Antwort: Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) teilt seit 2023 die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe (Gas, Öl) zwischen Vermieter und Mieter nach einem 10-Stufen-Modell auf: Je höher die spezifischen CO₂-Emissionen des Gebäudes (kg CO₂ pro m² Wohnfläche pro Jahr), desto höher der Anteil des Vermieters. Die Einstufung basiert auf dem tatsächlichen Brennstoffverbrauch aus der Heizkostenabrechnung — der Energieausweis gibt eine gute Orientierung, welche Stufe ein Gebäude voraussichtlich erreicht. Wer saniert und den Energieausweis verbessert, senkt langfristig seinen CO₂-Kostenanteil.

Die Kurzantwort in einem Satz

Das CO2KostAufG-10-Stufen-Modell bestimmt, wie viel Sie als Vermieter von der jährlichen CO₂-Abgabe tragen — und Ihr Energieausweis zeigt, in welcher Stufe Ihr Gebäude voraussichtlich liegt: je schlechter die Energieklasse, desto mehr zahlen Sie.

Das Wichtigste auf einen Blick (Stand Mai 2026)

CO2KostAufG gilt seit 1. Januar 2023 für Wohngebäude mit fossiler Heizung (Gas, Öl). 10-Stufen-Modell: Vermieter trägt 0 % (beste Gebäude) bis ca. 90 % (schlechteste Gebäude) der jährlichen CO₂-Abgabe. Bemessungsgrundlage: spezifische CO₂-Emissionen in kg CO₂/(m²·a) aus der Heizkostenabrechnung. Energieausweis verbessern = langfristig CO₂-Kostenanteil senken. Genaue aktuelle Tabelle: Anlage 2 CO2KostAufG (Bundesgesetzblatt).

Was ist das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)?

Das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Es regelt, wie die CO₂-Abgabe, die beim Kauf von fossilen Brennstoffen (Erdgas, Heizöl) für Wohngebäude anfällt, zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt wird.

Hintergrund: Der CO₂-Preis wird auf fossile Brennstoffe erhoben und im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) jährlich angehoben. Bis 2022 trugen Mieter diese Kosten allein — da die CO₂-Abgabe in der Heizkostenabrechnung enthalten war und vollständig auf die Mieter umgelegt wurde. Das CO2KostAufG ändert das: Der Vermieter trägt nun einen Teil, dessen Höhe von der Energieeffizienz des Gebäudes abhängt.

Die Idee dahinter: Vermieter, die in schlecht gedämmten Gebäuden wohnen lassen, ohne zu sanieren, sollen einen finanziellen Anreiz bekommen, die Energieeffizienz zu verbessern. Ein Vermieter mit einem unsanierten Altbau (Energieklasse G/H) zahlt mehr CO₂-Kosten als einer mit einem effizienten Gebäude (Klasse A/B).

Das 10-Stufen-Modell: Wie funktioniert die Aufteilung?

Die Aufteilung erfolgt in zehn Stufen — abhängig von den spezifischen CO₂-Emissionen des Gebäudes: Wie viele Kilogramm CO₂ entstehen pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr durch die Beheizung?

Die genaue Tabelle ist in Anlage 2 CO2KostAufG geregelt. Das Grundprinzip:

Der genaue Prozentsatz pro Stufe ist in der Anlage 2 CO2KostAufG festgelegt — für die exakten aktuellen Werte konsultieren Sie das Bundesgesetzblatt oder die offizielle Veröffentlichung auf bundesregierung.de. Im Überblick: Je 5 kg CO₂/(m²·a) Erhöhung steigt der Vermieteranteil stufenweise an.

Was sind spezifische CO₂-Emissionen und wie werden sie ermittelt?

Die spezifischen CO₂-Emissionen ergeben sich aus dem tatsächlichen Brennstoffverbrauch des Gebäudes — abzulesen aus der jährlichen Heizkostenabrechnung:

Das Ergebnis: die spezifischen CO₂-Emissionen in kg CO₂/(m²·a), die über die Stufe und damit den Vermieteranteil entscheiden.

Rechenbeispiel: Typisches Einfamilienhaus mit Gasheizung

Um das Modell greifbar zu machen, rechnen wir ein typisches Beispiel durch. Wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Zahlen sind illustrativ. Der tatsächliche CO₂-Preis richtet sich nach dem aktuellen BEHG-Preispfad — bitte prüfen Sie den geltenden Preis auf bundesregierung.de oder bafa.de. Die Stufenzuordnung basiert auf Anlage 2 CO2KostAufG.

Ausgangssituation

Schritt 1: Spezifische CO₂-Emissionen berechnen

Jahresverbrauch: 18.000 kWh Gas

CO₂-Emissionsfaktor Erdgas (BEHG): ca. 0,202 kg CO₂/kWh

Jährliche CO₂-Emissionen: 18.000 × 0,202 = ca. 3.636 kg CO₂

Wohnfläche: 120 m²

Spezifische CO₂-Emissionen: 3.636 ÷ 120 = ca. 30,3 kg CO₂/(m²·a)

Schritt 2: Stufe aus Anlage 2 CO2KostAufG bestimmen

30,3 kg CO₂/(m²·a) liegt im Bereich von ca. 27–32 kg CO₂/(m²·a)

Damit fällt das Gebäude in die mittlere Stufengruppe des Modells

Vermieteranteil in dieser Stufe: laut Anlage 2 CO2KostAufG (ca. 31 % — exakter Wert in der Anlage prüfen)

Schritt 3: CO₂-Kostenbetrag und Aufteilung

Jährliche CO₂-Emissionen: 3.636 kg CO₂ = 3,636 t CO₂

Beispiel-CO₂-Preis (illustrativ, nach BEHG-Preispfad): 55 €/t CO₂

Gesamter CO₂-Kostenbetrag: 3,636 t × 55 €/t = ca. 200 €/Jahr

Vermieteranteil (ca. 31 %): ca. 62 €/Jahr

Mieteranteil (ca. 69 %): ca. 138 €/Jahr

Dieses Rechenbeispiel verdeutlicht: Der Vermieter zahlt für dieses mittelmäßig gedämmte Haus in dieser Stufe einen erheblichen Teil der jährlichen CO₂-Kosten. Mit steigendem CO₂-Preis nach BEHG-Preispfad steigt dieser Betrag in den kommenden Jahren automatisch an — ohne dass der Vermieter handeln muss.

Wichtiger Hinweis zu den Beispielwerten

Die angegebenen Prozentwerte und der CO₂-Preis im Rechenbeispiel sind illustrativ. Der exakte Vermieteranteil je Stufe ist in Anlage 2 CO2KostAufG festgelegt (Bundesgesetzblatt). Der jährliche CO₂-Preis richtet sich nach dem geltenden BEHG-Preispfad. Für eine verbindliche Berechnung Ihres Falls: Heizkostenabrechnung + Wohnfläche + aktuellen CO₂-Preis verwenden und Anlage 2 CO2KostAufG konsultieren.

Wie der Energieausweis die CO₂-Kostenteilung beeinflusst

Der CO2KostAufG verwendet nicht den Energieausweis direkt — die Bemessungsgrundlage ist der tatsächliche Verbrauch aus der Heizkostenabrechnung. Dennoch ist der Zusammenhang eng:

Sanierungsanreiz durch das CO2KostAufG

Das Gesetz ist bewusst so gestaltet, dass Sanierung sich direkt in der Heizkostenabrechnung auszahlt. Wenn Sie Ihr Gebäude dämmen, neue Fenster einbauen oder auf eine Wärmepumpe umsteigen:

Die BEG-Förderprogramme (Bundesförderung effiziente Gebäude, KfW-261, KfW-458) machen energetische Sanierungen wirtschaftlich attraktiver — die CO₂-Kosteneinsparung kommt als zusätzlicher Rentabilitätsfaktor obendrauf.

Besonderheit: Effizienzbonus für Fernwärme und Wärmepumpe

Für Gebäude, die über Fernwärme versorgt werden, oder für solche mit Wärmepumpe, gelten andere oder gar keine CO₂-Kostenzuordnungen nach CO2KostAufG — da Fernwärme und Strom für Wärmepumpen nicht direkt unter die Brennstoffmengen nach BEHG fallen oder über andere Mechanismen erfasst werden. Wenn Sie auf erneuerbare Heizung umsteigen, entfällt die CO2KostAufG-Kostenteilung für den neuen Brennstoff ganz.

Praktische Tipps für Vermieter: CO₂-Kosten senken

Heizlastberechnung als nächster Schritt

Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.

Energieausweis aktualisieren — CO₂-Kosten im Blick behalten

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Grundlagen: § 71, § 72, § 80, § 88 und § 108 GEG in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2024 sowie der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast). Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) regelt die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter. Stand: Mai 2026 — gesetzliche Anpassungen können zwischenzeitlich erfolgen, die individuelle Beratung mit qualifiziertem Energieberater nach § 88 GEG ersetzt dieser Beitrag nicht.