Antwort: Die EPBD (Richtlinie (EU) 2024/1275) verpflichtet Deutschland, Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden einzuführen. Konkret: Die schlechtesten 15–16 % der Gebäude sollen voraussichtlich bis Anfang der 2030er-Jahre schrittweise saniert werden — die genauen Schwellen und Fristen legt Deutschland im Rahmen seiner nationalen Umsetzung selbst fest. Für Eigentümer bedeutet das jetzt: Energieausweis aktuell halten, Effizienzklasse kennen und frühzeitig planen.

Die Kurzantwort in einem Satz

Die EPBD 2024 (Richtlinie (EU) 2024/1275) schreibt Deutschland vor, die energetisch schlechtesten Gebäude schrittweise auf ein Mindestniveau zu bringen — die exakten Schwellenwerte und Fristen werden im deutschen Umsetzungsgesetz festgelegt, das sich noch in Abstimmung befindet.

Was ist der EPBD-Recast?

Der EPBD-Recast ist die überarbeitete EU-Gebäudeenergierichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275), veröffentlicht im April 2024. Sie ersetzt die bisherige EPBD von 2010 und verschärft die Anforderungen an Energieausweise, Mindesteffizienzstandards und nationale Sanierungsfahrpläne erheblich. Deutschland hatte bis April 2026 Zeit zur Umsetzung in nationales Recht.

Was genau schreibt die EPBD vor?

Die Richtlinie (EU) 2024/1275 enthält mehrere zentrale Bausteine, die schrittweise wirksam werden:

1. Mindestanforderungen für schlechteste Gebäude (MEPS)

Das Herzstück des EPBD-Recast sind die sogenannten Minimum Energy Performance Standards (MEPS). Die Richtlinie sieht vor, dass Mitgliedstaaten Mindeststandards für Bestandsgebäude einführen, beginnend mit den schlechtesten 15 % des nationalen Gebäudebestands. Wie genau diese Klassen in Deutschland definiert werden und bis wann die Sanierungen erfolgen müssen, legt jeder Mitgliedstaat selbst fest — die Richtlinie gibt lediglich den Rahmen vor.

In Deutschland wird voraussichtlich der Energieausweis mit seiner Effizienzklassenskala (A+ bis H) als Grundlage für die Einstufung dienen. Gebäude der schlechtesten Klassen (voraussichtlich F, G, H) dürften als Erste betroffen sein. Konkrete gesetzliche Schwellenwerte für Deutschland lagen zum Redaktionsschluss dieses Artikels noch nicht als finales Gesetz vor.

2. Null-Emissionsgebäude als Standard für Neubauten

Neubauten im öffentlichen Sektor müssen ab 2028 als Null-Emissionsgebäude errichtet werden, alle anderen Neubauten ab 2030. Diese Anforderung ist für das GEG bereits weitgehend vorgezeichnet und betrifft Eigentümer von Bestandsimmobilien weniger direkt.

3. Verschärfte Anforderungen an den Energieausweis

Die EPBD 2024 sieht eine neue, EU-weit harmonisierte Energieskala für Gebäude vor. Auf nationaler Ebene bedeutet das: Die bisherige A+- bis H-Skala wird mittelfristig an eine einheitlichere EU-Skala angeglichen. Für Eigentümer ist das relevant, weil bestehende Energieausweise bei der nächsten Transaktion (Verkauf, Vermietung) möglicherweise nach neuem Schema ausgestellt werden müssen.

4. Renovierungspass (Building Renovation Passport)

Die EPBD 2024 führt den freiwilligen Renovierungspass ein — ein mehrstufiger Sanierungsfahrplan, der zeigt, wie ein Gebäude schrittweise auf Null-Emissionsstandard gebracht werden kann. In Deutschland ist dies konzeptionell dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ähnlich, der bereits im Rahmen der BAFA-Energieberatung (BEW-Programm) gefördert wird.

Wichtig: Keine konkreten Sanierungsfristen ohne nationales Umsetzungsgesetz

Die EPBD 2024 gibt den Rahmen vor — konkrete Pflichten entstehen für Eigentümer erst durch das deutsche Umsetzungsgesetz. Wer Ihnen heute genaue Sanierungsfristen oder Strafzahlungen nennt, die über den gesicherten GEG-Stand hinausgehen, spekuliert. Verlassen Sie sich auf offizielle Quellen: bmwk.de, bafa.de und die GEG-Textfassung.

Was bedeutet das für Ihren Energieausweis?

Der Energieausweis ist das zentrale Instrument, über das die EPBD-Anforderungen wirksam werden. Bei jedem Verkauf oder jeder Neuvermietung ist der Energieausweis nach § 80 GEG Pflicht — und er enthält genau die Effizienzklasse, die voraussichtlich als Grundlage für die nationalen MEPS dienen wird.

EPBD und WPG — wie hängt das zusammen?

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG, in Kraft seit 1. Januar 2024) ist das deutsche Pendant zur EPBD auf der Infrastrukturseite. Während die EPBD die Gebäudeeffizienz regelt, schreibt das WPG den Kommunen vor, kommunale Wärmeplanung zu erstellen:

Für Eigentümer ist die kommunale Wärmeplanung relevant, weil sie zeigt, welche Wärmequellen in der jeweiligen Gemeinde langfristig zur Verfügung stehen — Fernwärme, Erdwärme, Wärmepumpe. Das beeinflusst, welche Heiztechnologie bei einem Heizungstausch sinnvoll ist.

Welche Gebäude sind besonders betroffen?

Betrachtet man die europäischen MEPS-Konzepte, stehen typischerweise Gebäude im Fokus, die im unteren Effizienzbereich liegen. In Deutschland sind das typischerweise:

Wenn Sie unsicher sind, in welcher Effizienzklasse Ihr Gebäude eingestuft ist, ist ein aktueller Energieausweis der erste und günstigste Schritt zur Klarheit. Ein Verbrauchsausweis ist bereits ab 69 € erhältlich, ein Bedarfsausweis mit Sanierungsempfehlungen ab 129 €.

Sanierungsfahrplan — der klügste erste Schritt

Statt auf den gesetzlichen Druck zu warten, empfiehlt sich ein proaktiver Ansatz: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), gefördert über das BAFA-Programm BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude — Energieberatung Wohngebäude), zeigt:

Ein iSFP wird von einem qualifizierten Energieberater nach § 88 GEG erstellt und über die BAFA bezuschusst — die genaue Förderquote und Konditionen finden Sie aktuell auf bafa.de.

Was sollten Eigentümer jetzt konkret tun?

Heizlastberechnung als nächster Schritt

Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.

Energieausweis für die EPBD-Vorbereitung

Kennen Sie Ihre Effizienzklasse? Ein aktueller Energieausweis ist der erste Schritt — Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis mit Sanierungsempfehlungen ab 129 €. DIBt-registriert, BAFA-zugelassen, Rückmeldung in 24 Stunden.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Grundlagen: § 71, § 72, § 80, § 88 und § 108 GEG in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2024 sowie der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast). Stand: Mai 2026 — gesetzliche Anpassungen können zwischenzeitlich erfolgen, die individuelle Beratung mit qualifiziertem Energieberater nach § 88 GEG ersetzt dieser Beitrag nicht.