Antwort: Energieklasse E bedeutet, dass das Gebäude einen Primärenergiebedarf von in der Regel 130 bis unter 160 kWh/(m²·a) aufweist — deutlich über dem Niveau eines modernen Effizienzhauses. Für Vermieter hat das seit dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) direkte Folgen: Bei Energieklasse E tragen Vermieter einen merklich höheren Anteil der CO₂-Abgabe als bei besser gedämmten Gebäuden. Ein aktueller Energieausweis mit Sanierungsempfehlungen zeigt, welche Maßnahmen die Klasse verbessern würden.

Die Kurzantwort in einem Satz

Energieklasse E steht für einen erhöhten Energieverbrauch, der nach dem CO2KostAufG zu einem höheren Vermieteranteil an der CO₂-Abgabe führt — mit einem aktuellen Energieausweis sehen Eigentümer konkrete Sanierungsempfehlungen zur Klassenverbesserung.

Energieklassen-Übersicht im deutschen Energieausweis

Die Energieklassen des deutschen Energieausweises reichen von A+ (sehr effizient, < 30 kWh/(m²·a)) bis H (sehr ineffizient, ≥ 250 kWh/(m²·a)). Klasse E liegt bei etwa 130–160 kWh/(m²·a) Primärenergiebedarf. Typisch für ältere Wohngebäude aus den 1970er bis 1990er Jahren mit teilsanierter oder noch nicht gedämmter Gebäudehülle.

Was bedeutet Energieklasse E konkret?

Die Energieklasse E im Energieausweis beschreibt Gebäude mit einem Primärenergiebedarf von ungefähr 130 bis unter 160 kWh pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²·a)). Diese Zahl ist ein rechnerischer Wert — beim Bedarfsausweis aus der Bausubstanz ermittelt, beim Verbrauchsausweis aus den tatsächlichen Heizkostenabrechnungen abgeleitet und witterungsbereinigt.

Zum Vergleich: Ein moderner KfW-Effizienzhaus 55-Standard (heute Neubaustandard) erreicht Klasse A oder besser. Ein Gebäude aus den 1970er Jahren ohne Dämmung landet häufig bei Klasse E, F oder G — abhängig vom Heizungstyp, der Fensterverglasung und vorhandenen Sanierungsmaßnahmen.

Was steht auf dem Energieausweis bei Klasse E?

Beim Bedarfsausweis (der bausubstanzbasierten Variante) finden Sie bei Klasse E in der Regel:

Klasse E und die CO₂-Abgabe — was zahlen Vermieter?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es regelt, wie die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe (Gas, Heizöl, Flüssiggas, Kohle) zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt wird. Das Prinzip: Je schlechter die Energieklasse des Gebäudes, desto größer ist der Anteil des Vermieters — denn der Gesetzgeber sieht den Vermieter in der Pflicht, die Gebäudesubstanz zu verbessern.

Das Gesetz sieht ein 10-Stufen-Modell vor, das die Effizienzklassen des Energieausweises direkt einbezieht. Bei Energieklasse E liegt der Vermieteranteil an der CO₂-Abgabe laut CO2KostAufG bei einem erheblichen Teil — deutlich höher als bei Klasse A oder B. Mieter in schlecht gedämmten Gebäuden werden damit bei der CO₂-Abgabe entlastet, Vermieter stärker in die Pflicht genommen.

Wichtig für Vermieter: Kein aktueller Energieausweis = Streitpotenzial

Ohne einen aktuellen Energieausweis kann die CO₂-Kostenaufteilung nicht korrekt ermittelt werden. In diesem Fall sieht das CO2KostAufG eine Auffangregelung vor, die für Vermieter nachteilig ausfallen kann. Sorgen Sie für einen aktuellen Energieausweis, um die korrekte Stufe nachweisen zu können — Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €.

Wann wurde Energieklasse E in Deutschland eingeführt?

Die aktuelle Energieklassen-Skala (A+ bis H) im deutschen Energieausweis wurde mit der Energieeinsparverordnung 2014 eingeführt. Seit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das 2020 in Kraft trat und 2024 durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) weiter angepasst wurde, ist die Skala unverändert. Eine Änderung der nationalen Skala durch die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD-Recast, Richtlinie (EU) 2024/1275) ist grundsätzlich vorgesehen — die genauen Schwellenwerte für eine neue europäische Skala definiert jedoch jeder Mitgliedstaat selbst, und die nationale Umsetzung in Deutschland ist noch nicht abgeschlossen.

Welche Gebäude haben häufig Energieklasse E?

Energieklasse E ist typisch für Gebäude, die zwar nicht völlig unsaniert sind, aber auch nicht auf modernem Effizienzstandard. Folgende Gebäudetypen landen häufig bei Klasse E:

Klasse E ist damit eines der häufigsten Segmente im deutschen Wohngebäudebestand — schätzungsweise mehr als ein Fünftel aller Wohngebäude liegt in diesem Bereich.

Welche Sanierungsmaßnahmen verbessern Klasse E?

Der Energieausweis (insbesondere der Bedarfsausweis) enthält Modernisierungsempfehlungen. Bei Klasse-E-Gebäuden sind folgende Maßnahmen typisch, um die Klasse zu verbessern:

Von E nach C oder D — moderate Sanierung

Von E nach A oder B — tiefe Sanierung

Für eine tiefe Sanierung auf Effizienzhaus-Standard (EH 70 oder besser) können Sie Fördermittel über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) beantragen — entweder über das BAFA oder über die KfW. Der Bedarfsausweis ist dabei die Grundlage für die Nachweisführung nach dem Sanierungsfahrplan (iSFP).

Energieklasse E bei der Vermietung — was müssen Vermieter beachten?

Bei der Neuvermietung oder beim Verlängern eines Mietvertrags gelten folgende Pflichten:

Energieklasse E beim Hausverkauf — was müssen Verkäufer beachten?

Beim Immobilienverkauf ist die Energieklasse E kein Hindernis — sie muss jedoch transparent kommuniziert werden. Zu beachten:

Klasse E und EPBD-Recast — was kommt auf Eigentümer zu?

Die EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast) vom April 2024 fordert, dass Mitgliedstaaten nationale Renovierungspläne für den Gebäudebestand entwickeln. Gebäude der schlechtesten Effizienzklassen sollen vorrangig saniert werden. Die konkrete Umsetzung — also welche Klassen ab wann saniert werden müssen — definiert jeder Mitgliedstaat selbst. In Deutschland ist die nationale Umsetzung noch nicht final abgeschlossen. Für Eigentümer bedeutet das: Es gibt aktuell noch keine verbindliche gesetzliche Sanierungspflicht allein aufgrund von Klasse E — aber es ist sinnvoll, einen Sanierungsfahrplan jetzt zu entwickeln, um sich auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten.

Wärmeplanung und Klasse E: Was der WPG 2024 bedeutet

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG), in Kraft seit 1. Januar 2024, verpflichtet Kommunen zur Erstellung von Wärmeplänen. Großstädte (über 100.000 Einwohner) müssen bis zum 30. Juni 2026 kommunale Wärmepläne vorlegen, andere Kommunen bis zum 30. Juni 2028. Ein Wärmeplan zeigt auf, welche Gebiete künftig mit Fernwärme oder Wasserstoff versorgt werden — und beeinflusst damit, welche Heizungsalternative für Ihr Gebäude mit Klasse E mittelfristig sinnvoll ist.

Wie bekomme ich einen aktuellen Energieausweis für mein Klasse-E-Gebäude?

Ob Sie Ihren Ausweis erneuern möchten, nach einer Sanierung eine verbesserte Klasse dokumentieren wollen oder erstmals einen Ausweis für Verkauf oder Neuvermietung benötigen — der Weg ist einfach:

Heizlastberechnung als nächster Schritt

Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.

Energieausweis für Ihr Klasse-E-Gebäude — jetzt anfragen

Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €. DIBt-registriert, BAFA-zugelassen, mit Sanierungsempfehlungen. Sie zahlen erst nach Erhalt — kein Vorschuss.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Grundlagen: § 71, § 72, § 80, § 88 und § 108 GEG in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2024 sowie der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast). Stand: Mai 2026 — gesetzliche Anpassungen können zwischenzeitlich erfolgen, die individuelle Beratung mit qualifiziertem Energieberater nach § 88 GEG ersetzt dieser Beitrag nicht.