Antwort: Den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für ein Wohngebäude beantragen Sie, indem Sie einen BAFA-zugelassenen Energieberater nach § 88 GEG beauftragen, der zunächst das Gebäude analysiert und anschließend einen gestuften Maßnahmenplan erstellt. Die Kosten der Beratung werden im Rahmen des BAFA-Programms „Energieberatung für Wohngebäude" (BAFA-EBN) gefördert — Förderantrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Wer nachfolgend Einzelmaßnahmen aus dem iSFP umsetzt, erhält einen zusätzlichen Förderbonus auf BEG-Einzelmaßnahmen (den sogenannten iSFP-Bonus). Der iSFP ist freiwillig — eine gesetzliche Pflicht für Bestandsgebäude besteht in Deutschland noch nicht (Stand Mai 2026).
Die Kurzantwort in einem Satz
Den Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten Sie durch einen BAFA-zugelassenen Energieberater nach § 88 GEG — die Beratungskosten werden über das BAFA-EBN-Programm gefördert, und wer Maßnahmen aus dem iSFP umsetzt, erhält zusätzliche Förderung über den iSFP-Bonus der BEG.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein persönlicher, gebäudespezifischer Maßnahmenplan, der zeigt: welche Sanierungsschritte wann in welcher Reihenfolge durchzuführen sind, um schrittweise auf ein hohes Effizienz-Niveau zu kommen. Er ersetzt nicht den Energieausweis, setzt ihn aber als Grundlage voraus und geht weit über dessen Angaben hinaus. Wer den iSFP hat und Einzelmaßnahmen umsetzt, erhält auf jede BEG-Einzelmaßnahme einen zusätzlichen Förderbonus (in der Regel 5 Prozentpunkte mehr) — das macht den iSFP oft schnell refinanziert.
Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein strukturiertes Beratungsdokument, das für ein bestimmtes Gebäude aufzeigt, welche energetischen Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind — und welche Förderung jeweils verfügbar ist. Der iSFP ist ein staatlich anerkanntes Instrument, das im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine besondere Rolle spielt.
Der iSFP unterscheidet sich grundlegend vom Energieausweis:
- Energieausweis: Pflichtdokument bei Verkauf und Vermietung, zeigt den Ist-Zustand der Energieeffizienz des Gebäudes an — Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €.
- iSFP: Freiwilliges Beratungsdokument, zeigt den Weg von Ist-Zustand zu einem angestrebten energetischen Zielzustand, mit Maßnahmenpaketen, Zeitplan und Kostenrahmen — erstellt durch einen qualifizierten Energieberater, Kosten über BAFA-EBN gefördert.
Beide Instrumente ergänzen sich: Der Energieausweis ist die Bestandsaufnahme, der iSFP ist der Fahrplan für die Verbesserung. Viele Eigentümer lassen beides zusammen erstellen.
Schritt für Schritt: Wie beantragen Sie den iSFP?
Schritt 1: BAFA-Förderantrag stellen — vor Beratungsbeginn
Der wichtigste Schritt zuerst: Wenn Sie die Energieberatungskosten über das BAFA-EBN-Programm (Energieberatung für Wohngebäude) fördern lassen möchten, muss der Förderantrag vor dem ersten Beratungsgespräch bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden. Im Nachhinein ist keine Förderung mehr möglich.
Den Antrag stellen Sie über das Online-Antragssystem der BAFA unter bafa.de. Sie benötigen dafür die Adresse des Gebäudes, Eigentümernachweise und die Auswahl des Beratungsprogramms (Energieberatung für Wohngebäude EBN). Nach Antragsgenehmigung können Sie die Beratung beauftragen.
Schritt 2: Qualifizierten Energieberater nach § 88 GEG beauftragen
Den iSFP darf nur ein BAFA-zugelassener Energieberater erstellen, der die Qualifikationsanforderungen nach § 88 GEG erfüllt. Die BAFA führt eine Liste aller zugelassenen Energieberater (Energieeffizienz-Expertenliste, auch BEW-Liste genannt). Diese ist öffentlich einsehbar auf der Website der Deutschen Energie-Agentur (dena), die im Auftrag der Bundesregierung die Expertenliste pflegt.
Achten Sie auf folgende Qualifikationsmerkmale:
- Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste (Dena-Expertenliste) — Voraussetzung für die BAFA-Förderung
- Qualifikation nach § 88 GEG — ingenieurwissenschaftlicher oder architektonischer Abschluss plus nachgewiesene energetische Weiterbildung
- DIBT-Registrierung für die Ausstellung von Energieausweisen (sofern Sie beides zusammen beauftragen möchten)
- Nachvollziehbares Erstgespräch, keine versteckten Vorabkosten
Schritt 3: Energetische Analyse des Gebäudes
Der Energieberater führt zunächst eine Bestandsaufnahme durch. Dabei werden erfasst:
- Baujahr und Gebäudehülle: Außenwände, Dach, Fenster, Keller
- Heizungsanlage: Typ, Baujahr, Energieträger, Warmwasserversorgung
- Lüftung: natürliche Lüftung oder mechanisch mit/ohne Wärmerückgewinnung
- Erneuerbare Energien: Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpe vorhanden?
- Nutzung: Wohngebäude, Leerstand, Anzahl der Bewohner
Die Analyse findet in der Regel mit einem Vor-Ort-Termin statt — bei gut dokumentierten Gebäuden mit vorhandenem Bedarfsausweis kann sie auch teilweise per Dokumentenübermittlung erfolgen. Wenn bereits ein Bedarfsausweis vorhanden ist, hat der Energieberater bereits einen Teil der nötigen Bauteilangaben.
Schritt 4: Erstellung des iSFP mit Maßnahmenpaketen
Auf Basis der Analyse erstellt der Energieberater den individuellen Sanierungsfahrplan. Ein vollständiger iSFP enthält:
- Ist-Zustand: Aktueller Primärenergiebedarf und CO₂-Ausstoß des Gebäudes
- Zielzustand: Angestrebtes Effizienz-Niveau (z. B. KfW-Effizienzhaus 70 oder 55) und dazu nötiger Primärenergiebedarf
- Maßnahmenpakete: Priorisierte Einzelmaßnahmen (z. B. zuerst Dach dämmen, dann Fenster, dann Heizung) — jede Maßnahme mit Kostenschätzung und Förderinformation
- Zeitplan: Empfehlung, in welchem Zeitraum welche Maßnahme sinnvoll ist
- Förderübersicht: Welche BEG-Einzelmaßnahmen förderfähig sind und welcher iSFP-Bonus greift
Schritt 5: BAFA-Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss der Beratung und Erhalt des iSFP reichen Sie bei der BAFA einen Verwendungsnachweis ein. Erst dann wird der Zuschuss für die Beratungskosten ausgezahlt. Die Frist und den genauen Ablauf entnehmen Sie den Förderrichtlinien auf bafa.de — diese können sich ändern, prüfen Sie vor Antragstellung immer die aktuell geltenden Bedingungen.
Kosten und Förderung des Sanierungsfahrplans
Die Erstellung eines iSFP durch einen BAFA-zugelassenen Energieberater ist nicht kostenlos. Je nach Komplexität des Gebäudes, Berater und Region können die Beratungskosten erheblich variieren. Die BAFA-EBN-Förderung deckt einen substanziellen Teil dieser Kosten:
- Für Wohngebäude: BAFA fördert in der Regel einen Großteil der Beratungskosten — die genaue Förderquote und den maximalen Förderbetrag entnehmen Sie den aktuellen Konditionen auf bafa.de, da diese Werte regelmäßig aktualisiert werden.
- Besondere Situationen: Bei Eigentümerwechsel (Kauf, Erbschaft) oder wenn das Gebäude als Wohnheim oder Gemeinschaft genutzt wird, gelten gesonderte Förderbedingungen — prüfen Sie die BAFA-Richtlinien im Einzelfall.
- Eigenanteil: Rechnen Sie stets mit einem Eigenanteil, den Sie selbst tragen. Die tatsächlichen Kosten hängen von Berater und Gebäude ab.
Wichtig: Die Förderung setzt voraus, dass der BAFA-Antrag vor Beginn der Beratung genehmigt wurde. Wer erst beraten wird und dann den Antrag stellt, erhält keine Förderung mehr.
Das ist der häufigste Fehler beim iSFP: Eigentümer beauftragen zunächst einen Energieberater und stellen den BAFA-Förderantrag erst nachträglich. Das ist nicht förderfähig. Der Antrag muss genehmigt sein, bevor Sie den ersten Beratungstermin vereinbaren. Sprechen Sie Ihren Energieberater darauf an — ein seriöser Berater weist Sie von sich aus darauf hin.
Der iSFP-Bonus: Mehr Förderung für Einzelmaßnahmen
Der zentrale finanzielle Vorteil des individuellen Sanierungsfahrplans liegt nicht allein in der Förderung der Beratungskosten. Wer nach Erstellung des iSFP Einzelmaßnahmen aus dem Fahrplan umsetzt, erhält auf jede einzelne BEG-geförderte Maßnahme einen zusätzlichen Förderbonus — den sogenannten iSFP-Bonus.
Dieser Bonus erhöht die Förderquote auf BEG-Einzelmaßnahmen, wenn sie im iSFP als sinnvoller Sanierungsschritt ausgewiesen sind. Bei einer Dämmmaßnahme, einem Fenstertausch oder einem Heizungstausch (KfW-458) kann das die effektive Förderquote spürbar verbessern. Der Bonus gilt nicht unbegrenzt — überprüfen Sie die aktuell geltenden BEG-Konditionen auf der Website des BMWK, der BAFA und der KfW.
Wie lange ist der iSFP-Bonus gültig?
Der iSFP-Bonus gilt für Maßnahmen, die innerhalb einer bestimmten Frist nach Erstellung des iSFP beginnen und umgesetzt werden. Die genauen Fristen und Bedingungen sind in den BEG-Förderrichtlinien geregelt und können sich ändern — aktuelle Konditionen immer vor Antragstellung auf bafa.de und kfw.de prüfen.
Energieausweis und iSFP: Wie hängen sie zusammen?
Energieausweis und Sanierungsfahrplan sind zwei verschiedene Instrumente, die sich gegenseitig ergänzen:
- Der Energieausweis (§ 80 GEG) ist das gesetzlich vorgeschriebene Pflichtdokument bei Verkauf und Neuvermietung. Er zeigt den aktuellen Ist-Zustand der Energieeffizienz und ist für Käufer, Mieter und Makler relevant. Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €.
- Der iSFP ist das strategische Planungsdokument für den Eigentümer, der sanieren möchte. Er baut auf dem Bedarfsausweis auf, weil dieser die Bauteil-Daten enthält, die für eine fundierte Maßnahmenplanung nötig sind.
In der Praxis bedeutet das: Wer einen Bedarfsausweis hat und diesen bereits erstellt hat, liefert dem Energieberater einen wesentlichen Teil der Daten, die für den iSFP benötigt werden. Das beschleunigt die Erstellung des iSFP und reduziert den Analyseaufwand.
Wer keinen aktuellen Bedarfsausweis hat, kann beides zusammen beauftragen — den Energieausweis als Pflichtdokument für Vermietung/Verkauf und den iSFP als Grundlage für die Sanierungsstrategie.
EPBD-Recast und der künftige Renovierungspass
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD-Recast, Richtlinie (EU) 2024/1275), verabschiedet im April 2024, führt das Konzept eines europäischen Renovierungspasses (englisch: „Renovation Passport") ein. Dieser soll langfristig für alle Gebäude gelten und ähnelt dem deutschen iSFP: ein gestufter Sanierungsfahrplan mit Zielvorgaben für das Gebäude.
Wichtig für Eigentümer: Die nationale Umsetzung der EPBD-Anforderungen in deutsches Recht ist noch nicht abgeschlossen (Stand Mai 2026). Konkrete Pflichten für Bestandsgebäude entstehen erst mit der nationalen Umsetzung — der iSFP ist heute freiwillig, nicht gesetzlich vorgeschrieben. Beobachten Sie offizielle Verlautbarungen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Was schon heute feststeht: Wer frühzeitig einen iSFP erstellt, ist gut vorbereitet, wenn die EPBD-Anforderungen national umgesetzt werden — und profitiert schon jetzt vom iSFP-Bonus bei BEG-Einzelmaßnahmen.
Wann ist der Sanierungsfahrplan besonders sinnvoll?
Ein iSFP lohnt sich besonders in folgenden Situationen:
- Sie besitzen ein Altbau-Gebäude (vor 1977) mit schlechter Energiebilanz und planen mittelfristig eine Sanierung — der iSFP hilft, die richtigen Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge zu wählen.
- Sie planen in den nächsten Jahren mehrere Einzelmaßnahmen (Heizungstausch, Dämmung, Fenster) — der iSFP sichert den Förderbonus auf jede dieser Maßnahmen.
- Sie möchten KfW-261 (Effizienzhaus-Kredit) beantragen — für die Komplettsanierung auf einen KfW-Effizienzhaus-Standard ist ein Energieberater nach § 88 GEG ohnehin Pflicht, der iSFP kann dabei entstehen.
- Sie haben geerbt oder ein sanierungsbedürftiges Gebäude erworben und möchten die Prioritäten verstehen, bevor Sie Geld investieren.
- Sie planen, das Gebäude in 5–10 Jahren zu verkaufen und möchten den Wert durch gezielte Sanierung steigern.
Was ein iSFP nicht ist und nicht kann
Um Enttäuschungen zu vermeiden, ist es wichtig, den iSFP realistisch einzuschätzen:
- Kein Ersatz für den Energieausweis: Der iSFP berechtigt nicht zur Vorlage bei Verkauf oder Vermietung. Dafür brauchen Sie weiterhin einen gültigen Energieausweis nach § 80 GEG.
- Kein verbindlicher Sanierungsplan: Der iSFP ist eine Empfehlung, kein Bescheid. Sie sind nicht verpflichtet, alle empfohlenen Maßnahmen umzusetzen.
- Keine Baugenehmigung: Sanierungs- und Umbaumaßnahmen erfordern je nach Bundesland und Umfang separate Baugenehmigungen — der iSFP ersetzt diese nicht.
- Keine Garantie für bestimmte Förderbeträge: Förderkonditionen können sich ändern. Der iSFP bildet zum Zeitpunkt seiner Erstellung ab, was möglich ist — prüfen Sie Konditionen immer aktuell vor Antragstellung.
Heizlastberechnung als nächster Schritt
Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.
Energieausweis als Grundlage für Ihren Sanierungsfahrplan
Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €. Der Bedarfsausweis liefert die Bauteil-Daten, die Ihr Energieberater für den iSFP braucht — DIBt-registriert, Rückmeldung in 24 Stunden.
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