Antwort: Ein Energieausweis enthält auf der ersten Seite die Grunddaten (Gebäudeadresse, Baujahr, Ausweistyp), gefolgt von der zentralen Energieskala mit Energieeffizienzklasse A+ bis H, dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·a) und dem Endenergiebedarf oder -verbrauch. Der Primärenergiewert berücksichtigt Vorketten der Energiegewinnung, der Endenergiebedarf zeigt, was direkt am Gebäude verbraucht wird. Auf der zweiten Seite finden Sie Angaben zur Heizungsanlage, zum Energieträger und — beim Bedarfsausweis — Sanierungsempfehlungen. Die Energieklasse ergibt sich aus dem Primärenergiewert: unter 30 kWh/(m²·a) ist A+, über 250 kWh/(m²·a) ist H.

Die Kurzantwort in einem Satz

Die wichtigste Zahl im Energieausweis ist der Primärenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·a) — je kleiner, desto besser und energieeffizienter ist das Gebäude, und je niedriger der Wert, desto besser die Energieklasse (A+ bis H).

Was Sie auf den ersten Blick prüfen sollten

Achten Sie zuerst auf: (1) Ausweistyp — Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? (2) Energieklasse A+ bis H — das ist die schnellste Einordnung. (3) Primärenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·a) — die Kerngröße. (4) Hauptenergieträger — Gas, Öl, Wärmepumpe, Fernwärme? (5) Gültigkeitsdatum — ist der Ausweis noch innerhalb der 10-Jahres-Frist? (6) DIBt-Registriernummer — fehlt sie, ist der Ausweis rechtlich wertlos.

Seite 1: Grunddaten und Gebäudebeschreibung

Die erste Seite jedes Energieausweises enthält die Identifikationsdaten des Gebäudes. Hier lesen Sie:

Ausweistyp: Verbrauch oder Bedarf?

Oben links oder oben in der Mitte steht, ob es sich um einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis handelt. Das ist wichtig für die Interpretation der Kennwerte:

Diese Unterscheidung wird oft unterschätzt: Zwei Energieausweise für dasselbe Haus können unterschiedliche Werte zeigen, wenn einmal der Verbrauch, einmal der Bedarf ausgewiesen wird. Beim Kauf oder der Anmietung eines Gebäudes ist der Bedarfsausweis die verlässlichere Größe, weil er unabhängig vom bisherigen Nutzerverhalten ist.

Gebäudedaten auf Seite 1

Seite 2: Die Energieskala und die Energieklasse

Das zentrale Element des Energieausweises ist die Energieskala — ein horizontaler Balken, der von Grün (links, niedrig, gut) nach Rot (rechts, hoch, schlecht) verläuft. Auf dieser Skala ist der Energiekennwert des Gebäudes mit einem Pfeil markiert.

Energieeffizienzklassen A+ bis H

Seit 2014 werden die Kennwerte auch in Effizienzklassen übersetzt, die denen von Haushaltsgeräten ähneln. Die Klassen sind an den Primärenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·a) geknüpft:

Achtung: Klasse F, G oder H bedeutet höhere CO₂-Abgabe für Vermieter

Seit 2023 gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es verteilt die CO₂-Abgabe auf Brennstoffe (Gas, Öl) zwischen Vermieter und Mieter nach einem 10-Stufen-Modell, das vom spezifischen CO₂-Ausstoß des Gebäudes abhängt. Bei Klasse F, G oder H trägt der Vermieter einen erheblichen Anteil der CO₂-Abgabe — das ist eine direkte finanzielle Konsequenz eines schlechten Energieausweises für Vermieter.

Primärenergiebedarf vs. Endenergiebedarf — der Unterschied

Im Energieausweis finden Sie regelmäßig zwei verschiedene Energiekennwerte, die häufig verwechselt werden:

Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch (kWh/(m²·a))

Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die tatsächlich am Gebäude eingekauft oder verbraucht wird — also die Kubikmeter Gas oder Liter Heizöl, die verbraucht werden, umgerechnet in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Diese Zahl gibt Ihnen eine direkte Vorstellung davon, was die Heizkosten ungefähr kosten werden — wenn auch stark abhängig vom Energiepreis und vom Nutzungsverhalten.

Primärenergiebedarf oder Primärenergieverbrauch (kWh/(m²·a))

Der Primärenergiebedarf berücksichtigt zusätzlich die Vorkette der Energieerzeugung — also wie viel Energie bei der Förderung, dem Transport und der Umwandlung des Energieträgers verbraucht wird. Dafür werden sogenannte Primärenergiefaktoren verwendet, die je nach Energieträger unterschiedlich hoch sind. Der Primärenergiefaktor für Erdgas liegt bei etwa 1,1, für Heizöl bei 1,1, für Strom (netzbezogen) bei 1,8, für Fernwärme zwischen 0,0 und 0,7 (je nach Erzeugungsart) und für erneuerbare Energien bei 0.

Die Energieklasse im Energieausweis bezieht sich auf den Primärenergiebedarf oder -verbrauch — nicht auf den Endenergiebedarf. Das bedeutet: Ein Gebäude mit einer modernen Wärmepumpe kann trotz hohem Endenergieverbrauch (weil Strom verbraucht wird) eine sehr gute Energieklasse haben, weil der Primärenergiefaktor für Wärmepumpen-Strom niedrig ist, wenn erneuerbar erzeugt.

Seite 2 im Detail: Heizungsanlage und Energieträger

Im unteren Teil der Hauptseite oder auf der zweiten Seite des Energieausweises finden Sie Angaben zur Heizungsanlage:

Beim Bedarfsausweis: Sanierungsempfehlungen lesen

Wenn Sie einen Bedarfsausweis haben, enthält dieser auf einer separaten Seite (Seite 3 oder 4) Sanierungsempfehlungen. Diese Empfehlungen sind nicht rechtsverbindlich — sie zeigen mögliche Maßnahmen auf, wie die Energiebilanz verbessert werden könnte. Typische Empfehlungen betreffen:

Diese Empfehlungen geben Ihnen als Käufer oder Eigentümer einen ersten Hinweis, welche Investitionen sinnvoll wären. Eine verbindliche Kosten-Nutzen-Analyse erfordert allerdings eine individuelle Energieberatung — etwa im Rahmen der BAFA-EBN (Energieberatung für Wohngebäude), die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst wird.

Was bedeutet der Energieausweis für Käufer?

Als Käufer einer Immobilie gibt Ihnen der Energieausweis eine erste Einschätzung der laufenden Energiekosten und des Sanierungsbedarfs. Die wichtigsten Fragen, die Sie anhand des Energieausweises beantworten können:

Was bedeutet der Energieausweis für Mieter?

Als Mieter haben Sie nach § 80 GEG das Recht, bei jeder Besichtigung den Energieausweis zu sehen, und nach Mietvertragsabschluss Anspruch auf eine Kopie. Was Sie daraus ablesen sollten:

Häufige Fehler beim Lesen des Energieausweises

Diese Missverständnisse begegnen uns regelmäßig in der Praxis:

Heizlastberechnung als nächster Schritt

Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Grundlagen: § 71, § 72, § 80, § 88 und § 108 GEG in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2024 sowie der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast). Stand: Mai 2026 — gesetzliche Anpassungen können zwischenzeitlich erfolgen, die individuelle Beratung mit qualifiziertem Energieberater nach § 88 GEG ersetzt dieser Beitrag nicht.