Antwort: Den Verbrauchsausweis bestellen Sie in 5 Schritten: (1) Zulässigkeit nach § 80 Abs. 4 GEG prüfen — Verbrauchsausweis ist erlaubt für Gebäude mit Bauantrag ab 1. November 1977 oder mit mindestens 5 Wohneinheiten oder nachweislich auf Wärmeschutz-Standard 1977 saniert. (2) Drei Jahre Heizkostenabrechnungen plus Wohnfläche, Baujahr, Adresse und Anzahl Wohneinheiten bereitstellen. (3) DIBt-registrierten Online-Anbieter nach § 88 GEG auswählen. (4) Online-Fragebogen ausfüllen und Verbrauchsdaten übermitteln. (5) Fertiges PDF prüfen: DIBt-Registriernummer, Adresse, Energieeffizienzklasse. Preis: ab 69 €, Zustellung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Die Kurzantwort in einem Satz
Den Verbrauchsausweis bestellen Sie online bei einem DIBt-registrierten Anbieter: Drei Jahre Heizkostenabrechnungen sammeln, Formular ausfüllen, Ausweis als PDF erhalten — ab 69 €, ohne Vor-Ort-Termin, in der Regel binnen 24 Stunden.
Ja — wenn mindestens eine dieser drei Bedingungen erfüllt ist: (a) Bauantrag ab 1. November 1977; (b) mindestens 5 Wohneinheiten im Gebäude; (c) das Gebäude wurde nachträglich nachweislich auf den Wärmeschutz-Standard von 1977 saniert (Dämmung, Fenster). Ist keine dieser Bedingungen erfüllt — also Altbau vor 1977 mit ≤4 Wohneinheiten und ohne Sanierungsnachweis — ist der Bedarfsausweis Pflicht (§ 80 Abs. 4 GEG).
Schritt 1: Zulässigkeit des Verbrauchsausweises prüfen (§ 80 GEG)
Bevor Sie bestellen, müssen Sie wissen, ob der Verbrauchsausweis für Ihr Gebäude rechtlich überhaupt zulässig ist. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2024 unterscheidet klar zwischen zwei Ausweistypen und schreibt für bestimmte Gebäude den teureren Bedarfsausweis vor. Ein falscher Ausweistyp ist nicht nur sinnlos — er ist rechtlich ungültig, und Sie zahlen ein zweites Mal.
Wann ist der Verbrauchsausweis zulässig?
§ 80 Abs. 4 GEG regelt die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ist zulässig für:
- Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten — unabhängig vom Baujahr. Bei Mietshäusern mit vielen Einheiten ist der Verbrauchsausweis immer zulässig.
- Wohngebäude mit Bauantrag ab dem 1. November 1977 — auch wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt, solange das Baujahr nach diesem Stichtag liegt.
- Ältere Gebäude, die nachträglich auf den Wärmeschutz-Standard von 1977 saniert wurden — das bedeutet: Dämmung und Fenster entsprechen mindestens dem damaligen Stand der Technik. Ein Sanierungsnachweis (Rechnungen, Handwerkerbestätigungen) muss vorhanden sein.
Wann ist der Verbrauchsausweis NICHT zulässig?
Bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 gebaut wurden und nicht auf den Wärmeschutz-Standard saniert worden sind, ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben (§ 80 Abs. 4 GEG). Klassische Fälle: Einfamilienhaus aus den 1960er Jahren ohne Dämmung, Zweifamilienhaus von 1958 mit Originalfenstern. Hier hilft kein Preis-Argument — der Verbrauchsausweis ist bei Vorlage oder Aushändigung rechtlich wirkungslos.
Praktischer Tipp: Wenn Sie sich unsicher sind, geben Sie Baujahr, Wohneinheitenanzahl und Sanierungsstand in den Online-Fragebogen eines seriösen Anbieters ein — das System prüft automatisch, welcher Ausweistyp zulässig ist, und schlägt ihn vor.
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlich gemessenen Energieverbrauchsdaten — das ist sein zentrales Merkmal und macht ihn deutlich einfacher und günstiger als den Bedarfsausweis. Sie brauchen keine Bauteilangaben, keine Dämmwerte, keine Heizungsunterlagen. Was Sie wirklich benötigen:
Pflichtangaben für den Verbrauchsausweis
- Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Kalenderjahre — vollständig, mit Jahresverbrauch in kWh oder in der Einheit des Energieträgers (m³ Gas, Liter Heizöl, kWh Fernwärme, kWh Strom). Die Abrechnungen kommen vom Gasversorger, Fernwärmeversorger oder dem Schornsteinfegerprotokoll bei Ölheizungen.
- Energieträger — welches Heizsystem wird genutzt? Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Fernwärme, Strom (Nachtspeicher, Wärmepumpe), Pellets, Holz? Für jeden Energieträger gibt es einen festen Umrechnungsfaktor in kWh Primärenergie.
- Wohnfläche in m² — die beheizte Wohnfläche des gesamten Gebäudes. Achtung: Nicht Wohnfläche der einzelnen Wohnungen addieren, sondern die beheizte Nutzfläche nach DIN 277 oder der Wohnflächenverordnung. Bei Unklarheiten empfehle ich den Wert aus dem Mietvertrag oder Kaufvertrag zu nehmen — das ist in der Regel ausreichend genau.
- Baujahr des Gebäudes
- Anzahl der Wohneinheiten
- Vollständige Adresse des Gebäudes (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Was tun, wenn Heizkostenabrechnungen fehlen?
Bei vermieteten Gebäuden mit zentraler Heizungsanlage können Sie die Abrechnungen beim Hausverwalter anfordern oder direkt beim Energieversorger (der Versorger muss historische Daten auf Anfrage bereitstellen). Bei selbst genutzten Einfamilienhäusern mit Heizöl hilft die Tankkarte oder der Lieferant — fragen Sie nach den Lieferscheinen der letzten drei Jahre plus dem Tankstand-Differenzprotokoll. Bei Gasheizung stellt der Gasversorger auf Anfrage eine Verbrauchshistorie aus. Haben Sie trotz Nachfrage keine Daten für alle drei Jahre, müssen Sie auf den Bedarfsausweis ausweichen — der braucht keine Verbrauchsdaten.
Bereinigungshinweis bei Leerstand oder Umbau
Wenn im Erfassungszeitraum ein Teil des Gebäudes leer stand oder ein Umbau stattfand (Anbau, Abriss eines Gebäudeteils), kann der tatsächliche Verbrauch verzerrt sein. Seriöse Anbieter haben im Fragebogen ein Feld für solche Besonderheiten. Notieren Sie Zeitraum und Grund des Leerstands — der Energieberater bereinigt dann die Verbrauchswerte entsprechend der verringerten Nutzung.
Schritt 3: Qualifizierten Online-Anbieter finden (§ 88 GEG)
Nicht jeder Anbieter von Energieausweisen erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. § 88 GEG definiert, wer überhaupt berechtigt ist, Energieausweise auszustellen: Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium in Architektur, Bauingenieurwesen, Bauphysik oder einem vergleichbaren technischen Fach, mit nachgewiesener Weiterbildung im Bereich Energieberatung. Diese Personen sind im DIBt-Register geführt.
Woran erkennt man einen seriösen Anbieter?
- DIBt-Registriernummer: Das Deutsche Institut für Bautechnik vergibt die Registriernummer, die auf jedem gültigen Energieausweis erscheint. Fragen Sie den Anbieter nach seiner Registriernummer — seriöse Anbieter nennen sie ohne Zögern.
- BAFA-Listung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle führt eine Liste qualifizierter Energieberater (BEW-Liste). BAFA-gelistete Berater können nicht nur Ausweise ausstellen, sondern auch Förderanträge begleiten.
- Vollständiges Impressum: Firmenname, Anschrift, Handelsregisternummer, Geschäftsführer — fehlt das Impressum oder ist es unvollständig, ist das ein Warnsignal.
- Zahlung erst nach Zustellung: Seriöse Anbieter fordern keine Vorkasse. Sie zahlen erst, wenn der fertige Energieausweis als PDF in Ihrem Postfach liegt.
- Erreichbarkeit: Es sollte einen Ansprechpartner geben — entweder Telefon, E-Mail oder Chat. Bei Rückfragen zum ausgefüllten Fragebogen oder bei Korrekturbedarf müssen Sie schnell jemanden erreichen können.
Anbieter, die Verbrauchsausweise für 19 € oder 29 € anbieten, arbeiten häufig ohne ordnungsgemäße DIBt-Registrierung oder mit veralteten Qualifikationsnachweisen. Ein solcher Ausweis ist bei Vorlage gegenüber Käufer oder Mieter rechtlich ungültig. Das Bußgeld nach § 108 GEG kann bis zu 15.000 € betragen — und zwar für den Eigentümer, nicht für den Aussteller. Der günstigste Preis für einen rechtssicheren Verbrauchsausweis liegt realistisch bei 69 € aufwärts.
Schritt 4: Online-Fragebogen ausfüllen und absenden
Wenn Sie Anbieter gewählt und Unterlagen beisammen haben, dauert das Ausfüllen des Online-Fragebogens bei einem gut strukturierten System unter 15 Minuten. Was Sie beim Ausfüllen beachten sollten:
Auf was im Fragebogen besonders achten
- Energieträger korrekt benennen: Heizöl EL ist nicht dasselbe wie Heizöl schwer; Erdgas H unterscheidet sich von Erdgas L. Der Energieberater errechnet den Primärenergiebedarf mit Umrechnungsfaktoren aus der DIN V 18599 — ein falscher Energieträger verfälscht das Ergebnis.
- Verbrauch in kWh oder in Verbrauchseinheit: Manche Formulare fordern den Verbrauch in m³ Gas, andere in kWh. Geben Sie an, was auf Ihrer Abrechnung steht — der korrekte Umrechnungsfaktor (Heizwert) steht auf der Jahresabrechnung Ihres Gasversorgers und beträgt typischerweise zwischen 9,5 und 11,5 kWh/m³.
- Wohnfläche sorgfältig eintragen: Die Energiekennzahl (kWh/m²/Jahr) wird durch die eingetragene Wohnfläche geteilt. 10 m² Abweichung können die Energieklasse um eine Stufe verschieben.
- Leerstandszeiten angeben: Falls in einem Abrechnungsjahr Wohnungen leer standen, sollten Sie das im Formular notieren — der Berater bereinigt den Verbrauch entsprechend.
- Erneuerbare Energien: Haben Sie Solarthermie oder eine Wärmepumpe? Diese Angaben fließen in die Berechnung ein und können die Energieklasse verbessern. Vergessen Sie nichts.
Nach dem Absenden
Nach Absenden des Fragebogens prüft der Energieberater die übermittelten Daten. Bei seriösen Anbietern meldet er sich bei Rückfragen — wenn zum Beispiel ein Verbrauchswert unplausibel hoch oder niedrig erscheint. Dieser Rückfrageprozess dauert in der Regel ein bis vier Stunden. Anschließend wird der Energieausweis erstellt und als rechtsgültiges PDF übermittelt.
Schritt 5: Verbrauchsausweis prüfen und aufbewahren
Nach Erhalt des PDF sollten Sie einige Minuten investieren, um den Ausweis zu prüfen, bevor Sie ihn archivieren oder bei Besichtigungen vorlegen:
- DIBt-Registriernummer auf Seite 1 — ohne diese Nummer ist der Ausweis rechtlich wirkungslos. Die Nummer hat das Format XXXX-XXXX-XXXX-XXXX.
- Aussteller-Angaben: Name, Berufsbezeichnung, Firmenname und Adresse des Ausstellers müssen auf dem Ausweis erscheinen und mit dem beauftragten Anbieter übereinstimmen.
- Adresse des Gebäudes: Straße, Hausnummer, PLZ und Ort müssen exakt mit dem zu verkaufenden oder vermietenden Objekt übereinstimmen. Selbst ein falscher Buchstabe im Straßennamen kann bei Bußgeldprüfungen zu Diskussionen führen.
- Energieeffizienzklasse A+ bis H: Diese Klasse muss in Immobilieninseraten angegeben werden — commercial listings (Online-Portale, Zeitungsanzeigen) sind nach § 80 GEG verpflichtet zur Nennung der Klasse, des Energieverbrauchs und des Energieträgers.
- Gültigkeitsdatum: Der Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig. Notieren Sie das Ablaufdatum in Ihrem Kalender — besonders wenn Sie regelmäßig vermieten.
- Ausweistyp: Auf dem Ausweis muss klar stehen, ob es sich um einen Verbrauchsausweis handelt. Prüfen Sie, ob der ausgewiesene Typ mit dem bestellten Typ übereinstimmt.
Was tun, wenn Fehler aufgefallen sind?
Wenn auf dem Ausweis die falsche Adresse steht, die Wohnfläche abweicht oder der Energieträger fehlerhaft eingetragen ist, melden Sie sich sofort beim Aussteller. Korrekturen innerhalb der ersten Tage nach Ausstellung sind bei seriösen Anbietern in der Regel kostenlos. Legen Sie keinen fehlerhaften Ausweis vor — ein inhaltlich falscher Ausweis kann ebenfalls als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.
Was kostet ein Verbrauchsausweis 2026?
Die Preisspanne für einen Verbrauchsausweis ist groß und hängt von Anbieter, Gebäudegröße und Serviceumfang ab:
- Online-Anbieter, Standardgebäude: in der Regel zwischen 69 € und 120 €. Der Preis ist für Ein- bis Vierzimmer-Wohngebäude mit klaren Verbrauchsdaten typisch.
- Größere Mehrfamilienhäuser oder komplexere Gebäude: Je nach Anzahl der Einheiten und Energieträger-Mix zwischen 80 € und 200 €.
- Lokale Energieberater mit Vor-Ort-Termin: 150 € bis 350 € — deutlich teurer, weil der Berater Fahrtzeit und Aufwand berechnet. Rechtlich gleichwertig, aber zeitintensiver.
Wichtig: Der Preis beeinflusst nicht die Rechtsgültigkeit. Ein 69-€-Ausweis von einem DIBt-registrierten Online-Anbieter ist genauso rechtsgültig wie ein 300-€-Ausweis nach Vor-Ort-Begehung.
Wie lange gilt der Verbrauchsausweis?
Ein Energieausweis — ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis — ist ab Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig. Ausnahmen gibt es keine. Wenn Ihr Ausweis abgelaufen ist und Sie verkaufen oder neu vermieten möchten, müssen Sie einen neuen ausstellen lassen. Ein neuer Ausweis ist auch sinnvoll, wenn sich die Energiesituation des Gebäudes wesentlich verändert hat — etwa durch Einbau einer Wärmepumpe, eine Dämmmaßnahme oder den Anschluss an Fernwärme. In solchen Fällen kann ein neuer Ausweis eine bessere Energieklasse ausweisen und damit den Immobilienwert positiv beeinflussen.
Verbrauchsausweis und CO₂-Abgabe: Was Vermieter wissen müssen
Seit 2023 regelt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), wie die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt wird. Das Gesetz nutzt ein 10-Stufen-Modell, das auf dem spezifischen CO₂-Ausstoß des Gebäudes in kg/m²/Jahr basiert. Je schlechter die Energiebilanz (also je höher der Ausstoß), desto größer der Anteil, den der Vermieter trägt.
Der Energieausweis ist dabei das Schlüsseldokument: Er liefert die Verbrauchskennwerte, aus denen der CO₂-Ausstoß errechnet wird. Ein aktueller, korrekter Energieausweis ist also nicht nur für die Vermietungs- und Verkaufspflicht wichtig, sondern auch für die korrekte jährliche Nebenkostenabrechnung. Vermieter mit einem veralteten oder inhaltlich fehlerhaften Ausweis riskieren falsche CO₂-Kostenverteilung und damit Nachforderungen durch den Mieter.
Heizlastberechnung als nächster Schritt
Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.
Verbrauchsausweis jetzt online bestellen — ab 69 €
DIBt-registriert, BAFA-zugelassen, Rückmeldung in 24 Stunden. Sie zahlen erst nach Erhalt des fertigen Ausweises — kein Vorschuss, keine versteckten Kosten.
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