Antwort: Das Wärmeplanungsgesetz (WPG, in Kraft seit 1.1.2024) verpflichtet Großstädte über 100.000 Einwohner bis zum 30. Juni 2026 und alle übrigen Kommunen bis zum 30. Juni 2028 zur kommunalen Wärmeplanung. Für Eigentümer bedeutet das: Bevor Sie in eine neue Heizung investieren, sollten Sie prüfen, ob Ihre Gemeinde einen Wärmeplan mit Fernwärme-Ausbaugebiet veröffentlicht hat — denn dieser Plan beeinflusst, ob eine Wärmepumpe oder ein Fernwärmeanschluss die sinnvollere Investition ist. Die GEG-Pflicht nach § 71 GEG, ab 2024 eingebaute Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, gilt davon unabhängig bereits jetzt.

Die Kurzantwort in einem Satz

Das WPG verpflichtet Kommunen zur verbindlichen Planung klimaneutraler Wärmeversorgung bis 2045 — für Eigentümer ist der kommunale Wärmeplan der entscheidende Orientierungsrahmen für die Wahl der neuen Heizung, weil er zeigt, ob in Ihrem Gebiet Fernwärme, Wärmepumpe oder eine andere Technologie die vorgesehene Lösung ist.

Was ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG)?

Das Wärmeplanungsgesetz (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, kurz WPG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es ist ein eigenständiges Bundesgesetz, das die öffentliche Infrastrukturseite der Wärmeversorgung regelt — also nicht, was einzelne Eigentümer tun müssen, sondern was Kommunen planen müssen.

Das WPG verpflichtet Länder und Kommunen, eine systematische kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Diese Planung zeigt:

Das WPG schreibt keine konkreten Heizungsentscheidungen für einzelne Eigentümer vor. Es verpflichtet Kommunen zu planen. Die Auswirkungen auf Eigentümer entstehen indirekt: Der Wärmeplan Ihrer Gemeinde beeinflusst, welche Heizungstechnologie langfristig sinnvoll und wirtschaftlich ist.

WPG-Fristen: Was wann wo gilt

Das WPG staffelt die Planungsfristen nach Gemeindegröße:

Tipp: Wärmeplan Ihrer Gemeinde jetzt prüfen

Fragen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung oder dem Stadtwerk nach, ob ein Wärmeplan oder Vorabinformationen zu geplanten Fernwärmegebieten bereits vorliegen. Größere Städte veröffentlichen Entwürfe oft frühzeitig — als Eigentümer können Sie so Ihre Heizungsentscheidung besser terminieren.

Kommunale Wärmeplanung — drei Zonen, die Sie kennen sollten

Ein kommunaler Wärmeplan gliedert das Gemeindegebiet typischerweise in drei Bereiche:

Zone 1: Vorranggebiet Fernwärme

Hier plant die Kommune den Ausbau oder die Erweiterung von Fernwärmenetzen. Für Eigentümer in diesen Gebieten ist ein künftiger Fernwärmeanschluss die vorgesehene Lösung. Eine Wärmepumpe ist zwar nicht verboten, kann aber wirtschaftlich suboptimal sein, wenn der Fernwärmeanschluss in wenigen Jahren ohnehin kommt.

Zone 2: Gebiet für dezentrale erneuerbare Versorgung

Hier plant die Kommune keine Fernwärme. Eigentümer in diesen Gebieten sollen ihre Wärme individuell aus erneuerbaren Quellen beziehen — typischerweise Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasse. Eine Wärmepumpe ist in diesen Gebieten die wirtschaftlich und planerisch vorgesehene Lösung.

Zone 3: Noch ungeplante Gebiete

Viele Kommunen — besonders kleinere — legen ihren Plan erst bis 2028 vor. In diesen Gebieten besteht noch keine endgültige Klarheit. Eigentümer haben mehr Spielraum, aber auch mehr Planungsunsicherheit.

WPG und GEG § 71 — wie greifen beide Gesetze ineinander?

GEG und WPG ergänzen einander auf zwei Ebenen:

Gasheizungen als Übergangslösung — Risiken kennen

Wer heute eine Gasheizung einbaut und auf eine ausreichend lange Übergangsfrist vertraut, trägt ein Planungsrisiko. In Gemeinden, die ihren Wärmeplan bis 2026 oder 2028 vorlegen, kann sich das Bild schnell ändern. Sprechen Sie mit einem qualifizierten Energieberater nach § 88 GEG, bevor Sie investieren — die Energieberatung ist über BAFA-EBN gefördert.

WPG und Heizungstausch — was bedeutet das konkret für Sie?

Energieausweis und WPG — zwei Dokumente, die zusammenpassen

Der Energieausweis dokumentiert den aktuellen energetischen Zustand Ihres Gebäudes (Klasse A+ bis H), der kommunale Wärmeplan zeigt die zukünftige Versorgungsinfrastruktur. Beide zusammen sind die Grundlage für eine kluge Sanierungsstrategie:

Wie finde ich heraus, ob meine Gemeinde einen Wärmeplan hat?

Praktische Anlaufstellen, um den Status der kommunalen Wärmeplanung für Ihren Wohnort zu prüfen:

Auch ein Entwurf des Wärmeplans kann bereits wichtige Signale geben. Wenn Ihr Straßenzug als "Fernwärme-Prüfgebiet" ausgewiesen ist, sollten Sie Ihre Heizungsentscheidung kurz aufschieben und den finalen Plan abwarten.

Heizlastberechnung als nächster Schritt

Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Grundlagen: § 71, § 72, § 80, § 88 und § 108 GEG in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2024 sowie der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast). Stand: Mai 2026 — gesetzliche Anpassungen können zwischenzeitlich erfolgen, die individuelle Beratung mit qualifiziertem Energieberater nach § 88 GEG ersetzt dieser Beitrag nicht.