Antwort: Für eine Wohnung wird kein eigener Energieausweis ausgestellt — der Energieausweis bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude. Wer eine Wohnung verkauft oder neu vermietet, muss dem Käufer oder Mieter den Energieausweis des Gebäudes vorlegen (§ 80 GEG). Welcher Typ gilt — Verbrauchsausweis (ab 69 €) oder Bedarfsausweis (ab 129 €) — hängt vom Baujahr und der Anzahl der Wohneinheiten im gesamten Gebäude ab. Bei einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus ist der Verwalter oder die WEG für die Beschaffung verantwortlich, der einzelne Wohnungseigentümer hat aber ein Auskunftsrecht.

Die Kurzantwort in einem Satz

Für eine Wohnung gibt es keinen eigenen Energieausweis — der Ausweis gilt für das gesamte Gebäude, und beim Verkauf oder bei der Neuvermietung müssen Sie als Eigentümer dem Interessenten genau diesen Gebäude-Energieausweis vorlegen (Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €, je nach Baujahr und Wohneinheitenanzahl des Hauses).

Schnell-Check: Was gilt für Ihre Wohnung?

Gebäude mit ≥5 Wohneinheiten ODER Bauantrag ab 1977: Verbrauchsausweis ab 69 € zulässig. Gebäude mit ≤4 Wohneinheiten UND Bauantrag vor 1977 UND nicht auf Wärmeschutz-Standard saniert: Bedarfsausweis ab 129 € Pflicht (§ 80 Abs. 4 GEG). Im Zweifel: Baujahr des Hauses und Anzahl aller Wohnungen im Haus prüfen.

Wann ist ein Energieausweis für eine Wohnung Pflicht?

Die gesetzliche Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises greift in zwei klar definierten Situationen — und zwar für das gesamte Gebäude, nicht für die einzelne Wohnung allein:

1. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung

Wer eine Eigentumswohnung (ETW) verkauft, muss dem Kaufinteressenten spätestens bei der ersten Besichtigung den Energieausweis des gesamten Gebäudes vorlegen — nicht nur aushändigen, sondern aktiv vorweisen. Nach dem Kaufvertrag hat der Käufer Anspruch auf eine Kopie oder das Original (§ 80 Abs. 2 GEG). Ein fehlender Energieausweis beim Verkauf kann zu einem Bußgeld bis zu 15.000 € führen (§ 108 GEG).

Bei Eigentumswohnungen ist die Beschaffung des Energieausweises häufig Gemeinschaftsaufgabe der WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft): Die Hausverwaltung oder ein Verwalter ist in der Regel zuständig, den Energieausweis für das gesamte Gebäude zu organisieren. Als einzelner Wohnungseigentümer haben Sie einen Anspruch darauf, dass die WEG einen Energieausweis erstellen lässt — und auf Einsicht in diesen Ausweis.

2. Bei der Neuvermietung einer Wohnung

Wer eine Mietwohnung neu vermietet — also einen neuen Mietvertrag abschließt —, muss dem Mietinteressenten bei der Besichtigung den Energieausweis des Gebäudes vorlegen. Bei bestehenden Mietverhältnissen, die unverändert weitergeführt werden (kein Mieterwechsel, kein neuer Vertrag), besteht keine Pflicht zur erneuten Vorlage. Die Übergabe einer Kopie an den neuen Mieter nach Vertragsabschluss ist Pflicht.

3. Im Immobilieninserat

Wird eine Wohnung über ein kommerzielles Inserat (Online-Plattform, Zeitung, Makler) angeboten, müssen folgende Energiekennwerte aus dem Energieausweis im Inserat aufgeführt sein: Energieeffizienzklasse (A+ bis H), Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis), Primärenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·a) sowie der wesentliche Energieträger für die Heizung. Fehlen diese Angaben im Inserat, ist das ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit nach § 108 GEG.

Welcher Ausweistyp gilt für Wohnungen?

Die Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis richtet sich ausschließlich nach den Eigenschaften des gesamten Gebäudes, nicht nach der einzelnen Wohnung. Die maßgebliche Regel steht in § 80 Abs. 4 GEG:

Verbrauchsausweis — ab 69 € (der Regelfall bei Mehrfamilienhäusern)

Der Verbrauchsausweis ist zulässig, wenn das Gebäude mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

In der Praxis bedeutet das: Die meisten Eigentumswohnungen in typischen Mehrfamilienhäusern kommen für den günstigeren Verbrauchsausweis in Frage. Er basiert auf den tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und ist deutlich günstiger als der Bedarfsausweis.

Bedarfsausweis — ab 129 € (Pflicht bei Altbauten mit wenigen WE)

Wenn das Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet, folgende Konstellation aufweist, ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben:

Der Bedarfsausweis analysiert die Bausubstanz (Dämmung, Fenster, Heizung) und gibt ein nutzerunabhängiges Bild der energetischen Qualität. Er ist als rechtssicherer anerkannt, weil er nicht durch das Heizverhalten der Bewohner beeinflusst wird.

Vorsicht: Falscher Ausweistyp bedeutet ungültiger Energieausweis

Wenn für ein Gebäude der Bedarfsausweis Pflicht ist und stattdessen ein Verbrauchsausweis ausgestellt wurde, ist dieser Ausweis rechtlich nicht verwertbar. Sie müssen dann einen neuen, korrekten Energieausweis beschaffen — auf eigene Kosten und womöglich unter Zeitdruck beim Immobilienverkauf. Prüfen Sie deshalb vor der Bestellung, ob Baujahr und Wohneinheitenanzahl des Gesamtgebäudes stimmen.

Was kostet der Energieausweis für eine Wohnung?

Der Energieausweis wird für das gesamte Gebäude ausgestellt und kann dann von allen Wohnungseigentümern im selben Haus genutzt werden. Die Kosten hängen vom Ausweistyp und dem Anbieter ab:

Wenn mehrere Wohnungseigentümer im selben Haus von einem Energieausweis profitieren, empfiehlt sich eine Kostenaufteilung über die WEG-Gemeinschaft. Eine WEG-Beschlussfassung über die Beauftragung eines Energieausweises ist rechtlich unkompliziert und schützt alle Eigentümer vor dem Bußgeldrisiko nach § 108 GEG.

Besonderheiten bei Eigentumswohnungen in einer WEG

Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) gibt es einige praktische Besonderheiten, die beim Energieausweis-Thema häufig zu Unsicherheiten führen:

Wer beschafft den Energieausweis in einer WEG?

Formal ist der Aussteller des Energieausweises der Eigentümer des Gebäudes — bei einer WEG ist das die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer insgesamt. In der Praxis organisiert die Hausverwaltung (der WEG-Verwalter) die Beauftragung. Wenn es noch keinen Energieausweis gibt oder der bestehende abgelaufen ist (nach 10 Jahren), kann jeder einzelne Wohnungseigentümer auf der nächsten Eigentümerversammlung beantragen, dass die WEG einen neuen Energieausweis beauftragt.

Einzelner Wohnungseigentümer ohne WEG-Beschluss

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kurzfristig verkaufen möchten und kein aktueller Energieausweis für das Gebäude vorhanden ist, können Sie als einzelner Eigentümer selbst einen Energieausweis für das gesamte Gebäude beauftragen — Sie sind gesetzlich berechtigt dazu. Die Kosten können Sie anschließend anteilig über die WEG-Abrechnung geltend machen, sofern die Gemeinschaft dies beschließt. Praktisch einfacher ist es jedoch, über die Hausverwaltung zu gehen.

Welche Unterlagen brauche ich als Wohnungseigentümer?

Für den Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen des gesamten Gebäudes der letzten 3 Jahre. Diese haben in der Regel Hausverwaltung oder Heizungsanlage-Betreiber. Für den Bedarfsausweis: Bauteilangaben des gesamten Gebäudes — Baujahr, Wärmedämmung, Fenstertypen, Heizungsanlage. Auch diese Angaben liefert typischerweise die Hausverwaltung oder der Verwalter.

Energieausweis bei Mietwohnungen: Was Vermieter wissen müssen

Als Vermieter einer Mietwohnung haben Sie gegenüber Ihrem Mieter gesetzlich verankerte Pflichten rund um den Energieausweis:

CO₂-Abgabe und Energieausweis für Wohnungsvermieter

Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ist seit 1. Januar 2023 in Kraft. Es teilt die CO₂-Preiskosten für fossile Brennstoffe (Erdgas, Heizöl) zwischen Vermieter und Mieter nach 10 Stufen auf, die sich am spezifischen CO₂-Ausstoß des Gebäudes orientieren (kg CO₂/m²/Jahr). Der Energieausweis liefert die Grundlagenwerte für diese Berechnung.

Für Wohnungsvermieter bedeutet das konkret: Ein aktueller, korrekter Energieausweis ist nicht nur für den Verkaufsfall wichtig, sondern auch für die laufende Kostentransparenz gegenüber dem Mieter. Vermieter, deren Gebäude in der schlechtesten Effizienzklasse liegt, tragen nach dem CO2KostAufG bis zu 95 % der CO₂-Abgabe — ein starker finanzieller Anreiz zur energetischen Sanierung.

Pflichtangaben im Inserat: Was muss rein?

Wer eine Wohnung kommerziell inseriert — also über eine Immobilienplattform, einen Makler oder eine Anzeige in einem Medium — muss folgende Angaben aus dem Energieausweis aufnehmen:

Fehlen diese Angaben im Inserat, kann das Bußgeld nach § 108 GEG ausgelöst werden. Makler sind außerdem verpflichtet, die Angaben aus dem Energieausweis wahrheitsgemäß in das Inserat zu übernehmen — eine fehlerhafte Angabe durch den Makler entbindet den Eigentümer nicht von seiner Verantwortung.

Heizlastberechnung als nächster Schritt

Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.

Energieausweis für Ihr Gebäude — rechtssicher und schnell

Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €. DIBt-registriert, BAFA-zugelassen. Sie zahlen erst nach Erhalt des fertigen Ausweises — kein Vorschuss, keine Vorkasse.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Grundlagen: § 71, § 72, § 80, § 88 und § 108 GEG in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2024 sowie der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast). Stand: Mai 2026 — gesetzliche Anpassungen können zwischenzeitlich erfolgen, die individuelle Beratung mit qualifiziertem Energieberater nach § 88 GEG ersetzt dieser Beitrag nicht.