Antwort: Ein Haus Baujahr 1960 mit bis zu 4 Wohneinheiten braucht in der Regel zwingend einen Bedarfsausweis — weil es vor dem 1. November 1977 gebaut wurde und wahrscheinlich nicht auf den Wärmeschutz-Standard von 1977 saniert wurde (§ 80 Abs. 4 GEG). Der Bedarfsausweis analysiert die Bausubstanz (Dämmung, Fenster, Heizung) statt der Verbrauchswerte. Online kostet er ab 129 € — ohne Vor-Ort-Termin, Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Die Kurzantwort in einem Satz

Ein Haus Baujahr 1960 mit bis zu 4 Wohneinheiten, das nicht auf den Wärmeschutz-Standard 1977 saniert wurde, benötigt nach § 80 Abs. 4 GEG zwingend einen Bedarfsausweis ab 129 € — der Verbrauchsausweis ist in diesem Fall nicht zulässig.

Schnell-Check: Braucht Ihr 1960er-Haus den Bedarfsausweis?

Alle drei Bedingungen erfüllt → Bedarfsausweis Pflicht: 1) Bauantrag vor dem 1. November 1977, 2) bis zu 4 Wohneinheiten, 3) keine nachträgliche Sanierung auf Wärmeschutz-Standard 1977 (Außenwände gedämmt, neue Fenster, gedämmtes Dach). Trifft nur eine Bedingung nicht zu, kann der Verbrauchsausweis zulässig sein — bei Unsicherheit: kurze Anfrage stellen.

Was sagt § 80 Abs. 4 GEG genau?

Das Gebäudeenergiegesetz regelt in § 80 Abs. 4 GEG genau, für welche Wohngebäude nur der Bedarfsausweis (und nicht der günstigere Verbrauchsausweis) zulässig ist. Der Gesetzgeber hat diese Einschränkung eingeführt, weil der Verbrauchsausweis bei schlecht gedämmten Altbauten ein verzerrtes Bild erzeugen kann: Bewohner, die sparsam heizen (etwa weil sie wenig zuhause sind oder aus Kostengründen), erzeugen niedrige Verbrauchszahlen — obwohl das Gebäude an sich energetisch mangelhaft ist.

Die drei Pflicht-Bedingungen für den Bedarfsausweis nach § 80 Abs. 4 GEG:

Was bedeutet „Wärmeschutz-Standard 1977"?

Die erste Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV 1977) hat 1977 erstmals Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden eingeführt. Damit ein Altbau als „auf diesen Standard saniert" gilt, müssen die wesentlichen Bauteile — Außenwände, Dach, Fenster — nachweislich nachträglich gedämmt oder ersetzt worden sein. Typische Indizien: Wärmedämmverbundsystem (WDVS) an der Außenwand, Zweischeiben-Isolierverglasung (oder besser), gedämmtes Dach oder Obergeschossdecke.

Bei einem unsanierten Haus Baujahr 1960 mit originalen Fenstern, ungedämmter Außenwand und ungedämmtem Dach ist diese Anforderung mit hoher Sicherheit nicht erfüllt — der Bedarfsausweis ist Pflicht.

Warum ist der Verbrauchsausweis für diese Häuser nicht zulässig?

Der Verbrauchsausweis basiert ausschließlich auf den tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Das Problem bei unsanierten Altbauten der 1960er Jahre: Der gemessene Verbrauch hängt stark vom Nutzerverhalten ab — ob jemand viel oder wenig heizt, ob Zimmer unbewohnt bleiben, ob das Haus über Winter leerstand. Dieser „Nutzereffekt" kann bei einem schlecht gedämmten 60er-Jahre-Haus bis zu 40 % der Energiekennzahl ausmachen.

Das Ergebnis: Ein Haus mit einer baulich sehr schlechten Energieeffizienz (Klasse E oder F) könnte per Verbrauchsausweis als Klasse C oder D erscheinen — weil die Bewohner sparsam heizten. Käufer oder neue Mieter würden so über den tatsächlichen Sanierungszustand getäuscht. Der Gesetzgeber schließt diese Lücke mit der Bedarfsausweis-Pflicht für Altbauten.

Was enthält der Bedarfsausweis für ein 1960er-Haus?

Der Bedarfsausweis analysiert die Bausubstanz des Gebäudes — unabhängig davon, wer darin wohnt und wie viel geheizt wird. Bewertet werden:

Aus diesen Angaben berechnet der Energieberater nach standardisierten Verfahren (DIN V 18599 für Nichtwohngebäude, DIN V 4701 für ältere Wohngebäude oder modernere Berechnung nach GEG) den Primärenergiebedarf in kWh/(m²·a) und ordnet das Gebäude einer Energieeffizienzklasse (A+ bis H) zu.

Achtung: Energieeffizienzklasse H ist bei 60er-Häusern häufig

Unsanierte Häuser Baujahr 1960 haben oft einen Primärenergiebedarf von 250 kWh/(m²·a) oder mehr — das entspricht Klasse F, G oder H. Diese Klasse ist im Energieausweis und in Inseraten zwingend anzugeben. Käufer und Mieter haben ein Recht, den tatsächlichen Zustand zu kennen. Eine schlechte Energieklasse bedeutet auch: höhere CO₂-Abgabe-Beteiligung des Vermieters nach CO2KostAufG.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Bedarfsausweis?

Die gute Nachricht: Für den Online-Bedarfsausweis brauchen Sie keinen Vor-Ort-Termin. Sie übermitteln die Bauteil-Angaben digital — entweder aus vorhandenen Unterlagen oder aus eigener Kenntnis des Gebäudes. Folgende Informationen sind erforderlich:

Was tun, wenn Unterlagen fehlen?

Bei 60er-Jahre-Häusern fehlen oft die Originalbauunterlagen — entweder nie vorhanden oder verloren gegangen. Das ist kein Ausschlusskriterium. Bei qualifizierten Online-Anbietern können Sie fehlende Bauteil-Details durch typische Standardwerte für das Baujahr ersetzen lassen — diese sind in der Fachliteratur und in Tabellenwerken des GEG dokumentiert. Seriöse Anbieter gehen diesen Weg transparent mit Ihnen durch.

Alternativ: Beim Bauamt der Gemeinde können Sie häufig historische Baupläne einsehen oder anfordern — oft kostengünstig oder kostenlos als Selbstauskunft für Eigentümer.

Was kostet der Bedarfsausweis für ein 1960er-Haus?

Der Preis hängt vom Anbieter, der Gebäudegröße und dem Aufwand ab. Als Orientierung:

Wichtig: Online und vor Ort unterscheiden sich nicht in der Rechtsgültigkeit. Beide erzeugen einen gleichwertigen, bei der DIBt registrierten Energieausweis. Der Unterschied liegt ausschließlich im Komfort, der Geschwindigkeit und dem Preis.

Nach Sanierung lohnt sich ein neuer Energieausweis

Wer sein 1960er-Haus saniert (neue Fenster, Fassadendämmung, neue Heizung), verbessert die Energieklasse deutlich — und sollte danach einen neuen Bedarfsausweis ausstellen lassen. Ein Wechsel von Klasse G auf Klasse C oder D steigert den Marktwert des Gebäudes und reduziert die CO₂-Abgabe-Beteiligung des Vermieters nach CO2KostAufG.

Typische Energieklassen von 1960er-Häusern

Häuser der 1960er Jahre wurden ohne Wärmeschutzanforderungen gebaut. Typische Bauweisen waren massive Ziegelwände ohne Dämmung, Einfachverglasung (oder bestenfalls frühe Zweischeibengläser in späten 60ern), ungedämmte Dächer und Gas- oder Ölheizungen. Das führt zu charakteristischen Energiewerten:

Diese Spannbreiten sind Richtwerte — die tatsächliche Klasse hängt von den konkreten Bauteilwerten ab. Der Bedarfsausweis ermittelt diese Zahl präzise auf Basis Ihrer Gebäudedaten.

Bedarfsausweis und Sanierungsempfehlungen

Ein Vorteil des Bedarfsausweises gegenüber dem Verbrauchsausweis: Er enthält Modernisierungsempfehlungen. Der Energieberater gibt in einem separaten Abschnitt Hinweise, welche Maßnahmen die Energieeffizienz des Gebäudes am meisten verbessern würden — zum Beispiel:

Diese Empfehlungen sind nicht verbindlich — sie dienen als Orientierung. Wer eine konkrete Sanierungsplanung möchte, kann über die BAFA-EBN-Förderung eine individuelle Energieberatung (iSFP) fördern lassen.

Ablauf: Bedarfsausweis online für ein 1960er-Haus bestellen

  1. Gebäudedaten zusammenstellen (Checkliste oben — 15–30 Minuten)
  2. Online-Fragebogen ausfüllen beim qualifizierten Anbieter — DIBt-Registriernummer des Ausstellers beachten
  3. Daten einreichen — seriöse Anbieter klären Rückfragen per Telefon oder E-Mail
  4. Bedarfsausweis erhalten — als rechtsgültiges PDF per E-Mail, in der Regel innerhalb von 24 Stunden
  5. Zahlung nach Erhalt — kein Vorschuss bei seriösen Anbietern

Heizlastberechnung als nächster Schritt

Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.

Bedarfsausweis für Ihr 1960er-Haus — ab 129 € online

Kein Vor-Ort-Termin nötig. DIBt-registriert, BAFA-zugelassen, Rückmeldung in 24 Stunden. Sie zahlen erst nach Erhalt des fertigen Ausweises — kein Vorschuss.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Grundlagen: § 71, § 72, § 80, § 88 und § 108 GEG in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2024 sowie der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast). Stand: Mai 2026 — gesetzliche Anpassungen können zwischenzeitlich erfolgen, die individuelle Beratung mit qualifiziertem Energieberater nach § 88 GEG ersetzt dieser Beitrag nicht.