Antwort: Der Bedarfsausweis für ein Mehrfamilienhaus ist nach § 80 Abs. 4 GEG Pflicht, wenn das Gebäude bis zu 4 Wohneinheiten hat, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Gebäude nicht nachträglich auf den Wärmeschutzstandard von 1977 saniert wurde. Bei 5 oder mehr Wohneinheiten ist auch der günstigere Verbrauchsausweis zulässig — unabhängig vom Baujahr. Der Bedarfsausweis kostet bei Dr. Energieberater ab 129 € und wird online ohne Vor-Ort-Termin ausgestellt.

Die Kurzantwort in einem Satz

Beim Mehrfamilienhaus entscheiden Baujahr und Wohneinheitenzahl, ob Sie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis benötigen: Bei 5 oder mehr Wohneinheiten reicht in jedem Fall der günstigere Verbrauchsausweis (ab 69 €) — bei bis zu 4 Wohneinheiten mit Baujahr vor 1977 und fehlender Wärmedämmung ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben (ab 129 €).

Wer als Vermieter oder Verwalter eines Mehrfamilienhauses den falschen Ausweistyp wählt, riskiert einen ungültigen Ausweis und ein Bußgeld nach § 108 GEG. Die Weichenstellung ist deshalb der erste und wichtigste Schritt.

Schnell-Check: Welcher Ausweis ist Pflicht bei Ihrem MFH?

Beantworten Sie drei Fragen: 1) Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude? 2) Wann wurde der Bauantrag gestellt (vor oder nach dem 1.11.1977)? 3) Wurde das Gebäude nachträglich auf den Wärmeschutzstandard von 1977 gedämmt? — Erst dann lässt sich der richtige Ausweistyp gemäß § 80 GEG bestimmen.

Wann ist der Bedarfsausweis beim Mehrfamilienhaus Pflicht?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes 2024 regelt in § 80, welcher Energieausweis-Typ für welches Gebäude zulässig ist. Für Wohngebäude gelten folgende Grundsätze:

Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten — Bedarfsausweis bei Altbau

Ein Mehrfamilienhaus mit 2, 3 oder 4 Wohneinheiten fällt unter die strengeren Vorgaben des § 80 Abs. 4 GEG, wenn gleichzeitig zwei Bedingungen erfüllt sind:

In diesem Fall ist der Bedarfsausweis Pflicht — der Verbrauchsausweis ist nicht rechtsgültig. Der Grund: Bei schlecht gedämmten Altbauten hängt der Energieverbrauch stark vom Heizverhalten der Bewohner ab, nicht nur von der Bausubstanz. Der Verbrauchsausweis würde in solchen Fällen ein verfälschtes Bild zeichnen.

Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten — Verbrauchsausweis immer erlaubt

Sobald ein Wohngebäude 5 oder mehr Wohneinheiten hat, gilt der Mittelwert-Effekt: Der Energieverbrauch vieler verschiedener Haushalte mittelt sich aus, sodass der Verbrauchsausweis ein repräsentativeres Bild liefert. Deshalb lässt § 80 GEG bei größeren Mehrfamilienhäusern den Verbrauchsausweis unabhängig vom Baujahr zu.

Das bedeutet für die Praxis: Ein klassisches Gründerzeithaus aus dem Jahr 1905 mit 8 Wohneinheiten kann einen Verbrauchsausweis erhalten — obwohl es weit vor 1977 gebaut wurde und oft schlecht gedämmt ist.

Warum trotzdem den Bedarfsausweis wählen?

Der Bedarfsausweis ist bei jedem Gebäude als Alternative zum Verbrauchsausweis zulässig — auch wenn der günstigere Verbrauchsausweis reichen würde. Gründe für den Bedarfsausweis beim Mehrfamilienhaus:

Was kostet ein Bedarfsausweis für ein Mehrfamilienhaus?

Die Kosten für den Bedarfsausweis beim Mehrfamilienhaus hängen von der Anzahl der Wohneinheiten und der Komplexität der Bausubstanz ab. Als Orientierung:

Wichtig: Der Preis sagt nichts über die Rechtsgültigkeit aus. Ein günstiger Online-Bedarfsausweis von einem DIBt-registrierten Aussteller ist genau so rechtsgültig wie ein teurer Bedarfsausweis vom lokalen Energieberater. Entscheidend ist die Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), die auf Seite 1 jedes Ausweises aufgeführt sein muss.

Vorsicht: Falscher Ausweistyp macht den Ausweis ungültig

Wer für ein Altbau-MFH mit 3 Wohneinheiten und Baujahr 1965 einen Verbrauchsausweis ausstellt, handelt entgegen § 80 Abs. 4 GEG. Der Ausweis ist rechtlich wertlos. Vermieter und Verwalter riskieren ein Bußgeld bis zu 15.000 € nach § 108 GEG — und Käufer oder Mieter, die auf Basis eines ungültigen Ausweises Entscheidungen getroffen haben, können Schadensersatz fordern.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Bedarfsausweis beim MFH?

Der Bedarfsausweis bewertet die Bausubstanz — er braucht deshalb deutlich mehr Daten als der Verbrauchsausweis. Stellen Sie folgende Unterlagen vor der Online-Bestellung zusammen:

Pflichtangaben

Bauteilangaben (Dämmung und Konstruktion)

Falls Ihnen Bauteilangaben fehlen — z. B. weil keine Baupläne mehr vorhanden sind —, können seriöse Online-Anbieter auf typische Baualterswerte zurückgreifen und dies entsprechend im Ausweis vermerken. Sprechen Sie das aktiv an, wenn Sie die Daten nicht vollständig haben.

Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis beim Mehrfamilienhaus — Unterschiede im Überblick

Die folgende Gegenüberstellung zeigt, wann welcher Ausweistyp sinnvoll ist:

Für Verwalter großer Wohnanlagen lohnt sich die Frage: Haben alle Wohneinheiten in den letzten 3 Jahren annähernd regelmäßig geheizt? Bei häufigem Leerstand oder sehr unterschiedlichen Mietern kann der Verbrauchsausweis ein verzerrtes Bild liefern — hier wäre der Bedarfsausweis trotz höherem Aufwand die bessere Wahl.

Ablauf: Wie läuft die Ausstellung des Bedarfsausweises beim MFH ab?

Bei einem spezialisierten Online-Anbieter wie Dr. Energieberater verläuft die Ausstellung in wenigen Schritten:

  1. Anfrage stellen: Sie schildern kurz das Objekt (Anzahl WE, Baujahr, Gebäudetyp) — wir prüfen kostenfrei, ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für Ihr MFH vorgeschrieben ist.
  2. Fragebogen ausfüllen: Sie erhalten einen strukturierten Online-Fragebogen mit allen Pflichtangaben. Bei unklaren Bauteilangaben unterstützen wir mit Baualterswert-Tabellen.
  3. Datenprüfung durch Energieberater: Ein nach § 88 GEG qualifizierter Energieberater prüft alle Angaben und erstellt den Bedarfsausweis auf Basis der DIN V 18599 (Nichtwohngebäude) bzw. DIN 4108 (Wohngebäude).
  4. Zustellung per E-Mail: Sie erhalten den fertigen Bedarfsausweis als rechtsgültiges PDF — in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Übermittlung aller vollständigen Unterlagen.
  5. Zahlung nach Erhalt: Bei Dr. Energieberater zahlen Sie erst, wenn Sie den fertigen Ausweis in der Hand halten — kein Vorschuss, keine Vorkasse.

Häufige Fehler beim Bedarfsausweis für Mehrfamilienhäuser

Heizlastberechnung als nächster Schritt

Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.

Gerade beim Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohneinheiten und einer zentralen Heizanlage ist die Heizlastberechnung besonders wichtig: Eine falsch dimensionierte Wärmepumpe oder ein zu kleiner Gas-Brennwertkessel führt im MFH zu chronischer Unterversorgung einzelner Wohnungen. Die korrekte Heizlast nach DIN EN 12831 ist zudem Pflichtnachweis bei der KfW-Förderung für Heizungstausch (KfW-458) und beim Bundesförderungsprogramm für effiziente Gebäude (BEG).

Bedarfsausweis für Ihr Mehrfamilienhaus — ab 129 €

DIBt-registriert, BAFA-zugelassen. Zahlung erst nach Erhalt. Kein Vor-Ort-Termin erforderlich. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Grundlagen: § 71, § 72, § 80, § 88 und § 108 GEG in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2024 sowie der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast). Stand: Mai 2026 — gesetzliche Anpassungen können zwischenzeitlich erfolgen, die individuelle Beratung mit qualifiziertem Energieberater nach § 88 GEG ersetzt dieser Beitrag nicht.