Antwort: Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD-Recast, Richtlinie (EU) 2024/1275) ist seit April 2024 in Kraft und verpflichtet Deutschland zur nationalen Umsetzung. Für Eigentümer von Bestandsgebäuden entstehen konkrete neue Pflichten erst nach der nationalen Umsetzung — die genauen Energieeffizienz-Schwellen legt jeder Mitgliedstaat selbst fest. Was jetzt bereits gilt: der Energieausweis nach § 80 GEG ist Pflicht bei Verkauf und Vermietung, und das GEG in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2024 ist in Kraft.
Die Kurzantwort in einem Satz
Die EPBD (Richtlinie (EU) 2024/1275) ist EU-Recht seit April 2024, aber konkrete neue Pflichten für deutsche Eigenheimbesitzer entstehen erst nach der nationalen Umsetzung — die zum Stand Mai 2026 noch nicht final abgeschlossen ist, weshalb der Energieausweis weiterhin nach § 80 GEG in der aktuellen GEG-Fassung ausgestellt wird.
EPBD-Recast (Richtlinie (EU) 2024/1275): seit April 2024 in Kraft — nationale Umsetzung in Deutschland läuft. GEG in der Fassung des WPG 2024: gilt. Energieausweis-Pflicht nach § 80 GEG: unverändert. Neue Mindeststandards für Bestandsgebäude: noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Informationen zu Förderprogrammen: kfw.de, bafa.de.
Was ist der EPBD-Recast — und warum jetzt?
EPBD steht für „Energy Performance of Buildings Directive" — die EU-Gebäuderichtlinie. Seit ihrer ersten Fassung von 2002 wurde sie mehrfach überarbeitet. Der aktuelle Recast (Richtlinie (EU) 2024/1275) ist die umfassendste Überarbeitung seit Jahren und wurde im April 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie trat 20 Tage nach dieser Veröffentlichung in Kraft.
Hintergrund ist das EU-Klimaziel, den Gebäudebestand Europas bis 2050 klimaneutral zu sanieren. Gebäude sind für rund 40 % des Energieverbrauchs und etwa 36 % der treibhausgasbezogenen Emissionen in der EU verantwortlich. Der Gebäudesektor gilt dabei als einer mit dem größten Sanierungspotenzial — und gleichzeitig als einer der schwierigsten, weil der Bestand extrem heterogen ist: Altbau, Neubau, Denkmalschutz, verschiedene Eigentumsformen.
Was unterscheidet den Recast von der bisherigen Richtlinie?
Die wichtigsten Neuerungen des EPBD-Recast 2024 gegenüber der Vorgängerrichtlinie (2010/31/EU mit Änderungen 2018/844) sind:
- Harmonisierte Energieausweis-Skala: Die Richtlinie sieht eine EU-weit stärker angeglichene Klassifizierungsskala für Energieausweise vor (weiterhin A bis G, aber mit definierten EU-weit gültigen Referenzpunkten), damit Energieausweise EU-weit besser vergleichbar werden. Die nationale Ausgestaltung bleibt Aufgabe der Mitgliedstaaten.
- Mindeststandards für Nicht-Wohngebäude (MEPS): Für Nicht-Wohngebäude (Büros, Handel, Hotels etc.) sieht die Richtlinie schrittweise Mindestanforderungen vor — die am schlechtesten bewerteten Nichtwohngebäude sollen bis 2030 und 2033 sukzessive saniert werden. Die genauen Schwellen legen die Mitgliedstaaten selbst fest.
- Richtgrössen für Wohngebäude: Für Wohngebäude enthält der EPBD-Recast eine nationale Sanierungsquote als Zielgrösse — keine starre Pflicht pro einzelnem Gebäude, sondern ein gesamtheitliches nationales Renovierungsziel. Wie Deutschland dieses Ziel umsetzt, ist noch offen.
- Renovierungspass (Renovation Passport): Ein neues Instrument zur freiwilligen langfristigen Sanierungsplanung für einzelne Gebäude — ein stufenweiser Fahrplan über mehrere Jahre. In Deutschland noch nicht als verbindliches Instrument eingeführt.
- Solardachpflicht für Neubauten und bestimmte Bestandsgebäude: Die Richtlinie enthält Vorgaben zur schrittweisen Installation von Solaranlagen auf neuen und bestehenden öffentlichen Gebäuden sowie Nichtwohngebäuden. Für private Wohngebäude: Mitgliedstaaten legen selbst fest, wie sie das umsetzen.
- Nullemissionsgebäude (ZEB) als Neubaustandard: Neubauten sollen ab 2028 (öffentliche Gebäude) bzw. 2030 (private) als Nullemissionsgebäude gebaut werden. Der GEG-Neubaustandard in Deutschland zielt auf dieses Ziel ab.
Was ist in Deutschland bereits umgesetzt?
Deutschland hat das GEG (Gebäudeenergiegesetz) durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) zum 1. Januar 2024 in wichtigen Teilen geändert. Diese Änderungen betreffen insbesondere:
- § 71 GEG — 65-%-Erneuerbare-Energien-Anforderung: Neue Heizungsanlagen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden — abhängig von der kommunalen Wärmeplanung und bestehenden Übergangspflichten.
- § 72 GEG — Betriebsverbote für alte Heizkessel: Heizkessel mit flüssigen fossilen Brennstoffen (Öl), eingebaut vor 1991, unterliegen einem Betriebsverbot. Für neuere Kessel gilt das 30-Jahres-Betriebsverbot.
- Wärmeplanungsgesetz (WPG): Kommunale Wärmepläne bis 30.06.2026 (Großstädte > 100.000 EW) bzw. 30.06.2028 (übrige Gemeinden).
- § 80 GEG — Energieausweis-Pflicht: Unverändert: Vorlage bei Verkauf und Neuvermietung, Bestandteile des Ausweises, Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
Was die EPBD-Recast-spezifischen Anforderungen angeht — insbesondere die neue harmonisierte Energieausweis-Skala, die Mindeststandards für Nicht-Wohngebäude und den Renovierungspass —, läuft die nationale Umsetzung noch. Deutschland hat für die vollständige Umsetzung der EPBD-Richtlinie eine Frist von 24 Monaten nach Inkrafttreten, also bis Frühjahr 2026; ob und wie weit die Umsetzung zu diesem Zeitpunkt vollständig abgeschlossen ist, hängt vom Gesetzgebungsverfahren ab.
Dieser Artikel nennt keine konkreten Termine für neue Pflichten, die noch nicht in deutsches Recht umgesetzt sind — das wäre Spekulation. Verfolgen Sie aktuelle Informationen ausschließlich über offizielle Quellen: das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), das BMWK sowie die EU-Kommission. Nur verabschiedete nationale Gesetze begründen konkrete Pflichten.
Was bedeutet die EPBD für den Energieausweis?
Der EPBD-Recast greift den Energieausweis als zentrales Steuerungsinstrument auf und erweitert seinen Anspruch. Die wesentlichen Änderungen, die sich für den Energieausweis aus dem Recast ergeben, sind:
Harmonisierte EU-Skala: A bis G mit neu definierten Referenzwerten
Die bisherige Energieeffizienzklassen-Skala (A+ bis H in Deutschland) soll EU-weit stärker harmonisiert werden, sodass ein Ausweis mit Klasse C in Deutschland und ein Ausweis mit Klasse C in Frankreich vergleichbare energetische Qualitäten bedeuten. Die bisherige Skala in Deutschland reicht von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient). Die neue EPBD-Skala verwendet A bis G ohne das A+-Feld. Die nationale Umsetzung wird festlegen, wie die bestehende Skala auf das neue Schema überführt wird.
Praxishinweis: Solange die nationale Umsetzung nicht abgeschlossen ist, gelten die bisherigen deutschen Energieklassen nach GEG weiter. Ein heute ausgestellter Energieausweis ist weiterhin 10 Jahre gültig — eine rückwirkende Umklassifizierung von Bestandsausweisen ist nicht vorgesehen.
Renovierungspass (Renovation Passport): Freiwilliges Instrument
Der Renovierungspass ist ein vom EPBD-Recast eingeführtes Konzept: ein langfristiger, gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan, der in mehreren Schritten über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren beschreibt, wie ein Gebäude schrittweise auf das Niveau eines Nullemissionsgebäudes gebracht werden kann. Der Renovierungspass soll auf dem Energieausweis aufbauen und ergänzende Empfehlungen zur Sanierungsreihenfolge enthalten.
In Deutschland ist der Renovierungspass noch nicht als verbindliches Instrument eingeführt. Vergleichbare Instrumente existieren bereits im Rahmen des iSFP (individueller Sanierungsfahrplan), der vom BAFA gefördert wird.
Digitales Gebäuderegister
Der EPBD-Recast sieht vor, dass die Mitgliedstaaten nationale digitale Gebäuderegister aufbauen oder erweitern, in denen Energieausweise und künftig auch Renovierungspässe gespeichert werden. In Deutschland existiert bereits das DIBt-Register für Energieausweise. Wie das Register künftig ausgebaut wird, ist Teil der nationalen Umsetzung.
Was bedeutet der EPBD-Recast für Eigentümer von Bestandsgebäuden?
Diese Frage ist die praktisch relevanteste — und hier ist Vorsicht vor Fehlinformationen geboten. Der EPBD-Recast sieht für Wohngebäude keine unmittelbaren Sanierungspflichten mit konkreten Terminen vor, die direkt für einzelne Eigentümer in Deutschland gelten. Stattdessen enthält er:
- Nationale Renovierungsquoten: Deutschland muss sicherstellen, dass der Gesamtenergieverbrauch des Wohngebäudebestands schrittweise sinkt. Wie das erreicht wird, liegt beim nationalen Gesetzgeber.
- Mindeststandards für Wohngebäude: Die Richtlinie enthält Zielkorridore, aber die genauen Schwellen (z.B. ab welcher Energieklasse eine Sanierungspflicht greifen könnte) legt jeder Mitgliedstaat selbst fest. Deutschland hat diese Schwellen noch nicht definiert.
- Information und Beratung: Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Eigentümer über Sanierungsmöglichkeiten, Förderprogramme und den Energieausweis zu informieren.
Wer heute eine Immobilie verkauft oder vermietet, muss sich an die bestehenden § 80 GEG-Regeln halten: Vorlage eines gültigen Energieausweises bei der Besichtigung, Aushändigung an Käufer oder Mieter, Angabe der Energiekennwerte im Inserat. Das hat sich durch die EPBD nicht geändert.
Förderprogramme für energetische Sanierung: Was es tatsächlich gibt
Im Kontext der EPBD-Diskussion tauchen in Suchanfragen häufig Begriffe wie „EU-Klimabonus", „EPBD-Förderprogramm" oder „Sanierungsbonus 2026" auf. Diese Bezeichnungen entsprechen keinen real existierenden deutschen Förderprogrammen. Die tatsächlich verfügbaren Programme für energetische Sanierungen in Deutschland sind:
- BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude): Fördert energetische Einzelmaßnahmen und Gesamtsanierungen. Zuschüsse und zinsgünstige Kredite über KfW und BAFA. Aktuelle Konditionen auf kfw.de und bafa.de.
- KfW-458 (Heizungsförderung für Privatpersonen): Fördert den Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Fernwärmeanschluss). Zuschuss hängt von Maßnahme, Einkommen und Vorhandensein einer Erdgasheizung ab. Informationen auf kfw.de.
- KfW-261 (Wohngebäude Kredit — Effizienzhaus): Zinsgünstiger Kredit für Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus-Standard. Pflicht: Energieberater nach § 88 GEG.
- BAFA-EBN (Energieberatung für Wohngebäude): Fördert individuelle Energieberatung. Voraussetzung: BAFA-zugelassener Energieberater. Details auf bafa.de.
Was sollten Eigentümer jetzt konkret tun?
Angesichts der EPBD und der langfristigen Richtung hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand empfehlen sich folgende Maßnahmen:
- Energieausweis prüfen: Ist er noch gültig (10 Jahre ab Ausstellungsdatum, § 80 Abs. 3 GEG)? Wenn nicht oder wenn er bald abläuft: Neuausstellung planen.
- Energieeffizienzklasse einordnen: Klassen F, G oder H signalisieren erheblichen Sanierungsbedarf. Ein Bedarfsausweis gibt zusätzlich konkrete Sanierungsempfehlungen.
- Energieberatung in Anspruch nehmen: Eine individuelle Energieberatung (BAFA-EBN, gefördert) gibt Eigentümern einen priorisierten Sanierungsfahrplan und schafft die Grundlage für Förderanträge.
- Heizungssituation klären: Ist die Heizungsanlage älter als 20–25 Jahre? Läuft sie noch im gesetzlich erlaubten Rahmen (§ 72 GEG)? Wenn ein Heizungstausch absehbar ist, lohnt frühzeitige Planung — KfW-458-Förderung muss vor Beauftragung beantragt werden.
- Wärmeplan der Gemeinde verfolgen: In Großstädten (> 100.000 EW) muss bis 30.06.2026 ein kommunaler Wärmeplan vorliegen. Dieser Plan zeigt, ob Ihr Gebiet für ein Wärmenetz vorgesehen ist — eine wichtige Information für die Heizungsentscheidung.
Heizlastberechnung als nächster Schritt
Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.
Energieausweis rechtssicher ausstellen lassen — schon jetzt EPBD-vorbereitet
Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €. DIBt-registriert, BAFA-zugelassen, Rückmeldung in 24 Stunden. Sie zahlen erst nach Erhalt — kein Vorschuss, keine versteckten Kosten.
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