Antwort: Die CO2-Abgabe in Deutschland stieg von 30 €/Tonne CO2 (2023) auf 45 € (2024) und 55 € (2025) — für 2026 und darüber hinaus sind weitere Preisanstiege vorgesehen, die genaue Höhe hängt von der nationalen BEHG-Preisstufe und der schrittweisen Einbindung in den EU-Emissionshandel ab. Entscheidend für Vermieter: Das CO2KostAufG verteilt die CO2-Kosten je nach Energieeffizienzklasse des Gebäudes — bei schlecht gedämmten Häusern (Klasse F–H) trägt der Vermieter bis zu 90 % der CO2-Abgabe. Ein aktueller Energieausweis belegt die Effizienzklasse und ist damit direkter Kostenfaktor.

Die Kurzantwort in einem Satz

Die CO2-Abgabe steigt 2026 weiter — wie viel davon der Vermieter zahlen muss, entscheidet das 10-Stufen-Modell des CO2KostAufG auf Basis der CO2-Intensität des Gebäudes, die sich direkt aus dem Energieausweis ablesen lässt.

Wichtige Unterscheidung: BEHG und CO2KostAufG

Das BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) legt den nationalen CO2-Preis pro Tonne CO2 fest — dieser Preis wird auf die Brennstoffkosten aufgeschlagen. Das CO2KostAufG (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, seit 2023 in Kraft) regelt, wie diese CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Beide Gesetze greifen ineinander: je höher der CO2-Preis, desto größer die Summe, die nach dem Stufenmodell aufgeteilt wird.

Was ist die CO2-Abgabe — und wie funktioniert sie?

Seit 2021 gilt in Deutschland ein nationaler CO2-Preis für Wärme und Verkehr, geregelt im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Der Mechanismus ist einfach: Wer fossile Brennstoffe (Erdgas, Heizöl, Flüssiggas, Kohle) verbraucht, zahlt pro Tonne emittiertem CO2 einen festgesetzten Preis. Dieser Betrag wird von den Brennstofflieferanten erhoben und in der Regel an die Endverbraucher — also Hauseigentümer und Mieter — weitergegeben.

Die Logik dahinter ist eine Lenkungswirkung: Fossile Heizsysteme sollen durch steigende CO2-Kosten schrittweise unwirtschaftlicher werden, während energieeffiziente Gebäude und erneuerbare Heizsysteme relativ günstiger wirken. Für den Immobilienmarkt bedeutet das: Die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes ist kein rein informelles Merkmal mehr, sondern ein direkter Faktor in der laufenden Kostenbilanz.

CO2-Preispfad: Von 2021 bis heute und darüber hinaus

Die Preisentwicklung folgte bislang einem festgelegten Pfad, der in regelmäßigen Schritten angehoben wurde:

Für 2026 und die Folgejahre sind weitere Preisanstiege vorgesehen. Ab 2027 ist eine schrittweise Einbindung des Wärme- und Verkehrssektors in den europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2) geplant, was die Preisentwicklung stärker an Marktmechanismen knüpfen und grundsätzlich die Preisunsicherheit erhöhen wird. Eigentümer und Mieter sollten für Planungszwecke mit einem weiter ansteigenden Preistrend rechnen — konkrete Werte für 2026 und folgende Jahre sind offiziellen Quellen wie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder den BEHG-Fortschreibungen zu entnehmen.

Vorsicht bei Online-Rechnern ohne Quellenangabe

Viele Ratgeber-Seiten rechnen mit pauschalen CO2-Preisen für zukünftige Jahre, ohne auf die gesetzliche Grundlage oder mögliche Anpassungen hinzuweisen. Der CO2-Preis ist ein politisches Instrument und wurde in der Vergangenheit bereits angepasst. Für belastbare Planungsrechnungen empfehlen wir, die offiziellen Informationen des BMWK unter bmwk.de oder des Umweltbundesamtes zu nutzen.

Das 10-Stufen-Modell des CO2KostAufG — wer zahlt wie viel?

Seit 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es beendet die Situation, in der Mieter 100 % der CO2-Kosten tragen mussten, obwohl sie keinerlei Einfluss auf die Bausubstanz oder das Heizsystem ihres Mietgebäudes haben. Das Gesetz verteilt die CO2-Kosten nach einem 10-Stufen-Modell: Je höher die spezifischen CO2-Emissionen des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr, desto größer der Anteil, den der Vermieter tragen muss.

Das Prinzip ist einfach nachzuvollziehen: Ein gut saniertes, effizienzklassestarkes Gebäude emittiert wenig CO2 — der Vermieter zahlt wenig oder gar nichts. Ein schlecht gedämmtes Altbaugebäude mit Ölheizung emittiert viel CO2 — der Vermieter trägt den Löwenanteil. Die konkreten Schwellenwerte für die 10 Stufen sind in der Anlage zum CO2KostAufG definiert; für die genauen Grenzwerte verweisen wir auf die amtliche Textfassung (Bundesgesetzblatt).

Vereinfachte Logik der Stufen

Wichtig: Die Berechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich verbrauchten Brennstoffmenge, multipliziert mit dem CO2-Emissionsfaktor des jeweiligen Energieträgers (Erdgas: ca. 201 g CO2/kWh, Heizöl: ca. 266 g CO2/kWh). Fernwärme hat je nach Erzeugungsstruktur des Wärmenetzes einen eigenen Emissionsfaktor, der vom Fernwärmeversorger mitzuteilen ist.

Wie beeinflusst der Energieausweis Ihre CO2-Kosten?

Der Energieausweis weist die Energieeffizienzklasse (A+ bis H) und — beim Bedarfsausweis — auch den berechneten Primärenergiebedarf aus. Diese Werte sind die Grundlage dafür, in welche Stufe des CO2KostAufG ein Gebäude fällt. Ein veralteter oder unzutreffender Energieausweis kann dabei zu Fehleinstufungen führen — mit direkten finanziellen Konsequenzen für Vermieter oder Mieter.

Für Vermieter ergibt sich daraus eine klare Handlungslogik:

Rechenbeispiel — Ein typisches Einfamilienhaus mit Gasheizung

Um die Auswirkungen greifbar zu machen, betrachten wir ein typisches Einfamilienhaus der 1970er-Jahre mit Gasheizung, 140 m² Wohnfläche und einem jährlichen Gasverbrauch von etwa 18.000 kWh (Energieeffizienzklasse E):

Vergleich nach energetischer Sanierung (Klasse C, Wärmepumpe): Der CO2-Ausstoß sinkt drastisch — bei Wärmepumpe mit Ökostrom rechnerisch annähernd null. Die CO2-Kosten für Mieter und Vermieter sinken entsprechend stark, der Vermieteranteil fällt in untere Stufen oder auf null.

Wichtiger Hinweis: Das Rechenbeispiel dient der Veranschaulichung. Die genaue Stufenzuordnung hängt vom spezifischen Emissionswert des Gebäudes (kg CO2/m²a) und dem amtlichen Stufenmodell der CO2KostAufG-Anlage ab. Für eine rechtssichere Berechnung empfehlen wir die Rücksprache mit einem qualifizierten Energieberater nach § 88 GEG.

Was können Eigentümer 2026 tun?

Steigende CO2-Preise erhöhen den wirtschaftlichen Druck, energetisch zu sanieren. Gleichzeitig stehen Förderprogramme zur Verfügung, die die Investitionskosten erheblich senken können. Die wichtigsten Optionen:

Kurzfristig: Energieausweis aktualisieren

Wer noch einen alten Energieausweis hat oder nach einer Sanierung keinen neuen erstellt hat, sollte das nachholen. Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €. Ein aktueller Ausweis stellt die korrekte Stufenzuordnung sicher und ist Grundlage für alle Förderanträge.

Mittelfristig: Sanierungsfahrplan erstellen lassen

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), gefördert durch die BAFA-Energieberatung Wohngebäude (BAFA-EBN), zeigt Schritt für Schritt auf, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Wer nach dem iSFP saniert, erhält beim BEG-Einzelmaßnahmenprogramm einen Bonus von 5 Prozentpunkten auf die Förderquote.

Heizungstausch: KfW-458 nutzen

Der Austausch einer fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe, Pelletanlage oder Fernwärme wird über das BEG-Einzelmaßnahmenprogramm (KfW-458) gefördert. Die Förderquote beträgt je nach Einkommens- und Geschwindigkeitskriterien in der Regel zwischen 30 und bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Voraussetzung: Ein Energieausweis und in vielen Fällen eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 sind einzureichen.

Langfristig: Effizienzhaus-Förderung (KfW-261)

Wer eine Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus anstrebt, kann über KfW-261 zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen erhalten. Je effizienter das Ziel-Effizienzhaus-Niveau, desto höher der Zuschuss. Auch hier ist der Energieausweis Ausgangspunkt und Beleg für den Energieeinsparungsnachweis.

Heizlastberechnung als nächster Schritt

Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.

Energieausweis jetzt aktualisieren — ab 69 €

Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €. DIBT-registriert, BAFA-zugelassen — Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Sie zahlen erst nach Erhalt, kein Vorschuss.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Grundlagen: § 71, § 72, § 80, § 88 und § 108 GEG in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2024 sowie der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast). Stand: Mai 2026 — gesetzliche Anpassungen können zwischenzeitlich erfolgen, die individuelle Beratung mit qualifiziertem Energieberater nach § 88 GEG ersetzt dieser Beitrag nicht.