Antwort: Immobilienmakler müssen bei Besichtigungen im Rahmen von Verkauf oder Neuvermietung einen gültigen Energieausweis vorlegen — nicht erst beim Vertragsabschluss (§ 80 GEG). In kommerziellen Inseraten (Online-Portale, Zeitungen) sind Energieeffizienzklasse, Energiekennwert und Energieträger als Pflichtangaben auszuweisen. Fehlt der Ausweis oder fehlen Inserat-Angaben, drohen Bußgelder bis zu 15.000 € (§ 108 GEG) — auch dem Makler. Ist beim Auftragseingang kein Ausweis vorhanden, sollte der Makler den Eigentümer zur Bestellung auffordern, bevor die erste Besichtigung stattfindet.
Die Kurzantwort in einem Satz
Immobilienmakler müssen sicherstellen, dass bei jeder Besichtigung ein gültiger Energieausweis vorliegt und alle Pflichtangaben im Inserat enthalten sind — andernfalls riskieren sie Bußgelder bis zu 15.000 € nach § 108 GEG, auch wenn der Ausweis Aufgabe des Eigentümers ist.
Energieausweis bei Auftragseingang anfordern · Vorlagemöglichkeit bei der ersten Besichtigung sicherstellen · Pflichtangaben im Inserat prüfen (Energieklasse, Kennwert, Energieträger) · Nach Vertragsabschluss Kopie an Käufer/Mieter aushändigen lassen · Ausweis im Vermarktungs-Dossier archivieren.
Welche Pflichten treffen Makler beim Energieausweis?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet zwischen dem Eigentümer als primär Verpflichteten und dem Makler als Mitverantwortlichem. Die relevanten Pflichten für den Maklerbetrieb ergeben sich aus § 80 GEG:
1. Vorlagepflicht bei Besichtigung
Nach § 80 Abs. 3 GEG ist der Energieausweis bei jeder Besichtigung im Rahmen eines Verkaufs oder einer Neuvermietung vorzulegen — und zwar bereits bei der ersten Besichtigung, nicht erst bei der zweiten oder beim Notartermin. In der Praxis bedeutet das: Der Makler muss den Ausweis entweder ausgedruckt mitbringen oder in digitaler Form vorzeigen können (z.B. auf dem Tablet).
Die Vorlagepflicht trifft primär den Eigentümer, der den Energieausweis beschaffen muss. Der Makler ist jedoch verpflichtet, für die Vorlage zu sorgen. Das bedeutet: Kein Ausweis beim Auftragseingang = keine Besichtigung ohne Klärung. Professionelle Makler fordern den Energieausweis als festen Bestandteil der Auftragsannahme-Dokumente an.
2. Inserat-Pflichtangaben
In kommerziellen Immobilieninseraten — also in Zeitungen, Online-Portalen (Immobilienscout, Immonet, Immowelt etc.) und auf der eigenen Makler-Website — müssen nach § 80 Abs. 1 GEG folgende Angaben aus dem Energieausweis enthalten sein:
- Art des Energieausweises — Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
- Energiekennwert (Endenergiekennwert) — in kWh/(m²·a) aus dem Energieausweis
- Energieeffizienzklasse — A+ bis H (sofern der Ausweis eine ausweist; neuere Ausweise enthalten sie)
- Wesentlicher Energieträger — zum Beispiel Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Wärmepumpe
- Baujahr des Gebäudes
Diese Angaben müssen im Inserat erkennbar sein — sie dürfen nicht kleingedruckt oder in einem Anhang versteckt sein. Üblicherweise werden sie am Ende des Inserattexts in einem separaten Energiedaten-Block dargestellt.
3. Aushändigungspflicht an Käufer und Mieter
Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages hat der Käufer bzw. der neue Mieter Anspruch auf eine Kopie des Energieausweises. Diese Pflicht liegt primär beim Eigentümer/Vermieter, aber der Makler sollte im Sinne einer reibungslosen Transaktion sicherstellen, dass die Übergabe tatsächlich erfolgt und dokumentiert wird.
§ 108 GEG sieht Bußgelder bis zu 15.000 € vor für Verstöße gegen die Vorlagepflicht, die Inserat-Pflichtangaben und die Aushändigungspflicht. Die Bußgeldnorm richtet sich gegen denjenigen, der die Pflicht verletzt — das kann neben dem Eigentümer auch der Makler sein, der ein Inserat ohne Pflichtangaben schaltet oder eine Besichtigung durchführt, ohne den Ausweis vorzulegen.
Was gilt, wenn der Eigentümer keinen Energieausweis hat?
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Eigentümer bei Auftragserteilung an den Makler noch keinen Energieausweis besitzen. Die richtige Vorgehensweise:
Schritt 1: Sofort und schriftlich anfordern
Der Makler sollte den Eigentümer schriftlich (E-Mail, Auftragsformular) zur Beschaffung des Energieausweises auffordern, bevor die Vermarktung beginnt. Diese Aufforderung sollte dokumentiert werden — damit der Makler nachweisen kann, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
Schritt 2: Erste Besichtigung erst nach Vorlage
Professionell ist es, die erste Besichtigung erst durchzuführen, wenn der Energieausweis vorliegt. Das schützt den Makler vor dem Bußgeldrisiko und signalisiert dem Eigentümer, dass die Pflicht ernst zu nehmen ist.
Schritt 3: Ausweis beschaffen helfen
Viele Makler bieten ihren Kunden an, die Bestellung des Energieausweises zu koordinieren — oder empfehlen einen vertrauenswürdigen Anbieter. Das ist für alle Parteien effizienter als das Warten auf einen lokalen Vor-Ort-Termin: Ein Verbrauchsausweis ist online ab 69 € erhältlich und liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor. Der Bedarfsausweis ist ab 129 € erhältlich.
Wie unterscheiden sich Verbrauchs- und Bedarfsausweis — für Makler relevant?
Makler sollten den Unterschied zwischen den beiden Ausweistypen kennen, um ihren Kunden kompetent zu begegnen und Fehler zu vermeiden:
Verbrauchsausweis (ab 69 €)
Basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Zulässig für Wohngebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten oder mit Bauantrag ab November 1977. Er ist günstiger und schneller zu beschaffen. Nachteil für Makler: Der Energiekennwert hängt vom Heizverhalten der Bewohner ab — bei überdurchschnittlichem Heizverhalten kann er schlechter aussehen als die Bausubstanz tatsächlich ist.
Bedarfsausweis (ab 129 €)
Basiert auf der Bewertung der Bausubstanz — unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Pflicht für Altbauten mit ≤ 4 Wohneinheiten, Bauantrag vor November 1977 und ohne Sanierung auf Wärmeschutz-Standard 1977 (§ 80 Abs. 4 GEG). Vorteil für Makler: Der Bedarfsausweis stellt die bauliche Qualität in den Vordergrund und enthält Sanierungsempfehlungen, die im Verkaufsgespräch hilfreich sein können.
Inserat-Pflichtangaben praktisch umsetzen: Muster-Textblock
Ein Muster-Energiedaten-Block für Immobilieninserate könnte so aussehen:
Energieausweis: Verbrauchsausweis · Energieklasse: D · Endenergieverbrauch: 135 kWh/(m²·a) · Wesentlicher Energieträger: Erdgas · Baujahr: 1985 — Angaben gemäß Energieausweis nach § 80 GEG.
Dieser Block sollte in jedem Online-Inserat sichtbar eingebaut sein — nicht im versteckten Anhang. Die genauen Werte entnehmen Sie immer dem vorliegenden Energieausweis, nicht aus Schätzungen.
Sonderfall: WEG-Verwaltung und Makler
Bei Eigentumswohnungen (WEG) liegt der Energieausweis für das Gesamtgebäude in der Verantwortung der Eigentümergemeinschaft und deren Verwaltung. Für den Verkauf einer einzelnen Wohneinheit hat der Makler den Gebäude-Energieausweis vom WEG-Verwalter anzufordern. Das Inserat zeigt die Kennwerte des Gesamtgebäudes, nicht der einzelnen Wohnung.
In der Praxis: Den Energieausweis bei der WEG-Verwaltung anfragen, sobald der Verkaufsauftrag angenommen wird. Gut organisierte Verwaltungen halten ihn digital bereit. Ist kein aktueller Ausweis vorhanden, trägt die WEG die Kosten für einen neuen Ausweis — beim Mehrfamilienhaus also in der Regel ein Verbrauchsausweis, der online zu günstigen Konditionen erstellt werden kann.
Energieausweis-Gültigkeit: Was Makler prüfen müssen
Ein Energieausweis ist 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Makler sollten bei Auftragseingang das Ausstellungsdatum prüfen. Ist der Ausweis abgelaufen oder läuft er während der Vermarktungsphase aus, muss der Eigentümer einen neuen ausstellen lassen. Auch ein inhaltlich überholter Ausweis — z.B. nach einer Sanierung oder einem Heizungstausch — sollte aktualisiert werden, da ein veralteter Ausweis den Verkaufspreis negativ beeinflussen kann.
Haftungsfragen: Wer haftet bei fehlendem Energieausweis?
Die Haftungsfrage ist in der Praxis differenziert:
- Der Eigentümer ist primär zur Beschaffung des Energieausweises verpflichtet. Er haftet für Verstöße gegen die Vorlage- und Aushändigungspflicht.
- Der Makler haftet für Verstöße, die durch seine Handlungen entstehen — insbesondere für fehlerhafte oder unvollständige Inserat-Pflichtangaben und für Besichtigungen ohne den vorgelegten Ausweis, wenn er Kenntnis davon hatte, dass kein Ausweis vorlag.
- Dokumentation schützt: Ein schriftlicher Nachweis, dass der Makler den Eigentümer zur Beschaffung aufgefordert hat und die Besichtigung erst nach Vorlage des Ausweises stattfand, reduziert das Haftungsrisiko erheblich.
Energieausweis als Vertriebsinstrument: Chancen für Makler
Makler, die den Energieausweis professionell in ihre Vermarktung einbauen, haben einen Wettbewerbsvorteil:
- Transparenz schafft Vertrauen — Käufer und Mieter schätzen es, wenn Energiekennwerte klar kommuniziert werden, bevor sie fragen müssen.
- Gute Energieklasse ist ein Verkaufsargument — Gebäude mit Energieklasse A, B oder C erzielen in der Regel bessere Preise als vergleichbare Objekte mit Klasse F oder G.
- Sanierungsempfehlung als Service — der Bedarfsausweis enthält Sanierungsempfehlungen, die Makler nutzen können, um dem Eigentümer Mehrwert zu bieten und gleichzeitig den Verkaufspreis realistisch einzuschätzen.
- Rechtssicherheit als Markenversprechen — professionell organisierte Energieausweis-Prozesse signalisieren Kompetenz und schützen alle Beteiligten.
Heizlastberechnung als nächster Schritt
Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.
Energieausweis für Ihr Maklerobjekt — schnell und rechtssicher
Verbrauchsausweis ab 69 €, Bedarfsausweis ab 129 €. DIBt-registriert, BAFA-zugelassen. Rückmeldung in 24 Stunden — Ihr Objekt kann ohne Verzögerung besichtigt und inseriert werden.
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