Antwort: Der Bedarfsausweis für ein Mehrfamilienhaus ist nach § 80 Abs. 4 GEG Pflicht, wenn das Gebäude bis zu 4 Wohneinheiten hat, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Gebäude nicht nachträglich auf den Wärmeschutzstandard von 1977 saniert wurde. Bei 5 oder mehr Wohneinheiten ist auch der günstigere Verbrauchsausweis zulässig — unabhängig vom Baujahr. Der Bedarfsausweis kostet bei Dr. Energieberater ab 129 € und wird online ohne Vor-Ort-Termin ausgestellt.
Die Kurzantwort in einem Satz
Beim Mehrfamilienhaus entscheiden Baujahr und Wohneinheitenzahl, ob Sie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis benötigen: Bei 5 oder mehr Wohneinheiten reicht in jedem Fall der günstigere Verbrauchsausweis (ab 69 €) — bei bis zu 4 Wohneinheiten mit Baujahr vor 1977 und fehlender Wärmedämmung ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben (ab 129 €).
Wer als Vermieter oder Verwalter eines Mehrfamilienhauses den falschen Ausweistyp wählt, riskiert einen ungültigen Ausweis und ein Bußgeld nach § 108 GEG. Die Weichenstellung ist deshalb der erste und wichtigste Schritt.
Beantworten Sie drei Fragen: 1) Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude? 2) Wann wurde der Bauantrag gestellt (vor oder nach dem 1.11.1977)? 3) Wurde das Gebäude nachträglich auf den Wärmeschutzstandard von 1977 gedämmt? — Erst dann lässt sich der richtige Ausweistyp gemäß § 80 GEG bestimmen.
Wann ist der Bedarfsausweis beim Mehrfamilienhaus Pflicht?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes 2024 regelt in § 80, welcher Energieausweis-Typ für welches Gebäude zulässig ist. Für Wohngebäude gelten folgende Grundsätze:
Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten — Bedarfsausweis bei Altbau
Ein Mehrfamilienhaus mit 2, 3 oder 4 Wohneinheiten fällt unter die strengeren Vorgaben des § 80 Abs. 4 GEG, wenn gleichzeitig zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Der Bauantrag wurde vor dem 1. November 1977 gestellt (Stichtag der ersten Wärmeschutzverordnung)
- Das Gebäude wurde nicht nachträglich gedämmt, sodass es den Wärmeschutzstandard der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt
In diesem Fall ist der Bedarfsausweis Pflicht — der Verbrauchsausweis ist nicht rechtsgültig. Der Grund: Bei schlecht gedämmten Altbauten hängt der Energieverbrauch stark vom Heizverhalten der Bewohner ab, nicht nur von der Bausubstanz. Der Verbrauchsausweis würde in solchen Fällen ein verfälschtes Bild zeichnen.
Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten — Verbrauchsausweis immer erlaubt
Sobald ein Wohngebäude 5 oder mehr Wohneinheiten hat, gilt der Mittelwert-Effekt: Der Energieverbrauch vieler verschiedener Haushalte mittelt sich aus, sodass der Verbrauchsausweis ein repräsentativeres Bild liefert. Deshalb lässt § 80 GEG bei größeren Mehrfamilienhäusern den Verbrauchsausweis unabhängig vom Baujahr zu.
Das bedeutet für die Praxis: Ein klassisches Gründerzeithaus aus dem Jahr 1905 mit 8 Wohneinheiten kann einen Verbrauchsausweis erhalten — obwohl es weit vor 1977 gebaut wurde und oft schlecht gedämmt ist.
Warum trotzdem den Bedarfsausweis wählen?
Der Bedarfsausweis ist bei jedem Gebäude als Alternative zum Verbrauchsausweis zulässig — auch wenn der günstigere Verbrauchsausweis reichen würde. Gründe für den Bedarfsausweis beim Mehrfamilienhaus:
- Modernisierungsempfehlungen: Der Bedarfsausweis enthält detaillierte Hinweise auf Sanierungspotenziale, die beim Verbrauchsausweis fehlen.
- Unabhängigkeit vom Nutzerverhalten: Bei häufigem Mieterwechsel oder Leerstand liefert der Verbrauchsausweis wenig aussagekräftige Daten.
- Bankfinanzierung und Förderanträge: Für KfW-Förderungen (z. B. KfW-261 Effizienzhaus) ist häufig der Bedarfsausweis oder ein individueller Sanierungsfahrplan Grundlage der Förderberechnung.
- Verkauf an institutionelle Käufer: Professionelle Immobilienkäufer bevorzugen oft den Bedarfsausweis, weil er die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig von Mieterdaten abbildet.
Was kostet ein Bedarfsausweis für ein Mehrfamilienhaus?
Die Kosten für den Bedarfsausweis beim Mehrfamilienhaus hängen von der Anzahl der Wohneinheiten und der Komplexität der Bausubstanz ab. Als Orientierung:
- Kleines MFH (2–4 Wohneinheiten): Ab 129 € bei Online-Anbietern mit standardisierten Fragebögen
- Mittleres MFH (5–12 Wohneinheiten): In der Regel zwischen 180 und 350 € online, je nach Datenlage und Komplexität
- Größere Wohnanlagen (ab 12 Wohneinheiten): Individuelle Angebotsanfrage empfohlen; Vor-Ort-Aufnahmen können erforderlich sein
Wichtig: Der Preis sagt nichts über die Rechtsgültigkeit aus. Ein günstiger Online-Bedarfsausweis von einem DIBt-registrierten Aussteller ist genau so rechtsgültig wie ein teurer Bedarfsausweis vom lokalen Energieberater. Entscheidend ist die Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), die auf Seite 1 jedes Ausweises aufgeführt sein muss.
Wer für ein Altbau-MFH mit 3 Wohneinheiten und Baujahr 1965 einen Verbrauchsausweis ausstellt, handelt entgegen § 80 Abs. 4 GEG. Der Ausweis ist rechtlich wertlos. Vermieter und Verwalter riskieren ein Bußgeld bis zu 15.000 € nach § 108 GEG — und Käufer oder Mieter, die auf Basis eines ungültigen Ausweises Entscheidungen getroffen haben, können Schadensersatz fordern.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Bedarfsausweis beim MFH?
Der Bedarfsausweis bewertet die Bausubstanz — er braucht deshalb deutlich mehr Daten als der Verbrauchsausweis. Stellen Sie folgende Unterlagen vor der Online-Bestellung zusammen:
Pflichtangaben
- Baujahr des Gebäudes (Bauantragsdatum, soweit bekannt)
- Anzahl der Wohneinheiten und Wohnfläche gesamt in m²
- Adresse des Gebäudes (vollständig mit PLZ)
- Heizungstyp (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe, Pellets) und Baujahr der Heizanlage
- Warmwasserbereitung: Zentral oder dezentral? Elektrisch, Gas oder Solar?
Bauteilangaben (Dämmung und Konstruktion)
- Außenwände: Wandaufbau, Dämmmaterial und -stärke, Baujahr der Dämmung (falls vorhanden)
- Dach / oberste Geschossdecke: Dachform, Dämmung, Baujahr
- Fenster: Verglasung (Einfach, Doppel, Dreifach), Baujahr der Fenster
- Kellerdecke / Bodenplatte: Gedämmt oder ungedämmt?
- Erneuerbare Energien: Solaranlage (thermisch oder PV), Wärmepumpe, BHKW?
Falls Ihnen Bauteilangaben fehlen — z. B. weil keine Baupläne mehr vorhanden sind —, können seriöse Online-Anbieter auf typische Baualterswerte zurückgreifen und dies entsprechend im Ausweis vermerken. Sprechen Sie das aktiv an, wenn Sie die Daten nicht vollständig haben.
Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis beim Mehrfamilienhaus — Unterschiede im Überblick
Die folgende Gegenüberstellung zeigt, wann welcher Ausweistyp sinnvoll ist:
- Verbrauchsausweis (ab 69 €): Basiert auf 3 Jahren Heizkostenabrechnungen. Schnell, günstig, aber abhängig vom Heizverhalten der Mieter. Zulässig für MFH ab 5 WE oder Neubau nach 1977.
- Bedarfsausweis (ab 129 €): Bewertet Bausubstanz unabhängig von Nutzerdaten. Aufwändiger, teurer, aber aussagekräftiger. Pflicht bei Altbau-MFH mit ≤4 WE und Bauantrag vor 1977 ohne ausreichende Dämmung. Immer als Alternative wählbar.
Für Verwalter großer Wohnanlagen lohnt sich die Frage: Haben alle Wohneinheiten in den letzten 3 Jahren annähernd regelmäßig geheizt? Bei häufigem Leerstand oder sehr unterschiedlichen Mietern kann der Verbrauchsausweis ein verzerrtes Bild liefern — hier wäre der Bedarfsausweis trotz höherem Aufwand die bessere Wahl.
Ablauf: Wie läuft die Ausstellung des Bedarfsausweises beim MFH ab?
Bei einem spezialisierten Online-Anbieter wie Dr. Energieberater verläuft die Ausstellung in wenigen Schritten:
- Anfrage stellen: Sie schildern kurz das Objekt (Anzahl WE, Baujahr, Gebäudetyp) — wir prüfen kostenfrei, ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für Ihr MFH vorgeschrieben ist.
- Fragebogen ausfüllen: Sie erhalten einen strukturierten Online-Fragebogen mit allen Pflichtangaben. Bei unklaren Bauteilangaben unterstützen wir mit Baualterswert-Tabellen.
- Datenprüfung durch Energieberater: Ein nach § 88 GEG qualifizierter Energieberater prüft alle Angaben und erstellt den Bedarfsausweis auf Basis der DIN V 18599 (Nichtwohngebäude) bzw. DIN 4108 (Wohngebäude).
- Zustellung per E-Mail: Sie erhalten den fertigen Bedarfsausweis als rechtsgültiges PDF — in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Übermittlung aller vollständigen Unterlagen.
- Zahlung nach Erhalt: Bei Dr. Energieberater zahlen Sie erst, wenn Sie den fertigen Ausweis in der Hand halten — kein Vorschuss, keine Vorkasse.
Häufige Fehler beim Bedarfsausweis für Mehrfamilienhäuser
- Falscher Ausweistyp gewählt: Für Altbau-MFH mit ≤4 WE und Bauantrag vor 1977 ist der Verbrauchsausweis unzulässig. Prüfen Sie immer zuerst die Kriterien des § 80 GEG.
- Falsche Wohnflächenangabe: Die Energiekennzahl des Bedarfsausweises wird auf die Nettogrundfläche bezogen. Ein Fehler von 20 m² bei einem 300-m²-MFH kann die Effizienzklasse um eine Stufe verschieben.
- Veraltete Heizungsdaten: Wenn die Heizung nach der letzten Ausweisausstellung erneuert wurde, spiegelt ein altes Dokument die Realität nicht mehr wider. Aktualisieren Sie die Angaben.
- Unqualifizierten Aussteller beauftragt: Fehlt die DIBt-Registriernummer, ist der Ausweis wertlos. Achten Sie auf die Listung im BAFA-Register nach § 88 GEG.
- Modernisierungsempfehlungen ignoriert: Der Bedarfsausweis enthält auf Seite 4 konkrete Sanierungshinweise. Viele Eigentümer übersehen diese — dabei können sie die Grundlage für Fördermittelbeantragung sein.
- Kein Aushang im Gebäude: Bei Gebäuden mit mehr als 250 m² Nutzfläche, die von Behörden oder öffentlichkeitswirksamen Institutionen genutzt werden, ist ein Aushang des Energieausweises vorgeschrieben. Bei privaten MFH entfällt dies, aber bei Neuvermietung muss der Ausweis potenziellen Mietern unaufgefordert gezeigt werden (§ 80 GEG).
Heizlastberechnung als nächster Schritt
Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.
Gerade beim Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohneinheiten und einer zentralen Heizanlage ist die Heizlastberechnung besonders wichtig: Eine falsch dimensionierte Wärmepumpe oder ein zu kleiner Gas-Brennwertkessel führt im MFH zu chronischer Unterversorgung einzelner Wohnungen. Die korrekte Heizlast nach DIN EN 12831 ist zudem Pflichtnachweis bei der KfW-Förderung für Heizungstausch (KfW-458) und beim Bundesförderungsprogramm für effiziente Gebäude (BEG).
Bedarfsausweis für Ihr Mehrfamilienhaus — ab 129 €
DIBt-registriert, BAFA-zugelassen. Zahlung erst nach Erhalt. Kein Vor-Ort-Termin erforderlich. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
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