Antwort: Für ein Mehrfamilienhaus ist der Verbrauchsausweis zulässig, wenn das Gebäude mindestens 5 Wohneinheiten hat oder der Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde. Er basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre und kostet bei Online-Anbietern ab 69 €. Der Energieausweis ist nach § 80 GEG Pflicht bei Verkauf und Neuvermietung — ohne gültigen Ausweis drohen Bußgelder bis 15.000 € nach § 108 GEG.
Die Kurzantwort in einem Satz
Für Mehrfamilienhäuser mit 5 oder mehr Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis fast immer zulässig und ist mit ab 69 € die günstigere Alternative zum Bedarfsausweis — er braucht keine Bauteilanalyse, sondern nur 3 Jahre Heizkostenabrechnungen.
Verbrauchsausweis zulässig wenn: ≥ 5 Wohneinheiten ODER Bauantrag ab 1. November 1977 ODER nachträglich auf Wärmeschutz-Standard 1977 saniert. Bedarfsausweis Pflicht wenn: ≤ 4 Wohneinheiten UND Bauantrag vor 1. November 1977 UND nicht ausreichend saniert (§ 80 Abs. 4 GEG). Bei echten Mehrfamilienhäusern (6, 8, 12 Wohnungen) ist der Verbrauchsausweis in nahezu allen Fällen möglich.
Was ist der Verbrauchsausweis und wie unterscheidet er sich vom Bedarfsausweis?
Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) kennt zwei Arten von Energieausweisen für Wohngebäude: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide dokumentieren die Energieeffizienz eines Gebäudes und sind 10 Jahre gültig — aber mit unterschiedlichen Methoden:
- Verbrauchsausweis: Basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten (Heizkostenabrechnungen) der letzten 3 Kalenderjahre. Für Mehrfamilienhäuser mit zentraler Heizanlage sind die Verbrauchsdaten in der Regel aus der Heizkostenabrechnung des Versorgers direkt verfügbar. Der Ausweistyp ist kostengünstiger, weil keine Vor-Ort-Begehung oder Bauteilanalyse erforderlich ist.
- Bedarfsausweis: Basiert auf einer theoretischen Berechnung der Energiebilanz aus Bauteilangaben (U-Werte, Fenster, Heizungsanlage). Er ist aufwändiger, aber nutzerunabhängig — d. h. das Ergebnis hängt nicht davon ab, ob die Bewohner viel oder wenig heizen. Für Mehrfamilienhäuser ist er in vielen Fällen nicht verpflichtend.
Für den Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ist der Verbrauchsausweis in der Praxis die häufigste Wahl — und das völlig rechtssicher, solange die Voraussetzungen des § 80 GEG erfüllt sind.
Wann ist der Verbrauchsausweis beim Mehrfamilienhaus zulässig?
§ 80 Abs. 4 GEG regelt, wann der Verbrauchsausweis zulässig ist und wann der Bedarfsausweis Pflicht wird. Die Unterscheidung trifft das Gesetz nur für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten:
- Für Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis immer zulässig — unabhängig von Baujahr und Sanierungsstand
- Für Wohngebäude mit Bauantrag ab 1. November 1977 ist der Verbrauchsausweis zulässig — auch wenn das Gebäude nur 1–4 Wohneinheiten hat
- Für ältere Gebäude mit ≤4 Wohneinheiten, die auf den Wärmeschutz-Standard von 1977 saniert wurden ist der Verbrauchsausweis zulässig
- Nur für unsanierte Wohngebäude mit ≤4 Wohneinheiten und Bauantrag vor 1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht
Für ein typisches Mehrfamilienhaus mit 6, 8 oder 12 Wohneinheiten ist damit in nahezu jedem Fall der Verbrauchsausweis die rechtlich zulässige Option.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Verbrauchsausweis Mehrfamilienhaus?
Der Verbrauchsausweis für ein Mehrfamilienhaus basiert auf wenigen, aber spezifischen Daten. Die Datenerhebung ist deutlich einfacher als beim Bedarfsausweis:
- Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Kalenderjahre vom Energieversorger — mit Jahresverbrauch in kWh, Energieträger (Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Strom) und Abrechnungszeitraum. Bei zentraler Heizanlage reichen die Gesamtabrechnungen des Gebäudes (nicht einzelner Wohnungen).
- Wohnfläche des Gebäudes in m² (nach WoFlV oder DIN 277)
- Anzahl der Wohneinheiten
- Baujahr des Gebäudes
- Adresse des Gebäudes
- Energieträger und Art der Heizanlage (Zentralheizung, Etagenheizung, Fernwärme)
Falls das Gebäude eine gemischte Nutzung hat (Wohn- und Gewerbeflächen), werden die Gewerbeflächen typischerweise herausgerechnet — fragen Sie beim Anbieter nach, wie das gehandhabt wird.
Was tun, wenn Heizkostenabrechnungen fehlen?
Bei Neuerwerb eines Mehrfamilienhauses ist es nicht selten, dass frühere Heizkostenabrechnungen nicht vorliegen. Lösungen:
- Beim Energieversorger rückwirkend anfordern — die meisten Versorger stellen 3 Jahre rückwirkend aus
- Beim Vorbesitzer oder Hausverwalter anfragen
- Falls das nicht klappt: auf den Bedarfsausweis ausweichen (keine Verbrauchsdaten nötig, dafür Bauteilangaben)
Was kostet der Verbrauchsausweis für ein Mehrfamilienhaus?
Die Kosten hängen von der Größe des Gebäudes und dem Anbieter ab. Orientierungswerte für 2026:
- Kleines Mehrfamilienhaus (5–8 WE) bei Online-Anbieter: ab 69 € (wenn alle Daten vollständig vorliegen)
- Größeres Mehrfamilienhaus (10–20 WE): je nach Anbieter 80–150 €
- Lokaler Energieberater mit Vor-Ort-Termin: 150–300 €
Online-Anbieter sind kostengünstiger, weil sie standardisiert arbeiten und keinen Vor-Ort-Besuch benötigen. Die Rechtsgültigkeit ist identisch. Bei Dr. Energieberater GmbH gilt: Sie zahlen erst nach Erhalt des fertigen Ausweises — kein Vorschuss, keine versteckten Kosten.
Wer bei Verkauf oder Neuvermietung eines Mehrfamilienhauses keinen gültigen Energieausweis vorlegt, handelt ordnungswidrig. Das Bußgeld nach § 108 GEG kann bis zu 15.000 € betragen — und das pro Verstoß. Auch die Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse in Immobilieninseraten gilt für jede Wohnung und jedes Haus, das angeboten wird.
Sonderfälle: WEG, getrennte Eigentümer, gemischt genutzte Gebäude
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist für das Energieausweis-Dokument das Gebäude als Ganzes relevant — nicht die einzelne Wohnung. Der Energieausweis wird für das gesamte Gebäude ausgestellt. Zuständig ist in der Regel die Hausverwaltung oder der WEG-Verwalter, der die Heizkostenabrechnungen verwaltet und die Bestellung veranlassen kann. Ein Beschluss der WEG-Eigentümerversammlung ist dafür in der Regel nicht zwingend erforderlich — der Verwalter handelt im Rahmen seiner Verwaltungsaufgaben.
Mehrfamilienhaus mit einzelner Wohnung im Verkauf
Wenn nur eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus verkauft wird, ist der Energieausweis des Gesamtgebäudes vorzulegen — nicht einer für die einzelne Wohnung. In der Praxis holt der Eigentümer der Wohnung (oder die WEG-Verwaltung) den Energieausweis für das Gesamtgebäude und legt diesen beim Verkauf vor.
Gemischt genutztes Gebäude
Bei einem Gebäude mit Wohnungen im Obergeschoss und Gewerbeflächen im Erdgeschoss gilt: Wenn die Wohnfläche überwiegt (mehr als 50 % der Gesamtfläche), wird ein Wohngebäude-Energieausweis ausgestellt, der die Gesamtenergiebilanz abbildet. Bei überwiegender Gewerbenutzung gilt ein Nichtwohngebäude-Energieausweis mit anderen Normen. Im Zweifel klären Sie das mit dem Anbieter vorab.
Wie lange ist der Verbrauchsausweis für Mehrfamilienhäuser gültig?
Ein Energieausweis — egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis — ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig. Nach Ablauf muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Vor Ablauf ist ein neuer Ausweis sinnvoll, wenn:
- Das Gebäude energetisch saniert wurde (neue Dämmung, Heizsystem, Fenster) — dann spiegelt der alte Ausweis die Verbesserung nicht wider
- Die Verbrauchsdaten sich durch Leerstand oder ungewöhnliches Nutzungsverhalten stark verändert haben
- Das Gebäude an- oder umgebaut wurde und sich die Wohnfläche oder Gebäudehülle verändert hat
Was steht im Verbrauchsausweis für Mehrfamilienhäuser?
Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude enthält nach GEG folgende Pflichtangaben:
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H) — aus dem Endenergieverbrauch des Gebäudes abgeleitet
- Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a) für Heizung und Warmwasser
- Primärenergieverbrauch in kWh/(m²·a) — unter Berücksichtigung von Primärenergiefaktoren je nach Energieträger
- Wesentliche Energieträger (Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Strom etc.)
- Sanierungsempfehlungen — beim Verbrauchsausweis als allgemeine Hinweise, beim Bedarfsausweis detaillierter
- DIBt-Registriernummer des Ausstellers — macht den Ausweis rechtsgültig
In Immobilieninseraten müssen nach § 80 Abs. 8 GEG aus dem Energieausweis mindestens angegeben werden: Energieeffizienzklasse, Endenergieverbrauch und wesentlicher Energieträger.
Heizlastberechnung als nächster Schritt
Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.
Verbrauchsausweis für Ihr Mehrfamilienhaus — ab 69 €
DIBt-registriert, BAFA-zugelassen, 10 Jahre gültig. Sie zahlen erst nach Erhalt — kein Vorschuss. Sie brauchen nur Ihre Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre und die Wohnfläche. Rückmeldung in 24 Stunden.
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