Antwort: Mieter haben nach § 80 Abs. 2 GEG das Recht, bei der Wohnungsbesichtigung den Energieausweis vorgelegt zu bekommen. Bei Vertragsabschluss muss der Vermieter eine Kopie aushändigen. Fehlt der Energieausweis, kann der Vermieter mit einem Bußgeld bis 15.000 € nach § 108 GEG belegt werden. Seit 2023 gilt außerdem das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG): Je schlechter die Energieeffizienz der Wohnung, desto mehr der CO₂-Abgabe trägt der Vermieter. Der Energieausweis ist dabei das Schlüsseldokument für die korrekte Kostenteilung.

Die Kurzantwort in einem Satz

Als Mieter haben Sie ein gesetzliches Recht auf Vorlage des Energieausweises bereits bei der Wohnungsbesichtigung — und auf eine Kopie bei Vertragsabschluss — und die CO₂-Kosten werden seit 2023 nach Energieeffizienz-Stufen zwischen Ihnen und dem Vermieter aufgeteilt.

Ihre Rechte als Mieter beim Energieausweis auf einen Blick

Vorlage bei Besichtigung (§ 80 Abs. 2 GEG) · Kopie bei Vertragsabschluss (§ 80 Abs. 2 GEG) · CO₂-Kostenteilung nach CO2KostAufG (seit 2023) · Bußgeld für Vermieter bei Verletzung (§ 108 GEG) · Kein Anspruch auf Mietminderung allein wegen fehlendem Energieausweis

Was der Energieausweis über Ihre Mietwohnung verrät

Der Energieausweis eines Wohngebäudes zeigt, wie energieeffizient das Gebäude ist. Für Mieter sind dabei besonders relevant:

Wenn Sie vor dem Einzug wissen, dass die Wohnung Energieeffizienzklasse G oder H hat, können Sie besser einschätzen, wie hoch Ihre Heizkosten voraussichtlich sein werden — und ob der Vermieter aufgrund des CO2KostAufG einen erheblichen Teil der CO₂-Abgabe tragen muss.

Wann muss der Vermieter den Energieausweis vorlegen?

Die Vorlage- und Aushändigungspflichten des Vermieters beim Mietvertrag regelt § 80 Abs. 2 GEG:

Gilt die Pflicht auch bei bestehenden Mietverhältnissen?

Für laufende Mietverhältnisse, die vor Einführung der aktuellen GEG-Pflichten begründet wurden, besteht keine nachträgliche Pflicht des Vermieters, den Energieausweis spontan vorzulegen. Allerdings haben Mieter bei Mietverlängerungen oder wesentlichen Vertragsänderungen in der Praxis oft die Möglichkeit, den Energieausweis einzufordern. Bei Neuvermietung gilt die Vorlagepflicht uneingeschränkt.

Achtung: Kein automatisches Mietminderungsrecht bei fehlendem Energieausweis

Das Fehlen des Energieausweises berechtigt den Mieter nicht automatisch zur Mietminderung. Die Vorlagepflicht des Vermieters ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht — Sanktion ist das Bußgeld nach § 108 GEG, nicht das zivilrechtliche Mietminderungsrecht. Anders verhält es sich, wenn die tatsächliche energetische Qualität der Wohnung von der im Ausweis ausgewiesenen abweicht und dadurch ein Mangel der Mietsache entsteht.

CO₂-Kosten: Was Mieter seit 2023 weniger zahlen können

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es regelt, wie die Kosten des nationalen Emissionshandels (CO₂-Abgabe) auf fossile Brennstoffe — insbesondere Gas und Heizöl — zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden.

Die Grundidee: Wer ein energetisch schlechtes Gebäude vermietet, muss einen größeren Teil der CO₂-Kosten selbst tragen — als Anreiz für energetische Sanierung. Je besser die Energieeffizienz, desto mehr zahlt der Mieter (weil die schlechte Effizienz nicht durch den Vermieter zu verantworten ist). Je schlechter die Effizienz, desto mehr zahlt der Vermieter.

Das 10-Stufen-Modell des CO2KostAufG

Die Aufteilung erfolgt in zehn Stufen nach dem spezifischen CO₂-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter und Jahr (kg CO₂/m²·a). Die Werte stammen aus dem Energieausweis oder der Energieverbrauchsabrechnung. Je höher der CO₂-Ausstoß, desto höher der Vermieteranteil:

Für die Berechnung des CO₂-Ausstoßes und die korrekte Zuordnung zu einer Stufe braucht der Vermieter den aktuellen Energieausweis. Mieter in schlecht gedämmten Gebäuden profitieren direkt von diesem Gesetz — die Vermieter werden gesetzlich an den Kosten der energetischen Ineffizienz beteiligt.

Wie Mieter prüfen können, ob die Kostenteilung korrekt ist

Schauen Sie sich Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung an: Der Vermieter muss die CO₂-Kosten separat ausweisen und den von ihm getragenen Anteil angeben. Wenn Sie Zweifel haben, ob die Stufen-Zuordnung korrekt ist, können Sie folgendes tun:

Was Mieter beim Energieausweis konkret prüfen sollten

Wenn Ihnen der Energieausweis bei der Besichtigung vorgelegt wird, achten Sie auf folgende Punkte:

Was passiert, wenn der Vermieter den Energieausweis nicht vorlegt?

Wenn der Vermieter bei der ersten Besichtigung oder bei Vertragsabschluss keinen Energieausweis vorlegt, verstößt er gegen § 80 GEG. Mögliche Konsequenzen:

Tipp für Mieter: Wenn Ihr Vermieter den Energieausweis nicht vorlegt, fragen Sie schriftlich nach — per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Brief. Wenn auch danach kein Ausweis folgt, können Sie sich an die zuständige Behörde (Baurechtsamt, Gemeindeverwaltung) wenden, die für die Bußgelddurchsetzung nach GEG zuständig ist.

Mieter als Vermieter: Wenn Sie untervermieten

Wenn Sie als Mieter eine Wohnung (mit Erlaubnis des Eigentümers) untervermieten, sind Sie in der Rolle des Vermieters und damit ebenfalls zur Vorlage des Energieausweises verpflichtet. Bitten Sie in diesem Fall Ihren Hauptvermieter um eine Kopie des Energieausweises, bevor Sie inserieren.

Energieausweis und Mieterhöhung: Was Mieter wissen müssen

Nach § 558 BGB kann der Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Der Energieausweis spielt dabei keine direkte Rolle — eine schlechte Energieeffizienz begründet keine automatische Mietpreissenkung. Allerdings können Mietspiegel in einigen Städten die energetische Qualität als Merkmal berücksichtigen.

Anders sieht es bei Modernisierungsmieterhöhungen aus: Nach § 559 BGB darf der Vermieter 8 % der aufgewendeten Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen — maximal 3 € pro m² im Monat innerhalb von 6 Jahren. Energetische Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, neue Fenster, neue Heizungsanlage) sind Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 559 BGB. In diesem Fall kann ein neuer Energieausweis relevant sein, weil er die verbesserte Energieeffizienz nach der Modernisierung dokumentiert.

Vermieter-Pflichten rund um den Energieausweis: Zusammenfassung

Für Mieter ist es nützlich zu wissen, welche Pflichten ihr Vermieter beim Energieausweis hat:

Heizlastberechnung als nächster Schritt

Wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 brauchen — etwa für Heizungstausch oder KfW-Förderung —, übernehmen wir das für Sie als kostenlose Anfrage. Sie senden Ihre Bauteilangaben, wir rechnen, Sie entscheiden ohne Verpflichtung.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Grundlagen: § 71, § 72, § 80, § 88 und § 108 GEG in der Fassung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2024 sowie der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, EPBD-Recast). Stand: Mai 2026 — gesetzliche Anpassungen können zwischenzeitlich erfolgen, die individuelle Beratung mit qualifiziertem Energieberater nach § 88 GEG ersetzt dieser Beitrag nicht.