Antwort: Das Wärmeplanungsgesetz (WPG, in Kraft seit 1.1.2024) verpflichtet Großstädte über 100.000 Einwohner bis zum 30. Juni 2026 und alle übrigen Kommunen bis zum 30. Juni 2028 zur kommunalen Wärmeplanung. Für Eigentümer bedeutet das: Bevor Sie in eine neue Heizung investieren, sollten Sie prüfen, ob Ihre Gemeinde einen Wärmeplan mit Fernwärme-Ausbaugebiet veröffentlicht hat — denn dieser Plan beeinflusst, ob eine Wärmepumpe oder ein Fernwärmeanschluss die sinnvollere Investition ist. Die GEG-Pflicht nach § 71 GEG, ab 2024 eingebaute Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, gilt davon unabhängig bereits jetzt.
Die Kurzantwort in einem Satz
Das WPG verpflichtet Kommunen zur verbindlichen Planung klimaneutraler Wärmeversorgung bis 2045 — für Eigentümer ist der kommunale Wärmeplan der entscheidende Orientierungsrahmen für die Wahl der neuen Heizung, weil er zeigt, ob in Ihrem Gebiet Fernwärme, Wärmepumpe oder eine andere Technologie die vorgesehene Lösung ist.
Was ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG)?
Das Wärmeplanungsgesetz (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, kurz WPG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es ist ein eigenständiges Bundesgesetz, das die öffentliche Infrastrukturseite der Wärmeversorgung regelt — also nicht, was einzelne Eigentümer tun müssen, sondern was Kommunen planen müssen.
Das WPG verpflichtet Länder und Kommunen, eine systematische kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Diese Planung zeigt:
- Welche Gebiete künftig über Fernwärme versorgt werden sollen
- Wo Wärmenetze ausgebaut oder neu angelegt werden
- Wo die individuelle Versorgung mit Wärmepumpe, Pellets oder Solarthermie die vorgesehene Lösung bleibt
- Wie die gesamte Wärmeversorgung der Gemeinde bis 2045 klimaneutral gestaltet wird
Das WPG schreibt keine konkreten Heizungsentscheidungen für einzelne Eigentümer vor. Es verpflichtet Kommunen zu planen. Die Auswirkungen auf Eigentümer entstehen indirekt: Der Wärmeplan Ihrer Gemeinde beeinflusst, welche Heizungstechnologie langfristig sinnvoll und wirtschaftlich ist.
WPG-Fristen: Was wann wo gilt
Das WPG staffelt die Planungsfristen nach Gemeindegröße:
- Großstädte ab 100.000 Einwohnern: Wärmeplan muss bis zum 30. Juni 2026 vorliegen. Beispiele: Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Leipzig, Hannover und weitere Großstädte.
- Alle übrigen Kommunen: Wärmeplan muss bis zum 30. Juni 2028 vorliegen. Das betrifft Mittelstädte, Kleinstädte und alle Gemeinden im ländlichen Raum.
Fragen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung oder dem Stadtwerk nach, ob ein Wärmeplan oder Vorabinformationen zu geplanten Fernwärmegebieten bereits vorliegen. Größere Städte veröffentlichen Entwürfe oft frühzeitig — als Eigentümer können Sie so Ihre Heizungsentscheidung besser terminieren.
Kommunale Wärmeplanung — drei Zonen, die Sie kennen sollten
Ein kommunaler Wärmeplan gliedert das Gemeindegebiet typischerweise in drei Bereiche:
Zone 1: Vorranggebiet Fernwärme
Hier plant die Kommune den Ausbau oder die Erweiterung von Fernwärmenetzen. Für Eigentümer in diesen Gebieten ist ein künftiger Fernwärmeanschluss die vorgesehene Lösung. Eine Wärmepumpe ist zwar nicht verboten, kann aber wirtschaftlich suboptimal sein, wenn der Fernwärmeanschluss in wenigen Jahren ohnehin kommt.
Zone 2: Gebiet für dezentrale erneuerbare Versorgung
Hier plant die Kommune keine Fernwärme. Eigentümer in diesen Gebieten sollen ihre Wärme individuell aus erneuerbaren Quellen beziehen — typischerweise Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasse. Eine Wärmepumpe ist in diesen Gebieten die wirtschaftlich und planerisch vorgesehene Lösung.
Zone 3: Noch ungeplante Gebiete
Viele Kommunen — besonders kleinere — legen ihren Plan erst bis 2028 vor. In diesen Gebieten besteht noch keine endgültige Klarheit. Eigentümer haben mehr Spielraum, aber auch mehr Planungsunsicherheit.
WPG und GEG § 71 — wie greifen beide Gesetze ineinander?
GEG und WPG ergänzen einander auf zwei Ebenen:
- GEG § 71 regelt, was Eigentümer beim Einbau einer neuen Heizung beachten müssen: Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizanlage mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Übergangslösungen sind in bestimmten Fällen und befristet zulässig, insbesondere solange kein kommunaler Wärmeplan vorliegt.
- WPG regelt, was Kommunen planen müssen: die öffentliche Wärmeinfrastruktur. In Kommunen ohne gültigen Wärmeplan gelten erweiterte Übergangsfristen nach GEG. Sobald ein Plan vorliegt und ein Gebiet als Fernwärmegebiet ausgewiesen ist, können für Eigentümer dort spezifische Regeln zu Anschluss- und Benutzungspflichten gelten — dies regelt das jeweilige Landesrecht.
Wer heute eine Gasheizung einbaut und auf eine ausreichend lange Übergangsfrist vertraut, trägt ein Planungsrisiko. In Gemeinden, die ihren Wärmeplan bis 2026 oder 2028 vorlegen, kann sich das Bild schnell ändern. Sprechen Sie mit einem qualifizierten Energieberater nach § 88 GEG, bevor Sie investieren — die Energieberatung ist über BAFA-EBN gefördert.
WPG und Heizungstausch — was bedeutet das konkret für Sie?
- Wärmeplan abwarten oder handeln? In Großstädten liegt der Plan bis Juni 2026 vor. Wer bis dahin warten kann, trifft seine Heizungsentscheidung auf besserer Informationsgrundlage. Bei dringendem Tauschbedarf informieren Sie sich über die GEG-§ 71-Übergangslösungen.
- KfW-458 Heizungstausch nutzen: Die KfW-Förderung für Heizungstausch läuft unabhängig vom WPG. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Förderungen sind in der Regel zeitlich begrenzt — rechtzeitig planen.
- Heizlastberechnung nach DIN EN 12831: Vor jeder KfW-Förderung und vor jeder Wärmepumpeninstallation ist eine normgerechte Heizlastberechnung Pflicht. Sie verhindert Überdimensionierung und Förderverlust.
- BAFA-Energieberatung Wohngebäude (EBN): Eine geförderte Energieberatung hilft, WPG-Informationen der Kommune mit den technischen Möglichkeiten für Ihr Gebäude abzugleichen.
Energieausweis und WPG — zwei Dokumente, die zusammenpassen
Der Energieausweis dokumentiert den aktuellen energetischen Zustand Ihres Gebäudes (Klasse A+ bis H), der kommunale Wärmeplan zeigt die zukünftige Versorgungsinfrastruktur. Beide zusammen sind die Grundlage für eine kluge Sanierungsstrategie:
- Ein Bedarfsausweis (ab 129 €) zeigt, welche Bauteile die größten Wärmeverluste verursachen — damit wissen Sie, ob eine Sanierung vor dem Heizungstausch wirtschaftlich sinnvoll ist.
- Der Energieausweis enthält Sanierungsempfehlungen, die im Zusammenspiel mit dem WPG-Wärmeplan priorisiert werden können.
- Bei Hausverkauf oder Neuvermietung ist der Energieausweis nach § 80 GEG ohnehin Pflicht — nutzen Sie ihn aktiv für Ihre Sanierungsplanung.
Wie finde ich heraus, ob meine Gemeinde einen Wärmeplan hat?
Praktische Anlaufstellen, um den Status der kommunalen Wärmeplanung für Ihren Wohnort zu prüfen:
- Website der Stadtverwaltung: Suchen Sie nach "Wärmeplanung", "kommunaler Wärmeplan" oder "Fernwärme Ausbau"
- Stadtwerk oder regionales Energieversorgungsunternehmen
- Planungsamt der Gemeinde — bei größeren Städten gibt es oft eigene Seiten zur Wärmeplanung
- Energieberater nach § 88 GEG: Ein qualifizierter Berater kann die lokalen Informationen recherchieren und für Ihre Situation einordnen
Auch ein Entwurf des Wärmeplans kann bereits wichtige Signale geben. Wenn Ihr Straßenzug als "Fernwärme-Prüfgebiet" ausgewiesen ist, sollten Sie Ihre Heizungsentscheidung kurz aufschieben und den finalen Plan abwarten.
Heizlastberechnung als nächster Schritt
Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.
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