Antwort: Vermieter sind nach § 80 GEG verpflichtet, potenziellen Mietern den Energieausweis bei Besichtigungen unaufgefordert vorzulegen und beim Abschluss des Mietvertrags eine Kopie zu übergeben. In Inseraten muss die Energieeffizienzklasse angegeben werden. Wer keinen Ausweis vorweisen kann, riskiert Bußgelder bis zu 10.000 €. Als Vermieter bestellen Sie den Energieausweis online beim qualifizierten Anbieter: Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €, Lieferung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Die Kurzantwort in einem Satz

Vermieter müssen den Energieausweis bei Besichtigung vorlegen und beim Vertragsabschluss als Kopie übergeben (§ 80 Abs. 1 GEG) — wer das unterlässt, riskiert ein Bußgeld bis 10.000 €, und Mieter haben ein Recht auf Einsicht in den Ausweis ihres Gebäudes.

Überblick: Pflichten beim Energieausweis in der Vermietung

Pflicht bei Besichtigung: Vorlage des Ausweises — unaufgefordert. Pflicht bei Vertragsschluss: Aushändigung einer Kopie. Pflicht in Inseraten: Angabe der Energieeffizienzklasse und des Primärenergiebedarfs/-verbrauchs. Ausnahme: Ferienwohnungen unter 50 m² Nutzfläche, denkmalgeschützte Gebäude.

Vermieter-Pflicht: Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Energieausweis-Pflicht bei der Vermietung in § 80 Abs. 1 GEG. Danach muss der Vermieter den Energieausweis oder eine Kopie davon potenziellen Mietern in folgenden Situationen unaufgefordert zugänglich machen:

Die Pflicht zur Vorlage besteht unabhängig davon, ob der Mieter danach fragt. Ein Vermieter kann sich nicht darauf berufen, der Mieter habe den Ausweis nicht verlangt. Das Gesetz schreibt die unaufgeforderte Vorlage vor.

Wann gilt die Vorlage-Pflicht nicht?

Ausnahmen von der Vorlage-Pflicht bestehen für:

Was muss in Mietinseraten stehen? — Pflichtangaben nach § 80 GEG

Wer eine Wohnung auf einem kommerziellen Immobilienportal oder in einer Anzeige anbietet, muss aus dem Energieausweis folgende Angaben aufnehmen:

Achtung: Fehlende Pflichtangaben im Inserat

Wer in gewerblichen Mietanzeigen die Energieeffizienzklasse oder den Energieverbrauchskennwert weglässt, kann nach § 108 GEG mit einem Bußgeld belegt werden. Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände können zudem wettbewerbsrechtlich vorgehen. Prüfen Sie Ihre Inserate auf Vollständigkeit — besonders wenn Sie Mehrfamilienhäuser verwalten.

Mieter-Rechte: Was darf der Mieter sehen und verlangen?

Als Mieter haben Sie das Recht, den Energieausweis Ihres Gebäudes einzusehen. Im Einzelnen bedeutet das:

Was Mieter nicht verlangen können: Eine individuelle Energiebewertung ihrer Wohnung. Der Energieausweis bezieht sich stets auf das gesamte Gebäude, nicht auf einzelne Wohneinheiten. Die Energieeffizienzklasse Ihrer Wohnung ist daher dieselbe wie die des gesamten Hauses.

Was tun, wenn der Vermieter keinen Ausweis vorlegt?

Wenn der Vermieter bei der Besichtigung keinen Energieausweis vorlegt und auch keine plausible Begründung gibt, haben Sie als Mietinteressent folgende Optionen:

CO2-Kosten: Wer zahlt wie viel? — Das CO2KostAufG

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es regelt, wie die CO2-Kosten aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Das Kernprinzip: Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto mehr trägt der Vermieter.

Die Aufteilung erfolgt nach einem 10-Stufen-Modell auf Basis der Energieeffizienzklasse des Gebäudes:

Konkret bedeutet das: Wer ein schlecht gedämmtes Altbauhaus der Klasse G oder H vermietet, bezahlt einen erheblichen Teil der Heizkosten seiner Mieter mit — als finanzieller Anreiz zur Sanierung.

Praxistipp: Energieausweis und CO2-Kosten kennen

Als Vermieter sollten Sie die aktuelle Energieeffizienzklasse Ihres Gebäudes genau kennen. Liegt Ihr Gebäude in Klasse F, G oder H, lohnt sich eine Abschätzung: Wie viel zahlen Sie jährlich an CO2-Kosten? Stimmen Sie das mit dem Sanierungsbudget ab — oft amortisieren sich Dämmmaßnahmen früher als gedacht, wenn man die CO2-Kostenlast einrechnet.

Energieausweis und Mieterhöhung — der rechtliche Zusammenhang

Ein Energieausweis allein berechtigt nicht zur Mieterhöhung. Für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis gilt das Mietrecht nach § 558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete) und § 559 BGB (Modernisierungsumlage). Folgendes ist relevant:

Modernisierungsumlage nach § 559 BGB

Wenn der Vermieter energetische Modernisierungsmaßnahmen durchführt — zum Beispiel eine neue Dämmung der Außenwände, Austausch der Heizung oder neue Fenster —, darf er die Jahresmiete um bis zu 8 % der auf die Wohnung entfallenden Modernisierungskosten erhöhen (§ 559 Abs. 1 BGB). Nach der Modernisierung muss der Energieausweis neu ausgestellt werden, weil sich die Energieeffizienz geändert hat.

Warmmietenneutralität und energetische Sanierung

Das Gesetz sieht in § 559 Abs. 4 BGB eine Begrenzung der Modernisierungsumlage vor, wenn die Mieterhöhung zusammen mit der Heizkostenersparnis die Warmmiete des Mieters deutlich übersteigen würde. Die Energieeffizienzklasse aus dem Energieausweis liefert hier eine wichtige Schätzgrundlage für die Heizkostenersparnis nach der Sanierung.

Bußgelder für Vermieter: Was droht bei fehlendem Energieausweis?

§ 108 GEG regelt die Bußgeldtatbestände. Relevant für Vermieter sind:

Die zuständige Behörde ist in der Regel das Baurechtsamt oder die Bauaufsichtsbehörde der jeweiligen Stadt oder des Landkreises. Anzeigen können von Mietern, Konkurrenten, Verbraucherschutzorganisationen oder Immobilienmaklern erstattet werden.

Welcher Energieausweis ist für eine Mietwohnung richtig?

Der Energieausweis bezieht sich stets auf das gesamte Gebäude — nicht auf einzelne Wohnungen. Das bedeutet: Sie benötigen als Vermieter einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Regel keinen eigenen Ausweis für Ihre Wohnung, sondern den Ausweis für das gesamte Gebäude. Diesen stellt typischerweise die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder die Hausverwaltung aus.

Wenn Sie hingegen das gesamte Mehrfamilienhaus vermieten oder ein Einfamilienhaus vermieten, sind Sie selbst für den Energieausweis verantwortlich. Welcher Ausweistyp zulässig ist, richtet sich nach § 80 Abs. 4 GEG:

Energieausweis für Neuvermietung online bestellen — so geht es

Als Vermieter bestellen Sie den Energieausweis am einfachsten und günstigsten online. Der Ablauf bei einem qualifizierten Online-Anbieter wie Dr. Energieberater:

  1. Online-Fragebogen ausfüllen: Angaben zu Gebäudeart, Baujahr, Wohnfläche, Anzahl der Wohneinheiten und Energieträger — dauert in der Regel 10–20 Minuten.
  2. Unterlagen hochladen: Für den Verbrauchsausweis: 3 Heizkostenabrechnungen. Für den Bedarfsausweis: Bauteilangaben (Dämmung, Fenster, Heizung).
  3. Ausweis erhalten: Nach Prüfung durch den qualifizierten Energieberater erhalten Sie den rechtsgültigen Energieausweis als PDF per E-Mail — in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
  4. Zahlung erst nach Erhalt: Bei seriösen Anbietern zahlen Sie erst, nachdem Sie den fertigen Ausweis erhalten haben.

Wichtig: Stellen Sie sicher, dass der Anbieter DIBt-registriert ist (§ 88 GEG). Nur dann ist der Ausweis rechtsgültig und kann für Besichtigung, Inserat und Vertragsabschluss genutzt werden.

Heizlastberechnung als nächster Schritt

Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Grundlagen: § 71, § 72, § 80, § 88 und § 108 GEG in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2024 sowie der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast). Stand: Mai 2026 — gesetzliche Anpassungen können zwischenzeitlich erfolgen, die individuelle Beratung mit qualifiziertem Energieberater nach § 88 GEG ersetzt dieser Beitrag nicht.