Antwort: Energieausweis Klasse A+ kennzeichnet Gebäude mit einem Primärenergiebedarf von unter 30 kWh pro Quadratmeter und Jahr — die höchste Effizienzklasse der deutschen Skala (A+ bis H). Sie wird hauptsächlich von Neubauten nach aktuellem GEG-Standard, Passivhäusern und umfassend sanierten Bestandsgebäuden erreicht. Ein Bedarfsausweis ist zwingend erforderlich, um A+ nachzuweisen. Für die Zertifizierung als KfW-Effizienzhaus 40 oder besser ist A+ die typische Zielmarke — verbunden mit den attraktivsten BEG-Fördersätzen.

Die Kurzantwort in einem Satz

Energieausweis Klasse A+ bedeutet einen Primärenergiebedarf von weniger als 30 kWh/(m²·a) — die beste Stufe der deutschen Effizienzklassenskala, erreichbar vor allem für Neubauten nach GEG-Standard und tiefgreifend sanierte Altbauten mit guter Dämmhülle und erneuerbarer Wärme.

Die Effizienzklassen im Überblick (Bedarfsausweis, Primärenergie)

A+: unter 30 kWh/(m²·a) · A: 30–50 · B: 50–75 · C: 75–100 · D: 100–130 · E: 130–160 · F: 160–200 · G: 200–250 · H: über 250 kWh/(m²·a). Beim Verbrauchsausweis gelten dieselben Klassen, aber andere Schwellenwerte (Endenergieverbrauch statt Primärenergiebedarf).

Was der Primärenergiebedarf unter 30 kWh/(m²·a) bedeutet

Der Primärenergiebedarf ist der zentrale Kennwert des Bedarfsausweises. Er gibt an, wie viel Energie ein Gebäude pro Jahr und pro Quadratmeter Wohnfläche rechnerisch benötigt — und zwar nicht nur die Energie, die aus dem Hahn kommt (Endenergie), sondern einschließlich der Verluste bei Erzeugung, Transport und Umwandlung des Energieträgers. Deshalb hat Strom einen höheren Primärenergiefaktor als Holzpellets oder Fernwärme aus erneuerbaren Quellen.

Ein Primärenergiebedarf von unter 30 kWh/(m²·a) ist ein sehr anspruchsvoller Wert. Zum Vergleich: Ein durchschnittliches deutsches Wohngebäude liegt bei rund 150–200 kWh/(m²·a). Ein typisches Einfamilienhaus der 1980er Jahre mit Gasheizung und guter Dachdämmung liegt in der Regel bei 80–130 kWh/(m²·a) und erreicht damit Klasse C bis E. Um unter 30 kWh zu kommen, müssen sowohl die Gebäudehülle als auch die Heizungsanlage auf höchstem Effizienz-Niveau zusammenspielen.

Unterschied Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf

Der Endenergiebedarf — ebenfalls auf dem Bedarfsausweis ausgewiesen — beschreibt, wie viel Energie das Gebäude tatsächlich „verbraucht", also die Energie, die in den Heizkessel oder die Wärmepumpe fließt. Der Primärenergiebedarf multipliziert diesen Wert mit dem Primärenergiefaktor des jeweiligen Energieträgers. Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 3,5 und Strom als Energieträger kann der Primärenergiebedarf trotz vergleichsweise niedrigem Endenergiebedarf noch erhöht sein — je nachdem, welcher Primärenergiefaktor für den verwendeten Strommix angesetzt wird. Das GEG schreibt für Strom aus dem Netz einen Primärenergiefaktor von 1,8 vor (Stand 2024).

Welche Gebäude erreichen Klasse A+?

In der Praxis sind es drei Gebäudetypen, die zuverlässig in die Klasse A+ gelangen:

1. Neubauten nach aktuellem GEG-Standard oder besser

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt für neue Wohngebäude (Gebäude, für die der Bauantrag ab 1. Januar 2023 gestellt wurde) einen Primärenergiebedarf von maximal 55 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes (GEG-Referenzgebäude) vor — sowie eine Erfüllung des Gebäudehüllenstandards. Das GEG-Mindestniveau liegt bei vielen modernen Bauweisen bereits in der Nähe von Klasse A, aber A+ (unter 30 kWh/(m²·a)) wird nur erreicht, wenn zusätzliche Maßnahmen umgesetzt werden: sehr gute Dämmung, dreifachverglaste Fenster, kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung und eine effiziente erneuerbare Wärmequelle (Wärmepumpe, Pellets, Fernwärme).

2. Passivhäuser

Passivhäuser erfüllen das Passivhaus-Institut-Kriterium eines Heizwärmebedarfs von maximal 15 kWh/(m²·a). Der Primärenergiebedarf nach GEG liegt bei einem gut geplanten Passivhaus in der Regel deutlich unter 30 kWh/(m²·a) — also sicher in der A+-Klasse. Passivhäuser werden mit besonders hochgedämmten Wänden, Dächern und Fenstern sowie einer Passivhaus-zertifizierten Lüftungsanlage mit über 75 % Wärmerückgewinnung realisiert.

3. Tiefgreifend sanierte Bestandsgebäude (KfW-Effizienzhaus 40 oder besser)

Wer seinen Altbau zu einem KfW-Effizienzhaus 40 saniert — also auf 40 % des Primärenergiebedarfs des GEG-Referenzgebäudes — landet in aller Regel ebenfalls im A+-Bereich. Das erfordert eine vollständige Erneuerung der Gebäudehülle (Außenwanddämmung, Dachsanierung, Kellerdämmung, Fenstertausch) sowie den Einbau einer erneuerbaren Heizungsanlage. Dieser Aufwand ist erheblich, ermöglicht aber die maximale BEG-Förderung.

Klasse A+ nur durch Bedarfsausweis nachweisbar

Der Verbrauchsausweis basiert auf gemessenen Heizkostenabrechnungen und kann die theoretisch erreichbare Energieeffizienz eines sehr gut sanierten Gebäudes nicht korrekt abbilden — das tatsächliche Nutzerverhalten dominiert die Kennzahl. Wer A+ für ein Bestandsgebäude nachweisen will (z. B. für KfW-Förderung oder Verkauf), kommt am Bedarfsausweis nicht vorbei. Dieser kostet ab 129 €, liefert aber die bauteilbezogene Energiebilanz.

Was bedeutet Klasse A+ für den Immobilienwert?

Die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes hat einen messbaren Einfluss auf den Marktwert — das zeigen Analysen von Immobilienportalen und Forschungsinstituten. Für Wohngebäude lässt sich grundsätzlich sagen: Je besser die Energieklasse, desto höher der erzielbare Verkaufspreis oder die Miete — allerdings ist dieser Effekt regional sehr unterschiedlich und hängt stark von der Gesamtlage und dem Zustand der Immobilie ab.

Ein Gebäude mit Klasse A+ profitiert von mehreren Faktoren:

Förderung für A+-Gebäude: Was BEG und KfW bieten

Wer ein Gebäude auf A+-Niveau saniert oder neu baut, kann von der höchsten Förderstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren. Die genauen Fördersätze und Konditionen ändern sich regelmäßig — aktuelle Informationen finden Sie immer auf kfw.de und bafa.de. Grundsätzlich gilt:

Wichtig: Punkt- oder betragsgenaue Förderhöhen ("Sie bekommen X Euro") können wir hier nicht nennen, weil die Konditionen sich ändern und von der individuellen Situation abhängen. Bitte informieren Sie sich direkt auf kfw.de oder beauftragen Sie einen Energieberater nach § 88 GEG für eine individuelle Fördermittelberatung.

Wie wird Klasse A+ im Energieausweis ausgewiesen?

Der Energieausweis zeigt die Energieeffizienzklasse als farbiges Banddiagramm — von Dunkelgrün (A+) bis Dunkelrot (H). Die Klasse A+ ist das linke, grüne Ende der Skala. Im Bedarfsausweis wird zusätzlich ausgewiesen:

Der Aussteller muss für den Bedarfsausweis alle wesentlichen Bauteile des Gebäudes erheben: Außenwanddämmung, Dach, Kellerdecke oder Bodenplatte, Fenster und Heizungsanlage inklusive Warmwasserbereitung. Je besser und vollständiger diese Daten sind, desto genauer ist das Ergebnis — und desto sicherer liegt das Gebäude bei A+, wenn es real so gut ist.

Ist die Sanierung auf A+ wirtschaftlich sinnvoll?

Die Entscheidung für oder gegen eine vollständige Sanierung auf A+-Niveau hängt von vielen Faktoren ab: Alter des Gebäudes, aktuellem Zustand, geplanter Nutzungsdauer, regionaler Energiepeisentwicklung und verfügbarer Förderung. Als grobe Orientierung:

Eine individuelle Entscheidungsgrundlage liefert nur ein qualifizierter Energieberater nach § 88 GEG, der den Ist-Zustand des Gebäudes aufnimmt und einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt. Die Kosten dieser Beratung werden durch die BAFA-EBN-Förderung teilweise erstattet.

Heizlastberechnung als nächster Schritt

Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.

Bedarfsausweis für Ihr Gebäude — inkl. Effizienzklasse

Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €. DIBt-registriert, BAFA-zugelassen, Rückmeldung in 24 Stunden. Klasse A+ korrekt ausgewiesen — kein Vorschuss.

Verwandte Themen

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Grundlagen: § 71, § 72, § 80, § 88 und § 108 GEG in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2024 sowie der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast). Stand: Mai 2026 — gesetzliche Anpassungen können zwischenzeitlich erfolgen, die individuelle Beratung mit qualifiziertem Energieberater nach § 88 GEG ersetzt dieser Beitrag nicht.