag ab 1977 oder nachträglich gedämmt) reicht der günstigere Verbrauchsausweis ab 69 €. Die Pflicht gilt immer dann, wenn das Gebäude verkauft, vermietet oder neu verpachtet wird.

Die Kurzantwort in einem Satz

Der Energieausweis ist für Altbauten beim Verkauf oder jeder Neuvermietung Pflicht — welcher Typ (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) vorgeschrieben ist, hängt von Baujahr, Wohneinheiten und Sanierungsstand ab, geregelt in § 80 GEG.

Schnell-Check: Welcher Ausweis für Ihren Altbau?

Bedarfsausweis Pflicht (ab 129 €) wenn: Bauantrag VOR November 1977 + ≤4 Wohneinheiten + nicht auf Wärmeschutz-Standard saniert. Verbrauchsausweis möglich (ab 69 €) wenn: Bauantrag ab November 1977, ODER ≥5 Wohneinheiten, ODER nachträglich auf Wärmeschutz-Standard 1977 saniert. Im Zweifel: Anbieter fragen — seriöse Anbieter prüfen die Zulässigkeit vor der Bestellung.

Was ist ein Altbau im rechtlichen Sinne?

Der Begriff „Altbau" ist im GEG nicht legal definiert — entscheidend ist allein das Datum des Bauantrags. Der wichtigste Stichtag ist der 1. November 1977: Mit diesem Datum trat die erste Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV 1977) in Kraft, die erstmals Mindestanforderungen an Wärmedämmung und Fenster festlegte.

Für den Energieausweis und die Frage Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ist dieser Stichtag zentral:

In der Praxis gehören zur Altbau-Kategorie oft Häuser der 1950er, 1960er und frühen 1970er Jahre. Diese Gebäude haben häufig eine ungedämmte Außenwand, Einfachverglasung oder alte Holzkastenfenster, eine veraltete Ölheizung und eine Bausubstanz, die den heutigen GEG-Anforderungen nicht entspricht.

Wann ist der Energieausweis für Altbauten Pflicht?

Die Ausweispflicht knüpft an konkrete Anlässe an — sie gilt nicht dauerhaft für alle Eigentümer, sondern entsteht bei:

Nicht ausgelöst wird die Pflicht bei: fortlaufendem Mietvertrag ohne Mieterwechsel (der Bestandsmieter kann einen Ausweis verlangen, aber die gesetzliche Vorlage-Pflicht entsteht erst beim neuen Vertragsabschluss), Eigennutzung ohne Verkaufsabsicht, Erbschaft mit anschließender Eigennutzung.

Welcher Ausweistyp gilt für Altbauten? — § 80 GEG im Detail

§ 80 GEG regelt, welcher Ausweistyp zulässig ist. Für Altbauten kommt die entscheidende Einschränkung in Abs. 4:

Bedarfsausweis Pflicht, wenn gleichzeitig alle drei Bedingungen erfüllt sind:

Trifft auch nur ein Kriterium nicht zu, ist der Verbrauchsausweis zulässig:

Woran erkennt man die ausreichende Sanierung?

Das GEG definiert nicht punktgenau, ab wann eine Sanierung als „auf Wärmeschutz-Standard 1977" gilt. Als Orientierung gilt: Wenn die Außenwände nachträglich mit mindestens 6–8 cm Dämmung versehen wurden (z. B. WDVS oder Innendämmung) UND die Fenster auf Isolierverglasung (mindestens 2-Scheiben) getauscht wurden, kann in der Regel der Verbrauchsausweis verwendet werden. Wenn Sie unsicher sind: Fragen Sie den Energieberater vor der Bestellung — er kann die Zulässigkeit prüfen.

Bußgeld bis 15.000 € bei Verstoß — § 108 GEG

Wer für einen Altbau, der den Bedarfsausweis erfordert, einen Verbrauchsausweis ausstellt oder verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 108 GEG). Das gilt sowohl für den Eigentümer als auch für den Makler. Die Behörden (in der Regel die Landesbehörden oder Kommunen) können Bußgelder bis 15.000 € verhängen. Gleiches gilt für die Nicht-Vorlage oder fehlende Angaben im Inserat.

Besonderheiten bei denkmalgeschützten Altbauten

Denkmalgeschützte Gebäude unterliegen nach GEG teilweise erleichterten Anforderungen. Das betrifft vor allem die energetischen Sanierungspflichten — nicht aber die Energieausweis-Pflicht. Für denkmalgeschützte Wohn- und Nichtwohngebäude gilt grundsätzlich:

Eigentümer denkmalgeschützter Häuser sollten beachten: Der Energieausweis dokumentiert den Ist-Zustand, nicht einen Sollzustand. Eine schlechte Energieklasse ist keine Sanierungsaufforderung, sondern eine transparente Information für Käufer oder Mieter.

WPG 2024 und EPBD: Was ändert sich für Altbau-Eigentümer?

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG), in Kraft seit 1. Januar 2024, hat primär kommunale Wärmeplanung geregelt — für Altbau-Eigentümer ändert sich durch das WPG selbst wenig an der Ausweispflicht. Relevant sind jedoch die mittelfristigen Folgen:

Was jetzt gilt: Altbau-Eigentümer sollten den Energieausweis bei Bedarf ausstellen lassen und dabei prüfen, in welcher Energieklasse das Gebäude liegt — dieser Wert wird bei künftigen Regelungen zur Mindestenergieklasse zentral sein.

Energieausweis für den Altbau online beantragen — so geht es

Wer die Zulässigkeitsprüfung bestanden hat, kann den Energieausweis bequem online beantragen:

  1. Ausweistyp bestätigen: Verbrauchsausweis (ab 69 €) oder Bedarfsausweis (ab 129 €) — je nach Gebäude. Beim Bedarfsausweis brauchen Sie Bauteilangaben (Außenwand, Dach, Fenster, Keller, Heizung).
  2. Qualifizierten Anbieter wählen: DIBt-Registrierung und § 88 GEG-Qualifikation sind Pflicht. Zahlung erst nach Zustellung ist ein Qualitätsmerkmal.
  3. Daten übermitteln: Online-Formular ausfüllen. Beim Verbrauchsausweis: 3 Jahre Heizkostenabrechnungen. Beim Bedarfsausweis: Bauteilangaben nach bestem Wissen.
  4. PDF erhalten: Seriöse Anbieter liefern in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Prüfen Sie DIBt-Nummer, Adresse und Energieklasse.

Tipp für Altbauten ohne vollständige Unterlagen: Wenn Ihnen exakte Bauteilangaben fehlen (z. B. Dämmstärken aus den 1960ern), können erfahrene Energieberater mit typischen Standardwerten für das Baujahr arbeiten. Fragen Sie den Anbieter aktiv danach.

Was kostet der Energieausweis für einen Altbau?

Die Kosten hängen stark vom Ausweistyp ab:

Wichtig: Auch für Altbauten gilt, dass ein rechtsgültiger Ausweis nicht unter 69 € zu haben ist. Günstigere Angebote stammen häufig von nicht qualifizierten Ausstellern.

Häufige Fehler bei Altbauten

Heizlastberechnung als nächster Schritt

Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.

Altbau-Energieausweis online bestellen

Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €. DIBt-registriert, § 88 GEG-qualifiziert. Wir prüfen vorab welcher Typ für Ihr Gebäude gilt. Rückmeldung in 24 Stunden — kein Vorschuss.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Grundlagen: § 71, § 72, § 80, § 88 und § 108 GEG in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2024 sowie der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast). Stand: Mai 2026 — gesetzliche Anpassungen können zwischenzeitlich erfolgen, die individuelle Beratung mit qualifiziertem Energieberater nach § 88 GEG ersetzt dieser Beitrag nicht.