Antwort: Für den Verbrauchsausweis benötigen Sie: Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Abrechnungsjahre (Jahresverbrauch in kWh pro Energieträger), Wohnfläche in m², Baujahr des Gebäudes, Anzahl der Wohneinheiten, Adresse und Energieträger der Heizung (Gas, Öl, Fernwärme, Strom, Holzpellets). Optional aber nützlich: Warmwasseranteil getrennt ausgewiesen, Angaben zu Leerstand in den 3 Jahren. Der Verbrauchsausweis ist ab 69 € erhältlich und in der Regel innerhalb von 24 Stunden fertig — vorausgesetzt, alle Daten liegen vollständig vor.
Die Kurzantwort in einem Satz
Den Verbrauchsausweis erstellen Sie aus zwei Datenpaketen: 3 Jahre Heizverbrauch (kWh pro Jahr, Energieträger) und Gebäudedaten (Wohnfläche, Baujahr, Wohneinheiten, Adresse) — wer beides vollständig hat, erhält seinen Ausweis ab 69 € innerhalb von 24 Stunden.
Der Verbrauchsausweis ist nach § 80 Abs. 4 GEG nur zulässig für: Wohngebäude mit ≥ 5 Wohneinheiten, Wohngebäude mit Bauantrag ab 1. November 1977, oder ältere Gebäude, die nachweislich auf den Wärmeschutz-Standard 1977 saniert wurden. Bei Altbauten mit ≤ 4 Wohneinheiten ohne Sanierung ist der Bedarfsausweis Pflicht (ab 129 €).
Checkliste: Was Sie für den Verbrauchsausweis brauchen
Gehen Sie diese Liste durch, bevor Sie den Online-Fragebogen ausfüllen — dann ist der Verbrauchsausweis in einer Sitzung erledigt:
- Heizkostenabrechnung Jahr 1 — vollständiges Abrechnungsjahr (z. B. 2023): Jahresverbrauch in kWh, Energieträger
- Heizkostenabrechnung Jahr 2 — vollständiges Abrechnungsjahr (z. B. 2022): Jahresverbrauch in kWh, Energieträger
- Heizkostenabrechnung Jahr 3 — vollständiges Abrechnungsjahr (z. B. 2021): Jahresverbrauch in kWh, Energieträger
- Wohnfläche — beheizte Wohnfläche des gesamten Gebäudes in m²
- Baujahr — Jahr der Fertigstellung des Gebäudes
- Anzahl der Wohneinheiten — z. B. 6 Wohnungen bei Mehrfamilienhaus
- Adresse — Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
- Energieträger — Gas, Heizöl, Fernwärme, Strom, Holzpellets, Nahwärme
- Warmwasseranteil (optional, aber empfohlen) — wird Warmwasser zentral über die Heizungsanlage erzeugt? Wenn ja, ist der Verbrauchsanteil für Warmwasser separat oder im Gesamtverbrauch enthalten?
- Leerstand-Angabe (falls relevant) — wie viele Monate stand das Gebäude oder eine Wohneinheit im Abrechnungszeitraum leer?
Was genau auf der Heizkostenabrechnung stehen muss
Die Heizkostenabrechnung ist das zentrale Dokument für den Verbrauchsausweis. Nicht jede Abrechnung enthält auf den ersten Blick alle nötigen Informationen — hier ist, was Sie konkret suchen müssen:
Jahresverbrauch in kWh
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh), nicht auf dem Verbrauch in Kubikmetern (m³) oder Litern. Die Umrechnung wird in der Regel vom Energieanbieter vorgenommen — auf der Jahresabrechnung steht meist beides. Falls nur m³ (bei Gas) oder Liter (bei Heizöl) angegeben sind, benötigen Sie den Heizwert-Umrechnungsfaktor. Bei Gaslieferanten steht dieser auf der Abrechnung als „Brennwert" in kWh/m³.
Energieträger klar benennen
Der Verbrauchsausweis muss den Energieträger korrekt ausweisen. Folgende Energieträger kommen in der Praxis vor:
- Erdgas — Standardfall bei Gasheizungen, Jahresverbrauch in m³ mit Umrechnung in kWh
- Heizöl EL — Jahresverbrauch in Litern mit Umrechnung in kWh (1 Liter Heizöl ≈ 10 kWh)
- Fernwärme — Abrechnung direkt in kWh durch den Fernwärmeversorger
- Strom (Direktheizung oder Wärmepumpe) — Jahresverbrauch in kWh aus dem Stromzähler der Heizungsanlage
- Holzpellets — Jahresverbrauch in kg oder Tonnen mit Umrechnung in kWh (1 kg Pellets ≈ 4,9 kWh)
- Flüssiggas (LPG) — Jahresverbrauch in kg oder Litern mit Umrechnung
- Nahwärme / Blockheizkraftwerk (BHKW) — Abrechnung in kWh durch den Wärmelieferanten
Abrechnungszeitraum: 3 vollständige Jahre
Für den Verbrauchsausweis werden die letzten drei vollständigen Abrechnungsjahre herangezogen. "Vollständig" bedeutet: 12 Monate pro Jahr. Wenn Ihr Versorger das Kalenderjahr als Abrechnungsjahr verwendet (1. Januar bis 31. Dezember), benötigen Sie die Jahresabrechnungen für drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Wenn Ihr Versorger ein davon abweichendes Abrechnungsjahr hat (z. B. Oktober bis September), verwenden Sie die letzten drei vollständigen Abrechnungsperioden.
Manche Heizkostenabrechnungen weisen nur den Rechnungsbetrag in Euro aus, nicht den Energieverbrauch in kWh. Das ist für den Verbrauchsausweis unzureichend. In diesem Fall fordern Sie beim Energieversorger eine detaillierte Abrechnung mit Mengenangabe (m³ oder kWh) an — das ist Ihr rechtlicher Anspruch als Vertragspartner. Bei Mietshäusern mit zentraler Heizung besorgt dies in der Regel der Hausverwalter.
Wohnfläche: Welche Fläche zählt?
Die Wohnfläche für den Verbrauchsausweis ist die beheizte Nutzfläche des gesamten Gebäudes in m² — also die Summe aller beheizten Wohnräume aller Wohneinheiten. Nicht enthalten sind:
- Unbeheizte Keller, Dachböden oder Garagen
- Treppenhäuser (je nach Berechnungsnorm unterschiedlich — fragen Sie den Anbieter)
- Balkone und Terrassen
Wo finden Sie die Wohnfläche?
- Im Grundbuchauszug oder Kaufvertrag (meistens als Wohnfläche nach WoFlV)
- In der Betriebskostenabrechnung des Hausverwalters
- In der Baugenehmigung oder den Bauplänen des Gebäudes
- Beim Katasteramt oder der Bauakte im Bauaufsichtsamt der Gemeinde
Wenn Sie die Wohnfläche aus dem Gedächtnis schätzen, rechnen Sie lieber etwas großzügiger — eine zu klein angegebene Fläche führt zu einem zu hohen spezifischen Energieverbrauch (kWh/m²), was die Energieeffizienzklasse verschlechtert.
Leerstand: Was passiert, wenn eine Wohnung nicht bewohnt war?
Wenn eine Wohnung im Gebäude in einem der drei Abrechnungsjahre leer stand, fließt der Verbrauch des Gebäudes in diesem Zeitraum nur teilweise in die Berechnungen ein. Der Verbrauchsausweis wird in diesem Fall witterungs- und leerstandsbereinigt: Der tatsächliche Verbrauch wird auf 100 % Belegungsgrad hochgerechnet, um einen fairen Vergleich zu ermöglichen.
Teilen Sie dem Anbieter folgende Informationen mit:
- In welchem Jahr stand die Wohnung leer?
- Wie viele Monate war die Wohnung unbewohnt?
- Wurde in dieser Zeit geheizt (Frostschutzheizung) oder gar nicht?
Was ist mit Warmwasser?
Der Verbrauchsausweis weist den Energiebedarf für Heizung und — falls zentral erzeugt — für Warmwasser aus. Das schafft manchmal Verwirrung:
Szenario 1: Zentrale Warmwasserversorgung über Heizung
Wenn Warmwasser und Heizung über dieselbe Anlage (z. B. Gasheizung mit Warmwasserboiler) betrieben werden, enthält die Heizkostenabrechnung in der Regel den Gesamtverbrauch für Heizung und Warmwasser zusammen. Der Anteil für Warmwasser muss dann rechnerisch oder über separate Zähler (Warmwasserzähler) ermittelt werden. Seriöse Anbieter fragen aktiv danach.
Szenario 2: Separate Warmwasserversorgung (z. B. Elektroboiler, Solarthermie)
Wenn Warmwasser separat erzeugt wird (eigener Elektroboiler, Solarthermieanlage), enthält die Heizkostenabrechnung nur den Heizungsverbrauch. Der Warmwasserverbrauch wird dann entweder als Standard-Pauschalwert angesetzt oder separat mit Ihren Stromzählerangaben erfasst.
Wenn Unterlagen fehlen: Was tun?
In der Praxis fehlen manchmal einzelne Jahresabrechnungen — besonders bei längerem Eigentümerbesitz oder beim Immobilienkauf, wenn frühere Unterlagen nicht weitergegeben wurden. Möglichkeiten:
- Nachfordern beim Energieversorger: Energieversorger sind verpflichtet, Abrechnungen rückwirkend auszustellen (in der Regel bis zu 3 Jahre rückwirkend). Rufen Sie die Kundenhotline an und fordern Sie schriftlich Duplikate an.
- Hausverwaltung anfragen: Bei Mehrfamilienhäusern mit zentraler Heizung hat die Hausverwaltung alle Abrechnungen archiviert. Sie können diese als Eigentümer anfordern.
- Vorbesitzer kontaktieren: Bei Hauskauf können Sie den Vorbesitzer um Weiterleitung der Abrechnungen bitten — rechtlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, aber oft kulant möglich.
- Auf Bedarfsausweis umsteigen: Wenn keine 3 Jahre Abrechnungen beschafft werden können, müssen Sie auf den Bedarfsausweis ausweichen (ab 129 €). Dieser benötigt keine Verbrauchsdaten, sondern Bauteilangaben.
Heizlastberechnung als nächster Schritt
Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.
Alle Daten beisammen? Verbrauchsausweis ab 69 €
Schicken Sie Ihre Unterlagen — wir erstellen den Verbrauchsausweis rechtssicher nach § 88 GEG. DIBt-registriert, Rückmeldung in 24 Stunden, Zahlung erst nach Erhalt.
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